Max Röstermundt veröffentlichte in den Bramstedter Nachrichten vom 27.7. 1955 einen Artikel zu Bramstedts Bemühungen um Schiffahrt auf der Bramaue.
Frühere Bramstedter Fluß-Schiffahrt nach Itzehoe
Am 17. September 1738 traf in Bad Bramstedt an der Beeckerbrücke ein mit Fracht beladener Kahn ein, der von der Stör aus die Bramau befahren hatte. Der Kahn hatte eine Länge von 48 und eine Breite von 9 1/2 Fuß. Beladen war er mit Hafer, Essig und „anderen Kleinigkeiten“. Bei dem Eintreffen dieses Kahns handelte es sich um einen Versuch des Fleckens Bramstedt, einen Beweis dafür zu liefern, daß die Bramau schiffbar sei oder doch schiffbar werden könne. Es handelte sich zugleich um den Beginn der Einleitung von Bemühungen, die Einrichtung einer Schiffahrt zwischen Bramstedt und Itzehoe genehmigt zu bekommen. Der Flecken hatte, um den notwendigen Eingaben eine gute Begründung und Beweisführung zu gehen, die Fahrt dieses Kahns, der einigen Schiffern aus Wilster gehörte, veranlaßt, die ein gutes Gelingen beweisen sollte und auch tatsächlich bewies. Indes mußten die Kahnführer zugeben, daß aus beiden Seiten der Bramau aller Busch, der aus Ellern und Weiden bestand beseitigt werden müsse. Es ergaben sich aber noch Schwierigkeiten anderer Art. Das adelige Gut Bramstedt, Eigentümer aller an der Bramau belegenen Bramstedter Wiesen protestierte gegen die Bemühungen des Fleckens. Wenn auf jeder Seite der Au ein Kahn gezogen werden müsse, dann ginge auf der ganzen Länge eine Grasnutzung in einer Breite von 3-4 Fuß verloren. Auch das Abholzen von Ellern und Weiden schädige die Wiesen und das Gut wäre nicht in der Lage, die üblichen Abgaben zu entrichten. Die Dörfer westlich Bramstedts ließen ihrerseits den vermutlich alljährlich Entstehenden Schaden schätzen. Diese Schätzung ergab einen ungefähren Schaden von 13 Fuhren Heu (ein Fuder zu 600 Pfund gerechnet). Auch die Stadt Itzehoe machte ihre Einwendungen geltend. Durch alle diese Widerstände und durch deren Beseitigung verzögerte sich die Herbeiführung der Genehmigung zur freien Schiffahrt auf der Bramau und auf der Stör.
Mit dem Antrag auf Gewährung einer solchen Schiffahrt verband der Flecken auch einen Antrag aus Verleihung der Stadtrechte, doch ging die Aufrechterhaltung dieses weitergehenden Antrages allmählich verloren. Alles Bemühen um freie Schiffahrt — obwohl die Erteilung einer Genehmigung schon 1738 in Aussicht gestellt worden war — hatte schließlich einen Erfolg. Unter dem 23. April 1756 wurde die beantragte Genehmigung erteilt. Sie enthielt mancherlei Auflagen. Die Bramstedter Fahrzeuge durften nicht weiter als bis Itzehoe und keineswegs durch die Stadt fahren. Die Eigentümer der Bramstedter Fahrzeuge durften nur in dem Flecken und nicht außerhalb wohnen, auch waren die Fahrzeuge auf der Bramau und nicht anderswo zu verwahren. Anlieger der Au, soweit sie an den Kosten der Schiffbarmachung der Bramau beteiligt gewesen waren, erhielten das Recht, sich ebenfalls Fahrzeuge zur Verschiffung ihrer eigenen Produkte anzuschaffen. Die ordentliche Schiffstätte für die Bramstedter sollte in oder bei dem Flecken und sonst nirgends sein. Nur an dieser Stätte sollten die Waren ein- und ausgeladen werden dürfen. Besondere Rechte der Einwohner der Stadt Itzehoe, unter städtischer oder / fremder Jurisdiktion stehend, wurden gesichert. Nun war der Weg für die Bramstedter Schiffahrt frei gemacht, die Benutzung des Wasserweges nach Itzehoe gestattet.
Indes blieben mancherlei Erwartungen, so die Anlegung von Fabriken oder der Aufbau größerer gewerblicher Betriebe in Bramstedt unerfüllt. Ueber den eigentlichen Umfang der späteren Bramstedter Schiffahrt ist genaueres nicht mehr bekannt. Die Ausübung der freien Schiffahrt scheint alsbald eine Unterbrechung gehabt zu haben. Denn 1774 wurde beantragt, die abermalige Instandsetzung der Schiffahrt vornehmen zu dürfen. Die gesamte Dauer dieser Schiffahrt ab 1756 umfaßte etwa einen Zeitraum von 100 Jahren. Etwa Mitte des vorigen Jahrhunderts fuhren die Kähne nur noch bis Hitzhusen, bis schließlich durch die Anlagen für die Bewässerung der Wiesen ein Befahren der Bramau ganz unmöglich wurde. Immerhin war es ein beachtenswertes Bemühen des Fleckens Bramstedt gewesen, auch auf diesem hier geschildertem Wege eine weitere Einnahmequelle zu erschließen. Der Name unserer „Hudau“ erinnert noch heute an eine Bedeutung damaliger Bramstedter Schiffahrt, aber auch an eine schon einmal ausgeübte Schiffahrt in weit früherer Zeit. dt.
Umfangreicheren Bericht zur Bramstedter Schiffahrt und zu diesen Ereignissen gibt Hans-Hinrich Harbeck in seiner Chronik auf Seite 422ff