Ein Bad Bramstedter Rechtsanwalt im Nazi-Regime

Bad Bramstedt. Im Jahr 2021 wurde dem Landtag in Scheswig-Holstein eine Studie übergeben (Drucksache 19/2953) mit dem Titel: Folgestudie: Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive – Drucksache 19/684.

Darin wird auch der Lebenslauf des Bad Bramstedter Rechtsanwalts Piepgras dargestellt, der kurz vor Beginn der Nazi-Herrschaft eine Praxis am Ort übernommen hatte (vorher RA Rademacher, Maienbeeck 19). Auch dieser Fall zeigt, wie schnell die Bundesrepublik gerade im öffentlichen Dienst aktive Nazis wieder übernommen hat – bis in höchste Ämter.

Wenn Piepgras in dem Artikel zitiert wird mit den Worten, dass „er sich dem
Druck in einer Kleinstadt wie Bad Bramstedt nicht mehr entziehen können“ , dann sagt das viel über die Zeit und die Bedeutung der Nazis auch in unserem Ort.

In der Studie heißt es:
Heinz-Rudolf Piepgras wurde am 17. Februar 1902 in Neumünster geboren und studierte in Kiel und Freiburg bis 1924 Rechtswissenschaften.408 Seinen Vorbereitungsdienst absolvierte er beim Oberlandesgericht Kiel, arbeitete dann als selbständiger Rechtsanwalt 1928 bis
1936 in Neumünster und Bad Bramstedt. Über seine politische Orientierung in der Weimarer Republik ist nichts bekannt, einer Partei gehörte Piepgras nach eigenen Angaben nicht an.
1933 wurde der Jurist Mitglied der NSDAP und SA, ab 1936 im Rang eines Scharführers. Im November 1936 trat Piepgras in den Staatsdienst ein, wirkte bis 1938 im Reichsarbeitsministerium, danach ein Jahr beim Arbeitsamt in Heide. Mit seinem Wechsel 1939 in das Reichsprotektorat Prag wurde Piepgras zum „Besatzungsakteur“. Bis 1942 leitete er hier die Arbeitsämter Pardubitz und Kladur, bis im Rahmen einer Abordnung die Versetzung in das Ostministerium nach Reval (Estland) erfolgte, wo der Jurist als Referent für den „Arbeitseinsatz“ beim Generalkommissariat wirkte. In dieser Stellung verantwortete Piepgras unter anderem den „Arbeitseinsatz“ estnischer Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen. Im Oktober 1944 trat er als Leiter des Arbeitsamtes Litzmannstadt seine letzte Stellung bis zum Kriegsende an.

Wir ordnen Piepgras aufgrund seiner Besatzungstätigkeit als „in seinem Handeln ausgewiesenen Nationalsozialisten“409 der Grundorientierung „exponiert / nationalsozialistisch“ und hier dem Typen „Besatzungsakteur“ zu.

Piepgras flüchtete 1945 nach Schleswig-Holstein. Hier entließ ihn die Britische Militärregierung aus dem öffentlichen Dienst. Sechs Jahre schlug er sich als Musiker und Gelegenheitsarbeiter durch. Da er einen „Sonderausweis für Kulturschaffende“ benötigte, beantragte Piepgras die Entnazifizierung, erhielt – ausdrücklich nicht für die Tätigkeit als Rechtsanwalt – die Überprüfung und Eingruppierung in Kategorie IV, „Mitläufer“. Zwei Jahre später erfolgte die Umwandlung in Kategorie V, „entlastet“. Im Zuge des Entnazifizierungsverfahrens gab Piepgras in, wie wir meinen, „abwehrender Distanzierung“410 an, schon 1932 zum Eintritt in die Partei gedrängt worden zu sein. Damals sei er, trotz finanzieller Schwierigkeiten, standhaft geblieben. Nach 1933 habe er sich dem Druck in einer Kleinstadt wie Bad Bramstedt nicht mehr entziehen können. Der Eintritt in die SA sei erfolgt, weil der Leiter der Ortsgruppe ihn ohne Zugehörigkeit zu einer Gliederung nicht in die NSDAP habe aufnehmen wollen.

Im Dezember 1949 lehnte das Landesarbeitsamt seine Wiederverwendung ab. Piepgras wurde in den Wartestand, im November 1951 sogar kurzzeitig in den Ruhestand versetzt, die zweijährige Frist war abgelaufen. Etwa zum gleichen Zeitpunkt erreichte Piepgras eine Anstellung beim Landesversorgungsamt als Vorsitzender eines Beschwerdeausschusses.
Am 18. Mai 1953 wechselte er zum Oberversicherungsamt – später Landessozialgericht – Schleswig. Am 1. August 1956 erfolgte die Ernennung zum Senatspräsidenten. In dieser Funktion wurde Piepgras 1959 zum Fall Heye / Sawade befragt. Er gab an, nur einmal in dienstlicher Beziehung zu dem Gutachter gestanden zu haben. In seiner Dienststelle sei zwar gerüchteweise bekannt gewesen, dass der Mediziner unter falschem Namen lebte, im Fokus hätten aber eher Beschwerden über säumige Gutachten gestanden. Der Untersuchungsausschuss glaubte dem ehemaligen „Besatzungsakteur“: Von der wahren Identität Heydes wollte Piepgras nichts gewusst haben.411

Die von uns aus spezifischen Teilgruppen und Institutionen konstruierte, kombinierte Untersuchungsgruppe „Landessozialverwaltung“ vereint Akteure gesellschaftlicher Oberschichten unterschiedlicher Milieus, nämlich Elitenangehörige aus Verwaltung, Justiz, Wissenschaft und Medizin.
In unserer Typisierung treten die Farbtöne Grau, Grün und Braun fast gleichverteilt auf; das oppositionelle Blau ist kaum erkennbar. Vergleichsweise heterogen erscheinend überwiegt in dieser Gruppe bezogen auf die NS-Zeit eine angepasste, karrieristisch ausgelegte, staatstragende Mitwirkung, die vor allem auch für die größte Teilgruppe – die medizinischen Sachverständigen – gilt.

Der fokussierende Blick auf einzelne Institutionen wie das Sozialministerium und das Landesentschädigungsamt lässt ein ganz anderes Bild entstehen: In diesem dominieren die Ränder. Es sind Spreizungen in die beiden Extreme biografischer NS-Erfahrungen. Sie spiegeln engagierte demokratische Neuanfänge wie ein bereits ab 1950 eintretendes personelles Rollback der belasteten „131er“. Diese gemeinsame Anstellung in den benannten Einrichtungen zwang Menschen mit gegensätzlicher biografischer NS-Erfahrung zur Kooperation. Die Entwicklung drückte sich auch politisch aus: Bildeten anfangs Entschädigung und Wiedergutmachung für erlittenes NS-Unrecht ein Zentrum der Arbeit in der Landessozialverwaltung, so galt in den 1950er Jahren das sozialpolitische Engagement der Integration von Flüchtlingen und Vertriebenen und nicht zuletzt auch der breiten Reintegration der „131er“.

Der Wandel lässt sich an biografischen Beispielen verdeutlichen, wir haben es anhand des Wechsels auf der ministeriellen Spitze von Kurt Pohle (1946–1949) zu Hans-Adolf Asbach (1950–1957) und seinem Staatssekretär Hans-Werner Otto (1950–1967), die beide hochverstrickt in den Holocaust und Besatzungsmaßnahmen waren, deutlich gemacht. Auch der Konflikt um den engagierten Leiter des Landesentschädigungsamts Hans Sievers und dessen Ablösung durch Karl-August Zornig, einen „Verfolgungsakteur Variante B“, kann als Symbol stehen. Schließlich hat ein kursorischer biografischer Blick in das Tableau des Landessozialgerichtes deutlich werden lassen, welch ein Milieu den Ausgangspunkt der Heyde-Sawade-Affäre bildete.

Der in der Forschung betonte „Sieg der Sparsamkeit“ (Scharffenberg) im Umgang mit ehemaligen NS-Opfern wurde verantwortet von einschlägigen Personalkörpern in Ministerium und Verwaltung und von medizinischen Gutachtern und Gutachterinnen sowie nicht zuletzt auch vom Landessozialgericht selbst. Die in dieser Studie gesondert vorgenommene Betrachtung von Gutachtertätigkeiten412 korrespondiert mit dem kollektivbiografischen Befund. Eingehendere Analysen für diesen Bereich, so müssen wir annehmen, dürften die These bestätigen, dass in diesem Fall biografische Vorerfahrungen während der NS-Zeit tatsächlich auch Folgen im professionellen Handeln zeitigten.

In diesen Kreisen fand auch die Heyde-Sawade-Affäre ihre Bühne und gesellschaftliche Einbettung: Der Medizinprofessor und Massenmörder konnte sich über ein Jahrzehnt des Schutzes seiner verdeckten Identität sicher sein; das verorten wir als Kern des Skandals. Bei genauerer Betrachtung passt der Befund unserer Typisierung erkennbar zur Affäre, ja kann sogar teilweise zur Erklärung für das kaum glaubhafte Geschehen dienen. Die berufsbiografisch übereinstimmenden oder doch ähnlichen Erfahrungen dieser Elitenangehörigen aus Medizin, Wissenschaft, Justiz und Verwaltung verhinderten, gegen einen aus ihren Kreisen vorzugehen.

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408 Piepgras, Heinz-Rudolf, geb. am 17.02.1902, U.-Gruppe: Landessozialgericht, Beruf: Richter, GO: exponiert nationalsozialistisch, Typ: Besatzungsakteur_in, Pol. Orient. WR: Unklar/keine Infos/zu jung, Bruch 1945: Behinderung im Fortkommen, Quellendichte: Befriedigend.
409 Vgl. Legende der Datenbank im Anhang, S. L14f.
410 Vgl. Legende der Datenbank im Anhang, S. L33.
411 Vgl. Godau-Schüttke: Heyde/Sawade-Affäre (Anm. 49), S. 171
412 Vgl. Waitzmann: Medizinische Sachverständige; Beitrag in dieser Studie.

Personennachweise: LASH Abt. 786/Nr. 203; BArch R 3001/70787; BArch R 9361-VIII Kartei/15610109; LASH
Abt. 460.21/Nr. 163; BStU MfS AP 839/65; BArch R Neuer Bestand/ZD I 3414; BArch B 162/5106.

 

 

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