Hoch: Oskar Alexander – Vom Kurhaus ins Konzentrationslager

15.3.2016: Neues zu Oskar Alexander im Hamburger Abendblatt


Oskar Alexander

Vom Kurhaus ins Konzentrationslager
von
Gerhard Hoch

Ich danke Gerhard Hoch für die freundliche Genehmigung, den Text hier veröffentlichen zu dürfen. Das Buch ist im Buchhandel erhältlich.


Inhaltsverzeichnis

Einleitung S.

1. Oskar Alexander – seine Herkunft S.
2. Oskar Alexander – sein Werdegang bis 1919 S.
3. Oskar Alexander – Pächter und Direktor S.
4. Das nationalsozialistische Bad Bramstedt S.
5. Die gleichgeschaltete Rheumaheilstätte S.
6. Oskar Alexander – der Jude S.
7. Oskar Alexander – als Jude verdrängt S.
8. Oskar Alexander – Erfinder der Trockenmoorsole S.
9. Oskar Alexander – Erfinder des Schwingweges S.
10. Oskar Alexander – das Ende S.
11. Oskar Alexander – seine zweite Verdrängung S.

Anlage: Maßnahmen gegen die Juden in Deutschland zwischen 1938 und 1943 (Auswahl) S.
Quellen und Literatur S.
Anmerkungen S.

Oskar Alexander
 


Einleitung

„In Würdigung der Opfer des Faschismus und in Anerkennung der Verdienste eines dieser Opfer um die Stadt Bad Bramstedt haben die Gemeinderäte einstimmig beschlossen, die Straße von der Segeberger Straße ab bis zur Hohenstegener Brücke, soweit sie bebaut ist, als Oskar-Alexander-Straße zu benennen.“
So lautet ein Beschluß der Bad Bramstedter Stadtverordnetenversammlung am 11. November 1947.

Nach Bürgermeister Freudenthals ursprünglicher Vorstellung sollte dieser Name nicht schon ab der Segeberger Straße, sondern erst für den Abschnitt von der Ham– bis zur Hohenstegener Brücke gelten. Erst der Erweiterungsantrag des Gemeinderates Köhnke führte dazu, daß das Straßenschild schon an der belebten Segeberger Straße aufgestellt wurde. Der noch weitergehende Antrag des Gemeinderates Landschoof, dem Straßenschild eine kleine erklärende Tafel mit dem Hinweis auf den Tod des Namengebers in einem Konzentrationslager beizufügen, fand keine Mehrheit.

Mit der Namensverleihung war ausdrücklich beabsichtigt, dem Mann „ein Denkmal zu setzen“. Doch es zeigte sich, daß dieser Zweck keineswegs erreicht wurde, daß die bloße Namensgebung einer Straße noch nicht als „zum Denken anregendes Mal“ wirkt. Stichprobenartige Befragungen unter Ortsansässigen, Patienten der Rheumaklinik und sogar unter Klinik-Angestellten ergaben fast vollständige Unkenntnis bezüglich der vollen Bedeutung dieses Namens.

An zentraler Stelle befindet sich in der Rheumaklinik eine in Holz geschnitzte Gedenktafel:

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„Dem im K.Z. verstorbenen Mitbegründer und 1. Direktor dieses Hauses, Herrn Oskar Alexander zum Gedenken von den Mitgl. d.. Gewerkschaft öffentl. Dienste, Transport u. Verkehr“

Die Tafel wurde geschaffen vom damaligen Küster der Kirchengemeinde, Herman Hartmann, einem gelernten Holzbildhauer.

Oskar Alexandér

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Unweit dieser Tafel hängt ein von Hannie Pego

Oskar Alexanders aus dem Jahre 1948. (2)

Bei der Durchsicht der nach dem Kriege veröffentlichten Broschüren und Aufsätze über die Klinik begegnet man bezüglich des Schicksals Oskar Alexanders einer auffallenden Zurückhaltung, und allzu oft ist da die Rede vom „plötzlichen Ausscheiden“ bedeutender Personen während der Zeit des Dritten Reiches, ohne daß nach Hintergründen gefragt wird. Oder der vor wie nach 1945 amtierende Geschäftsführer Blobel umschreibt die Umstände der Verdrängung Oskar Alexanders als Pächter der Klinik, an der er selber beteiligt gewesen war, so: „Sie zwang, um Schlimmeres zu verhüten, letzten Endes dazu, …. den Pachtvertrag vorzeitig aufzuheben.“ Und für manchen Autor starb Oskar Alexander einfach so „im Lazarett des Konzentrationslagers Oranienburg“.
Zeitgenossen aus dem näheren Umkreis Oskar Alexanders versichern, bisweilen sogar vehement, sein Ausscheiden aus der Anstalt habe keinerlei politische oder gar rassistische Gründe gehabt. Das gibt zu denken, denn die Akten belegen das Gegenteil. Die persönliche Integrität dieser Zeitgenossen vorausgesetzt, haben wir es hier mit einem besonders offenkundigem Fall von Verdrängung zu tun.
Es darf aber nicht sein, daß auf diese Weise Oskar Alexander ein zweites Mal zum Opfer wird. Und es darf auch nicht sein, daß die Öffentlichkeit in Bad Bramstedt darüber hinaus, vor allem die jüngere Generation, in Unkenntnis gelassen wird über Vorgänge, die die Herrschaft des Nationalsozialismus an diesem Ort illustrieren.
Die vorliegende Arbeit möchte die Person Oskar Alexander aus Dunkelheit und Zwielicht ins helle Licht der dokumentierten Tatsachen rücken. Dies wurde durch das großzügige Entgegenkommen und Interesse der Geschäftsleitung der Rheumaklinik und des Stadtarchivs möglich. Auch mehrere ältere Personen haben mit Auskünften und Materialien dazu beigetragen. J.U. Schadendorf war bei der Beschaffung von Bildmaterial u.a. sehr behilflich. Ihnen allen sage ich meinen herzlichen Dank.


1. Oskar Alexander – seine Herkunft

Oskar Alexander wurde am 29. Oktober 1881 in Visselhövede, Kreis Rotenburg, geboren. In einem fünfseitigen Schriftsatz vom 19. Mai 1933 gibt er selber Auskunft über seine Familie und seinen persönlichen Werdegang. Die besonders ausführliche Darstellung seiner Militärzeit, seines Kriegseinsatzes und andere Indizien legen die Vermutung nahe, daß das Schriftstück vorsorglich-empfehlenden Charakter haben sollte, – veranlaßt möglicherweise durch die ersten bedrohlichen Verfolgungsmaßnahmen der NSDAP gegen die Juden im März und April 1933. Vielleicht ließen schon diese Vorgänge den deutschnationalen Mann an seiner eigenen Sicherheit zweifeln.

Oskar Alexander gibt in dem Schriftsatz an, schon sein Urgroßvater sei im Jahre 1750 in Visselhövede geboren, wo sich „noch heute“ sein Grabstein befinde. (Der jüdische Friedhof in Visselhövede besteht heute nicht mehr.) Diese Angabe deckt sich jedoch nicht mit den in Visselhövede vorhandenen amtlichen Unterlagen. (3) Dort fehlt der Name Alexander sowohl in den Einwohnerlisten der Jahre 1758 und 1801, wie auch in den Listen über die an die Franzosen zur napoleonischen Zeit zu zahlenden Kontributionen, zu denen alle Bürger und Nichtbürger herangezogen wurden.

Erstmals erscheint der Name Alexander in einer Eintragung in den örtlichen Kontraktbüchern aus dem Jahre 1831, die den Kauf eines Hauses am Markt durch Jacob Meyer Alexander belegt. 1839 erweiterte dieser seinen Besitz um einen „Fruchtgarten“.

Mit diesem aktenmäßigen Befund sind auch die detaillierten Angaben nicht vereinbar, die Oskar Alexander – „nach mündlicher Überlieferung“ – über seinen Großvater macht: Er habe in Visselhövede eine Fuhrhalterei mit einem Lagerbetrieb (Salzlager) unterhalten. Mit 17 Jahren, etwa 1812, habe er aus Visselhövede fliehen müssen, weil er einen französischen Wachtmeister, der ihn belästigte, niedergeschlagen habe. Auf deutscher Seite habe er bei Waterloo gekämpft. „Ein von ihm erbeuteter Kürassier-Pallasch (schwerer Degen mit Korb, G.H.) wird noch heute in unserer Familie aufbewahrt.“

Solche militärisch-patriotischen Szenen passen gut in Oskars eigene Wertwelt. Hat er sie erfunden, weil sie ihm nach dem Schlimmes verheißenden antijüdischen Boykotten des Jahres 1933 nützlich erschienen oder gab es wirklich eine solche Familientradition, die zurückweisen könnte auf die Zeit vor der Übersiedlung der Familie nach Visselhövede ?

In seinem Lebenslauf weiß Oskar, daß sein Vater Martin 1838 in Visselhövede geboren wurde und daß er Landwirtschaft, Fuhrhalterei und Lagerung von seinem Vater übernommen habe. Außerdem war er Mitbegründer einer Zündholzfabrik, die aber noch zu seiner Lebzeit in Konkurs ging. In dem Zusammenhang mußte er Teile seines Besitzes veräußern.

1872 wurde Martin Alexander zum Bürgermeister gewählt. Bei der Neuwahl 1878 unterlag er seinem Gegenkandidaten. Sein Bildnis blieb in der Bürgermeister-Galerie des Rathauses bis heute hängen. Die Stadt hatte es 1931 von Oskar erbeten und erhalten. (4)

 

Bürgermeister Martin Alexander, Stadtarchiv Visselhövede

Bürgermeister Martin Alexander, Stadtarchiv Visselhövede

Martin Alexander muß unter der wahlberechtigten Bevölkerung über hohes Ansehen verfügt haben. Nur wo kirchliche Belange zur Entscheidung standen, wurde er als Jude ausgeschaltet. So war er kraft Amtes zwar Vorsitzender des Nebenanlagen-Verbandes, nicht aber der Friedhofs-Interessengemeinschaft. (5)

Und wieder weiß Oskar folgende Einzelheit zu berichten: „Ich erinnere mich, daß mein Vater immer mit besonderem Stolz davon gesprochen hat, daß er damals als Bürgermeister von sämtlichen benachbarten Gemeinden dazu auserwählt worden war, dem damaligen Kronprinzen und späteren Kaiser Friedrich III. eine Petition zu überreichen über den Plan eines Straßen- oder Eisenbahnbaues. Mein Vater wurde auch in einer längeren Audienz empfangen; sein Anliegen wurde genehmigt.“ Auch diese Darstellung läßt sich anhand der Unterlagen in Visselhövede nicht verifizieren.

Städtischen Unterlagen zufolge lebte in Visselhövede um diese Zeit noch ein Fräulein Sophie Alexander, die 1873 ihren in den Vereinigten Staaten lebenden Bruder besuchte und 1880 selber nach dorthin übersiedelte. Ab 1890 sind keine Mitglieder der Familie Alexander mehr in Visselhövede nachweisbar.

Anfang Februar 1936, als sich Anfeindungen gegen ihn immer mehr verdichteten, wandte er sich mit einem langen Schreiben an den „Stellvertreter des Führers“, Rudolf Heß, und empfahl sich ihm mit den Hinweisen: „Ich bin von einer Bäuerin erzogen worden und habe bis zu meinem 7. Lebensjahr fast nur plattdeutsch gesprochen.“ Dieser Hinweis spricht für eine sehr weitgehende Integration der Familie in ihre Umgebung. Aber alle derartigen Beteuerungen konnten ihn vor dem Weg in das KZ Sachsenhausen doch nicht bewahren.

Die Toten der Familie wurden auf dem jüdischen Friedhof an der Gartenstraße bestattet. In den 30er Jahren gab es dort noch zwei Grabsteine mit hebräischen Inschriften, die auf eine noch bestehende religiöse Bindung an das Judentum hinweisen. Die beiden Grabsteine waren die letzte Ruhestätte der Eltern Oskars. Auf seinen Namen war der Friedhof eingetragen.


2. Oskar Alexander – Sein Werdegang bis 1919

Oskar absolvierte eine kaufmännische Lehre in einem Hamburger Übersee-Handelshaus. Mit 20 Jahren begab er sich nach Kuba und Mexiko, blieb dort aber nur wenige Jahre.

1905 gründete er in Hamburg eine eigene Firma, die „Hamburger Kunstblumen-Industrie“ mit Sitz Dammtorstraße 5, später Australhaus in der Königstraße 7 und der Fabrik in der Admiralitätsstraße 58.

An seine Kundschaft wandte er sich u.a. mit einem nicht datierten, sehr hübschen Bändchen unter dem Titel „Blumenverse.“ Umschlagestaltung – ein singender Vogel in Blumenkranz und Rankenwerk – sowie die Randleisten im Inneren des Heftes dokumentieren reinsten Jugendstil. Sehr geschickt plazierte er Empfehlungen seiner Produkte zwischen überaus duftige, offensichtlich von ihm selber stammende Verse.

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Er versicherte: “ Ihr (seiner Firma; G.H.) ist es gelungen, natürliche buchsbaumähnliche Blätter durch ein besonderes Verfahren vollständig wetterfest zu machen, wobei diese von ihrer ursprünglichen Natur so wenig einbüßen, daß sie, selbst aus nächster Nähe betrachtet, wie lebendes, frisch sprießendes Blattwerk anmuten. Diese Blätter, mosaikartig miteinander verbunden, bilden eben die sogenannte immergrüne Hecke. Wie reizend sähe es aus, wenn im Winter auf Fensterbänken und Balkons diese Hecken in den mannigfaltigsten Formen grünten! Auch als Spiegeldekoration auf Hausfluren sind sie ein natürlicher und außerordentlich wirkungsvoller Schmuck. Dabei sind sie wie andere Naturbäume einfach mit Wasser zu reinigen. Als große grüne Bäume in Pyramiden- und anderen Formen vor den Eingängen der Cafes, Restaurants, Hotels und anderen Etablissements, werden sie inmitten der farblosen Natur wie echte Frühlingsgrüße wirken.“ (S. 14) Und, wie um den Beweis dafür mitzuliefern, läßt er das Bändchen schließen mit der Darstellung einer Sylvesterfeier im Alsterpavillon – unter Kunstblumen natürlich:

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1913 heiratete er Elisabeth (Lisbeth) Krohmann, Tochter des Hamburger Elblotsen Krohmann, und dessen Ehefrau, einer geborenen Röse, Pastorentochter aus Anklam. Sie starb schon im Jahre 1919. Aus der Ehe ging der Sohn Robert hervor.

Dem „Stellvertreter des Führers“ schrieb er: „Ich bin Nichtarier, aber durchaus im nationalen Sinne erzogen worden.“ Im übrigen: „Meine Frau ist reine Arierin.“

Oskar Alexander gehörte zu jenen Juden, die die jahrhundertelange Ausgrenzung glaubten überkompensieren zu müssen durch besonders betonte nationale Gesinnung und Aktivität. Sie durchzog sein ganzes Leben, leitete manche seiner Entscheidungen und diente ihm während des Dritten Reiches nicht selten als Beweis seiner staatsbürgerlichen Zuverlässigkeit. Doch das nützte ihm in Bad Bramstedt nicht.

Wie für zahllose seiner Zeitgenossen, auch für solche jüdischer Abkunft, bedeutete für ihn der Erste Weltkrieg d a s große, prägende Ereignis seines Lebens. So fehlten ausführliche Aufstellungen seiner Kriegserlebnisse und -auszeichnungen weder in seinem Lebenslauf noch in seinem Schreiben an Rudolf Heß.

Im Herbst 1915 wurde er als Reservist beim Infanterie-Regiment Graf Bose Nr. 31 eingezogen und schon im Mai dem an der Westfront eingesetzten Reserve-Infanterieregiment 240 zugeteilt. Die Kämpfe und Schlachten, an denen er teilgenommen hat, werden, mit offensichtlichem Stolz, in ihrer zeitlichen Abfolge aufgezählt, gefolgt von den ihm verliehenen Kriegsauszeichnungen: Das Frontkämpfer-Abzeichen, das Eiserne Kreuz 2. Klasse, das Hanseatenkreuz und das Abzeichen für einmalige Verwundung.

In dem Lebenslauf von 1933 fehlt die Erwähnung des Frontkämpfer-Abzeichens, denn diese Auszeichnung wurde erst 1934/35 von Hitler gestiftet, um Teilnehmer des ersten Weltkrieges auf Antrag und in feierlicher Form damit zu dekorieren. (6) Diese zuletzt verliehene Auszeichnung nimmt im Schreiben an Rudolf Heß jedoch noch vor dem Eisernen Kreuz den ersten Platz ein und das sicher nicht ohne Berechnung.

Einige Kriegserlebnisse werden in beiden Dokumenten ausführlicher beschrieben. Im Januar 1917 verunglückte er bei Langemarck in Flandern – ein Name mit Signalwirkung. (7) Nach seiner Genesung wurde er in Eschweiler zur Rekrutenausbildung eingesetzt. „Hierzu hatte ich keine Lust; ich meldete mich daher freiwillig wieder zu meinem alten Regiment an die Front.“ Dort kam er rechtzeitig an, um am 15. Februar 1917 einen Sturmangriff auf die Höhe 185 bei Ripont mitzumachen. Am 19. Mai 1917 „wurde ich nach einem voraufgegangenen schweren Handgranatenkampf . . . mit schwarzen und weißen Franzosen durch Volltreffer an Kopf und Arm schwer verwundet.“ Die Erwähnung der „schwarzen Franzosen“, also zum Kriegsdienst für Frankreich gepresste Menschen aus französischen Kolonien, verfehlte in nationalen Kreisen jener Zeit kaum je ihre aufreizende chauvinistische Wirkung.

Der erwähnte Sturm bei Ripont wurde durch ein besonderes Dokument überhöht. In Erwartung des schrecklichen Gemetzels hatte Oskar Alexander den Familienvätern unter seinen Kameraden versprochen, „falls ich diesen Sturm überleben würde, ihn in Form einer Regimentsgeschichte niederzuschreiben.“ Der Erlös aus dieser Schrift sollte dem Regiment zufließen mit der Zweckbestimmung, daraus hinterbliebene Bedürftige des Regiments zu unterstützen. Er belief sich auf 20 000 Goldmark, die bei der Deutschen Bank deponiert wurden.

Das Buch stellte dann aber keine Regimentsgeschichte dar. Ihr Inhalt beschränkte sich auf das im Titel bezeichnete Ereignis:

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Das Buch erschien 1918 im Verlag des Kunstgewerbehauses M. Heimerdinger in Hamburg. Als Herausgeber ist das Reserve-Infantrieregiment 240 angegeben. Gewidmet ist es „seiner Exzellenz dem Kommandierenden General des XXVI. Reservekorps, General der Infantrie Freiherrn von Hügel.“

Die kleine Schrift mit seinen in Verse gefaßten blutigen Episoden und Ergüssen gehört zu dem Schlimmsten, was es an deutschsprachiger Kriegsverharmlosung und -verherrlichung gibt. „Im Andenken an die Gefallenen des Res.Inf.Regiments 249“ setzt der Verfasser einen Vers voran, der die Gefühle unzähliger Rückkehrer aus dem „Großen Krieg“ wiedergibt:

„Mein Regiment, in dessen erz`nen Gliedern
ich schreiten darf, ich möcht‘ in tausend Liedern
besingen dich. In deinem Mutterschoß
blüht rot ein Blümlein: Blume Heldenlos.“

Oskar Alexander, dieser intelligente, feinfühlige und lyrisch gestimmte Mensch, ahnte nicht und begriff wohl auch nie, daß der von ihm besungene „Mutterschoß“ jenes Unheil gebären sollte, das ihn und den größten Teil der deutschen und europäischen Juden verschlingen sollte. (Die Schrift wurde übrigens dem Brief an Rudolf Heß beigefügt.) Um die ganze Schwere dieser Verirrung ermessen zu können, scheint es nützlich, zwei der Gedichte als Kostproben vorzuführen.

Um sich versammelt die Kompanie,
spricht der Führer: Morgen früh
stürmen wir. Ein jeder trappt,
wie er’s gelernt, und die Sache klappt.
Leute, glaubt mir’s, nicht falsche Ehr‘
treibt euch über Wall und Wehr.
Glaubt es mir, unserm General
ist jeder Sturm eine bittere Wahl.
Nicht eitler Ruhm spornt den Siegesrenner.
Glaubt es mir! Und nun, deutsche Männer,
die wir hier heute beisammen stehn,
fest wollen wir uns in die Augen sehn,
und tönt das Kommando: Greift an, greift an!
Sei jeder Soldat und ein ganzer Mann.
Über die Deckung wie Wirbelwind,
merke der Feind, daß wir Deutsche sind!
Unser Kaiser wollte, ihr wißt’s, Kameraden,
den Völkern schenken des Friedens Gnaden.
Hohn war die Antwort, Schimpf war der Dank,
da wurde bleich jedes Deutschen Wang‘,
durch alle Gassen, durch jedes Haus
brauste der Schwur: Wir halten aus!. . . (Seite 9)

Rückkehr

Sturmerprobte Bataillone
ziehen aus der Feuerzone
ihrem alten Lager zu.

Seht den Kommandeur ihr reiten?
Und zur link‘ und rechten Seiten
je ein junger Leutenant.

Mit dem bartlosen Gesichte –
der treibt praktisch Weltgeschichte,
das ist unser Adjutant.

Feldwebel, des Grabens Hüter
und der Kompanie Gebieter,
schreiten ihrem Zug voran.

Und dann kommen, je zu viere,
die Herren Unteroffiziere,
und dahinter Mann für Mann.

Die dem Feind gesalzne Suppen
kochen, deutsche Sturmestruppen,
ehern dröhnt ihr Schritt vorbei . . . (Seite 61)

Und Rudolf Heß sollte auch dies wissen: „In meinem Kriegspaß steht unter Führung: sehr gut. 20.11.1918. Gen.Oberlt.Kolb.“


3. Oskar Alexander – Pächter und Direktor

Nach dem Kriege verkaufte Oskar Alexander seine Kunstblumenfirma für 100 000 Reichsmark. Ende des Jahres 1918 führte ihn sein Weg als Pächter der dortigen Kur-Anlagen nach Bad Bramstedt. Die näheren Umstände sind nicht zu rekonstruieren. (8)

Vor dem Ersten Weltkrieg hatte der Kurbetrieb mit steigender Tendenz floriert, war aber während des Krieges zum völligen Erliegen gekommen. (9) Die Anlagen waren verwahrlost; das Kurhaus fand Oskar Alexander als „einen Trümmerhaufen vor.“ 1918 kaufte ein gewisser Kullack das „Kurhaus Sol- und Moorbad Bad Bramstedt“, zu dem die beiden bis dahin bestehenden Bäder vereinigt worden waren. Der von ihm eingesetzte Geschäftsführer Klitzing ließ das bereits baufällige Haus wegen mangelnder Mittel verwahrlosen. (10) Pächter zunächst für 3 Jahre, dann bis einschließlich 1930, wurde Oskar Alexander. Er schreibt dazu: „Bad Bramstedt selbst war als Bad in Vergessenheit geraten. Selbst im benachbarten Groß-Hamburg kannte es fest niemand mehr. Es bedurfte einer jahrelangen, unermüdlichen, zähen und opferreichen Arbeit, dieses Bad aus seinem Dornröschenschlaf zu erwecken und ihm wieder eine Geltung zu verschaffen, die es einmal vor Jahrhunderten gehabt hatte.“ (11)

Wie opferreich sein Engagement war, erhellt daraus, daß er mit der Pachtverlängerung 1925 sich verpflichtete, neben der Pachtabgabe jährlich 12 000 RM zinslos für Bauarbeiten und Betriebsverbesserungen zu investieren. Tatsächlich gingen seine Aufwendungen noch über diese Summe hinaus und verschlangen fast seinen ganzen Verdienst.

Langsam aber kontinuierlich wurden die Voraussetzungen für eine Wiederbelebung des Kurbetriebes geschaffen. Durch die Inflation wurde das ganze Unternehmen noch einmal in Frage gestellt. Nach der Stabilisierung der Mark begann dann ein ziemlich steiler Aufstieg, der sich an den Patientenzahlen ablesen läßt (12):

1924 130
1925 300
1926 1100
1927 1985
1928 2018
1929 2530
1930 2655.

Dabei ist zu bedenken, daß im Alten Kurhaus nur etwa 105 Patienten untergebracht werden konnten. Daß der Rest sich in der Stadt Quartier besorgen mußte, bedeutete für zahlreiche Einwohner eine erhebliche und relativ sichere Einnahmequelle durch Zimmervermietung, als Reinigungspersonal, für die örtliche Geschäftswelt und Gastronomie, wie auch für den städtischen Haushalt. So ist die Bereitwilligkeit von Banken und Privatpersonen, den Pächter mit Krediten zu unterstützen, leicht verständlich. Von 1925 bis 1930 investierte dieser in die Anlagen 287 535 RM, während die Pacht 192 000 RM ausmachte.

Der sprunghafte Anstieg der Patientenzahl 1926 erklärt sich daraus, daß Alexander 1925 eine Vereinbarung mit den Ortskrankenkassen gelungen war, wonach neben den Privatpatienten nun auch Kassenpatienten aufgenommen werden konnten. Die Aufnahme in den Bäderverband war dann die geschäftsfördernde Folge.

Bei der nun einsetzenden engen Zusammenarbeit mit den Krankenkassen wurde offenbar, daß die alten Anlagen den sanitären und hygienischen Bedingungen nicht mehr entsprachen. Als die Besitzer jedoch eine angemessene Modernisierung der Anlage 1928 ablehnten, schlug Alexander den Bau eines neuen Kurhauses vor, „damit nicht die wertvolle Verbindung mit den Versicherungsträgern der Stadt Bramstedt verloren gehe.“ Weiter heißt es bei Alexander (13): „Es ist mir gelungen, das Vertrauen ihrer Pfleglinge für Bad Bramstedt zu gewinnen – besonders dadurch, daß ich schon damals als erster keinerlei Unterschiede machte hinsichtlich Behandlung und Verpflegung zwischen Privat- und Kassenpatienten.“

Nicht ohne Stolz weist dann der Wahl-Bramstedter auf eine ihm zu verdankende, enorm wichtige Weichenstellung in der Stadtentwicklung hin: „Die Entscheidung, ob dieses Haus (gemeint ist ein neues, leistungsfähiges Kurhaus; G.H.) nach Bad Bramstedt kommen sollte oder nach Lüneburg, hing sozusagen an einem Faden. Lüneburg machte die größten Anstrengungen, die Versicherungsträger für sich zu gewinnen und hatte große Terrainflächen für den Bau des Hauses zur Verfügung gestellt. Ich darf sagen, daß es meiner damaligen Initiative gelungen ist, die Versicherten endgültig für Bad Bramstedt zu gewinnen.“

Der Entscheidung der Versicherungsträger zum Bau eines neuen Großprojektes lag auch die Erfahrung zugrunde, daß die bisher in Bad Bramstedt gehandhabten dezentralen Badekuren schwerwiegende Nachteile hatten. Es fehlte insbesondere an einer genauen ärztlichen Kontrolle über die Durchführung der Kurmaßnahmen, wozu ein stationärer Betrieb weit besser geeignet ist. Mit einem solchen verband sich dann auch die Möglichkeit, Voraussetzungen für eine intensive Rheumaforschung zu schaffen. (14)

Die Krankenkassen fanden bei Bürgermeister Erlenhorst lebhaftes Interesse und große Unterstützung. Nach einem Gutachten von Fachleuten wurde der Platz der jetzigen Rheuma-Heilstätte als geeignet befunden. Die Stadt stellte dieses Waldgelände kostenlos zur Verfügung, wofür ihr ein Gesellschafteranteil von 10 % eingeräumt wurde. Oskar Alexander hatte bereits ein größeres Moorareal bester Qualität für 24 000 RM erworben und dieses zum gleichen Preis an die Stadt weiterverkauft.

Am 02.04.1929 wurde der Gesellschaftsvertrag über die „Rheumaheilstätte Bad Bramstedt GmbH“ abgeschlossen. Ihre Träger waren:

Die Landesversicherungsanstalt der Hansestädte, Lübeck,
die Landesversicherungsanstalt von Schleswig-Holstein,
die Vereinigung von Krankenkassen Groß-Hamburg,
der Landesverband Norden der Ortskrankenkassen,
die Stadt Bad Bramstedt.

Die Reichsversicherungsanstalt hatte eine Beteiligung abgelehnt. Mithin kamen als Patienten nur bei diesen Gesellschaften Versicherte aus den drei Hansestädten (Hamburg, Bremen, Lübeck) und Schleswig-Holstein in Betracht. Die Gesellschaft gründete eine Baukommission unter dem Vorsitz des Präsidenten der LVA der Hansestädte E. Helm, die die Baupläne und Bauarbeiten festsetzte. Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse lag in der Hand des Geschäftsführers der Vereinigung von Krankenkassen Groß-Hamburgs, Lanz, der auch als ehrenamtlicher Geschäftsführer der Gesellschaft eingesetzt wurde. Die büromäßige Arbeit übernahm Herr Rafler. (Helm, Lanz und Rafler wurden aus politischen bzw. rassischen Gründen aus ihren Ämtern entfernt.) (15)

Nach nur 16monatiger Bauzeit konnte am 25. Oktober 1930 die Einweihung des Neubaues stattfinden, während die Inbetriebnahme mit der Aufnahmeder ersten Patienten am 01.02.1931 erfolgte.

In der als besonders eindrucksvoll empfundenen Ansprache des Landrats Graf Rantzau klangen Töne mit, die für das politische Bew ußtsein inkonservativen Kreises der Weimarer Republik charakteristisch waren. Es sei „ein schönes Siegergefühl, das wir in solcher Feierstunde wiedereinmal erleben dürfen.“ (Die letzten Siegergefühle waren ja durch die politischen Veränderungen 1918/19 überdeckt worden.) Angesichts des Neubaues fand er durch dieses „Denkmal eines gläubigen Aufbauwillens“ die Wahrheit des Faust-Wortes bestätigt, daß nur der Freiheit und Leben verdiene, „der täglich sie erobern muß.“

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Oskar Alexander stellte sein großes kaufmännisches Talent und seinen Ideenreichtum alsbald als Direktor in den Dienst des neuen Unternehmens. An besonders wirkungsvollem Platz in unmittelbarer Nähe des Hamburger Hauptbahnhofes richtete er einen großen Werbekiosk ein, der die vielen Passanten aufmerksam machte auf „Das moderne Rheuma- und Frauenbad seit 1681 Bad Bramstedt“, geschmückt mit großem städtischen Wappen und ausgestattet mit zahlreichen Großfotos.

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Außerdem waren mehrere Vertreter in Hamburg und Berlin tätig. Mit der AKN-Eisenbahn handelte er eine günstige Konzession aus: Bade-Fahrkarten nach Bad Bramstedt mit 50 -prozentiger Ermäßigung und einem Solebad frei.

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Aber die Rheumaheilstätte wurde gewissermaßen hineingeboren in eine schwere wirtschaftliche Krise. Der Entschluß zur Gründung fiel in einer Zeit relativ guter Konjunktur. Die kurz danach einsetzende Weltwirtschaftkrise begleitete bereits den Bau.

Möglicherweise hat Oskar Alexander das Kommen der Katastrophe frühzeitig geahnt. Denn noch während der Vorüberlegungen hatte er einen genauen Rentabilitätsplan ausgearbeitet und vorgelegt, auf Grund dessen er glaubte, jedes Bauvorhaben ablehnen zu müssen, dessen Kosten über 1 Million RM hinausgingen. Die Gesellschaften indessen mochten diesen engen Rahmen nicht akzeptieren.

Ob aus dieser Unstimmigkeit die von Alexander in seinem Lebenslauf beklagte Entscheidung des Geschäftsführers herrührt, die ihn von allen Verhandlungen und Planungen ausschloß? Der Ausschluß dieses Mannes, dem die Voraussetzungen für das gesamte Unternehmen zu danken waren, ist doch sehr merkwürdig. Die Begründung, er sei ja kein Gesellschafter, empfand er als fadenscheinigen Vorwand und kränkend. Er schrieb ferner von einem „beständigen Kampf“, den er mit der Geschäftsführung durchzusetzen hatte und der ihn schließlich habe daran denken lassen, seinen Anstellungsvertrag zurückzugeben. Es blieb aber nur bei seiner Ablehnung der ihm angebotenen Pensionsberechtigung, die er als mögliche Einengung seiner kaufmännischen Verantwortlichkeit empfand. Die spätere (1956) eher beiläufige Bemerkung Helms‘: „Schon während des Baues hatte er (O.A.) fortlaufend beratend mitgewirkt“, mag in die beschönigenden Tendenzen der Nachkriegsjahre einzuordnen sein. (16)

Die Planungen waren von einem Kostenvolumen von 1,9 Millionen RM ausgegangen. Der endgültige Kostenanschlag betrug dann schon 2,2 Millionen RM, und das gesamte Baukonto schloß ab mit 2,77 Millionen RM. Es war nicht nur schwer, diese Summe aufzubringen, auch der kaum eröffnete Kurbetrieb stand bald vor dem Bankrott. Als Folge der Wirtschaftskrise ließ auch die Leistungsfähigkeit der Versicherungsträger stark nach und damit, was ausschlaggebend für die Anstalt war, die Zahl der Patienten, denen man einen Kuraufenthalt gewähren konnte.

Bereits das erste Betriebsjahr endete mit einer völligen Verschuldung. Im Februar 1931 hielt der Direktor unbezahlte Baurechnungen über 50 000 RM in der Hand. 140 000 RM, die als Betriebskapital hätten dienen sollen, waren anderweitig verbraucht worden. Allein Oskar Alexanders persönlichem Ansehen als Geschäftsmann war es zuzuschreiben, daß die Bramstedter Sparkasse (Rendant Sievers) einen nichtgesicherten Kredit über 70 000 RM als Betriebskapital einräumte und daß Kaufleute bereit waren, vorübergehend umfangreiche Lieferungen im Werte bis zu 90 000 RM auf Kredit zu tätigen.

Bald wurde offenkundig, daß die Rheumaheilstätte als Regiebetrieb ausschließlich mit Kassenpatienten nicht zu halten sein würde. So vollzog man auf Alexanders Rat die entscheidende Wendung zur Aufnahme auch selbstzahlender Privatpatienten. Ermöglicht wurde dieser rettende Ausweg dadurch, daß mit Ende Mai 1932 die Form des Eigenbetriebes der Gesellschaften aufgegeben und der Betrieb an Oskar Alexander verpachtet wurde – mit Pachtvertrag vom 31.05.1931, wirksam ab 01.06.1932. (17)

Der Vertrag sah einen nach dem Umsatz gestaffelten Pachtzins vor: für die ersten 500 000 RM Umsatz: 15 %, jedoch mindestens 70 000 RM jährlich; für den 500 000 RM übersteigenden Teil: 20 %; für den 600 000 RM übersteigenden Teil: 25 %. Als Umsatz galt die gesamte Vergütung für Verpflegung und Behandlung in der Rheumaheilstätte. Der Vertrag sollte bis Ende des Jahres 1935 laufen. Weiter hieß es: „Erklärt die Gesellschaft nicht 6 Monate vor Ablauf des Pachtvertrages (Ende 1935), daß sie den Betrieb der Heilstätte wieder in eigene Verwaltung übernehmen will, so ist der Pächter berechtigt, das Pachtverhältnis unter den Bedingungen des Vertrages weitere 5 Jahre, also bis Ende 1940, fortzuführen“ (Paragraph 13).

Der neue Pächter leistete sofort kräftigen Anschub. Er baute aus privaten Mitteln das Kurhaus An den Auen, welches ausschließlich für Privatpatienten reserviert war und auch unabhängig von der Rheumaheilstätte verwaltet wurde. (18) 700-800 Patienten nutzten jährlich diese Möglichkeit.

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Die Einwohner der Stadt blieben von diesen Veränderungen nicht unberührt. Viele fürchteten persönliche Einbußen, wenn der größte Teil der Kassenpatienten nun nicht mehr nur Privatquartiere bezogen, sondern in dem großen Neubau Aufnahme fänden. Die politische Radikalisierung der Endzeit der Weimarer Republik sorgte dafür, daß aus dieser Sorge Zündstoff gemacht wurde.

Bürgermeister Erlenhorst hatte versucht, auf die Öffentlichkeit beruhigend einzuwirken, indem er die Erwartung auf unverhältnismäßig viele Kurgäste in der Zukunft nährte. Gestützt auf öffentlich und privat gemachte Zusicherungen, daß sie immer mehr Gäste haben würden, hatte u.a. das Ehepaar E. eine Privatpension eingerichtet, die der tatsächlichen Lage nicht angemessen war. Es kam zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und im Sommer 1932 zu einer gerichtlichen Verurteilung des Bürgermeisters. Oskar Alexander, dazu befragt, hatte eidlich versichert, solche überzogenen Erwartungen selber nie gehegt und schon gar nicht vertreten zu haben. (19) Bürgermeister Erlenhorst wurde 1932 abgesetzt. Sein Nachfolger wurde der Nationalsozialist Maas. (20)

Zur selben Zeit wurde die Unsicherheit in Teilen der Bevölkerung politisch kanalisiert. Ende Juni 1932 kam es zu einer „Protestversammlung der Einwohnerschaft.“ (21) Der Versammlungsleiter, Baumeister und NS-Ortsgruppenleiter Büchler (22), erklärte den Leuten, daß die Stadt von einer gewissen Stelle in Hamburg 36 000 RM erhalten habe, „um damit die hiesigen Pensionsbesitzer für ihre durch den Neubau des Kurhauses hervorgerufenen Verdienstausfälle zu entschädigen.“ Er selber habe das zugrundeliegende Originalschreiben gesehen, persönlich mit den zuständigen Stellen verhandelt und dabei erfahren, daß der genannte Betrag wirklich überwiesen worden sei. Es sei aber nie Geld zur Verteilung gelangt.

Nachdem Oskar Alexander dem Bürgermeister versichert hatte, ihm sei über diese Angelegenheit nicht das Geringste bekannt, wurde Büchler vom Ausschuß zur Prüfung städtischer Angelegenheiten aufgefordert, das angeblich von einem Hamburger Bürgerschaftsmitglied stammende Schreiben vorzulegen, andernfalls die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden müsse. Büchler kam der Aufforderung nach. Das Schreiben wurde der Hamburger Polizei zugestellt, und diese ermittelte als dessen Urheber „ein(en) krankhaft(en) Mensch(en), der mit seinen Nerven völlig herunter ist. Einmal weint er, und dann schimpft er gleich hinterher“, zudem sei er mehrfach vorbestraft. Das also war die „zuständige Stelle“, mit der der Ortsgruppenleiter verhandelt haben wollte. Mit dieser Aufhellung scheint die Posse im Sande verlaufen zu sein.

Einem vertraulichen Bericht der Heilstätte aus dem Jahre 1936 zufolge zeigte sich im Jahre 1933, „daß die gewaltige Hypothekenlast von fast 3 Millionen RM und die damit verbundene Zinslast für das Unternehmen nicht tragbar waren.“ Zu dem Vermögensverfall trugen nach dem Urteil O. Alexanders auch die für einen Neubau ganz unverhältnismäßig hohen Reparaturkosten bei. Die Rettung brachte eine Übereinkunft mit den Kapitalgebern: Zinssenkung für die beiden ersten Hypotheken auf 4 % und für die dritten Hypotheken auf 2,2 %, ferner der Verzicht seitens der Versicherungsträger auf die Hälfte ihrer Hypotheken, also auf rund 900 000 RM. (23)

Diese Maßnahme wurde mit dem 02.07.1934 wirksam. Ausdrücklich wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß dem Pächter keine Erleichterungen gewährt worden seien. Dieser hatte im übrigen zur Konsolidierung der Heilstätte durch die Aushandlung eines verbilligten Stromtarifs für den Betrieb beigetragen, vor allem aber durch die auf Grund seiner Werbung erreichte Gewinnung von Privatpatienten. Deren Zahl stieg nun merklich an:

1933 2252 Patienten, davon 791 private (= 35 %),
1934 3578 Patienten, davon 663 private (= 18,5 %),
1935 3654 Patienten, davon 715 private (= 20 %),
1936 ca.4000 Patienten, davon 800 private (= 20 %).

Einen nicht unwesentlichen Werbeeffekt für die Rheumaheilstätte hatte schließlich seine Erfindungen und der Vertrieb der Trockenmoorsole. Über diesen „neuen Entwicklungsabschnitt“ berichteten die „Bramstedter Nachrichten“ erstmals am 05.10.1935.

Nach eigener Darstellung war es O. Alexander und dem Altonaer Handelschemiker Dr. Hugel gelungen, aus der Moorsalzquelle des Alten Kurhauses eine Paste für Hausbadekuren herzustellen. Nach sehr positiv ausgefallenen wissenschaftlichen Analysen konnte an eine Vertriebsstrategie gegangen werden. Es erschienen Annoncen und große Werbeblätter. Anfang 1936 gingen erste Lieferungen nach Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin und Dänemark. (24)

Hier soll eine weitere Posse nicht unerwähnt bleiben. Bürgermeister Utermarck bemängelte in einem Schreiben an das Kurhaus: „In den Prospekten heißt es Bramstedt statt Bad Bramstedt`“. Und weiter müsse das Wahrzeichen der Stadt, der Roland, naturgetreu wiedergegeben werden. „Dies muß in Bezug auf die Kopfbedeckung in Zweifel gezogen werden.“ (25) Er hatte recht: Die Mütze des Roland saß auf dem Prospekt nicht ganz richtig auf dessen Kopf.


4. Das nationalsozialistische Bad Bramstedt

Hier kann und muß nicht die gesamte politische Geschichte der Stadt während des Dritten Reiches und der Weimarer Republik dargestellt werden. Unerläßlich aber sind Streiflichter, die die Mentalität des Ortes charakterisieren und das politische Klima in der Öffentlichkeit nachempfinden lassen. Nur so kann die Tragödie Oskar Alexanders ganz ermessen werden, und nur so, jenseits von Vergessen und Verdrängen, kann dieser Mann wahrhaft gewürdigt werden.

Man muß voraussetzen, daß er als Leiter des bedeutendsten Betriebes in Bad Bramstedt und gewiß mit überdurch schnittlicher Intelligenz begabt nicht nur das Lokalblatt „Bramstedter Nachrichten“ regelmäßig gelesen hat. Er wird das örtliche und überregionale wirtschaftliche und das damit untrennbar verflochtene politische Leben verfolgt haben und sich dabei sicher auch anderer Informationsquellen bedient haben, die ihm ein klares Bild von den politischen Vorgängen und spätestens seit 1929 von dem gewaltigen Anschwellen der nationalsozialistischen Bewegung vermittelt haben. Überdies verlief die politische Agitation auf allen Ebenen schreiend laut und überdeutlich, so daß niemand darüber im Unklaren sein konnte, was etwa nach einem Machtantritt der Nationalsozialisten zu erwarten war.

Wie alle seine Mitbürger, so wußte auch O. Alexander vom Punkt 4 des Parteiprogramms der NSDAP, erlassen bereits 1920, als „unabänderlich“ bekräftigt 1926: „Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksicht auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.“ Und sollte man nur in Bad Bramstedt niemals den Ruf gehört haben „Juda verrecke!“ oder das „Lied“ vom Judenblut, das „vom Messer spritzen“ müsse?

Lauten Widerhall fand der Programmpunkt 4 während der ganzen Zeit der Weimarer Republik auch in Bad Bramstedt. Schon im Herbst 1920 verkündete der spätere Gauleiter Hinrich Lohse in der Stadt, die bürgerlichen Parteien, vor allem die Deutsche Demokratische Partei (DDP), sei „dem Einfluß des internationalen Judentums“ erlegen. (26)

Tatsächlich gab es an der Spitze der DDP hervorragende Politiker jüdischer Herkunft, z.B. den 1922 ermordeten Reichsaußenminister Walter Rathenau. Die Basis dieser Partei aber gebärdete sich (z.B. im Kreis Segeberg) deutlich antisemitisch, um den politisch überaus abträglichen Vorwurf der „Verjudung“ von sich abzuwehren. (27)

Der Bad Bramstedter Arzt Dr. Christian Kühl glaubte mit Anhang rechnen zu können, als er 1925 den „Großdeutschen Orden in der Nordmark Isern Hinnerk“ gründete, um den „Kampf gegen undeutsches Wesen in Öffentlichkeit und Einzelleben“ aufzunehmen. (28)

Der hochangesehene Bauernführer Otto Köhler (Bühnsdorf) rief der Bevölkerung zu, zur Abwendung der allenthalben beschworenen jüdischen Gefahr müsse man praktischen Antisemitismus treiben, indem man sich einige und dadurch die Macht des jüdischen Kapitals breche. (29)

Bad Bramstedt hob sich durch nichts aus dem mentalitätsgeschichtlichen Zusammenhang mit der damaligen Provinz Schleswig-Holstein ab. Die Prädisposition zum Nationalsozialismus war hier wie andernorts gegeben. (30). Ein gebürtiger Bad Bramstedter Hochschullehrer hat das vor einigen Jahren in belletristischer Form zu beschreiben versucht. (31)

Wahlergebnisse reflektieren dieses Klima, sagen aber bei weitem nicht alles aus. (32) Hier die Ergebnisse der Reichstagswahlen (RW) und der Landtagswahlen (LW):

RW 20.05.1928 NS 29 Stimmen, SPD 439 Stimmen,
RW 14.09.1930 NS 512 Stimmen (= 29,7 %), SPD 519 Stimmen,
LW 24.04.1932 NS 1073 Stimmen (= 62,3 %), SPD 398 Stimmen,
RW 31.07.1932 NS 1263 Stimmen (= 73,4 %), SPD 442 Stimmen,
RW 05.03.1933 NS 61,6 % zzgl. Kampffront Schwarz-Weiß-Rot
mit 16,6 %, für die Hitler-Regierung also 78,2 %.

Die Träger und Trägerinnen antidemokratischer und antisemitischer Gesinnung beschränkten sich keineswegs auf das Reservoir der NSDAP und ihrer Wähler, sondern machten auch einen beträchtlichen Teil der Wähler und Mitglieder der bürgerlichen Parteien aus. (33)

Den Zahlen aus der obiger Wahlstatistik ist zu entnehmen, daß sich der enorme Stimmenzuwachs der NSDAP ab 1930 bei relativ gleich bleibendem Wählerpotential der Sozialdemokraten daraus erklärt, daß sich die bisherigen Wähler der bürgerlichen Parteien in Massen Hitler und seiner Partei zuwandten. Diese Bewegung setzte keine plötzliche politische Sinnesänderung bei den Menschen voraus, sondern die Erkenntnis, daß nur der große Führer mit seinen starken Organisationen in der Lage sein würde, die im bürgerlichen Lager dominierenden politischen Vorstellungen zu verwirklichen. (34)

Als Beispiel möge hier der Jungstahlhelmtag Ende August 1925 dienen, zudem sich etwa 900 junge Leute dieser der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) nahestehenden Organisation in der Stadt versammelt hatten. Sie wußten sich einig mit Pastor Wester, der ihnen die Kirche seiner Gemeinde öffnete, die militaristischen Fahnen der Republikfeinde den Altar umrahmen ließ und einen Sondergottesdienst veranstaltete mit Predigt über das, wie er es nannte „Schlachtwort: Kämpfe den guten Kampf des Glaubens“ (1. Brief an Timotheus 6,12). Darauf folgte die Weihe der Bad Bramstedter Stahlhelmfahne. (35)

Eine Ortsgruppe der NSDAP gab es einer Feststellung von Regierungspräsident Abegg an den Landrat Graf Rantzau zufolge spätestens seit 1930.(36) Der SA-Sturm Bad Bramstedt unter Sturmführer Büchler zählte 1932 50 Mitglieder. (37) Am 14.10.1933 erfolgte als drohende Geste Deutschlands Austritt aus dem Völkerbund und der Auszug aus der Genfer Abrüstungskonferenz. Am 12.11.1933 wurde das deutsche Volk in einer Reichstagswahl und Volksabstimmung gefragt: “ Billigst du, deutscher Mann, und du, deutsche Frau, diese Politik deiner Reichsregierung und bist du bereit, sie als den Ausdruck deiner eigenen Auffassung und deines eigenen Wollens zu erkennen und dich feierlich zu ihr zu bekennen?“. 91 % der Wahlberechtigten in der Stadt stimmten mit Ja. Nur 212 Nein-Stimmen wurden gezählt. (38)

Bald nach der Mordaktion in der Röhm-Affäre und dem Tod des Reichspräsidenten von Hindenburg, als Hitler sich selbst zu dessen Nachfolger machte und die Reichswehr auf seine Person vereidigte, wurde das Volk abermals per Stimmzettel gefragt: “ Stimmst du, deutscher Mann, und du, deutsche Frau, der in diesem Gesetz getroffenen Regelung zu ?“ In Bad Bramstedt taten dies 84,7 %, während 13 % es ablehnten und 2.3 % ungültige Stimmen gezählt wurden. (39)

Die Bad Bramstedter NS-Frauenschaft machte sich Gedanken darüber, wer „in Deutschland leben und schaffen, Brot essen und ein Dach über dem Kopf haben “ darf und „wer sich einreihen und Bruder und Schwester zum deutschen Menschen sagen“ darf. Die Antwort fanden die Frauen durch die neue Regierung gegeben: „Für solche, die ihre Pflicht gegenüber dem Vaterland nicht erfüllten, ist kein Platz in Deutschland,“ und beiläufig wurde auf die große Zahl derer hingewiesen, die bereits (im August 1933) aus der Volksgemeinschaft ausgeschlossen wurden. (40) Daß unter denen, die bereits als Emigranten das Land verlassen hatten, viele Juden waren, konnte man in allen Zeitungen lesen. Auch die Existenz von Konzentrationslagern für politische Gegner war der gesamten Bevölkerung bekannt.

Den Zeitungslesern wurden auch Einblick in solche Lager gewährt. Die Bramstedter fanden in ihrer Zeitung am 07.04.1933 ein Bild „Vom Leben in einem Konzentrationslager“:

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Am 10.04.1933 folgte eine weitere Illustration der Ortszeitung vom Lagerleben im KZ Oranienburg, das unter dem späteren Namen Sachsenhausen schreckliche Bedeutung erlangen sollte. In dem Text zu dem Bild las man den zynischen Satz: „Die Häftlinge dürfen sich sportlich betätigen. Häftlinge bei sportlichen Übungen, die ihnen von der Lagerverwaltung gestattet werden.“ Abgebildet ist keine sportliche Übung, sondern die aus den Kasernen berüchtigte Schinderei an der Eskaladierwand:

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Das KZ Oranienburg/Sachsenhausen ist auch der Ort, an dem Oskar Alexander zu Tode gebracht wurde.

Deutlicher wurden die Frauen auf einer unter dem Motto „Blut und Boden“ stehenden Kreistagung der NS-Frauenschaft in Bad Bramstedt. (42) Die Kreisfrauenschaftsführerin, Parteigenossin Sach, wußte „das Große, uns gemeinsam Bindende herauszugreifen. Das soll die, die noch ein deutsches Herz und Liebe zu ihrem Volk haben, zusammenschmieden.“ Und zwar „gegen den gemeinsamen Erbfeind aller Arier.“ Und sie wurde sehr konkret: Es dürfe nicht vorkommen, daß deutsche Frauen und Mädchen in jüdische Geschäfte gehen, weil sie meinen, dort etwas für den halben Preis zu bekommen. „Und wenn der Jude die Ware schenken würde, wir gehören zum deutschen Volksgenossen.“ Ob auch die von einem Juden geleitete Rheumaheilstätte, der so viele „Volksgenossen“ ihre wirtschaftliche Existenz verdankten, mit ins Blickfeld der Frauen geriet? Man weiß es nicht.

Der Segeberger Arzt und Kreisamtsleiter Dr. Bruhn vertiefte den Hass. Er redete vom „rassischen und sittlichen Niedergang des deutschen Volkes“, von der „Verwüstung, welche die jüdische Bastardisierung an unserem Volke angerichtet“ habe und „wie die rassische Zersetzung die arischen Werte in unserem Volkskörper herunterzog.“ Der Mann fand bei den Frauen begeisterte Zustimmung. Die Bevölkerung der Stadt las dies alles in den Bramstedter Nachrichten. Man wüßte gerne, was O. Alexander bei der Beobachtung solcher Vorgänge empfand und wie er darauf reagierte.

Was es schon 1933 bedeutete, „aus der Volksgemeinschaft ausgeschlossen“ zu sein, erklärte Kreisleiter Werner Stiehr auf einer Tagung der Gemeindevorsteher des Kreises Segeberg in Bad Bramstedt im August. Er drohte: „Erfahre ich aus irgendeiner Gemeinde, daß Anordnungen nicht befolgt werden, so wird das als Sabotage angesehen, und der betreffende Gemeindevorsteher wird bestraft werden. Die Art der Strafe wird Ihnen ja bekannt sein. Damit Sie wissen, wie es im Konzentrationslager Kuhlen aussieht, gebe ich Ihnen hiermit die Lagerordnung bekannt . .“ (42)

Auch die evangelische Kirche ordnete Einrichtungen wie die Konzentrationslager in ihr Weltbild ein. Das in hiesiger Gegend stark verbreitete, wöchentlich erscheinende Gemeindeblatt „Pflugschar und Meißel“ empfahl seinen Lesern, angesichts dieser Lager zwar nicht in „hämische Schadenfreude“ oder „rachsüchtige Gesinnung“ zu verfallen, sich aber auch vor „weichlicher Gefühlsduselei“ zu hüten, denn: „Daß da Tausende von deutschen Menschen hinter Stacheldraht gebracht und von ihren Volksgenossen bewacht werden müssen (!), darin wird eine tiefe Not sichtbar. Eine Not, die man nicht belächeln kann. Denn diese Not geht auch uns an. Sie wird zu einer Anklage: Warum duldeten wir diese Verführung und Verhetzung (seitens der Opfer; G.H.), die dann zwangsläufig (!) zur Errichtung von Konzentrationslagern führte?“ (43)

Und selbst die bekennende Kirche in Schleswig-Holstein ermahnte ihre Mitglieder 1935, „Drucksachen aus marxistischer Quelle“, die sich auf die in Konzentrationslagern oder in der Verbannung befindlichen Pastoren bezogen, B „sofort der nächsten Polizeistelle auszuhändigen“, (letzteres in Fettdruck), damit deren Urheber ermittelt werden können. (44)

Als zum 23.07.1933 im ganzen evangelischen Teil Deutschlands zur Neuwahl der inzwischen aufgelösten kirchlichen Körperschaften aufgerufen wurde, sollten die oben angedeuteten Tendenzen Gestalt gewinnen. Als ihren Vertreter schickte die Bad Bramstedter Gemeinde ihren nationalsozialistischen Bürgermeister Hermann Maas als Synodalen nach Rendsburg, wo am 12. September 1933 die Landessynode neue Kirchengesetze zu verabschieden dachte.

Diese Synode verdiente sich mit Recht den Namen „Braune Synode“, denn die auf ihr fast immer einstimmig beschlossenen Gesetze sollten die Kirche in engste Übereinstimmung mit dem NS-Staat bringen. So wurde u.a. ein kirchliches „Ermächtigungsgesetz“ verabschiedet (45) und in fast wörtlicher Anlehnung an das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ bestimmt: Geistlicher oder kirchlicher Beamter darf nur werden, „wer . . . rückhaltlos für den nationalen Staat und die Deutsche Evangelische Kirche eintritt.“ . . . „Wer nicht-arischer Abstammung oder mit einer Person nicht-arischer Abstammung verheiratet ist, darf nicht als Geistlicher oder Beamter . . . berufen werden. Geistliche oder Beamte arischer Abstammung, die mit einer Person nicht-arischer Abstammung die Ehe eingehen, sind zu entlassen.“ (46)

Zur feierlichen Amtseinführung des NS-Reichsbischofs Müller in Berlin vom 21. bis 23. September 1934 entsandte die Kirchengemeinde den Bezirksbauernführer Pg. Griep aus Fuhlendorf, sowie den Organisten Pg. Daniel und die Kirchenrechnungsführerin Pg. Frl. Peters (Kaltenk. Zeitung v. 13.9.1934)

Das Zeitbild von Bad Bramstedt läßt sich durch weitere Einzelheiten ergänzen. Im Sommer 1933 fand man für das Alte Kurhaus eine neue Verwendung. 50 Mann des nationalsozialistischen Freiwilligen Arbeitsdienstes wurden von Ortsgruppenleiter Schlichting begrüßt und in ihr neues Quartier im Alten Kurhaus angewiesen. (47). Die feierliche Eröffnung des Lagers erfolgte wenig später durch den inzwischen zum Kreisfachbearbeiter der Abteilung Arbeitsdienst der NSDAP aufgestiegenen vormaligen Ortsgruppenleiter Büchler. (48) 1935 fand die Umwandlung in den Reichsarbeitsdienst (RAD) und die Verlegung nach Kaltenkirchen statt. (49) Das Alte Kurhaus diente dann als Schule der SA-Standarte, an der diese ihre SA-Anwärter schulte. Am 05.09.1935 vermietete die Stadt das Haus an die Deutsche Arbeitsfront (DAF). (50)

Das nationalsozialistische Bad Bramstedt forderte schon vor der Verdrängung Oskar Alexanders sein Opfer. Eine „Liste ehemaliger politischer Häftlinge, die ab 01.01.1946 noch betreut wurden vom Komitee ehemaliger politischer Häftlinge im Kreis Segeberg“ verzeichnete auch 5 Personen aus Bad Bramstedt mit ihrer jeweiligen Haftzeit.

Nachzutragen bleiben Angaben über den Personenkreis, der die Geschicke der Stadt in jenen Jahren im Sinne des NS-Staates lenkte. Von den Bürgermeistern Erlenhorst und Maas war bereits die Rede. Mit Bürgermeister Maas war schon vor der Machtübergabe an Hitler ein Nationalsozialist an die Spitze der Stadt getreten. Er wurde 1934 vom Preußischen Ministerpräsidenten zum Oberbürgermeister der Stadt Emden berufen. Bei seiner Verabschiedung hinterließ er der Stadt und seinem Nachfolger sein Vermächtnis: Es sei nicht sein Wille, „von hier zu scheiden, sondern der Befehl des neuen Staates, dessen Stärke und Verantwortungsbewußtsein gerade im Führerprinzip zum Ausdruck komme. Diese Forderung, Pflichterfüllung, Gehorsam und Opferbereitschaft macht ihm das Scheiden leichter . . . Halten Sie dem Führer die Treue, stehen Sie geschlossen hinter seiner herrlichen Bewegung . . . Heil!“ (51)

Zum Nachfolger des Bürgermeisters Maas wurde der Nationalsozialist Friedrich Utermarck berufen. Landrat von Mohls Mahnung zur Amtseinführung am 07.12.1934 lautete: „Ihr Ziel als Bürgermeister kann nur sein, eine saubere Verwaltung anzustreben, getreu den Grundsätzen des Führers des nationalsozialistischen Staates.“ Utermarck versicherte, „das einzige, was ich Ihnen verspreche, ist, daß ich als Bürgermeister und Nationalsozialist meine Pflicht tun werde.“ (52) Utermarck war von 1929-1934 kaufmännischer Angestellter der Firma Oetker in Bahrenfeld gewesen. Als Parteimitglied trug er die niedrige Nummer 177 390. 1930-1931 hatte er den SA-Sturm 37/31 geführt, wurde 1933 Sturmführer im Nationalsozialistischen Kraftfahrkorps (NSKK), gründete die Ortsgruppe der NSDAP Blankenese und wurde deren Ortsgruppenleiter. Am 01.08.1932 stieg er auf zum Kreisleiter von Altona. Als Bürgermeister von Bad Bramstedt nahm er mehrfach an Lehrgängen für Leibesübungen bei der Wehrmacht teil, die ihm als Wehrmachtsdienst angerechnet wurden. Die Reichsparteitage in Nürnberg besuchte er fleißig, ebenso 1937 die Gauschule Niederheide bei Düsseldorf zwecks Intensivierung seiner NS-Gesinnung. (53)

Die letzten halbwegs freien Kommunalwahlen im März 1933 erbrachten das folgende Ergebnis. Die Nationalsozialisten und die konservative „Kampffront Schwarz-Weiß-Rot“ hatten gemeinsam auf einer „Nationalen Einheitsliste“ kandidiert. Es wurden gewählt: Buchhändler Alfred Warnemünde, Klempnermeister Rudolf Kiel, Landwirt Gottlieb Freudenthal, Tierarzt Dr. Heinrich Wilhelmi, Gastwirt Hans Dehn, Landwirt Max Sievers, Gärtner Fritz Obst, Landwirt Otto Köhler, Bauunternehmer Heinrich Horst, Kaufmann Karl Schlichting, Lehrer Otto Schnepel. Die SPD war vertreten durch Zimmermann Friedrich Hinz und Lagerhalter Emil Kröger, die KPD durch den Arbeiter Karl Scheck.

Alle drei Ratmänner entstammen der Nationalen Einheitsliste: Gottlieb Freudenthal, Rechtsanwalt Krumbeck und Landmann Heinrich Rave. Als Kreisrat stellte die NSDAP Bürgermeister Hermann Maas.(54)

Nach der neuen Gemeindeverfassung vom 15.12.1933, die jedes demokratische Verfahren ausschloß, wurden als Berater des mit der alleinigen Führergewalt ausgestatteten Bürgermeisters sogenannte Beigeordnete bestimmt: Kaufmann Karl Schlichting als Erster, Bauer Friedrich Rave als Zweiter Beigeordneter. 1935 erweiterte man das Gremium um den Buchhändler A. Warnemünde. A. Kohfahl und J. Schnoor. (55)

Wenn vom „nationalsozialistischen Bad Bramstedt“ die Rede war, so kann das nicht heißen, daß die Einwohner dieser Stadt von einer Handvoll Hitler-Fanatikern verführt und dann beherrscht worden wäre. Es war vielmehr die sehr große Mehrheit der Bevölkerung, die den Nationalsozialismus entwickelt und in der zumeist begeisterten Gefolgschaft zu Hitler in ihrem Gemeinwesen zur alles gestaltenden Kraft entfaltet hatte. Diesen Tatbestand mit einigen Streiflichtern aufzuhellen, war notwendig, um jenen zu begegnen, die an der Aufrechterhaltung der Vorstellung interessiert sind, hier sei alles nicht so schlimm gewesen. Und im Hinblick auf Oskar Alexander wird man dabei im Auge behalten müssen, daß Nationalsozialismus immer und überall auch Antisemitismus meinte.

In Bad Bramstedt war der Rassenhass durchaus zuhause. Er war mehrere Jahre hindurch wie eine dünne Eisdecke gewesen, auf der dieser um die Stadt hochverdiente Mann sich bewegte, teils mit Sorglosigkeit und Arglosigkeit, teils wohl auch in Sorge und Angst, auch dann, wenn man ihn noch grüßte und Umgang mit ihm pflegte.

Anders als manche Zeitgenossen und Autoren, hat Wolfgang Platte diese besondere Situation deutlich benannt, nämlich daß O. Alexander eben doch „aufgrund seiner jüdischen Abstammung den neuen Machthabern ein Dorn im Auge war. Ein Nicht-Arier an der Spitze einer solchen Einrichtung paßte nicht in das ideologische Konzept der Nationalsozialisten.“ (56) Platte sieht die „neuen Machthaber“ eben nicht vornehmlich im fernen Berlin, sondern auch in den hiesigen „städtischen Gremien.“

Es gibt keinerlei Hinweise darauf, daß O. Alexander sich vor oder nach 1933 innerlich oder äußerlich vom Nationalsozialismus distanziert hätte oder daß er in politische Konflikte geraten wäre. Alles deutet darauf hin, daß er wesentliche Punkte des Nationalsozialismus bejahte, vor deren rüpelhaften Erscheinungsformen und vor allem vor dem Antisemitismus aber Augen, Ohren und Mund verschloß.

Politisch blieb Oskar Alexander auf dem Kurs, der bereits während des Ersten Weltkrieges bei ihm erkennbar wurde, und der schloß die erbitterte Feindschaft gegen die Sozialdemokratie ein. Während die Nationalsozialisten schon 1933 mit Boykottmaßnahmen gegen jüdische Geschäfte begannen, boykottierte O. Alexander seinerseits schon vor

1933 die als Säule der Arbeiterbewegung bewährte Genossenschaft der „Produktion“. In seinem Lebenslauf hob er hervor, daß er die „Produktion` als Lieferantin für Lebensmittel und Kohlelieferung von vornherein ausgeschlossen“ habe, „wodurch ich mir allerdings die Feindschaft der beteiligten Herren zuzog. Diese Feindschaft zog sich wie ein roter Faden durch alle Verhandlungen und spitzte sich immer mehr zu.“ Auch in seinem Schreiben an Rudolf Hess rühmte er: „An mich gestellte Zumutungen, sozialdemokratische Konsumvereine zu Lieferungen hineinzulassen, habe ich stets und mit Erfolg abgelehnt.“ Die zur Verfügung stehenden Akten geben über diese Geschäftsvorgänge im einzelnen keinerlei Auskünfte. Im Zusammenhang mit den weiteren Befunden scheinen seine Beteuerungen aber glaubwürdig und nicht nur Schutzbehauptungen in gefährdeter Situation gewesen zu sein.


5. Die gleichgeschaltete Rheumaheilstätte

Die Rechtsform der Rheumaheilstätte als GmbH brachte es mit sich, daß ihre Leitung in personeller wir auch funktioneller Hinsicht von den Gesellschaftern abhängig war. Diese waren zu 90 % die Versicherungsträger, zu 10 % die Stadt Bad Bramstedt. So war zu erwarten, daß die einschneidenden Veränderungen des Jahres 1933 im Bereich der Gesellschafter auch auf die von Ihnen abhängige Anstalt sich fortsetzen würden.

Die Einführung des Führerprinzips als Strukturmuster des gesamten Dritten Reiches beseitigte die bis dahin bewährte Selbstverwaltung der Versicherungsträger. Statt des kollektiven Vorstands, lag dieVerwaltung nun in der Hand eines Leiters, der von der staatlichen Aufsichtsbehörde ernannt und nur dieser verantwortlich war.

Um aber auch auf dem Gebiet der Sozialversicherung national-sozialistische Politik effektiv durchzusetzen, wurden die entscheidenden Ämter mit linientreuen Personen besetzt. Die auf Provinzebene höchste Aufsichtsperson gegenüber den Versicherungsträgern war kraft Amtes der Landeshauptmann als Leiter der Provinzialverwaltung. Diesen Posten bekleidete seit 1932 Otto Röer, dessen politische Einstellung den Machthabern makellos erschien.

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Von ihm hieß es: „Er war seinem Verhalten nach ein linientreuer Mann.“ (57) Bis Ende 1935 blieb er zunächst vorläufiger, dann bis zu seiner Pensionierung am 1.8.1938 endgültiger Leiter. Röer vor allen anderen zeichnete verantwortlich für die während dieser Zeit durchgeführten Maßnahmen.

Sein Nachfolger wurde der Nationalsozialist Wilhelm Schow.

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Besonders rabiat wurde mit dem seit 1924 als Präsident der LVA der Hansestädte amtierenden E. Helms verfahren. Er war auch der erste Vorsitzende der Rheumaheilstätte Bad Bramstedt GmbH gewesen. Vergeblich versuchte man, ihm Unregelmäßigkeiten nachzuweisen. Doch dann genügte das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 07.04.1933, um den als langjähriges Mitglied der SPD bekannten Mann mit gekürzter Pension zu suspendieren und schließlich ganz zu entlassen. (58)

Sein Nachfolger in der Leitung der LVA wurde Dr. jur. G. Fr. Storck, kommissarisch ab 11.04.1933, endgültig ab Oktober 1933. Er war zuvor Direktor der Lübecker Behörde für Arbeit und Wohlfahrt gewesen. Von ihm heißt es: „Der neuen Lehre hat er sich dann allerdings mit Eifer beflissen, teils wohl aus Überzeugung, teils gedrängt von einigen (wenigen) radikalen Elementen in der Gefolgschaft – nicht eben den besten – nicht zuletzt aber gezogen von dem schwer widerstehbaren Sog eines großen Amtes im Hitler-Staat.“ (59)

Die politische Säuberung blieb nicht auf die Verwaltungsspitze beschränkt. Auch sämtliche Versichertenvertreter in der Selbstverwaltung wurden entfernt und durch Parteigänger der NSDAP ersetzt. Von den Arbeitgebervertretern blieb nur einer im Amt. (60)

Hitlers Machtübernahme hatte aber ihre Schatten vorausgeworfen. Mit wiederholten anonymen Verleumdungsbriefen wurde schon 1932 versucht, drei leitende Persönlichkeiten zu verdrängen. 1933 wurden die Verleumdungen dahingehend konkretisiert, daß die betreffenden sich „kniefällig vor jedem roten Bonzen“ gezeigt hätten und daß ihnen dienstliche Verbindungen zu Sozialdemokraten und Juden nachgewiesen werden könnten. Landeshauptmann Röer bewies bereits bei dieser Gelegenheit seine Einstellung, indem er den drei Angegriffenen seinen Schutz versagt, ihnen statt dessen dringend riet, sich freiwillig beurlauben zu lassen, was diese im April 1933 widerstrebend taten. Ihre Posten wurden mit NS-Mitgliedern besetzt, von denen vermutet wurde, daß eben sie die Urheber der Verleumdungsschreiben gewesen waren. (61)

Wie weit die nationalsozialistische Ideologie im Personal der Rheumaheilstätte Fuß fassen konnte, ist nicht zu rekonstruieren. Daß es auch dort schon vor 1933 Hitler-Anhänger gegeben hat, dürfte sicher sein.

Auf der ersten Gesellschafterversammlung nach der Machtübernahme, am 23.5.1933, geschah der schwerwiegendste Einschnitt durch die Wahl des Dr. Storck zum Vorsitzenden der Rheumaheilstätte GmbH und des Bürgermeisters Maas zu dessen Stellvertreter. Beide waren Nationalsozialisten. Einem Wechsel unterlagen auch die Vertreter der Gesellschaften in der GmbH. Unberührt blieb die Stellung des Vertreters der LVA Schleswig-Holstein, Landesrat Gehlsen. Für die Vereinigung von Krankenkassen Groß-Hamburgs amtieren 1933: Direktor Rix, Senator von Pressentin, Staatsrat Bartholatus; 1934: Staatsrat Parteigenosse (Pg.) Habedank, Gauamtsleiter der Deutschen Arbeitsfront in Hamburg, Direktor Oberheide, Regierungsrat Dr. Neumann, Oberregierungsrat Maaß. Für den Reichsverband der Ortskrankenkassen, Landesverband Norden 1933: kommissarisch Weißenstein als Vertrauensmann der Hamburger Gauleitung, zu dem sich der Vermerk im Protokoll findet, er sei „später gestrandet“, Geschäftsführer Schmidt; 1934: Geschäftsführer Schmidt, Geschäftsführer Langpaap; 1935: Geschäftsführer Behrens, Berlin, Geschäftsführer Langpaap; 1936 wie 1935.

Für die Stadt Bad Bramstedt 1933: Bürgermeister Maas; 1934: nacheinander Bürgermeister Maas, kommissarischer Bürgermeister Schlichting, Bürgermeister Utermarck; 1935 und 1936: Utermarck.

Zum ersten Geschäftsführer wurde Direktor Rix, 1934 Pg. Kohlberg, bestellt, zum zweiten Geschäftsführer Hugo Weißenstein. (62)

Die ärztliche Leitung der Rheumaheilstätte wurde von Dr. Schulz wahrgenommen. Es scheint so, als wären die Kompetenzen zwischen Geschäftsleitung und Chefarzt nicht eindeutig genug voneinander abgegrenzt gewesen. Eine „reibungslose Zusammenarbeit“ scheint sich erst einige Jahre nach der Inbetriebnahme eingespielt zu haben.

Dr. Schulz wurde mit dem 01.09.1933 durch Dr. Stromberger, einem Hamburger Privatdozenten, abgelöst. Eine schwere ärztliche Krise trat ein, als Dr. Stromberger Anfang 1935 „zusammen mit zwei anderen Ärzten plötzlich ausschied.“ (63) Eine besondere Nachfrage in der heutigen Geschäftsleitung (April 1992) ergab, daß sich in den dortigen Akten keinerlei Hinweise auf die Namen und die Motive dieser Ärzte finden ließen. Diese recht ungewöhnliche Sachlage läßt auf eine spätere Aktenreinigung in der Klinikverwaltung schließen und läßt der Vermutung Raum, daß auch hinter diesen Fällen politische oder gar rassistische Gründe wirksam waren. Daß es nur Geldmangel gewesen sein soll, der zur plötzlichen Entblößung der ganzen Heilstätte von Ärzten führte, ist wenig wahrscheinlich. Die Krise konnte beendet werden durch die Einstellung von 5 neuen Ärzten am 01.04.1935 und der Bestellung von Dr. Paulus zum Chefarzt am 04.03.1935.

Um Betrieb und Belegschaft dem einheitlichen politischen Willen der NSDAP möglichst weitgehend zu unterwerfen, etablierte sich in der Heilstätte wie in anderen Unternehmungen die Deutsche Arbeitsfront (DAF). (64) DAF-Ortswalter Parbst wachte über die Betriebe in der Stadt, Vertrauensmann Evers über die Rheumaheilstätte, die nach seiner Bekundung am 01. Mai 1935 „getreu dem Wollen des Führers geschlossen in der Arbeitsfront (zu) marschieren“ habe. (65)

Von Zeit zu Zeit fanden Betriebsappelle statt, so anläßlich des „Tages der nationalen Revolution und des vierjährigen Bestehens des Riesenbaues (04.02.1935) mit Vertretern von Stadt und Partei.“ Parbst begründete diese Appelle damit, daß es nicht mehr vorkommen dürfe, daß Betriebsführer und Gefolgschaft sich gegenseitig das Leben schwer machen oder sich gar feindlich gegenüberstehen, um dann aber einzuräumen, daß es in dieser Hinsicht „hier verhältnismäßig gut und alles in Ordnung“ sei. Auch Bürgermeister Utermarck attestierte gutes Einvernehmen zwischen Gefolgschaft und Betriebsführer, d.h. Oskar Alexander. Wollte man damit nur eine harmonische Fassade nach außen und nach oben aufrichten?

Betriebsführer Alexander hielt danach zwar eine Ansprache; Zeitgenossen wissen jedoch zu berichten, daß sich viele Betriebsangehörige und namhafte Bürger der Stadt weigerten, an dem traditionellen Mai-Aufmarsch teilzunehmen, wenn der Jude Alexander es wagen würde, mitzumarschieren.


6. Oskar Alexander – der Jude

Es ist nicht bekannt, ob im Hause Alexander jüdische Traditionen oder Religion gepflegt wurde. Eine Ärztin, die über viele Jahre eng mit der Familie verbunden war, weiß von keiner jüdischen Religionsausübung zu berichten. Für Oskar selber scheint seine jüdische Abkunft überhaupt keine besondere Bedeutung gehabt zu haben. Ihm wird sie eher als Belastung erschienen sein, derer er sich aber nicht entledigen konnte.

So war es nur konsequent, wenn er auch die letzte formelle Bindung an die Religion seiner Vorfahren kappte. Durch das Standesamt Nr. 2 in Hamburg 36 ließ er seinen Austritt aus der Deutsch-Israelitischen Gemeinde beantragen. Der Austritt erfolgte dann am 16.06.1932 unter der Nummer 454. 1936 erwähnte er in einem Schreiben an die Geschäftsführung, er habe sich der jüdischen Gemeinde niemals verbunden gefühlt, habe auch in deren Kreisen keinerlei Bekannte doch habe er Kontakte zu jüdischen Ärzten gehabt, die er in Bad Bramstedt kennen gelernt habe.

Von symbolhafter Bedeutung in diesem Sinne erscheinen auch die Vorgänge um die Grabstätten seiner Eltern in Visselhövede. Der dortige Bürgermeister Vaupel erinnerte ihn daran, daß auf dem kleinen 107 qm großen jüdischen Friedhof noch zwei Grabsteine mit hebräischen Inschriften vorhanden seien (02.07.1929). Die Stelle mache einen verwahrlosten Eindruck, was dem ordnungsliebenden Magistrat ein Dorn im Auge war. (66) Es kam den dortigen Politikern nicht in den Sinn, daß jüdische Grabstätten eben nicht im deutsch-bürgerlichen Sinn „gepflegt“, sondern nur ehrfurchtsvoll erhalten werden und zwar auf ewig. O. Alexander wurde gefragt, ob er den Friedhof bestehen lassen oder ihn der jüdischen Gemeinde in Verden an der Aller überlassen wolle. Er reagierte zunächst nicht.

Inzwischen gab es Bemühungen seitens der jüdischen Gemeinde in Verden, den Friedhof treuhänderisch der Stadt Visselhövede zu übergeben. Die aber lehnte ab, da der Friedhof „sich noch nicht in einem entsprechenden Zustand befindet.“ Nach einer Drohung mit der Polizeiverordnung die Vorgärten der Stadt betreffend nahm Lehrer Goldschmidt von der jüdischen Gemeinde einige Verbesserungen am Friedhof vor, ohne freilich gegen das jüdische Ruhegebot für ihre Friedhöfe zu verstoßen. Wie nicht anders zu erwarten, erschien den Stadtvätern der kleine Friedhof immer noch als „verkommen.“ Dann verlangte die Stadt von O. Alexander, auf seine Kosten die „Instandsetzungsarbeiten“ durchführen zu lassen, andernfalls man die Kosten zwangsweise einziehen lassen werde. Danach trat mehrere Jahre lang Ruhe ein.

Erst Anfang 1938 griff Visselhövede das alte Anliegen wieder auf: Der Begräbnisplatz an der Gartenstraße wirke „verunstaltend“. Die Gemeindeverwaltung und der Landrat von Rotenburg, von Lossow, stünden auf dem Standpunkt, daß dieser Begräbnisplatz geschlossen und die teilweise verfallenen Grabsteine beseitigt werden müßten, zumal die letzte Bestattung schon vor sehr langer Zeit, wahrscheinlich vor mehr als 30-40 Jahren stattgefunden habe. Die Stadt wünschte die „Angleichung des Platzes an die Umgebung“ und versprach die Übernahme aller damit verbundenen Kosten, bekundete auch ihre Absicht, die Parzelle käuflich zu erwerben.

Oskar Alexander erklärte sich, „wenn auch schweren Herzens, mit Ihrem Beschluß, den Begräbnisplatz zu schließen und die verfallenen Grabsteine zu beseitigen, einverstanden.“ Dann folgte der unterwürfige Satz: “ Bitte ich den Platz der dortigen Gemeindeverwaltung unentgeltlich überlassen zu dürfen. “ Grundbuchamtliche Eintragung und Auflassung erfolgten noch im gleichen Jahr.

Die Situation der Juden in Deutschland hatte sich mit den „Nürnberger Gesetzen“ (18.10.1935) und den Folgegesetzen grundlegend geändert. Zunächst gab es große Schwierigkeiten bei der Beschaffung eines Erbscheines als Voraussetzung für die Übertragung des Grundstückes in Visselhövede. Damit hatte O. Alexander den Bad Bramstedter Rechtsanwalt und Notar Alfred Jensen beauftragt. Dieser hatte schon in seinem Schreiben vom 14.12.1938 die Stadt Visselhövede darauf hingewiesen, daß der Schenkungsvertrag „neuerdings auch der behördlichen Genehmigung bedarf.“ Eine solche wurde seitens der Stadt vom Landrat in Rotenburg beantragt (30.01.1939). In diesem Schreiben ist, anders als noch Jahre zuvor, die Rede von „dem Juden Alexander“. Landrat von Lossow erwiderte (06.02.1939): „Es ist mit den rassischen Grundsätzen des nationalsozialistischen Staates nicht vereinbar, daß Körperschaften des öffentlichen Rechtes und sonstige öffentliche Einrichtungen Schenkungen oder sonstige Zuwendungen von Juden annehmen. Der Herr Reichsminister des Innern hat daher durch Erlaß vom 11. Oktober 1938 angeordnet, daß derartigen Zuwendungen die Genehmigung zu versagen ist. Ich vermag daher Ihren Antrag nicht weiterzuleiten.“ Der Landrat empfahl, das Grundstück doch „gleich dem Dritten zu überlassen.“ Dieser „Dritte“ war der Bäckermeister Georg Becker. Dieser habe, wie die Stadt feststellte, „das Gelände seinerzeit unentgeltlich für den jüdischen Friedhof zur Verfügung gestellt.“

Zu dieser Eigentumsübertragung mußte wiederum die Zustimmung aller an dem Friedhof Erbberechtigten eingeholt werden, und das waren Oskars Bruder Leonhard und die Witwe seines Bruders John. Das zog sich bis in das Jahr 1940 hin. Leonhard Alexander, der damals in der Heil- und Pflegeanstalt Langenhorn untergebracht war, verweigerte seine Zustimmung. Rechtsanwalt Jensen erwog daher, für ihn einen „Gebrechlichkeits-Pfleger“ zu bestellen, an dessen Zustimmung man wohl nicht zweifelte. (67) Auf welche Weise auch immer – die Grundbucheintragung auf G. Becker konnte endlich am 23.01.1941 erfolgen.


7. Oskar Alexander – als Jude aus dem Amt gedrängt

Oskar Alexanders Verdrängung ist kein Einzelschicksal. Maßnahmen dieser Art fanden in allen Teilen Deutschlands statt. Sie kündigten sich bereits an mit groß aufgemachten Pressemeldungen über die Schließung jüdischer Warenhäuser und Geschäfte am, 09.03.1933 und über eine Großdemonstration gegen jüdische Geschäfte in Kiel am 29.03.1933, schließlich mit den reichsweiten Boykotten jüdischer Geschäfte am 01. und 03. April 1933 – angeblich zur Abwehr jüdischer Auslandshetze gegen das nationalsozialistische Deutschland. Die evangelische Gemeindezeitung „Pflugschar und Meißel“ begründete diese Aktion: „Das neue Deutschland muß sich durch eine Flut von Lügen und Verdächtigungen sein Ansehen im Ausland erobern.“ (09.04.1933).

Mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 07.04.1933 wurden fast alle „nichtarischen“ Beamten verdrängt. Die evangelische Landessynode übernahm die Verdrängungsvorschriften fast wortgenau für ihre Pastoren und Beamten, freilich um sie später doch wieder aufzuheben. (68) Überdies äußerte das Landeskirchenamt Kiel in Schreiben an alle Gemeinden erhebliche Bedenken gegen den „Eintritt von Juden in die christliche Gemeinde durch Vollzug der Taufe.“ (69) 1935 machte sich das Landeskirchenamt zum Erfüllungsgehilfen des Dritten Reiches, indem es wiederum alle Gemeinden, auch die in Bad Bramstedt, anwies, Taufen von Juden und etwaige Mischehen an eine besondere staatliche Dienststelle zu melden. (70) Mit großem Zeit- und Personalaufwand wurden in den Pastoraten die Ariernachweise erarbeitet und ausgestellt.

Derartige Dienstleistungen und Anweisungen der Kirche haben ganz wesentlich zur weiteren Popularisierung des Antisemitismus und zur Vorbereitung der „Endlösung“ beigetragen.

Am 15. September 1935 steigerte sich die antisemitische Politik in den „Nürnberger Gesetzen“, insbesondere in dem „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, welches Eheschließungen und Geschlechtsverkehr zwischen Juden und „Staatsbürgern deutschen oder artverwandten Blutes“ unter Strafe stellte, und durch das „Reichsbürger-Gesetz“, wodurch die Juden zu Bürgern minderen Ranges und Rechtes erniedrigt wurden. In der Folgezeit bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges reihten sich mehr als 250 gegen die Juden gerichtete Anordnungen aneinander (Auswahl siehe Anlage 1).

Hervorzuheben ist ferner, daß der Segeberger Landrat Waldemar von Mohl in der Umsetzung der „Nürnberger Gesetze“ besonderen Eifer entwickelte. (71)

Es erscheint notwendig, mit diesem Überblick auf die Allgegenwärtigkeit des Antisemitismus jener Jahre im Lande hinzuweisen. Es war die Erfahrungswelt O. Alexanders in Bad Bramstedt. Es ist nicht klar erkennbar, ob er sich dadurch bedroht fühlte, aber anzunehmen ist, daß ihm gelegentlich Sorge und Angst heimsuchten. Dafür sprechen gewisse Versuche der Überanpassung und der Unterwerfungsbekundung gegenüber dem NS-Machtapparat. Gleichzeitig wird er versucht haben, seine eigenen Empfindungen der Gefährdung in sich herunterzuspielen, wie so viele Juden in ähnlicher Lage es taten, die nicht glauben konnten und wollten, daß ihnen von den Angehörigen des Volkes, dem sie sich zugehörig fühlten und für das sie im Ersten Weltkrieg gekämpft zu haben glaubten, daß ihnen von daher Unheil drohen könnte. Sie hielten leichtsinnigerweise manches für reinen Wortradikalismus. Auch O. Alexander scheint nicht begriffen zu haben, daß er selber mit seiner eigenen deutschnationalen Position zum Sieg des Antisemitismus beigetragen hatte.

Ist es überhaupt begründet, von einer Verdrängung aus dem Amt des Direktors der Rheumaheilstätte auf Grund seiner jüdischen Herkunft zu reden? Es gibt Zeitgenossen, die das nicht wahr haben wollen. Zu ihnen gehört einer der damaligen Ärzte. Nach ihm habe Politik, also auch Antisemitismus, „damals noch keine Rolle gespielt; das kam erst nach den Rassegesetzen.“ Er hat aber übersehen, daß die Nürnberger Rassengesetze schon im November 1935 erlassen worden sind, die Verdrängung O. Alexanders erst im folgenden Jahr geschah. (72)

Richtig ist, daß die „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“ erst am 12. November 1938 in Kraft trat. Aber dieser Zeitgenosse meinte auch: „Rassenhass gab es in Bad Bramstedt nicht“, und „die innere Einstellung damals hier war durchweg erträglich“, und „ich habe nie ein böses Wort über Oskar Alexander in der Belegschaft gehört.“ Ähnlich äußerte sich auch ein anderer damaliger Angestellter der Anstalt.

Unser Zeitgenosse hatte für die Verdrängung und das spätere Schicksal Alexanders eine andere Erklärung: „Hätte er sich ruhig verhalten, wäre die Gestapo gar nicht auf ihn aufmerksam geworden“, und „Oskar Alexander trat zu viel hervor, und das ist ihm schlecht bekommen“, und „er wollte immer mehr sein, als er wirklich war, hat sich immer vorgedrängt, sonst hätte er noch heute leben können.“ An diesem Punkt folgte im Interview die entlarvende Frage des Zeitgenossen: „Sagen Sie mal: Worauf wollen Sie eigentlich hinaus?“

In dem vorliegenden Aktenmaterial findet diese Charakterisierung O. Alexanders keine Stütze. Träfe sie zu, hätte sein Verhalten doch mit großer Wahrscheinlichkeit zu schwereren Konflikten geführt, und diese hätten höchstwahrscheinlich wenigstens andeutungsweise in den ausführlichen Sitzungsberichten der Gesellschafter einen Niederschlag gefunden. Die Feststellungen des Zeitgenossen dürften sich am ehesten dadurch erledigen, daß man sie auf dem Hintergrund seiner Bemerkung liest, Oskar Alexander habe sterben müssen, weil er sich „immer vorgedrängt“ habe.

Im folgenden soll versucht werden, jene Vorgänge zu rekonstruieren, die zur Verdrängung O. Alexanders geführt haben. Das kann leider nur recht lückenhaft geschehen, da besonders wichtige Dokumente irgendwann, vermutlich bald nach 1945, aus der Personalakte entfernt wurden und jetzt fehlen. Auch der übrige Aktenbestand der heutigen Rheumaklinik gibt auffallend wenig Material zur Sache her.

Als wichtigste Quelle dient eine als „Vertraulich! Persönlich!“ klassifizierte Stellungnahme des Präsidenten der Versicherungsanstalt der Hansestädte, Dr. Storck, an den Landeshauptmann Röer vom 16. Dezember 1936. Sie bezieht sich auf ein Schreiben Röers vom 1.12.1936 an Dr. Storck, dem ein Schreiben der Gestapo, Staatspolizei für den Regierungsbezirk Schleswig in Kiel vom 20.11., beigefügt war. Dies letztere Schreiben ist nicht erhalten. Daß es sich primär auf O. Alexander bezog, geht aus Dr. Storcks Stellungnahme eindeutig hervor.

Schon auf der Gesellschafterversammlung am 23. Mai 1933 wurde die Frage aufgeworfen, ob der Pachtvertrag mit O. Alexander fortgeführt werden könne. Es wird nicht deutlich, welche Zweifel an einer Fortführung geltend gemacht wurden und wer sie äußerte. Es dürfte aber kaum einem Zweifel unterliegen, daß sie antisemitisch motiviert waren, da irgend etwas anderes gegen ihn nicht vorzulegen schien. Die Überlegungen führten vorerst auch noch zu keinen Veränderungen.

Noch auf der Gesellschafterversammlung am 03. August 1933 wurde beschlossen, von dem Recht des Pachtvertrages (Paragraph 13 Abs. 3), 6 Monate vor Ablauf des Vertrages die Erklärung abgeben zu können, den Betrieb in eigene Verwaltung zu übernehmen, den Pachtvertrag also zu kündigen, keinen Gebrauch zu machen. „Somit lief der Pachtvertrag automatisch bis Ende 1940 weiter“, wie es in der Niederschrift hieß.

Bald darauf trat an der Spitze der GmbH eine bedeutsame personelle Veränderung ein. An die Stelle von Senator von Pressentin trat der Kommissar für die Vereinigung von Krankenkassen Groß-Hamburg, Staatsrat Pg. Habedank, Gauamtsleiter der Deutschen Arbeitsfront in Hamburg. Neuer Geschäftsführer wurde auf Vorschlag von Habedank der Pg. Kohlberg. „Nach dieser Neuordnung stellte der Pächter Alexander den Pachtverlängerungsvertrag vom 25. August 1933 zur Verfügung.“ Darüber fand am 29. Dezember 1933 unter Teilnahme von Habedank, Bürgermeister Maas, Kohlberg und Dr. Storck eine Besprechung statt, deren Niederschrift in der Personalakte fehlt.

O. Alexander erwähnte in seinem Schreiben an Rudolf Heß vom 19.02.1936: „Bei der Machtübernahme stellte sich, obwohl mein Vertrag bis 1935 lief, meine Pacht s o f o r t (Sperrung von G.H.) zur Verfügung, ohne eine Entschädigung zu verlangen.“ Diese Verzichtserklärung scheint als („sofort“) noch vor der oben erwähnten Entschließung über die Verlängerung des Vertrages erfolgt zu sein

Über seine Motive äußerte O. Alexander nichts. Wirtschaftlicher oder finanzieller Natur waren sie wohl kaum. Eine derartige Kapitulation hätte sein bekannter kämpferischer Einsatz für Existenz und Blühen „seiner“ Rheumaheilstätte nicht zugelassen. Näher liegt die Vermutung, daß er seit der Machtübernahme erheblichen antisemitischen Anfeindungen ausgesetzt gewesen ist, und daß ihm die Tragweite der Machtübernahme durch die Antisemiten mit ihren zu befürchtenden Folgen für die jüdische Bevölkerung schlagartig bewußt geworden war.

Vielleicht ist dieser erste, insbesondere aber der spätere zweite Entschluß O. Alexanders zum Verzicht unter dem Eindruck der Judenboykotte im März und April 1933 erwachsen, bestärkt möglicherweise noch durch das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ mit seiner Bestimmung zur Eliminierung jüdischer Beamter aus dem öffentlichen Dienst.

In diesem Zusammenhang kann auch sein Verzicht auf Entschädigung als zusätzliche Demutshandlung verstanden werden. Freilich konnte ihm ein solcher Verzicht dadurch etwas leichter fallen, als er die Möglichkeit besaß, „in das Geschäft meines Freundes Einar Juel, Großkaufmann in Kopenhagen, als Teilhaber einzutreten“ – so im Schreiben an Rudolf Heß zu lesen. Die erste Verzichtserklärung war übrigens auch der Gestapo bekannt, denn sie nahm darauf in ihrem Schreiben an Dr. Storck Bezug.

Inzwischen zog sich die Schlinge um O. Alexander immer weiter zu. Am 23. August 1935 berieten die Gesellschafter „in Verfolg der Lage, die durch den von Juden geschürten Boykott gegen Deutschland geschaffen war, über die Obliegenheiten des Pächters Alexander innerhalb des Unternehmens. “ Dabei wurde hinsichtlich der Einweisung von nicht-arischen Patienten in das Neue Kurhaus folgende Regelung getroffen:

1. Sozialversicherte können nur aus medizinischen und disziplinären Gründen und nur vom Chefarzt zurückgewiesen werden. Als medizinische Gründe gelten: „Feststellung eines ansteckenden Befundes oder eines Befundes, für den die ärztlichen Methoden und die Heilmittel des Neuen Kurhauses nicht geeignet sind.“ „Für die Zurückweisung aus disziplinären Gründen ist an sich (!) die Verwaltung, also der Pächter, zuständig.“ In Anbetracht dessen, daß der Pächter selber Jude war, wurde auch diese Befugnis dem Chefarzt übertragen.
2. Privatpatienten. „Es sind Vorkehrungen zu treffen, um die Aufnahme von nicht-arischen Privatpatienten zu verhüten. Das muß mit Mitteln geschehen, die den wirtschaftlichen Belangen unserer GmbH Rechnung tragen. Wilden Aktionen und Belästigungen von Kurgästen ist in schärfster Weise entgegenzutreten. Bei der Ausfüllung des Aufnahmebogens muß an den Aufnahmesuchenden die Frage gestellt werden, ob er Arier ist. Wird die Frage verneint, so ist ihm in taktvoller Weise zu bedeuten, daß er nicht aufgenommen werden kann. Wenn trotz der Bejahung der Frage Anlaß zu Zweifeln gegeben ist, ist der Aufnahmesuchende um Unterlagen zu ersuchen.“

Für entsprechende Verhandlungen mit den Patienten wurde der im Büro des Neuen Kurhauses tätige Herr Maibauer vorgeschlagen. Sollte bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe ein Wechsel notwendig werden, so darf dieser nur im Einvernehmen mit Bürgermeister Utermarck vorgenommen werden. Der Stelleninhaber war also offenbar zugleich ein Kontrollposten des nationalistischen Bürgermeisters. Im übrigen soll, um allen Zweifel auszuschließen, die bei der Aufnahme zu stellende Frage nicht auf „Nicht-Arier“, sondern auf „Jude“ lauten.

Die „wirtschaftlichen Belange“ der Rheumaheilstätte schienen also durch den Verzicht auf jüdische Privatpatienten weniger berührt als durch etwaige, andere Patienten abschreckende und damit geschäftsschädigende rüde Maßnahmen und Vorkommnisse. Die Fassade der Anstalt sollte klinisch sauber bleiben.

Weiter wurde vereinbart: „Hinsichtlich der im Orte in Privatpensionen wohnenden und nur die Badeeinrichtungen des Neuen Kurhauses benutzenden nicht-arischen Patienten ist es Sache der Stadt, geeignete Maßnahmen zu treffen.“ Chefarzt Dr. Paulus bot der Stadt aber seine Dienste als Denunziant an. Er werde „seine Beobachtungen auf nicht-arische Abstammung bei den betreffenden Patienten Bürgermeister Utermarck mitteilen.“

Auf eben dieser Gesellschafterversammlung wurde O. Alexander noch weiter auf diskriminierende Weise entrechtet und entmachtet. Er mußte sein Amt als Betriebsführer an den Geschäftsführer der GmbH, Kassendirektor Hans Blobel, abgeben. An dessen Stelle trat jedoch bald schon Chefarzt Dr. Paulus, da dieser „mit der Gefolgschaft durch Gemeinschaftsarbeit verbunden ist.“ Auch die Behandlung von Beschwerden wurde O. Alexander entzogen und dem Chefarzt übertragen. (Die entsprechende Niederschrift fehlt in der Akte.)

Dieses beschämende Verhalten gegenüber O. Alexander scheint von allen Gesellschaftern getragen zu sein. Insbesondere fehlt jede Andeutung einer noblen Geste von Seiten des Chefarztes Dr. Paulus. Schon an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß Dr. Paulus sich in einer 1956 erschienen Broschüre der Rheumaheilstätte damit brüstet, er habe mit O. Alexander „immer im besten Einvernehmen gestanden.“

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Die Frage einer etwaigen Trennung der GmbH von O. Alexander im Jahre 1936 wurde „nach der rechtlichen und persönlichen Seite geprüft.“ In rechtlicher Hinsicht sahen die Gesellschafter Schwierigkeiten, da der Pächter gegen seine Verpflichtungen nicht verstoßen habe. „Die persönlichen Verhältnisse des Alexander (zu beachten ist die nun gebräuchlich gewordene respektlose Formulierung; G.H.) wurden genau geprüft.“ Gemeint war damit nicht anderes, als die Tatsache seines Judeseins.

Schon auf dieser Sitzung erwies sich, daß Rechtsanwalt Dr. Krumbeck, damals bereits Bürgermeister der Stadt Elmshorn, sich eingehend mit O. Alexander beschäftigt hatte, denn er war in der Lage, einen „eingehenden Bericht über die Person des Alexanders“ abzugeben. Dieser sei, so betonte er, ein „echter Frontsoldat“ und „als Gefreiter mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse ausgezeichnet.“ Außerdem trage er das Verwundetenabzeichen.

Deutlich ist hier die Analogie zum „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ herauszuhören, wonach Juden, sofern sie Frontsoldaten des Ersten Weltkrieges waren, den Beamtenstatus vorerst behalten konnten. Diese Ausnahmeregelung wollte man, wohl auf rechtskundige Empfehlung, auch auf O. Alexander angewendet wissen. Beachtenswert erscheint auch, daß nach dieser Grundeinstellung, die in Deutschland Tradition hat, die abgeleistete Militärdienstzeit und mehr noch der Fronteinsatz im Krieg den gesellschaftlichen Wert eines Menschen entscheidend erhöht.

Möglicherweise wußte Dr. Krumbeck aber auch von einem Erlaß der Minister für Wirtschaft, Propaganda und Inneres, nach welcher „die Durchführung der Arier-Gesetzgebung Angelegenheit der Reichsregierung und der Behörden ist, und daß der sogenannte Arier-Paragraph in der gewerblichen Wirtschaft keine Anwendung finden soll.“ (73)

Doch die Gesellschafter bekamen am 16. Dezember 1936 nicht nur die mündlichen Ausführungen Dr. Krumbecks zu Gehör. Diese wurden gestützt und wohl auch erweitert durch die „Anlagen 3 und 4“. Und ferner: „Auf die Eigenschaft des Alexander als Jude beziehen sich auch die als Anlagen 5 und 6 beigefügten Schriftstücke.“ Diese sicher sehr aufschlußreichen Dokumente befinden sich ebenfalls nicht mehr bei den Akten. Vermutlich sind sie einer Reinigungs- und Entlastungsaktion maßgeblicher Kreise in der Rheuma-Klinik und /oder der Stadt zum Opfer gefallen.

Nach der Versammlung wurde der gesamte Komplex noch einmal „unter Hinzuziehung des Verwaltungsdirektors Kähler, Landesversicherungsanstalt der Hansestädte, Ehrenzeichen-Träger (=wahrscheinlich Goldenes Parteizeichen der NSDAP; G.H.) durchgesprochen. Auch hierzu fehlen die Anlagen 10-13.

Sogar die Mitbenutzung des Kraftwagens O. Alexanders wurde nun als unzumutbar empfunden. „Um jede auch nur mittelbare Abhängigkeit von Alexander zu vermeiden“, wurde schon im Januar 1935 eine andere Lösung für die Ärzte des Kurhauses gefunden.

Auch auf der Gesellschafterversammlung am 13. Dezember 1935 kam die nicht-arische Abstammung O. Alexanders zur Sprache, diesmal durch den zu dieser Sitzung aus Berlin angereisten Vertreter des Reichsverbandes der Ortskrankenkassen e.V., Herrn Behrens. Dieser Tatbestand, die jüdische Abstammung des Pächters, war für den Direktor des Reichsverbandes, Herrn Obst, der Anlaß gewesen, einen Ausbildungskursus für Krankenkassenleiter in Bad Bramstedt zu verhindern.

Dr. Storck gab dazu erläuternde Erklärungen ab. Er verwies auf die schon im Jahre 1933 erfolgte „eingehende Prüfung“ und auf die demütigende Entrechtung O. Alexanders. Auf Anregung von Herrn Behrens sagte er zu, bei seiner nächsten Anwesenheit in Berlin den Oberregierungsrat Martin eingehend über die Sachlage zu unterrichten.

Inzwischen hatte auch die Arbeitsgemeinschaft der Berufskrankenkassen für kaufmännische Gehilfen und weibliche Angestellte in Hamburg Bedenken gegen eine weitere Verwendung von O. Alexander vorgebracht, (74) wobei auch Minister a.D. Dr. Walter vom Hauptamt für Volkswohlfahrt in Berlin nicht unbeteiligt geblieben war.

Eine weitere Besprechung fand zwischen Dr. Schmidt und dem Treuhänder der Arbeit für den Bezirk Nordmark, Dr. Völtzer, statt, mit dem Ergebnis, daß Völtzer sofort beim Reichsministerium anrief. Von dem dortigen Sachbearbeiter, Ministerialrat Pohl, erhielt er die Auskunft, daß, gemünzt auf O. Alexander, Verträge zu halten seien. Argwöhnisch fragte dieser aber nach, ob es denn in dieser Beziehung Schwierigkeiten gebe und von welcher Seite sie kommen. Man werde gegenüber den Krankenkassen gegebenenfalls sogleich einschreiten. Die Gauleiter seien dafür verantwortlich, „daß der Rechtsboden auf alle Fälle gewahrt wird.“ Eine nicht näher bezeichnete Krankenkasse habe man inzwischen veranlaßt, dem Fortbestand des Pachtvertrages mit O. Alexander doch noch zuzustimmen. Im übrigen sei „das Zusammensein mit Direktor Alexander nur rein dienstlicher Art; er nähme auch alles mit feinem Taktgefühl auf.“

Sodann wurden weitere „vertrauliche Mitteilungen über die Abstammung von Direktor Alexander gemacht, der Frontkämpfer ist und dessen Sohn (Robert; G.H.) im Spätherbst nach eingehender Prüfung durch die zuständigen Instanzen zum einjährigen Militärdienst eingezogen ist.“ (75) (Die Einberufung erfolgte jedoch als Freiwilliger, wie O. Alexander dem Stellvertreter des Führer mitteilte.)

In diesem Zusammenhang meldeten sich unter den Gesellschaftern im Dezember 1935 plötzlich Bedenken, ob es sich bei O. Alexander überhaupt um einen „Volljuden“ handle. Diese Sache sollte nun einer weiteren Prüfung unterzogen werden. Landesrat Gehlsen konnte aber mitteilen, daß Rechtsanwalt Krumbeck bereits 1933 einen Familienstammbaum der Familie Alexander „mitgeteilt habe.“ Vorgelegen hat er den Gesellschaftern anscheinend nicht.

Bürgermeister Utermarck hielt es für eine moralische Pflicht, Direktor Alexander zu helfen, „weil er seinerzeit sein eigenes Kapital in den Betrieb hineingesteckt und damit überhaupt erst den Pachtbetrieb der Rheumaheilstätte in Gang gebracht habe.“

Abschließend versicherte Dr. Storck, daß zwischen den Ärzten und dem Direktor nur dienstliche und geschäftliche, aber keine persönlichen Beziehungen bestehen; auch der Kraftwagen dürfe von ihnen nicht kostenlos benutzt werden. gez. Dr. Storck, gez. Blobel.“

Dann folgte O. Alexanders Brief an den „Stellvertreter des Führers, Herrn Reichsminister Rudolf Hess“ vom 19. Februar 1936. Eingangs teilt er seinem Adressaten den Anlaß seines Schreibens mit: „Es ist mir bekanntgeworden, daß der Vorsitzende der Rheumaheilstätte Bad Bramstedt GmbH . . . Herr Dr. Storck, in der letzten Zeit angegriffen worden ist, weil er mit mir, einem Nicht-Arier, den Pachtvertrag für das Neue Kurhaus in Bad Bramstedt in Holstein, bis 1940 verlängert hat.“ Die Angriffe werden jedoch nicht näher beschrieben.

Er versichert, er selber sei „noch niemals von irgendeiner Seite angegriffen worden.“ Jedoch – „da es mir unerträglich ist, daß ein hoher Beamter als mein Vertragspartner Schwierigkeiten hat, wende ich mich an Sie im Vertrauen auf ihre mehrfach geäußerte Bereitschaft, jeden Deutschen anzuhören.“ Hier treffen wir auf jene im Volk allgemein verbreitete Vorstellung von Rudolf Hess als dem volksnahen Fürsprecher für jedermann an der Seite des so weit entrückten Führers Adolf Hitler. Sehr viele „Volksgenossen“, die sich von mancher Bedrückung und Enttäuschung heimgesucht glaubten, hatten sich in diesem Vertrauen an Hitler biederen Paladin gewandt.

„Jeden Deutschen “ – daß O. Alexander sich hier einzureihen wagt, erscheint nach allen inzwischen bekannten Reden, Maßnahmen und Ausschreitungen gegen Juden recht naiv.

Es folgen dann ein kurzer Abriß seines Lebenslaufes mit besonderer Betonung seines Kriegseinsatzes, sein Engagement für die Rheumaheilstätte und seine entschiedene Gegnerschaft zur Sozialdemokratie. Auch seien die „neuen Herren“ seiner Initiative „in einem ganz anderen Maße gerecht geworden“ als die früheren, weshalb ihm auch die Pachtverlängerung bis 1940 angeboten worden sei.

Ausführlich verbreitet er sich dann über Funktion, Ausstattung und die vielen Vorzüge der Bad Bramstedter Anstalt, vergißt auch nicht den deutlichen Hinweis auf seine besonderen finanziellen Opfer bei diesem großen Werk und auf die in letzter Zeit von ihm geknüpften geschäftlichen Verbindungen mit dem Ausland.

Obgleich er kurz zuvor die demütigenden Maßnahmen gegen sich hatte hinnehmen müssen, beteuert er doch gegenüber Rudolf Hess: „Mein Verhältnis zu der Verpächterin der Rheumaheilstätte . . . ist das denkbar beste und auf gegenseitiges Vertrauen aufgebaut“, Formulierungen, die das ganze Schreiben zu einem Bettelbrief degradieren, der dem stolzen Mann mit dem Eisernen Kreuz und anderen Kriegsauszeichnungen sicher nicht leichtgefallen ist. Aber er will etwas erreichen:

„Leider bin ich heute, nachdem ich restlos mein Vermögen für den Ausbau des Kurhauses geopfert und schwere Schulden gemacht habe, nicht mehr in der Lage, meinen Pachtvertrag einfach zur Verfügung zu stellen, wie ich dieses 1933 noch getan habe.“ Daraus folgt, daß die automatische Verlängerung des Pachtvertrages nachträglich doch in Frage gestellt worden sein muß, was dann auch bald schon zu konkreten Schritten führte.

Erschütternd sind die weiteren Versuche des in die Enge getriebenen Mannes, den Minister in Berlin für sich einzunehmen: „Auf der anderen Seite ist es mir ebenso unmöglich, unter den obwaltenden Umständen weiter zu arbeiten. Der Gedanke, daß ein anderer wegen meiner Unannehmlichkeiten haben könnte, lähmt seit einiger Zeit meine Entschlußkraft, meinen Unternehmungsgeist und meine Arbeitskraft, die ich unversehrt täglich einsetzen muß.“

Er zeigte seine ganze entwürdigte Existenz gewissermaßen als Selbstempfehlung vor. „Ich habe nur die geschäftliche Leitung des Hauses; mit den Patienten komme ich nicht zusammen. Die Ärzte unterstehen nicht mir, sondern der Rheumaheilstätte GmbH Bad Bramstedt. Aus diesem Grunde ist die Betriebsführerschaft unserem Chefarzt, Herrn Dr. Paulus, übertragen worden.“

Dieses Dokument der durch die Verhältnisse in der Anstalt, in der GmbH und in der Stadt erzwungenen Selbstdemütigung endet folgendermaßen: „Ich bitte jetzt, eine klare Entscheidung zu fällen. Wenn die oberste Instanz glaubt, daß ich weiter als Pächter hier tätig sein kann, so ist damit allen Angriffen die Spitze abgebrochen, glaubt aber diese Instanz, daß dieses unter den obwaltenden Verhältnissen nicht möglich sein wird, dann muß ich gehen und es muß eine Liquidation stattfinden. Ich bitte, sich über die in diesem Schreiben niedergelegten Tatsachen hinsichtlich meiner Person wie auch meines Betriebes bei der hiesigen Ortsgruppe der NSDAP und dem Bürgermeister zu erkundigen.

Für Auskunftserteilung gebe ich weiter auf: Herrn Oberbürgermeister Maas, Emden, den früheren Bürgermeister von Bad Bramstedt. Ich bin durchaus bereit, für meine Person die Konsequenzen aus der schwierigen Lage zu ziehen, wenn es auch begreiflich ist, daß es mir schwerfällt, ein Werk zu verlassen, das ich als meine Lebensaufgabe betrachtet und dem ich die besten Jahre meines Lebens gewidmet habe, und das jetzt endlich seiner Vollendung entgegengeht. Ich wäre Ihnen daher ganz außerordentlich dankbar, wenn Sie, sehr verehrter Herr Reichsminister, sich der Mühe unterziehen würden, meine Angaben zu prüfen und im Interesse meines Werkes, meiner Gefolgschaft und meiner Gläubiger eine Entscheidung fällen.“

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Die Dienststelle des Ministers Hess, Reichsleitung der NSDAP in München, schaltete den Reichsärzteführer (Dr. G. Wagner) zur Begutachtung ein. In dessen Auftrag übersandte das Hauptamt für Volksgesundheit am 04. März 1936 das Schreiben O. Alexanders an dessen Vorgesetzten Dr. Storck, versehen mit der Frage: „Treffen die Angabe in dem Schreiben zu?“ In der Sache selbst fand man nichts dagegen einzuwenden, wenn dierein wirtschaftliche (Unterstreichung im Original) Leitung in den Händen von Alexander bleibe, sofern die deutschen Patienten ausschließlich von deutschen Ärzten betreut werden. Dieser Standpunkt entspreche der geltenden Gesetzgebung, nach welcher „dem Nichtarier ohne zwingenden Grund keine wirtschaftlichen (Unterstr.i.Orig.) Schwierigkeiten gemacht werden sollen.“

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Wiederum fehlt in der Personalakte die Anlage 18 mit Dr. Storcks Stellungnahme gegenüber dem Hauptamt für Volksgesundheit. Daß Dr. Storck über dieses Schreiben O. Alexanders verärgert gewesen ist, ergibt sich aus einem Handschreiben O. Alexanders an seinen Vorgesetzten vom 11. März 1936: „Ich bedaure, daß sie sich darüber geärgert haben, daß ich Ihren Namen darin genannt habe und zwar, wie Sie glauben, in mißverständlicher Weise. Es beruhigt mich dagegen, daß Sie anerkennen, daß dieses nicht von mir beabsichtigt gewesen ist. Tatsächlich war ich bei der Abfassung der festen Meinung, daß es sich nur um mich handle; zum Schluß wenigstens konnte hierüber kein Zweifel bestehen. Ich hatte Ihnen vorher nichts von dieser Eingabe gesagt. Allein (Unterstr.i.Orig.) wollte ich die Verantwortung und die Konsequenzen daraus tragen; ich wollte und mußte auf alle Fälle die Klärung einer Lage herbeiführen, die nicht länger für einen aufrechten Mann tragbar war.

Im übrigen bedaure ich es, daß in der letzten Zeit verschiedene Meinungsverschiedenheiten und Mißverständnisse zwischen uns eingetreten sind, die ich nicht gewollt habe. Meine Arbeit ist in den letzten Jahren karg an Freuden, aber reich an Bitternis gewesen. Darum müssen mich solche Trübungen unseres guten Verhältnisses, aus dem mir immer neue Kräfte zugeflossen sind, besonders hart treffen. Heil Hitler. Alexander.“

Aus diesen Zeilen fällt viel Licht auf die wirklichen Gegebenheiten am Ort. Dr. Storck scheint nach Untertanenart starkes Unbehagen bei der Vorstellung empfunden zu haben, im Zusammenhang mit einer Juden-Angelegenheit an höchster Stelle aktenkundig geworden zu sein. O. Alexander schien zu wissen, daß er sich mit seiner Bittschrift der Höhle des Löwen näherte, von wo er mit „Konsequenzen“ zu rechnen habe, die es dann zu „tragen“ gelte.

Was ihm „in den letzten Jahren“ – das heißt doch wohl seit der Machtübernahme 1933 – angetan wurde, und was er „alles mit feinem Taktgefühl“ aufgenommen habe, ist nicht in Einklang zu bringen mit seiner Beteuerung des „denkbar besten“ Verhältnisses zur Verpächterin und des bestehenden gegenseitigen Vertrauens an der Rheumaheilstätte. Hinter diesen unterwürfigen Formulierungen verbirgt sich die tiefe Verletzung dieses „aufrechten Mannes“, melden sich die wirklichen äußeren und inneren Vorgänge, die Bitternis und die ihn hart treffenden „Trübungen“ des Verhältnisses während der letzten Jahre.

Die sich mehr und mehr abzeichnenden Bestrebungen, O. Alexander vollständig zu verdrängen, ließen sich nicht mehr aufhalten. Auf Veranlassung der Stadtsparkasse Bad Bramstedt und des Bürgermeisters Pg. Utermarck wurde der Pachtvertrag Ende 1935 durch den Wirtschaftsprüfer Fock aus Hamburg unter die Lupe genommen. Dessen Bericht ließ die wirtschaftliche Lage des Unternehmens als so ernst erscheinen, daß eine eingehende Prüfung durch die Rechnungsdirektoren der Landesversicherungsanstalten der Hansestädte und Schleswig-Holsteins veranlaßt wurde. (Wieder fehlen die dazu gehörenden Anlagen 19 und 20 mit dem Ergebnis dieser Prüfung.)

Auf Grund des Prüfungsergebnisses wurde dem Pächter auferlegt, ganz bestimmte Sparmaßnahmen durchzuführen – dazu die fehlende Anlage 21 – u.a. die Einführung einer Arztgebühr von 20,- RM und damit eine Erhöhung des Tagessatzes für die Patienten. Darüber hinaus wurde auf der Gesellschafterversammlung am 20. Mai 1936 die Frage der Wirtschaftlichkeit erneut besprochen mit dem Ergebnis „daß die wirtschaftliche Lage des Unternehmens es erforderlich macht, den Pachtvertrag möglichst zum 01. Juni 1936 zu lösen.“

Als entscheidenden Grund dafür befand man, „daß Alexander nach den bisherigen Erfahrungen nicht imstande war, die notwendigen Sparmaßnahmen nachhaltig durchzuführen.“

Als tieferer, „wesentlicher“ Grund wurde aber nachgeschoben, „daß Alexander als Nicht-Arier unberechtigte Forderungen der verschiedensten Art nicht mit Nachdruck behandeln konnte, wie es bei der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens erforderlich gewesen wäre.“ Das heißt: ein „Arier“ mit den gleichen Qualifikationen hätte die objektiv gegebenen Schwierigkeiten sehr wohl bewältigen können. Als unüberwindbar erschienen sie erst dadurch, daß gewisse Geschäftspartner der Rheumaheilstätte absichtlich Schwierigkeiten verursachten, weil sie es mit einem Juden als Partner und Gläubiger zu tun hatten. Anders ausgedrückt: Man setzte Pressionen gegen das Unternehmen ein mit dem Ziel, den unliebsamen Juden untragbar erscheinen zu lassen und damit auszuschalten.

Alles spricht dafür, daß dieser Druck – zumindest auch – von der Stadtsparkasse kam, die ja diese neuerliche Unternehmensprüfung veranlaßt hatte, und von den nationalsozialistisch geführten Versicherungsanstalten, die es ja in der Hand hatten, wie gut oder wie schlecht sie das Haus in Bad Bramstedt mit Patienten belegen wollten.

Den Vorsitz im Vorstand der Stadtsparkasse (heute Kreissparkasse) führte ab 1934 kraft Amtes Bürgermeister Utermarck. Ab 01.08.1934 wurden die Vorstandsmitglieder nicht mehr gewählt, sondern gemäß dem Führerprinzip vom Vorsitzenden, also dem Bürgermeister, ernannt. Am 11.02.1935 wurde der Vorstand mit dem Vorsitzenden von 4 auf 7 Personen erweitert. Der Bürgermeister ernannte 6 Personen, über dessen nationalsozialistische Linientreue kein Zweifel bestehen konnte: August Hornung (Kassenwart der Ortskrankenkasse), Hans Dehn (Gastwirt), Sophus Bornhöft, Friedrich Dibbern (Landwirt), Rudolf Kiel (Klempnermeister) und Alfred Jensen (Rechtsanwalt und Notar). (76)

Der Beschluß zur Auflösung des Pachtvertrages war der Anlaß für O. Alexander, seinen lebenslaufähnlichen Text „Mein Wirken in Bad Bramstedt 1918-1936“ vom 23. Mai 1936 zu verfassen und den Gesellschaftern vorzulegen. Darin sah er die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die keineswegs unüberwindlich waren, vor allem durch drei Faktoren verursacht, von denen keinen er selber zu verantworten hatte:

1. Die Kosten für Reparaturen am Neubau. Diese dürften im Normalfall höchstens 3 – 5 Pfennige pro Kubikmeter ausmachen. Hier beliefen sie sich auf 24 Pfennige.
2. Die von den Versicherungsträgern veranlaßte viel zu große Dimensionierung des Baues, der dann nur schwer mit genügend viel Patienten zu belegen war.
3. Der Ausbau des ärztlichen Apparates und die Erhöhung der Arztgebühren.

Niemand anders hätte diese Schwierigkeiten besser meistern können als O. Alexander mit seinen hervorragend bewährten Qualifikationen und Verbindungen und mit dem Eifer, den er in „sein Lebenswerk“ investiert hatte. Die Unüberwindbarkeit der Schwierigkeiten war vorgeschoben. Mit vollem Recht verwies O. Alexander auf seine, allein von ihm selber betriebene überaus wirksame Werbetätigkeit im In- und Ausland. Zudem ist der Statistik über die aufgenommene Patientenzahl ein eindeutiger Beleg dafür, daß sich die Klinik wirtschaftlich im Aufwind befand: von 1952 Patienten im Jahre 1932 auf 3654 Patienten im Jahre 1935.

Auch Krane stellte 1979 diesen Trend heraus und begründet ihn mit den intensiven Werbeaktivitäten des Direktors, der Zunahme der Patienten und dem Rückgang der Arbeitslosigkeit.

In dem oben erwähnten emsigen Bemühen, einen Abstammungsnachweis von O. Alexander zu erhalten, muß man wohl eine Vorbereitung auf seine Verdrängung erblicken. Die auf der Gesellschaftsversammlung am 23.08.1935 getroffenen antisemitischen Maßnahmen waren auch Gegenstand der Sitzung der städtischen Beigeordneten an demselben Tag. Man darf annehmen, daß auch dabei ähnliche Beschlüsse gefaßt worden sind. (77)

Am 10. Februar 1936 bat Dr. Storck den Geschäftsführer der Rheumaheilstätte, Hans Blobel, den Direktor Alexander aufzufordern, „möglichst bald die notwendigen Urkunden herbeizuschaffen“, um eine Klärung der Abstammungsfrage zu ermöglichen. Eventuell müsse er einen Ahnenforscher damit beauftragen. Diese aufwendige Prozedur konnte nur den Zweck haben, O. Alexander noch weiter zu demütigen und zu entmutigen, denn sie war völlig überflüssig, hatte dieser doch von sich aus bei mehreren Gelegenheiten auf seine „nicht-arische Abstammung“ hingewiesen, u.a. gegenüber Rudolf Hess.

Am 14. Februar 1936 ließ O. Alexander über Blobel den Präsidenten Dr. Storck um eine „Rücksprache in eigener Angelegenheit“ bitten. Er verbinde das mit dem Wunsch, „auch einmal ungestört Zeit dazu zu haben.“ Es ist nicht bekannt, ob ein solches Gespräch stattgefunden hat.

Am darauf folgenden Tag ließ Dr. Storck über Blobel den Direktor zur Eile bei der Beschaffung der geforderten Dokumente mahnen. Am 25. Februar versicherte O. Alexander dem Geschäftsführer Blobel, es sei nicht ganz einfach, die Urkunden zu beschaffen. Sollten seine Bemühungen nicht zum Ziele führen, werde er einen Ahnenforscher engagieren. Und um die ihn bedrängenden Vorgesetzten etwas zu beruhigen, fügte er hinzu, er sei ja schon 1931 aus der jüdischen Gemeinde ausgetreten und habe so gut wie keinen Kontakt zu jüdischen Menschen unterhalten.

Auch von Seiten der Partei wurde nun Druck ausgeübt. Am 17. Februar 1936 bat Ortsgruppenleiter Schlichting den Präsidenten „in gegebener Veranlassung“ um einen Termin, um die „politische Stellung des Herrn Direktor Alexander“ mit ihm zu klären. Am 28. Februar fand diese Besprechung in Lübeck statt. Mit „politischer Stellung“ kann wohl nur die jüdische Abstammung O. Alexanders gemeint gewesen sein, denn andere, wirklich politische Differenzen sind nie erkennbar gewesen.

Am 18. Februar bemühte sich auch Bürgermeister Utermarck um einen Termin bei Dr. Storck, ohne daß ein solcher jedoch terminiert wurde.

Die Gesellschafter waren sich, belehrt auch durch den Reichsärzteführer, bewußt, daß die Lösung des Pachtvertrages nur im Einvernehmen mit dem Pächter möglich war. Eine einseitige Lösung hätte einen Rechtsstreit zur Folge gehabt, dessen Ausgang zweifelhaft erschien. „Jedenfalls mußte versucht werden, gerade in der Hauptbelegungszeit das Unternehmen vor den Auswirkungen, die ein Rechtsstreit zwischen Verpächter und Pächter haben mußte, zu bewahren.“

Die Bedingungen für die Auflösung des Pachtverhältnisses sahen vor:

1. „Zur Auflösung des Pachtvertrages bis Ende des Jahres eine monatliche Zuwendung von 500,- RM. Ob und wie lange eine Weiterzahlung dieses Betrages danach geleistet werden sollte, wurde einer späteren Beratung vorbehalten, die bis Ende 1936 indessen nicht stattfand.
2. Das O. Alexander gehörende Grundstück mit dem Kurhaus An den Auen ging auf die Rheumaheilstätte über. Auch das gesamte, dem Pächter gehörende Inventar im Neuen Kurhaus wie im Kurhaus An den Auen mit einem Schätzwert von 70.000,- RM wurde von der Gesellschaft „im Verrechnungswege“ übernommen. Ohne dieses Inventar, so stellte Dr. Storck fest, wäre der Betrieb der Rheumaheilstätte nicht weiter zu führen gewesen. Und er fügte hinzu, daß sich das Inventar dank der ganz ungewöhnlich guten Wirtschaft des Direktors „in einem anerkannt mustergültigen Zustand“ befinde.
3. Die Durchführung der Werbung der besonders wichtigen Privatpatienten sollte bis zum Ablauf des Pachtvertrages 1940 in der Hand O. Alexanders bleiben, da dieser den umfangreichen und sehr bewährten Apparat dazu aufgebaut habe. Nur durfte O. Alexander (als Jude) dabei selber nicht „unmittelbar werbend in Erscheinung“ treten. Entscheidend war, daß die Übertragung der Werbung eine erhebliche Kosteneinsparung für das Unternehmen bedeutete. Denn eine Gegenüberstellung der Kosten und des Gewinnes im Werbungsbereich unter Alexander zeigte, „daß seine gesamten Aufwendungen seine Einnahmen . . . vollkommen aufzehren.“
4. Abzuschließen sei ein Vertrag über die „Moorsalzquellpaste“, auf die später einzugehen sein wird, und
5. Über O. Alexanders Erfindung des „Schwingweges“, der ebenfalls später behandelt werden soll.

Abschließend kam Dr. Storck auf den eingangs genannten Bericht der Gestapo zurück, in welchem auf bestimmte Gerüchte hingewiesen wurde, zu dem sich freilich nach Storcks Auffassung die in dem Schreiben genannten Persönlichkeiten selber zu äußern hätten. Weitere Einzelheiten wurden nicht mitgeteilt. Dr. Storck führte dann aber aus: „Was mich anlangt, so erkläre ich, daß ich außerhalb meiner amtlichen Tätigkeit als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung keine Beziehungen zu Alexander habe.“ Daraus mag man schließen, daß jene „Gerüchte“ sich auf das Verhältnis Alexander – Storck bezogen haben und das höchstwahrscheinlich mit dem Ziel, Dr. Storck zu einer schnelleren Trennung der Gesellschaft von O. Alexander anzutreiben. Dr. Storck beteuerte dann sehr emphatisch, daß alle seine Maßnahmen allein dem Wohle des Unternehmens und einer guten Gesundheitsfürsorge gedient hätten. Dabei rechtfertigte er nochmals, weil das wohl den Kein der „Gerüchte“ traf, daß es seinerzeit für eine vorzeitige Auflösung des Pachtvertrages keine Rechtsgrundlage gegeben habe und daß der diesbezügliche Beschluß „nach eingehender Prüfung durch Staatsrat Habedank . . . und von Pg. Kohlberg als Geschäftsführer Ende 1933 gebilligt worden“ sei. Dies alles „halte jeder Prüfung stand.“

Man mag fragen, warum O. Alexander auf die für ihn äußerst ungünstige Vertragsauflösung eingegangen ist. Er hatte doch das Recht auf seiner Seite und hätte seine Stellung mit guter Aussicht auf Erfolg auch vor Gericht verteidigen können.

Was ihn daran hinderte, ist den angeführten und zitierten Dokumenten, vor allem aber dem hinter denselben spürbaren drohenden Hintergrund zu entnehmen. Die offenen oder versteckten Anfeindungen sind vermutlich viel gravierender gewesen, als es in den Akten zutage tritt. Und er mußte erwarten, daß sie sich noch erheblich würden steigern können. Dieser zermürbenden, institutionalisierten Entwürdigung vermochte er nicht mehr standzuhalten. Die Verursacher und Hintermänner des Kesseltreibens nahmen in Bad Bramstedt vorweg, was die nationalsozialistische Führung erst zwei Jahre später, nach den Pogromen des 9./10. November 1938 reichsweit verfügte. Die „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938“ verfügte: Par. 2 Ein Jude kann vom 1. Januar 1939 ab nicht mehr Betriebsführer im Sinne des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 sein. Ist ein Jude als leitender Angestellter in einem Wirtschaftsunternehmen tätig, so kann ihm mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Mit Ablauf der Kündigungsfrist erlöschen alle Ansprüche des Dienstverpflichteten aus dem gekündigten Vertrage, insbesondere auch Ansprüche auf Versorgungsbezüge und Abfindungen.

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Die Übertragung der Werbeleitung an O. Alexander war von nur sehr kurzer Dauer. Schon Ende desselben Jahres wurde sie widerrufen. Offenbar hatte sich auch dagegen alsbald Widerspruch erhoben.

In einem Geheimschreiben vom 19. Juli 1937 bezog sich der schleswig-holsteinische Oberpräsident Hinrich Lohse auf die Einsetzung „des Juden Oskar Alexander zum Werbeleiter für das Bad.“ Er beanstandete: „Die Verwendung eines Juden als Werbeleiter für ein deutsches Bad, insbesondere für das vorwiegend aus öffentlichen Mitteln betriebene Bad Bramstedt, ist unmöglich und mit nationalsozialistischen Grundsätzen nicht zu vereinbaren. Ich ersuche deshalb, zu erwirken, daß der Vertrag . . . gelöst wird.“

In einem Briefentwurf Dr. Storcks vom 04. August 1937 als Äußerung zu Lohses Schreiben findet sich der Hinweis, daß die Vereinbarung zur Beschäftigung O. Alexanders als Werbeleiter „bereits seit Ende 1936 außer Kraft sei.“ Es hatte also dem Drängen von höherer Stelle gar nicht bedurft.

Weiter verlangte Lohse Aufklärung darüber, warum Landeshauptmann Röer im August 1933 der Verlängerung des Pachtvertrages zugestimmt und sich nicht für die Annahme des Angebotes Alexanders eingesetzt habe, seinen Vertrag entschädigungslos zur Verfügung zu stellen.

In Storcks Äußerungsentwurf wird dazu entgegnet, nicht Landeshauptmann Röer habe an jener Beschlußfassung teilgenommen, sondern Landesrat Gehlsen als Vertreter der LVA Schleswig-Holstein. Zudem sei der Vorgang damals durch die Pg. Habedank und Kohlberg geprüft und als solide und nicht zu beanstanden befunden worden. Dr. Storck legte seinen Entwurf dem Landeshauptmann Röer vor. Über das weitere Vorgehen ist nichts bekannt.

Wenn O. Alexander von Seiten des Geschäftsführers Blobel offenbar keinerlei Hilfe zu erwarten hatte, so ist das kaum mit dessen Angst vor der Gestapo zu begründen. Dazu bestand bei ihm kein erkennbarer Anlaß. Es war eher seine Dienstfertigkeit im Vollzug nationalsozialistischer Maßnahmen. Hier ein Beispiel aus dem Jahre 1937:

Aus den wenigen hier zitierten Aktenstücken geht anscheinend hervor, daß O. Alexander, solange er noch im Neuen Kurhaus wohnte, eine gewisse Art „Bedienung“ durch die an der Anstalt angestellte Frau Trost in Anspruch nahm. Die Ortsgruppe der NSDAP in Bad Bramstedt nahm daran Anstoß und besann sich auf das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ vom 15. September 1935, dessen Paragraph 3 lautete: „Juden dürfen weibliche Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes unter 45 Jahren in Ihrem Haushalt nicht beschäftigen.“ Und Paragraph 12 bestimmte: „Abs. 1. Ein Haushalt ist jüdisch, wenn ein jüdischer Mann Haushaltsvorstand ist oder der Hausgemeinschaft angehört. Abs. 2. Im Haushalt beschäftigt ist, wer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses in die Hausgemeinschaft aufgenommen ist oder wer mit alltäglichen Haushaltsarbeiten oder mit anderen alltäglichen, mit dem Haushalt in Verbindung stehende Arbeiten beschäftigt ist.“ Es ist leider nicht feststellbar, ob Frau Trost diese Voraussetzungen erfüllte.

Auf der Gesellschafterversammlung am 14. Februar 1937 war, anscheinend durch Bürgermeister Utermarck, auf diesen Sachverhalt hingewiesen worden. Letzterer hatte von einem ganzen „Schriftwechsel“ gesprochen, der in dieser Angelegenheit bei ihm und bei der Ortsgruppe der NSDAP angewachsen sei.

Am 24. Februar 1937 bat Blobel den Bürgermeister schriftlich, dem Landeshauptmann Röer diese Unterlagen zuzuleiten. Utermarck antwortete am 10. März, die fraglichen Vorgänge seien bereits dem Landrat v. Mohl in Bad Segeberg übergeben worden. Dieser habe inzwischen Frau Trost ein entsprechendes Verbot ausgesprochen. Utermarck weiter: „Infolge des baldigen Fortzuges des Direktors Alexander dürfte die Angelegenheit aber erledigt sein.“ Gemeint war der Umzug in ein Haus am Wittrehm. Blobel setzte dann auf Anordnung von Dr. Storck den Landeshauptmann Röer von den Vorgängen in Kenntnis. (10. März 1937).


8. Oskar Alexander – Erfinder der Trockenmoorsole

„Der Jude Alexander ist hier durch häufige Reisen nach Dänemark in den Verdacht der Devisenschiebung oder sonstiger staatsschädigender Betätigungen gekommen“, so beginnt ein Schreiben der Geheimen Staatspolizei Kiel an den Oberpräsidenten der Provinz Schleswig-Holstein, zu Händen von Vizepräsident Dr. Schow vom 20. November 1936. Den Hintergrund zu diesem Argwohn bildet eine ganz besonders verdienstvolle Initiative des Direktors Alexander, von der im Folgenden die Rede sein soll.

Es war ihm nach jahrelangen Versuchen gelungen, gemeinsam mit dem „Handels-Chemiker“ Dr. Hugel, Altona, die im Alten Kurhaus immer noch fließende Moorsalzquelle zur Herstellung einer Paste für Haus-Badekuren zu nutzen.

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Dabei war er von der Vorstellung geleitet, daß deren Produktion zu einem für Bad Bramstedt nicht ganz unwichtigen industriellen Kleinbetrieb ausgebaut werden könnte. Rudolf Hess legte er dar: „Diese Paste hat nach dem Urteil maßgeblicher Kreise eine große Zukunft. Besonders Exportkreise interessierten sich sehr dafür, da es hierdurch möglich geworden sei, in Ländern, wo keine natürlichen Heilmittel bestehen . . . diese altbewährte Moorsole zu baden. Nach den Nordischen Ländern und nach England, wohin ich selbst freundschaftliche Beziehungen habe, hat der Export bereits eingesetzt.“

Mit Recht betonte O. Alexander immer wieder, daß der Versand dieser Paste ins Inland und Ausland stets auch den Namen und das Renommee der hiesigen Rheumaheilstätte verbreiten und damit zur wirtschaftlichen Stabilisierung derselben beitragen würde. Diesen Zwecken dienten auch verschiedene Auslandsreisen, die ihm dann den Verdacht bei der Gestapo einbrachten.

Auf der Gesellschafterversammlung am 13. Dezember 1935 berichtete Direktor Alexander über diese Aktivität, unterstützt durch die positive Stellungnahme von Chefarzt Dr. Paulus. Es kam zu einer Übereinkunft, die durch einen Vertrag fixiert werden sollte: Produktion und Vertrieb der Trockenmoorsole sollte ein Privatunternehmen O. Alexanders bleiben und nicht in die Rheumaheilstätte eingebunden werden. Der Vertrag sollte eine Dauer von 30 bis 35 Jahren haben. Rohstoffe, Betriebsräume und Maschinen stellte die Rheumaheilstätte. Dafür wurde auf Vorschlag von O. Alexander eine Teilung des Gewinnes im Verhältnis 1:1 vereinbart. (Stellvertretender Bürgermeister Schlichting vertrat dabei die Auffassung, daß der Betreiber höchstens auf 20 bis 30 % des Reingewinnes werde verzichten können.)

Ferner wurde Übereinstimmung darin erzielt, daß die Entnahme des Rohstoffes begrenzt werden müsse, daß der Rheumaheilstätte durch die Propaganda für die Paste kein Schaden erwachsen dürfe und daß, um solches zu gewährleisten, sämtliches Propagandamaterial von Dr. Paulus gegengezeichnet werden müsse. Schließlich stand das Ganze unter dem Vorbehalt, daß das Reichswirtschaftsministerium seine Zustimmung erteile.

Dem Interesse des Unternehmens und der Rheumaheilstätte dienten auch mehrere Auslandsreisen, die O. Alexander nach Skandinavien führten. Günstiger Anknüpfungspunkt war seine Jugendfreundschaft mit Einar Juel, einem Großkaufmann in Kopenhagen. Als Folge dieser guten Beziehung wurde Chefarzt Dr. Paulus die Gelegenheit geboten, in Holmenkollen (Norwegen) vor Fachleuten einen Vortrag zu halten und in Dänemark leitende Ärzte großer Heilstätten aufzusuchen.

Große Resonanz fand seine Englandreise im November 1937 (78), die von Juel vorbereitet worden war. „Echtes Interesse brachte ihm die Firmenleitung des pharmazeutischen Konzerns Boots Pure Drug Co.Ltd. in Nottingham entgegen, der allein im Vereinigten Königreich über 1200 eigene Läden verfügte. Dort war man an einer Konzession für den Alleinvertrieb der Trockenmoorsole interessiert, von dem man sich ein bedeutendes Geschäft versprach, denn in England gebe es überhaupt keine Badezusätze dieser Art, und gerade Rheuma sei, als Folge des dortigen Klimas, die am meisten verbreitete Krankheit. (Es scheint, daß der Vertrag nicht zustande gekommen ist.)

Besonders interessiert war O. Alexander auch an Lieferungen nach Österreich, weil er hoffte, damit in den Konkurrenzbereich des tschechischen Heilbades Pystien eindringen zu können.

In diese für das Unternehmen in Bad Bramstedt so vorteilhafte Entwicklung schaltete sich mit dem eingangs zitierten Schreiben die Gestapo ein. Oberpräsident Lohse leitete den Vorgang – immer als „Vertraulich!“ klassifiziert – an den Landeshauptmann Röer weiter (10.12.1936). Dieser übertrug die Erledigung dem Präsidenten Dr. Storck (11.12.1936). Der Inhalt des Schreibens soll nun referiert bzw. wörtlich wiedergegeben werden.

Die Gestapo betrachtete es als „erstaunlichen Sachverhalt“, daß der Jude Alexander Direktor und Pächter einer Anstalt war, deren Gesellschafter u.a. die LVA der Hansestädte in Lübeck und Schleswig-Holstein in Kiel seien. Obwohl Alexander 1933 den Pachtvertrag von sich aus zur Verfügung gestellt habe, sei er bis 1940 verlängert worden und zwar „auf besondere Befürwortung des ehemaligen Bürgermeisters von Bad Bramstedt, jetzigem Oberbürgermeister von Emden, SA-Sturmbannführer Maas.“ Dann heißt es:

„In der Bad Bramstedter Bevölkerung ist diese Maßnahme nicht verstanden worden, zumal die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nicht gerade günstig sein soll und ein Jude nicht als die geeignete Person angesehen wird, ein solches mit letzten Endes staatlichen Mitteln betriebenen Unternehmens uneigennützig (!) wieder auf die Höhe zu bringen.“

Als weiterer „erstaunlicher Sachverhalt“ folgt, daß als Ausgleich für die Lösung des Pachtverhältnisses „dem Juden eine monatliche Abfindung von 500,- RM und ihm die gesamte Werbung für die Rheumaheilstätte Bad Bramstedt gegen eine Vergütung von 6 % Umsatz durch Privatpatienten übertragen worden sei. Diese Tatsache hat nicht nur in der Bevölkerung von Bad Bramstedt Aufsehen erregt, sondern ist als solche, zumal in einer Zeit nach Erlaß der Nürnberger Gesetze, zum mindesten außerordentlich befremdlich. Es ist mir unverständlich, wie sich staatliche Organe dazu hergeben können, die gesamte Werbung für ein Bad, das von öffentlich-rechtlichen Körperschaften betrieben wird, einem Juden zu übertragen. Jedenfalls dürfte diese Tatsache nicht gerade den Ruf des Bades besonders heben. Daneben soll dem Juden auch der gesamte Vertrieb eines in Bad Bramstedt hergestellten Heilmittels, der sogenannten ‚Paste Moor‘ übertragen worden sein, wodurch ihm ebenfalls eine überragende wirtschaftliche Stellung innerhalb des Bades eingeräumt worden ist.“

Der Unmut in der Bevölkerung, auf den sich die Gestapo bezog, ist nicht direkt nachweisbar, aber doch sehr wahrscheinlich. Er dürfte durch die Parteiorganisationen geschürt worden sein, deren Vertreter gegenüber O. Alexander nichtsdestoweniger bisweilen eine Maske des Wohlwollens trugen und vielleicht auch, wie Ortsgruppenleiter Schlichting, gelegentlich eine Anwandlung von Mitgefühl empfanden.
Sodann setzte die Gestapo das bekannte und gefürchtete Mittel der versteckten Drohung ein, indem sie verantwortliche Parteifunktionäre ins Zwielicht rückte, um damit gleichzeitig Angst und Agressivität zu wecken:

„In Bad Bramstedt laufen auf Grund dieser Tatsachen Gerüchte, um die davon wissen wollen, daß der Jude Alexander die für diese Verhältnisse verantwortlichen Männer irgendwie in der Hand haben müsse, da man sich anders das Verhalten der verantwortlichen Stellen nicht erklären könne. Der Jude Alexander soll auch mit dem Bürgermeister von Bad Bramstedt, Utermarck, dem Ortsgruppenleiter der NSDAP, Schlichting, dem DAF-Walter Parbst, dem Sparkassenrendanten Sievers und dem jetzigen Oberbürgermeister von Emden, Maas, in freundschaftlichem Verkehr stehen. Die Tatsache, daß Hoheitsträger der Partei und staatliche Verwaltungsträger sich in dieser Form für einen Juden einsetzen, erscheint einer Nachprüfung wert.“ Da in diesem Zusammenhang Parteigenossen und Hoheitsträger der NSDAP genannt seien, werde der Bericht auch der Gauleitung Schleswig-Holstein der NSDAP zugeleitet.

Daß von einem „freundschaftlichen Verkehr“ dieser Personen mit O. Alexander überhaupt keine Rede sein konnte, ergibt sich aus allen verfügbaren Unterlagen. Ihre Verdächtigung war nur ein typisches Beispiel dafür, mit welch arglistigen Manövern nicht nur die Gestapo, sondern auch örtliche Parteigenossen vorgingen, um aus verdeckter Stellung ihre Ziele zu erreichen, aber auch um ihnen persönlich mißliebige „Hoheitsträger“ in Mißkredit zu bringen.

Dr. Storck ließ nun die „verdächtigen“ Auslandsreisen O. Alexanders überprüfen und leitete den von Geschäftsführer Blobel ermittelten Befund an Landeshauptmann Röer weiter:
1. November 1935: Reise nach Kopenhagen und Norwegen zur Einführung der Trockenmoorpaste und um den Besuch von Chefarzt Dr. Paulus dort vorzubereiten. Dr. Paulus erhielt dann die Gelegenheit, in Holmenkollen vor Osloer Ärzten einen Vortrag zu halten. Im Abschluß daran kam es durch Vermittlung von Kaufmann Juel zu einer Begegnung mit leitenden Ärzten einen Vortrag zu halten. Im Anschluß daran kam es durch Vermittlung von Kaufmann Juel zu einer Begegnung mit leitenden Ärzten zweier maßgeblicher dänischer Heilanstalten. Diese Vorträge und Besuche dienten ausdrücklich immer auch der Empfehlung jener Paste.
2. Juni 1936: Reise nach Kopenhagen zu seinem Jugendfreund Einar Juel, über den der Vertrieb der Paste in Dänemark laufen sollte, und zu Verhandlungen wegen des „Schwingweges“, einer weiteren Erfindung O. Alexanders (dazu später).
3. November 1936: Reise nach Kopenhagen auf Veranlassung und auf Kosten des Trabrennvereins Kopenhagen wegen Auswertung des „Schwingweges“ für die dortige Trabrennbahn.

Dr. Storck bestätigte, daß O. Alexander dem Geschäftsführer der Anstalt, Hans Blobel, in allen Fällen von Absicht und Zweckbestimmung seiner Reisen Mitteilung gemacht habe.

Ein Vertrag über die Trockenmoorpaste kam zwar 1937 zustande, doch formell nicht mit O. Alexander, sondern mit dem Chemiker Dr. Hugel. Der Gesellschaft wurde ein Anteil von 25 % am Reingewinn sowie die Kontrolle über Art und Form der Werbung zum Nutzen der Rheumaheilstätte eingeräumt. Damit wurde der früher gefaßte Beschluß, die Gewinnteilung betreffend, revidiert. Auf der Gesellschafterversammlung am 19. August 1938 (79) vertrat Chefarzt Dr. Paulus die Ansicht, man bedürfe heute dieser zusätzlichen Werbung durch O. Alexander nicht mehr und „tue gut, von ihr loszukommen.“

Nach der Verabschiedung der „Verordnung gegen die Unterstützung der Tarnung jüdischer Gewerbebetriebe“ vom 22. April 1938 beschlich Dr. Hugel die Sorge, „seine Abmachungen mit Herrn Alexander, die seinen Vertrag mit der Rheumaheilstätte nach sich gezogen haben, könnten ihm Schwierigkeiten einbringen. Er bat deshalb darum, ihn aus seinen Vertragsverpflichtungen zu entlassen. Dr. Storck entsprach diesem Wunsch, und am 26. April 1938 wurde die einstweilige Fortführung des kleinen Betriebes dem in der Rheumaheilstätte als Buchhalter beschäftigten Herbert Alexander übertragen. (Herbert Alexander war der Sohn Leonhard Alexanders, eines Bruders Oskars.) „Aus verschiedenen Erwägungen“, bei denen vermutlich die Tatsache ausschlaggebend war, daß Herbert „Halbjude“ war, wurde dieser Zustand auch nur als vorübergehend angesehen.

Um künftigen unliebsamen Einwendungen vorzubeugen, schaltete man bei der weiteren Suche nach einem Träger des Moorsalzunternehmens vorsichtshalber gleich den Gau-Wirtschaftsberater in Kiel und andere Parteidienststellen ein. Es fand sich schließlich ein Hamburger Kaufmann, mit dem ein Vertrag zustandekam. Dieser sah seitens der Rheumaheilstätte die einmalige Zahlung eines zinslosen Darlehens von 6000,- RM an den neuen Betreiber vor, die dieser wiederum an O. Alexander zu dessen „endgültigen Abfindung und Ausscheidung“ weiterzureichen hatte. Mit dieser Lösung waren die Parteidienststellen einverstanden.

Wer war dieser neue Vertragspartner ? Das ist der in den 50er Jahren betriebenen „Rückerstattungssache“ zu entnehmen. In einem Schriftsatz des Hamburger Rechtsanwalts Dr. Friedrich Siebeck ist die Rede von einem „langfristigen, seine (= O.A.s; G.H.) künftige Existenz sicherstellenden Vertrag über die Ausnutzung der Moorsalzquelle, der aus Tarnungsgründen zunächst mit Herrn Dr. Hugel, später mit Herrn Arp, dem Schwiegervater des Sohnes des Herrn Oskar Alexander, abgeschlossen wurde.“ (Oskars Sohn Robert war mit einer Tochter des Kaufmanns Richard Arp verheiratet. Der Vater schickte zu einem nicht bekannten Zeitpunkt seinen Sohn Robert außer Landes, nach Kolumbien, weil er nach Aussage einer der Familie eng verbundenen Zeitzeugin um dessen Sicherheit besorgt war.) So scheint es also, daß Richard Arp aus dem Erlös des Moorsalzbetriebes einen Beitrag zum Lebensunterhalt O. Alexanders leistete. Das erwies sich vermutlich schon bald als sehr notwendig, als nach den Novemberpogromen 1938 die sogenannten Juden-Kontributionen erhoben wurden: Jeder Jude deutscher Staatsangehörigkeit und staatenlose Juden hatten 20 % ihres Vermögens abzuliefern. (80)

Als O. Alexander im November ein weiteres mal nach Kopenhagen reisen wollte, um seinen Freund Juel zu besuchen, wurde er in Warnemünde von der Gestapo angehalten und in Haft genommen. Alsbald setzten sich Juel und Arp bei der Gestapo für ihren Freund ein. Arp wandte sich überdies sofort an die LVA in Lübeck. (21.11.1938). In einem Schreiben wies er darauf hin, daß „Herr Alexander politisch einwandfrei dasteht und die Haussuchung negativ verlaufen ist. Ich bitte Sie nun, ebenfalls bei der Gestapo Rostock in diesem Sinne vorstellig zu werden, zumal der Kaufvertrag in Sachen Moorsalzquelle zwischen Herrn Alexander und mir von Schleswig genehmigt wurde und die Anwesenheit des Herrn Alexander zwecks Übernahme unbedingt erforderlich ist.“ Dann: „Die Anschrift des Herrn Alexander ist zur Zeit Alt-Strelitz, Mecklenburg, Landesanstalt, Haus 3, Zimmer 36.“

Dieser Brief trägt die handschriftliche Notiz Blobels: „Herrn Arp . . . habe ich gesagt, daß nichts im Sinne seines Anliegens unternommen werden könne.“ Diese Notiz wirft ein bezeichnendes Licht auf die Person Blobels, der nach 1945 unbehelligt führende Positionen behalten konnte. – Die Haft O. Alexanders war anscheinend von nur kurzer Dauer.


9. Oskar Alexander – Erfinder des Schwingweges

Die besondere Kreativität und die große kaufmännische Tüchtigkeit des Mannes erwies sich auch bei seiner Erfindung des „Schwingweges“ und den Versuchen, ihn wirtschaftlich zu nutzen. (81)

Schon am 16. Juni 1936 berichteten die „Bramstedter Nachrichten“ von der Besichtigung einer „elastischen Gehbahn“ in den Parkanlagen des Neuen Kurhauses, die zur Behebung von Gehbeschwerden und zur Leistungssteigerung von Sportlern geeignet sein solle.

Zur Herstellung eines solchen Schwingweges, wurde auf einer beliebig langen Strecke der Erdboden bis auf 180 cm Tiefe ausgehoben. Diese Grube wurde schichtweise mit Moorerde und Reisig verfüllt, wodurch eine federnde Masse entstand, deren Oberfläche dann durch eine leichte Aufschüttung und Planierung begehbar gemacht wurde.

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Überzeugt von der therapeutischen, sportlichen und letztlich auch wirtschaftlichen Bedeutung seiner Erfindung, nahm O. Alexander in die verschiedensten Richtungen Verbindung auf. So lud er den gerade in Berlin weilenden neunfachen finnischen Olympiasiegers im Langlauf, Nurmi, nach Bad Bramstedt ein (16.08.1936). Zur Besichtigung kam neben dem interessierten Großkaufmann Juel aus Kopenhagen auch der dänische Gymnastiklehrer Niels Bukh. (82) Dieser hatte, einer Notiz O. Alexanders zufolge (29.04.1937), ihn und Dr. Paulus zu einem Gegenbesuch nach Dänemark eingeladen, wo Bukh selber eine ähnliche Anlage entwickelt hatte.

Auf der Gesellschafterversammlung am 05. Oktober 1936 fand die Erfindung Zustimmung. Eine wirtschaftliche Auswertung solle betrieben werden. Dr. Hugel werde sich um Auslandspatente bemühen. Dies wurde am 14.01.1937 bekräftigt, als man erfuhr, Direktor Alexander habe dem Trabrennverein in Dänemark die kostenlose Herstellung eines Schwingweges angeboten. Bald folgte eine nachdrückliche Empfehlung durch das Fachamt Leichtathletik im Deutschen Reichsbund für Leibesübungen (21.01.1937).

Mit der Ankündigung der Patenterteilung, die dann am 03.05.1937 erfolgte (83), verband O. Alexander große Erwartungen und Werbeeffekte für die Rheumaheilstätte: „Auf die Nennung meines Namens als Erfinder lege ich nicht nur keinen Wert, sondern möchte dies nicht einmal; es genügt vollauf, wenn die Erfindung als der Bad Bramstedter Schwingweg` in die Öffentlichkeit dringt“ (14.04.1937).

Eine Einladung seitens der Stadt motivierte ein großes Publikum zur Besichtigung des Schwingweges (07.05.1937). Gezielte Werbung richtete sich insbesondere auf die „Achsenmächte“ Italien und Japan. Sportvereine, z.B. der Eimsbüttler Turnverein, suchten mit einem Schwingweg ihre Sprunggruben, auch solche für den Stabhochsprung, zu verbessern und für die Sportler verletzungsfreier zu machen (08.07.1937).

Nach der Erteilung des englischen Patents wurden enge Kontakte mit dem Internationalen Olympischen Komitee für die Olympischen Spiele 1940 in Tokio aufgenommen (05.08.1937). Das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung bekundete gegenüber Dr. Paulus sein Interesse an einem Schwingweg für das Reichssportfeld in Berlin (11.03.1938). Der Auftrag zum Bau wurde dem Technischen Institut der Reichsakademie erteilt, die entsprechenden Unterlagen angefordert (30.03.1938). Im Januar 1940 wurde die Anlage fertiggestellt (23.01.1940).

Oskar Alexander ließ es sich nicht nehmen, die Wirksamkeit seiner Erfindung selber auszuprobieren. Darüber berichtete er Chefarzt Dr. Paulus (30.08.1938). Der Versuch bestand in einem Ritt zu Pferde über 70 Kilometer: Bad Bramstedt – Heidkaten – Heede – Barmstedt – Voßloch – Lutzhorn – Bad Bramstedt; Dauer des Rittes 14 1/2 Stunden, mit Ruhepausen von insgesamt 4 Stunden. Danach sei er müde und steif vom Pferd gestiegen und habe sofort den Schwingweg betreten. Die Fortbewegung sei anfangs etwas schmerzhaft gewesen, habe ihm dann aber bald große Erleichterung und Entspannung verschafft, ohne später Muskelkater verspürt zu haben. Sein Bericht schließt mit der Anregung: „Vielleicht würde dieser von mir durchgeführte Versuch für die Herren von der Heeressportschule, deren Besuch ja in der nächsten Zeit zu erwarten ist, von Interesse sein.“

Besonderes Interesse kann eine Reise O. Alexanders nach England beanspruchen, über die er selber einen ausführlichen Bericht angefertigt hat. (84) Dabei war ein Mr. Smith von dem englischen Konzern Boots Pure Drug Co.Ltd. Nottingham als Vertreiber der Moorsalzquellpaste vermittelnd tätig geworden. Ermöglicht wurde die Reise durch das Britische Kriegsministerium (Oberst Webber).

Man fuhr sofort in die britische Heeressportschule in Aldershot und wurde dort von den beiden Kommandeuren Oberst Owen und Oberst Wand-Tatley und dem Offizierskorps „herzlich empfangen.“ Daß man dort bereits von der Erfindung gehört hatte, veranlaßte O. Alexander zu der Bemerkung: „Ich muß an dieser Stelle sagen, daß bisher noch nirgends der Bad Bramstedter Schwingweg so schnell eine Eroberung gemacht hat, wie hier.“

Die englische Patentschrift wurde in Aldershot verlesen und die Erfindung „als die einfachste Lösung eines seit langem ungelösten Problemes bezeichnet.“ Oberst Wand-Tatley erklärte, „daß sie schon seit Jahren, aber vergeblich, versucht hatten, die Sprunggruben weicher zu gestalten, da immer und immer wieder Verletzungen . . . vorgekommen wären.“ Gerne wird der Erfinder und Kaufmann Alexander gehört haben, „daß in Aldershot jährlich große Wettspiele für Offiziere und Mannschaften stattfinden, zu denen tausende von führenden Sportsleuten sowohl aus Großbritannien, den Kolonien, Dominions, wie auch aus dem übrigen Ausland kommen und daß, wenn hier eine solche Sprunggrube gebaut würde und sich bewährte, woran er bei dem so einfachen Prinzip nicht zweifle, man damit rechnen könnte, daß bald tausende von Sprunggruben in allen Heereslagern Großbritanniens, der Kolonien und Dominions sowie sicher auch im Ausland gebaut werden würden.“ Eine Lizenzvergabe wurde ebenfalls besprochen und deren Bedingungen skizziert.

Aber auch das Abschied-Statement von Oberst Wand-Tatley, das O. Alexander wörtlich wiederzugeben versucht, wird der deutschnational eingestellte Mann gerne weitergegeben haben: „Es ist mir eine besondere Freude, daß diese Erfindung gerade von dem deutschen Sport herkommt, den wir nach den Leistungen seit der letzten Olympiade bewundern. Mit Ihrem Reichssportführer, Herrn Tschammer und Osten, verbindet uns eine enge Freundschaft. Herr v. Tschammer und Osten war erst vor drei Wochen unser Gast, und ich darf sagen, wir haben wundervolle Stunden miteinander verlebt. Einer unserer Herrn, vielleicht auch ich selbst, werden im nächsten Jahr den Besuch von Herrn Tschammer und Osten erwidern, und wenn wir dann über Hamburg kommen sollten, werden wir nicht verfehlen, in Bad Bramstedt Ihren Weg zu besichtigen, weil uns Ihre Erfindung auch für Trainingszwecke als höchst wichtig erscheint . . “

In den Äußerungen des Obersten bestätigte sich, daß die Rechnung der Nationalsozialisten, die diese mit der Ausrichtung der Olympischen Spiele 1936 in Berlin verbanden, aufgegangen war: Sport als Botschafter des Dritten Reiches zu sein. Und O. Alexander, so dürfen wir vermuten, wird gerade durch diese Erfahrung in England noch bestärkt worden sein in seiner, trotz aller Anfeindungen und Demütigungen ungebrochenen Loyalität zum nationalsozialistischen Deutschland.

Doch auch dieser engagierte Einsatz stand unter der dunklen Wolke einer immer enger werdenden Bedrückung. In London hatte ein Hermann Schwab vom Schwingweg gelesen und bat nun den Bürgermeister Dittmann in Bad Bramstedt um ein Foto von der Anlage. Die Bramstedter Nachrichten berichteten darüber (22.06.1937). Das Schreiben, eine Ansichtspostkarte aus London, kam zu den Akten und wurde mit dem Vermerk versehen: „Vom Landesfremdenverkehrsverband ist mit Schreiben vom 10.05.1937 allgemein gebeten worden, den Redakteur Schwab, Jude und früher SPD-Korrespondent, nicht mit Bildmaterial zu beliefern.“

Ohne Zweifel war auch O. Alexanders Reise nach England von der Gestapo registriert worden. Dabei leistete die Rheumaheilstätte unter ihrem Geschäftsführer Blobel als Zuträger wichtige Hilfe. Im Sommer 1938 hatte Alexander erneut eine Reise nach Dänemark geplant und diese, so darf man annehmen, wie immer gegenüber Blobel angekündigt und begründet. Aus einem Aktenvermerk von Blobel geht hervor: Am 01. September 1938 wurde er von dem neuen Bürgermeister der Stadt, Dittmann, angerufen. Dieser berichtete, er habe von der Gestapo in Kiel erfahren, daß dort noch kein Antrag auf eine Ausreiseerlaubnis nach Dänemark – mit Gültigkeit für zwei Jahre – vorliege. Dieser sei noch beim Landratsamt in Bad Segeberg anhängig, der ihn wiederum der Handelskammer in Lübeck vorgelegt habe mit der Bitte um Stellungnahme. („Wichtig sei die Äußerung der Handelskammer in Lübeck.“) Bürgermeister Dittmann empfahl, sich nach dort zu wenden.

Letzteres geschah von Blobels Seite am 05. September. Bearbeiter in Lübeck war Syndikus Dr. Scheel. Dieser teilte mit, „daß die Handelskammer grundsätzlich bereit sei, die Genehmigung zur Reise nach Dänemark zu erteilen, nur könnte das nicht generell auf die Dauer von zwei Jahren geschehen, sondern nur von Fall zu Fall.“ Die Handelskammer werde sich in diesem Sinne gegenüber dem Landratsamt Bad Segeberg äußern, welches wiederum den Bürgermeister in Bad Bramstedt unterrichten werde.“ Auf Anweisung von Präsident Dr. Storck wurde das Ergebnis des Gespräches zwischen Blobel und Dr. Scheel dem Bürgermeister Dittmann mitgeteilt, jedoch mit der Maßgabe, „die Angelegenheit als streng vertraulich zu behandeln.“

Auf diesem Hintergrund ist es schwer verständlich, was die Akten als letzte Initiative O. Alexanders mehr andeuten als dokumentieren. Der entsprechende Schriftsatz wird hier vollständig wiedergegeben:

„Oskar Alexander Wittrehm
Bad Bramstedt, Holstein 09.09.1941
Herrn Blobel, Altona.
Sehr geehrter Herr Blobel!

Um nicht Herrn Präses Dr. Storck mit diesem Schreiben zu belästigen, erlaube ich mir, es an Sie zu richten mit der Bitte, von dem Inhalt dem Herrn Präsidenten Kenntnis zu geben.
Es wird Herrn Präsidenten vielleicht interessieren, daß das Ministerium für Inneres mich zu einem Bericht über meinen Plan aufgefordert hat. Des ferneren hätte ich Herrn Präsidenten gern von einer Erfindung oder bescheidener ausgedrückt, Anordnung Kenntnis gegeben, die eine Defensiv-Verbesserung für die kämpfende Truppe vorsieht. Vielleicht, daß ich diese über den Herrn Präsidenten weiterleiten darf. Da ich am kommenden Dienstag (den 16.d.M.) sowieso in Altona zu tun habe, werde ich mir erlauben, gegen 11 1/4 Uhr aufs Geratewohl bei Ihnen vorzusprechen und fragen, ob Herr Präsident ein paar Minuten für mich übrig hat.

Ergebenst
Alexander.“

Darauf Blobel: „H. Alexander habe ich mitteilen lassen, daß er am Mittwoch (17.09.1941) gegen 11 1/4 Uhr kommen möge.“
Blobels abschließender Vermerk vom 18.09.: „Die Besprechung mit Herrn Präsidenten Dr. Storck hat am 17. d.M. stattgefunden.“

Dieser Vorgang muß genauer untersucht werden.

Zunächst fällt die betont unterwürfige Ausdrucksweise in dem Schreiben auf und der Umstand, daß der Schreiber es schon nicht mehr wagte, sich unmittelbar an den Präsidenten zu wenden, sondern lieber den Umweg über den Geschäftsführer Blobel wählte.
Oskar Alexander hatte einen „Plan“, den er selber auch als eine „Erfindung“ bezeichnete und die er einer nicht genannten höheren Dienststelle unterbreitete und dies wahrscheinlich mit dem Hinweis auf eine Verwendungsmöglichkeit bei der „kämpfenden Truppe“. Auch für seinen Schwingweg hatte er ja schon eine Verwendungsmöglichkeit im militärischen Bereich gesehen. Diese Erfindung scheint immerhin so bedeutungsvoll gewesen zu sein, daß das Reichsinnenministerium sich herbeiließ, sein Interesse gegenüber dem Juden Alexander zu bekunden und einen Bericht anzufordern.

Dies alles geschah nicht auf einem zeitlosen Hintergrund, sondern im Sommer 1941. Wie alle Deutschen, so stand auch O. Alexander unter dem Eindruck des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941. Die deutschen Armeen waren bereits tief in das Land eingedrungen. Nach den vorausgegangenen Blitzsiegen der Wehrmacht schien jetzt der Triumph deutscher Waffentechnik und deutschen Soldatentums auf neuem Höhenflug. Auch O. Alexanders nationales und militaristisches Herz wird bei den vielen Sondermeldungen des Rundfunks höher geschlagen haben. Millionen von sowjetischen Kriegsgefangenen gerieten in deutsche Hand. Und wie zuvor schon die „polnischen Untermenschen“ oder Frankreichs „farbige Hilfsvölker“, so dienten jetzt in den Wochenschauen der Kinos und auf den Pressefotos die Bilder der erbärmlichen sowjetischen Kriegsgefangenen und jüdischen Ghettobewohner, sorgfältig ausgewählt, als Zerrspiegel, in denen die deutschen Menschen ihre Überlegenheit bestätigt sahen.

Am 10. September 1941 begann die große Kesselschlacht bei Kiew, die den Weg nach Moskau öffnen sollte. O. Alexander wie die meisten Deutschen konnten noch nicht wissen, daß zu diesem „Krieg der Weltanschauungen“ wesentlich die Vernichtungszüge der SS-Einsatzgruppen und -kommandos gegen die jüdische Bevölkerung der eroberten Gebiete gehörten und daß dieser Feldzug die industriemäßige Vernichtung der europäischen Juden einläutete. Möglich gemacht hat dies alles die Führung eben jener „kämpfenden Truppe“, der O. Alexander mit seiner „Erfindung“ dienen wollte.

Zudem – ab 01.09.1941 galt die Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden, das heißt: Während O. Alexander seinen Brief an Blobel schrieb und ihn zum Postkasten trug, mußte er den gelben Judenstern an seinem äußeren Kleidungsstück tragen, der ihn fortan daran erinnerte, einer Gemeinschaft von Menschen anzugehören, der er sich längst nicht mehr zugehörig gefühlt hatte. Der Judenstern brandmarkte ihn nun als Angehörigen einer aus der „Volksgemeinschaft“ ausgestoßenen „Rasse“ – zum Tode bestimmt.


10. Oskar Alexander – Das Ende

Das letzte „Lebenszeichen“ von O. Alexander ist der Vermerk über seinen Besuch bei Dr. Storck am 17. September 1941, den Blobel am Tage darauf notiert hat. Ob er anschließend nach Bad Bramstedt zurückgekehrt ist, läßt sich nicht feststellen.

Unter Zeitzeugen geht das Gerücht, er sei in der Altona-Kaltenkirchener Eisenbahn (AKN) verhaftet worden, als er im Begriff stand, an einer Beerdigung in Hamburg teilzunehmen. Man bringt die Festnahme dann in Verbindung mit dem gegen die Juden verhängten Verbot der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Doch dieses Verbot datiert erst vom 24.04.1942. Authentischer dürfte der Erlebnisbericht des ehemaligen Mithäftlings Emil Büge sein, der im Konzentrationslager Sachsenhausen in der „Politischen Abteilung“ arbeiten mußte. Ihm gelang es, kurze Notizen herauszuschmuggeln, auf deren Grundlage er 1945/46 einen Bericht anfertigte. Darin heißt es: „Oskar Alexander, Nr. 40732, durfte den Wohnort nicht verlassen, eingeliefert, weil er zur Beerdigung des Schwagers gefahren war.“ Diese Kenntnis konnte er entweder von O. Alexander selber oder aus den Unterlagen in der „Politischen Abteilung“ des Lagers haben.

So bleiben Datum und Ort seiner Verhaftung im Dunkeln. Folgt man der Angabe seines Mithäftlings, so bestand der Anlaß zur Verhaftung in der Übertretung des Verbotes, Bad Bramstedt zu verlassen, nicht in der Bahnfahrt als solcher. Das Verbot steht wohl kaum im Zusammenhang mit einer entsprechenden reichsweiten Auflage gegen alle jüdischen Bürger, es muß vielmehr seinen Grund in O. Alexander bzw. in seinen besonderen Verhältnissen haben. Andeutungen von Zeitzeugen weisen in diesem Zusammenhang auf einen in der Rheumaheilstätte beschäftigten Arbeiter als Denunzianten.

Dem Personal der Rheumaheilstätte kann das plötzliche Verschwinden des Mannes nicht verborgen geblieben sein. Der bereits am Anfang von mir ausgiebig zitierte Zeitgenosse antwortete auf meine schriftlich vorgelegten Fragen jeweils schriftlich mit Nichtwissen: „Wann und durch wen erfuhren Sie von O.A.s Einlieferung in ein KZ?“. „Wie reagierte man darauf im Neuen Kurhaus?“. „Wann und wie erfuhren Sie von seinem Tode?“. „Was wußten Sie über die Todesart?“. „“Wie wurde die Nachricht im Neuen Kurhaus aufgenommen?“ Der Zeitgenosse konterte vielmehr: „Zur Frage der Reaktion auf das Schicksal des O.A. gilt das: Haben Sie mal etwas gehört von einer allgemeinen Reaktion der Bevölkerung in einem totalitären Staat? Soweit es einen ähnlichen Fall wie O.A. betraf?“
Dazu ist zu sagen: Ja, Vorkommnisse wie die Verhaftung oder das Verschwinden einer stadtbekannten, vertrauten Persönlichkeit und die Nachricht von dessen Tod waren immer und in allen Bevölkerungskreisen, insbesondere in einer so kleinen Stadt wie Bad Bramstedt, Gesprächsstoff, auch wenn man sich hütete, allzu laut Gedanken dazu zu äußern.

Das Leben Oskar Alexanders endete im Konzentrationslager Sachsenhausen bei Oranienburg. Hier die Todesurkunde der Stadt Oranienburg:

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Diese Urkunde besagt, daß sein Aufenthalt in Sachsenhausen kaum mehr als vier Monate betragen haben kann. Von einer der Haft vorausgegangenen Krankheit ist nichts bekannt. Anzunehmen ist, daß er als gesunder Mann von 60 Jahren hinter dem Lagertor verschwand.

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Der Leser sollte versuchen, sich vorzustellen, was in dem Mann aus Bad Bramstedt vor sich gegangen sein mag, als das Lagertor sich hinter ihm schloß, als man ihm, wie es üblich war, sämtliche Körperhaare abschor, ihn in die rauhe und harte gestreifte Häftlingshose und -jacke steckte, ihm eine Nummer auf den Arm tätowierte, als er, fortan eine Nummer unter tausenden, in einer der großen Baracken verschwand, angeschrien, beleidigt, vielleicht auch geschlagen wurde, als er körperlich und seelisch geschwächt, stundenlang in den Kolonnen zum Appell stehen mußte, als er mit schlechter und geringer Nahrung abgespeist wurde, sein Gesichtskreis durch Stacheldraht, Baracken und Wachtürme begrenzt war, als die brutale Gewalt Regie führte und der Tod tägliche unmittelbare Erfahrung war.

Wem wurde das alles angetan? Einem Mann, der zeitlebens jenen fragwürdigen Stolz auf seine Verdienste an der Front des Ersten Weltkrieges gehegt hatte, der mit all seinen Fähigkeiten und Kräften die Rheumaheilstätte entwickelt, der sich immer auch mit der Stadt Bad Bramstedt engstens verbunden gefühlt hatte, der sich bis zur Selbstpreisgabe Deutschland verschrieben hatte, selbst als die Träger der Staatsgewalt unter dem Beifall der großen Mehrheit des Volkes alle humanen Werte niedertraten und die Arroganz der Herrenmenschen die Normen setzte und die Welt dann abermals in einen Krieg stürzte.

Wird ihm unter diesen Umständen und nach diesen Lebenserfahrungen die Erkenntnis gekommen sein, daß er selber mit seinem konservativ-nationalen Auftreten mitgewirkt hat an dem System, das ihn nun selber verschlungen hatte ? Fand er Kameraden, die ihm halfen, diese harte Analyse durchzustehen ? Oder fiel er einfach in tiefe Resignation, die unter den Existenzbedingungen eines Konzentrationslagers meistens schnell zum Tode führte? Oder drängte sich gar, wie bei zahllosen anderen „säkularisierten“ Juden in ähnlicher Lage das „Sch’ma Israel“ („Höre. Israel!“) in sein Bewußtsein, der Anruf des Gottes seiner Väter und Mütter?

Die Angabe der Todesursache mit „Herzschwäche“ als Folge eines Grundleidens Lungenentzündung (Bronchopneumonie) verdient keine Glaubwürdigkeit. Diagnosen wie diese dienten regelmäßig und tausendfach zur Kaschierung des durch die Lagerbedingungen absichtlich herbeigeführten Todes der Häftlinge. Sie beruhte sicher nicht auf einer seriösen ärztlichen Diagnose, sondern eher auf der Willkür der Lagerführung. Oskar Alexander starb sicher auch nicht, wie nach dem Kriege kolportiert wurde, „im Krankenhaus des Lagers“, sondern bestenfalls im dortigen „Krankenbau“ mit seiner Massenbelegung und fehlender angemessener ärztlicher Betreuung. Ebenso groß ist die Wahrscheinlichkeit, daß er Opfer eines Gewaltaktes während des Arbeitseinsatzes oder im Lager wurde, wo er zur damaligen Zeit einer unter 10 700 Häftlingen war – die dort völkerrechtswidrig festgehaltenen sowjetischen Kriegsgefangenen nicht mitgezählt. (85)

Sein Leichnam wurde in einem der Krematorien des Lagers verbrannt.

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Die letzte Urkunde Oskar Alexanders entstellt auch noch seinen Namen. Der Vorname „Oskar“ war entfallen; es blieb der Name Israel“, der allen jüdischen Männern von den Machthabern des Dritten Reiches aufgezwungen wurde. Und falsch war schließlich auch die Religionsbezeichnung „mosaisch.“

Es gab von Seiten der Familie Alexander Bemühungen um Auslieferung der Asche des Toten. Tatsächlich kam im April 1942 auf dem Friedhof in Hamburg-Niendorf aus dem „Krematorium Oranienburg“ unter der Registernummer 114.1942 eine Urne an. Ob diese wirklich die Asche Oskar Alexanders enthielt, muß dahingestellt bleiben. Die Eintragung im Friedhofsregister vermerkt: „Israel Alexander, beerdigt 23. Juli 1942“ und den Zusatz „Kriegsgrab KZ.“ Die Urne wurde dort in die Erde eingelassen, wo schon vor Jahrzehnten seine Frau Elisabeth bestattet worden war. Damals gehörte die Grabstätte Richard Arp, später Robert Alexander, der am 21.12.1969 auf sie verzichtete. Daher gibt es heute kein Grab Oskar Alexanders mehr.


11. Oskar Alexander – seine zweite Verdrängung

Oskar Alexander erlebte noch, wie das Neue Kurhaus allmählich in ein Reservelazarett der Wehrmacht umfunktioniert wurde. (86) Das begann schon wenige Tage vor der Entfesselung des Krieges, am 25. August 1939. Im Januar 1942 endete die zivile Funktion des Hauses vollständig. Auch während der britischen Besatzungszeit blieb das Haus zunächst noch Reservelazarett. Am 30. Januar 1946 erfolgte die Umwandlung in ein Flüchtlingskrankenhaus; aber schon am 19.10.1946 konnte die Rheumaheilstätte GmbH das Kurhaus wieder übernehmen und im Frühjahr 1947 erstmals wieder mit Rheumakranken belegen. Danach nahm der gewohnte Kurbetrieb wieder seinen Lauf.

Die Lücke, die O. Alexander mit seiner Verdrängung hinterließ, wurde für wenige Monate durch einen Amtmann Bode geschlossen, danach bis Juli 1945 durch eine nicht namentlich genannte Person. (87) Ihm folgte als Verwaltungsleiter Herbert Alexander, der bereits längere Zeit in der Verwaltung des Hauses tätig gewesen war.

Chefarzt blieb bis 1952 Dr. Paulus. Nach ihm übernahm Dr. Gehlen dieses Amt. Ebenfalls unbeschadet überstand Landesverwaltungsrat Hans Blobel von der LVA der Freien und Hansestadt Hamburg die Katastrophe des Jahres 1945 als Geschäftsführer der Rheumaheilstätte. Ähnliches gilt auch für Max Behrens als Vertreter des Landesverbandes der Ortskrankenkassen Norden und Mitglied der Gesellschafterversammlung. Alle drei Personen waren auf die eine oder andere Weise an der Verdrängung O. Alexanders beteiligt gewesen. Darauf wird später noch ausführlicher zurückzukommen sein.

Wie es scheint, hatte sich der Schleier des Vergessens über das, was man O. Alexander angetan hatte, gebreitet, bis er noch einmal gelüftet wurde durch den Antrag Robert Alexanders, Oskars Sohn, im Jahre 1953 auf Rückerstattung im Sinne der Wiedergutmachung.

Da die Rheumaheilstätte den Antrag zurückwies, wurde bei der Wiedergutmachungskammer des Landgerichtes Kiel ein Rückerstattungsverfahren eröffnet. Robert Alexander lebte in Kolumbien und wurde von einem im Ausland lebenden Anwalt vertreten. Die Rheumaheilstätte ließ ihre Interessen durch den Hamburger Rechtsanwalt Dr. Friedrich Siebeck wahrnehmen. (88)

Das Gericht hatte, gestützt auf das Rückerstattungsgesetz (REG) Artikel 3 Abs. 3 angenommen, daß eine „Übertragung jüdischen Vermögens“ auf einen nicht-jüdischen Eigentümer, die Rheumaheilstätte, stattgefunden habe. Übertragen in diesem Sinne sei O. Alexanders Eigentum an dem Grundstück und Kurhaus An den Auen, sein Recht aus dem Pachtverhältnis und die Regie des Betriebes, der wieder von der GmbH übernommen wurde.

Daraus hatte das Gericht einen Rückerstattungsbetrag von zunächst 50 000 DM berechnet, diesen nach der Anhörung weiterer Zeugen auf 10 000 DM reduziert, um schließlich den Betrag von 22 000 DM zur Grundlage für einen Vergleichsvorschlag zu machen. Diese Summe enthielt auch die für Robert Alexander entstehenden Anwaltskosten von 2000 DM.

Rechtsanwalt Siebeck empfahl seiner Klientin dringend, den Vergleich anzunehmen, da er der Rechtslage entspreche. Eine Ablehnung werde mit Sicherheit zu Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht und notfalls auch vor dem Board of Review führen, einem von der Militärregierung eingesetzten Gerichtshof, und dieser Gerichtshof habe bisher immer und ohne Möglichkeit einer weiteren Revision für den Antragsteller entschieden. Die Rheumaheilstätte würde sich mit einer Zurückweisung des Vergleichs sehr hohe Gerichtskosten einhandeln, vor allem aber eine um ein vielfaches höhere Rückerstattungssumme an Robert Alexander. Dem Anwalt fiel es zunächst nicht schwer, die Rheumaheilstätte zu überzeugen. Entscheidend dürfte die Bestimmung des Gesetzes gewesen sein, daß die Beklagte „unter allen Umständen beweispflichtig dafür (ist), daß ein rückerstattungspflichtiger Tatbestand n i c h t gegeben ist; das Gesetz vermutet das Vorliegen eines rückerstattungspflichtigen Tatbestandes.“

Nun kam es dem Anwalt darauf an, den für die Rheumaheilstätte überaus günstigen Handel möglichst geräuschlos abzuschließen. Es mußte unter allen Umständen verhindert werden, daß Robert Alexander das Verfahren bei einer Ablehnung des Vergleichs vor die Berufungsinstanz bringt.

Die Bad Bramstedter Position war, objektiv besehen, sehr schwach. Trotzdem war es gelungen, die Vergleichssumme derart niedrig zu halten. Wie kam das zustande?

Den Schreiben des Anwaltes ist zu entnehmen, daß die günstige Wendung auf die Aussagen von Hans Blobel und Herbert Alexander zurückzuführen war. Insbesondere Herbert Alexander habe überzeugend dargelegt, „daß tatsächlich die Übertragung der Vermögensstücke nicht aus Verfolgungsgründen rassischer oder politischer Art stattfand, sondern die wirtschaftlichen Verhältnisse waren von erheblicher Bedeutung; O. Alexander fühlte sich nicht unter den Druck der Verfolgung gesetzt.“

Das Gericht ließ diese Aussagen zugunsten der Rheumaheilstätte gelten, und diese konnte ihren Standpunkt noch dadurch erhärten, daß sie auf die Gegenleistung hinwies, die sie O. Alexander erbracht hat: die Übernahme aller auf dem Unternehmen lastenden Verbindlichkeiten und „der langfristige, seine künftige Existenz sicherstellende Vertrag über die Nutzung der Moorsalzquelle, die aus Tarnungsgründen mit Dr. Hugel, später mit Herrn Arp, dem Schwiegervater Roberts, geschlossen“ wurde.

Schließlich betrachtete die Kammer den Beweis für erbracht, daß O. Alexander nicht Opfer einer rassisch oder politisch begründeten Verfolgung gewesen sei. Da die Vertreter der Rheumaheilstätte aber genau wußten, daß sie die Tatbestände entstellt und verfälscht hatten, blieben sie sehr unsicher. Sie wußten, daß das gefürchtete Board of Review die erhobenen Tatbestände anders beurteilen würde. Aus den Schriftsätzen des Anwalts gehen die Schwachpunkte deutlich hervor: O. Alexander war „Volljude“, die wirtschaftliche Verfolgung also überaus naheliegend, und die Aussagen früherer Zeugen, „daß die Juden-Eigenschaft bei der Übertragung des Vermögens doch eine Rolle gespielt hat.“ Das bleibe gefährlich, trotz der günstigen Aussagen Herbert Alexanders. Der Anwalt konnte also nichts besseres empfehlen, als das Vergleichsangebot mit der absolut nichtigen Summe von 22 000 DM unauffällig und still anzunehmen.

Auf die verfälschende Tatsachenbehauptung der beiden Zeugen braucht in diesem Zusammenhang nicht mehr eingegangen zu werden. Sie werden durch die vorausgegangenen Kapitel widerlegt. Was aber hat Herbert Alexander zu solchen Aussagen veranlaßt? Daß er es nicht besser gewußt haben sollte, ist undenkbar. Während seines Onkels Verdrängung inszeniert wurde, war er bereits ein erwachsener Mensch und konnte als Angestellter des Unternehmens die Vorgänge aus relativer Nähe verfolgen. Nach dem Kriege standen ihm als Verwaltungsleiter die gesamten Akten zur Verfügung. Von einem Zerwürfnis mit seinem Onkel und dessen Sohn im Ausland ist nichts bekannt.

Vordergründig mag bei Herbert Alexander die dienstliche Solidarität mit der Rheumaheilstätte, die es ihm zur Pflicht machte, deren Interessen zu vertreten, mitgewirkt haben. Er wird aber in einem schweren Interessen- bzw. Gewissenskonflikt gestanden haben. Sollte er für die Wahrheit zeugen und damit die Rheumaheilstätte doppelt belasten: mit einer höheren Rückerstattungssumme und dem Eingeständnis, daß eben die Rheumaheilstätte und die sie tragende GmbH den hochverdienten Mann aufs schmählichste behandelt und ihm nicht nur jede fürsorgliche Hilfe verweigert, sondern sich zum Helfer und Exekutor der antisemitischen Politik gemacht hatte?

Ich halte es für wahrscheinlich, daß seine Loyalität zur Rheumaheilstätte das Wissen um die Wahrheit erdrückte. Dabei ist das politische Klima jener 50er Jahre in Deutschland insgesamt und in Schleswig-Holstein im besonderen zu berücksichtigen. Es war gekennzeichnet durch die Abwehr von Schuldeinsicht und das Ausweichen vor einer selbstkritischen Wiederbegegnung mit dem Nationalsozialismus und dessen bürgerlichen Wurzeln. Widerstandskämpfer und Opfer des Faschismus galten sehr wenig, stießen eher auf Mißtrauen und Ablehnung und mußten ihre Forderungen sehr oft schwer erkämpfen, während Stützen des NS-Regimes überall im öffentlichen Leben ihre maßgeblichen Positionen behaupten konnten oder wieder erlangten.

Es wäre für Herbert Alexander sehr unpopulär gewesen, in einer Stadt wie Bad Bramstedt unter Hinnahme finanzieller Einbußen für die Rheumaheilstätte vor Gericht zu bezeugen, daß es an diesem Orte eben doch massiven Rassenhaß gegeben und daß dieser ein prominentes Opfer gefordert hatte. Mit der Benennung einer Straße nach diesem Opfer sollte es anscheinend sein Bewenden haben, so darf vermutet werden. In diese Tendenz scheint Herbert Alexander sich eingebunden zu haben, und das wohl um so mehr, als er in der Öffentlichkeit inzwischen ein hohes Ansehen genoß, welches sich in einer ganzen Reihe von Ehrenämtern ausdrückte, von dem eines gewählten Stadtverordneten bis zum Mitglied des Kirchenvorstands der Evangelisch-Lutherischen Gemeinde. Diese Position galt es zu verteidigen.

Empfand er seine Abkunft von einem jüdischen Vater insgeheim als Makel, den er zu tilgen suchte durch Überanpassung um den Preis der Wahrheit? Fürchtete er vielleicht, daß man ihm seine Eigenschaft als „Halbjude“ könnte spüren lassen, sobald er nicht „spuren“ sollte? Dies sind Erklärungsversuche, die sich alle in den Bereich des Möglichen drängen, ohne eine wirklich Bestätigung zu finden.

Leichter hatte es Geschäftsführer Hans Blobel. Viele der vorhandenen Dokumente tragen seine Unterschrift bzw. sein Zeichen:

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Die Dokumente selbst vermitteln den Eindruck eines Mannes, der sich diensteifrig und unkritisch als Werkzeug des Machtapparates anbot -„Untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn“ hatte. Es gibt kein Anzeichen dafür, daß er sich in irgendeiner Weise für O. Alexander eingesetzt, ihn zu schützen versucht hätte. Er funktionierte korrekt in der Ausführung der gegen O. Alexander gerichteten Maßnahmen. Eine Jubiläumsschrift der Rheumaklinik (89) charakterisiert ihn so: „Mit der Herrn Blobel eigenen Tatkraft und seinem Pflichtbewußtsein hat er die Geschäftsführung der Gesellschaft in den langen Jahren geleitet und jede Möglichkeit, dem Unternehmen erfolgreich zu dienen, ausgenutzt.“

Anscheinend hat Blobel selber auch nie selbstkritisch zu seinem Verhältnis zu O. Alexander gestanden. Als wäre er ganz unbeteiligt gewesen, schrieb er 1956 von einer von Jahr zu Jahr größeren wirtschaftlichen Notlage des Pächters, um dann fortzufahren: „Sie zwang, um Schlimmeres zu verhüten, letzten Endes dazu, im gegenseitigen Einvernehmen mit dem 01. Juni 1936 den Pachtvertrag vorzeitig aufzuheben und die Heilstätte von da ab wieder in eigene Regie zu übernehmen. Daß das nur unter zumutbaren Bedingungen für Herrn O. Alexander geschehen konnte und geschehen mußte, war allen Beteiligten trotz der damaligen Verhältnisse selbstverständlich.“ (90)

Ähnlich hatte sich Max Behrens als höherer Funktionär im Dritten Reich bewährt. Er war es gewesen, der auf der Gesellschafterversammlung am 13. Dezember 1935 die nicht-arische Abstammung des Direktor Alexander als erfolgmindernden Tatbestand zur Sprache brachte. Dem noch 1956 als Gesellschafter tätigen Mann wurde in der genannten Festschrift attestiert: „Mit gleicher Aktivität wie vor 25 Jahren nimmt er heute an dem Geschehen innerhalb der Rheumaheilstätte teil.“

Auch Chefarzt Dr. Paulus mochte auf sein Verhalten bei der Verdrängung O. Alexanders nicht eingehen und faßte sich kurz: „Am 01. Juni 1936 endete die Verpachtung der Rheumaheilstätte Bad Bramstedt. Der Pächter und Direktor, Herr Oskar Alexander (es hieß jetzt nicht mehr wie damals einfach nur: Alexander; G.H.), mit dem ich immer im besten Einvernehmen gestanden hatte, schied aus. Bald darauf wurde ich zum Direktor . . . ernannt und die Verwaltung mit der ganzen Belegschaft mir unterstellt.“ (91) Von solchem „besten Einvernehmen“ ist, bezogen auf die entscheidenden Phasen ihres gemeinsamen Weges, in den vorliegenden Dokumenten wenig zu finden, auch keine Andeutung darauf, daß er gegen die antisemitischen Vorwürfe aufgetreten wäre, wohl aber seine Sorge, daß jedwede Beziehung zu dem Juden für die Rheumaheilstätte abträglich sein könnte. (92)

In der 1981 erschienenen Festschrift „300 Jahre Bad Bramstedter Heilquellen“ bietet Horst Zimmermann in seinem Beitrag „Persönlichkeiten, die Bad Bramstedt prägten“ einen auf gut eine Seite begrenzten Abriß der Tätigkeit O. Alexander („Ein Leben für das Kurbad“). Er glaubt, darin feststellen zu dürfen: „Die Verfasser dieser Festschrift bemühten sich mit Erfolg, den Lebensweg Oskar Alexanders aufzuhellen“ (S.72). Das ist eine kühne Behauptung. Alle Verfasser entsprechender Beiträge dieser Festschrift wie auch in den übrigen der Rheumaklinik gewidmeten Publikationen haben allem Anschein nach Akten benutzen können. Aber niemand von ihnen hat zur „Aufhellung“ der Vorgänge um O. Alexander etwas Wesentliches beigetragen.

Man hat den Eindruck, als sei dieser Direktor und Pächter durch irgendwelche Mächte plötzlich entrückt worden. Diese Art geschichtlicher Entstellung ist sehr zu bedauern, da sie einem ganzen Gemeinwesen wie der Stadt Bad Bramstedt und vor allem ihren jüngeren Bürgern, aber auch einer so großen und personalintensiven Anstalt wie der Rheumaklinik mit ihren tausenden von Patienten die Möglichkeit verstellt, einen ganzen wesentlichen Bereich ihrer Geschichte kennenzulernen. Der große Nutzen, der aus einer ehrlichen, vollständigen Begegnung mit der Geschichte erwachsen kann, wird so vertan.

Viele haben Schuld auf sich geladen: die Verantwortlichen der an der GmbH beteiligten Versicherungsanstalten bzw. deren leitende Persönlichkeiten, die Verantwortlichen der Rheumaheilstätte und der Stadt – konkrete Personen mit Namen und Adressen, nicht anonyme Mächte an fernen Schalthebeln waren hier in Bad Bramstedt an unheilvollem Werk. Dies einzugestehen ist nicht angenehm, aber notwendig. Der richtige, wahrhaftige Umgang mit schuldhafter Geschichte trägt zur Stärkung bei – heute und morgen. Darin liegt die Absicht dieses Lebensbildes des Oskar Alexander.


AnlageMaßnahmen gegen die Juden in Deutschland zwischen 1938 und 1943 (Auswahl)

17.08.1938 Zwangsweiser Namenszusatz für Männer: Israel, für Frauen: Sara
05.10.1938 Reisepässe der Juden werden für ungültig erklärt
15.11.1938 Jüdische Kinder werden vom Besuch „deutscher“ Schulen ausgeschlossen
03.12.1938 Entziehung der Führerscheine und Zulassungspapiere für Kraftwagen. Ausschluß der Juden von Theater, Kino, Bädern usw.
08.12.1938 Ausschluß der Juden von den „deutschen“ Hochschulen
21.02.1939 Anmeldepflicht aller Vermögenswerte
01.09.1939 Ausgangssperre für Juden im Sommer nach 21 Uhr, im Winter nach 20 Uhr
29.09.1939 Beschlagnahme der Rundfunkgeräte
06.02.1940 Beschränkung der Zuteilung von Kleidern und Spinnstoffen
04.07.1940 Begrenzung der Einkaufszeit auf 16 bis 17 Uhr
01.09.1941 Ausschluß von Leihbuchhandlungen
01.09.1941 Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden durch den Judenstern
18.12.1941 Schwerbeschädigte Juden erhalten keinen Ausweis mehr
17.02.1942 Ausschluß vom Bezug von Zeitungen usw.
26.03.1942 Kennzeichnung der jüdischen Wohnungen
24.04.1942 Ausschluß von der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
10.01.1942 Ablieferungspflicht von Pelz- und Wollsachen
15.05.1942 Verbot der Haltens von Haustieren
29.05.1942 Verbot der Inanspruchnahme von Friseuren
11.06.1942 Wegfall des Bezugs von Tabakwaren
19.06.1942 Ablieferung aller optischen Geräte usw.
18.09.1942 Wegfall der Zuteilung von Fleisch, Eiern, Weizenerzeugnissen, Milch, Marmelade usw.


Quellen und Literatur

Ungedruckte Quellen

Rheuma-Klinik:
Personalakte Oskar Alexander

Stadtarchiv:

Niederschriften über die Sitzungen der Beigeordneten. 01.01.1935 – 27.10.1938
Protokollbuch über die Sitzungen der Stadtverordneten und Niederschriften über Ratsherrensitzungen vom 07.08.1928 – 25.01.1938
Städtische Beamte und Angestellte 1924 – 1938
Wohnungsbau
Einzelne Aktenstücke zur Stadtsparkasse.
Personalakten Erlenhorst, Maas und Utermarck
Literatur

Bekenntnisgemeinschaft der evang.-luther. Landeskirche Schleswig-Holsteins, Jg. 1935
Bendixen, Peter. Vaterländische Gesinnung. Bad Bramstedt o.J. (nicht im Buchh. ersch.)
Blobel, Hans. Die Entwicklung der Rheumaheilstätte Bad Bramstedt in den abgelaufenen Jahren; in: 25 Jahren…, S. 27-35
Bluhm, Gerhard. Die Entwicklung der Selbstverwaltung; in: 100 Jahre…, Bd. 1, S. 179-284
Bramstedter Nachrichten, versch. Jahrgänge
Buchheim, Max. Arbeitsmaterial zur Gegenwartkunde. Hannover 1961
Bukh, Niels. Grundgymnastik. 7. Aufl.Leipzig 1927
300 (Dreihundert) Jahre Bad Bramstedter Heilquellen 1681-1981. Bad Segeberg 1981
25 (Fünfundzwanzig) Jahre Rheumaheilstätte (Kurhaus) Bad Bramstedt. Hamburg 1956
Heims, Holger u. Hark Lenze. Bad Bramstedt im Zweiten Weltkrieg. Bad Bramstedt 1982. (Schriftenreihe d. Jürgen-Fuhlendorf-Schule. H. 6.)
Heinacher, Peter. Die Anfänge des Nationalsozialismus im Kreis Segeberg. Bad Bramstedt 1976. (Schriftenreihe d. Jürgen-Fuhlendorf-Schule H.2.)
Helms, E.. Die Entstehungsgeschichte der Rheumaheilstätte Bad Bramstedt; in: 25 Jahr…, S. 11-13
Helms, E.. Die Landesversicherungsanstalt der Hansestädte in Lübeck 1891-1938; in: Zeitschr. f. Lübeckische Geschichte u. Altertumskunde. Bd. 38, 1938
Hoch, Gerhard. Die braune Synode. Bad Bramstedt 1982
ders. Reichsarbeitsdienst in Kaltenkirchen. Abteilung 8/73 „Jürgen-Fuhlendorf“. Kaltenkirchen 1977
ders. Das Scheitern der Demokratie im ländlichen Raum. Das Beispiel der Region Kaltenkirchen/Henstedt-Ulzburg 1870-1933. Kiel 1988
ders. Zwölf wiedergefundene Jahre. Kaltenkirchen unter dem Hakenkreuz. Bad Bramstedt 1980
100 (Hundert) Jahre „Kaiserliche Botschaft“. Eine Chronik. 90 Jahre Landesversicherungsanstalt Freie und Hansestadt Hamburg. Hamburg o.J.
100 (Hundert) Jahre Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein. Bd. 1-3. Lübeck 1990
Jenner, Harald. Konzentrationslager Kuhlen 1933. Rickling 1988
Josenhans, Gerhard. Die Entwicklung der Rheumaheilstätte zur Rheumaklinik 1931-1981; in: 300 Jahre…, S. 26-39 Kaltenkirchener Zeitung, versch. Jahrgänge
Krane, Karl-Wilhelm. Vom Gesundbrunnen zur Rheumaklinik. Bad Bramstedt 1979 (Schriftenr. d. Jürgen-Fuhlendorf-Schule. H.5.)
Landesversicherungsanstalt der Hansestädte; Berichte über die Verwaltung im Jahre 1933-1936
(Die) Landesversicherungsanstalt Freie und Hansestadt Hamburg. Hamburg 1974
Mitteilungsblatt des Deutschen Gemeindetages, Provinzialstelle Hannover, Jg. 1935
Paulus, R.. Bericht über die chefärztliche Tätigkeit vom 04. März 1935 bis 15. April 1952; in 25 Jahre…, S. 15-21
Pflugschar und Meißel. Gemeindeblatt f.d. Kirchspiel Kaltenkirchen. versch. Jahrgänge
Platte, Wolfgang. Geschichte Bramstedts. Bad Bramstedt 1988
Rietzler, Rudolf. „Der Kampf in der Nordmark.“ Das Aufkommen des Nationalsozialismus in Schleswig-Holstein (1919-1928). Neumünster 1982
Rudolph, Gerhard. 300 Jahre Gesundbrunnen im Norden; in: 300 Jahre…, S. 8-25
Saurbier, Bruno. Geschichte der Leibesübungen. 6. Aufl. Frankfurt 1969
Schröder, Tatjana. Die Geschichte der Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein; in: 100 Jahre… Bd. 1, 1990. S. 10-178
Segeberger Kreis- und Tageblatt, Jg. 1938
Sport Brockhaus. 5. Aufl. Mannheim 1985
Sutter, Peter. Der sinkende Petrus. Rickling 1933-1945. Rickling 1986
Wedde, Heinz. Im Ziel verbunden: Den Kranken zu dienen; in: 300 Jahre…, S. 52-65
Zimmermann, Horst. Persönlichkeiten, die Bad Bramstedt prägten; in: 300 Jahre…, S. 66-72.


Anmerkungen

1. Näheres über die Entstehung der Tafel ist nicht zu erfahren.
2. Über die Entstehung des Porträts ist nichts bekannt.
3. Mitteilung aus dem Stadtarchiv Visselhövede.
4. Dort ist er als Jacob Meyer Alexander eingetragen. Möglicherweise
hat er mit der Erteilung des Schutzbriefes für Juden eine
christianisierende Namensänderung vorgenommen.
5. Der Heimatborn. Jg. 1962, H. 12, S. 2
6. G.Hoch. Zwölf wiedergefundene Jahre (künftig abgek. „Zwölf“),
S.146
7. Es handelt sich um die überaus verlustreichen und vergeblichen
Angriffskämpfe im Oktober und November 1914 bei Langemark in
Westflandern. Jahrzehntelang wurde die Legende kolportiert, bei
Langemark seien deutsche Regimenter, die überwiegend aus Studenten
bestanden hätten, mit dem Lied „Deutschland, Deutschland, über
alles“ gegen die feindlichen Stellungen gestürmt. In nationalen
Verbänden, Jugendorganisationen, Schulen und Kirchen wurden mit
Hilfe dieser Legende junge Menschen zu nationalem und militärischem
Fanatismus verführt.
8. Zur Geschichte von Kurhaus und Rheumaklinik siehe: Karl-Wilhelm
Krane. Vom Gesundbrunnen zur Rheumaklinik, u. Gerhard Rudolph.
300 Jahre Gesundbrunnen im Norden.
9. Dazu ein in der Personalakte befindlicher Schriftsatz von O.
Alexander vom 23. Mai 1936 „Mein Wirken in Bad Bramstedt
1918-1936“, künftig abgek.: „Mein Wirken.“
10. Schriftsatz von Ortsgruppenleiter Schlichting vom März 1936.
11. Mein Wirken.
12. Schriftsatz Schlichting.
13. Mein Wirken.
14. Tatjana Schröder. Die Geschichte d. Landesversicherungsanstalt
Schleswig-Holstein, S. 76.
15. E. Helms. Die Entstehungsgeschichte der Rheumaheilstätte Bad
Bramstedt, S. 12.
16. ders., S. 13
17. Hans Blobel. Die Entwicklung der Rheumaheilstätte Bad Bramstedt in
den abgelaufenen 25 Jahren.
18. Krane, a.a.O.,
19. Personalakte Erlenhorst. Erlenhorst war 1926 von der bürgerlichen
Mehrheit gewählt worden. Die Wahl wurde 1932 „wegen irrtümlicher
und arglistiger Täuschung“ mit rückwirkender Kraft angefochten, er
selber seines Amtes enthoben; dazu: Protokoll… und Städtische
Beamte und Angestellte…
20. Personalakte Maas. Maas war seit 1925 Syndikus des
republikfeindlich orientierten Kreishandwerkerbundes Segeberg,
Mitglied der NSDAP seit 01.02.1931. Er führte als Sturmführer den
SA-Reservesturm Bad Bramstedt und stieg später zum
SA-Sturmbannführer auf; dazu: G. Hoch. Das Scheitern der Demokratie
(künftig abgek.: Scheitern), S. 202 u. ders. Zwölf…, S. 64
21. Bramstedter Nachrichten u. Segeberger Kreis- und Tageblatt v.
28.06.1932 u. Personalakte Erlenhorst.
22. Zur Person Büchlers vgl. Peter Heinacher. Die Anfänge des
Nationalsozialismus im Kreis Segeberg, S. 20 f.
23. Landesversicherungsanstalt d. Hansestädte. Bericht über die
Verwaltung i.J. 1934.
24. Bramstedter Nachrichten v. 01.02.1936.
25. Akte Wohnungsbau.
26. Rudolf Rietzler. „Kampf in der Nordmark.“ Neumünster 1982.
27. G. Hoch. Das Scheitern…, S. 114 u. 116 f.
28. Satzungen im Landesarchiv Schleswig, Abt. 320 Segeberg, Nr. 246
29. G. Hoch. Das Scheitern…, S. 171.
30. Rietzler, a.a.O.
31. Peter Bendixen. Vaterländische Gesinnung.
32. Zahlen nach Wolfgang Platte, Heinacher u. Bramstedt Nachrichten.
33. vgl. Rietzler, a.a.O., und G. Hoch, Das Scheitern…
34. G. Hoch, Das Scheitern, S. 177 u. Kaltenkirchener Zeitung v.
01.09.1925.
35. Landesarchiv Schleswig (künftig LAS) 320 Segeberg Nr. 676.
36. LAS 320 Segeberg Nr. 674.
37. LAS Segeberg Nr. 676.
38. G. Hoch, Zwölf…, S. 105.
39. ders., Zwölf…, S. 136.
40. Bramstedter Nachrichten v. 30.08.1933.
41. Bramstedter Nachrichten v. 10.09.1935.
42. Bramstedt Nachrichten v. 04.08.1933; zum KZ Kuhlen siehe Peter
Sutter. Der sinkende Petrus u. Harald Jenner. Konzentrationslager
Kuhlen 1933.
43. Pflugschar und Meißel v. 21.05.1933.
44. Bekenntnisgemeinschaft der evang.-luther. Landeskirche
Schleswig-Holsteins v. 06.06.1935.
45. G. Hoch. Die braune Synode, S. 67 f.
46. ders., Die braune Synode, S. 68 ff.
47. Bramstedter Nachrichten v. 03.08.1933.
48. Bramstedter Nachrichten v. 06.08.1933.
49. G. Hoch, Reichsarbeitsdienst in Kaltenkirchen, S. 18 f.
50. Protokollbuch d. Beschlüsse d. Stadtverordneten u. Niederschriften
über Ratsherrensitzungen v. 07.08.1928-25.01.1938.
51. Bramstedter Nachrichten v. 14.06. u. 02.07.1934.
52. Bramstedter Nachrichten v. 08.12.1934; zu v. Mohls „sauberer
Verwaltung“ gehörte auch die Einweisung von Bürgern in das KZ
Kuhlen; dazu: G. Hoch. Zwölf…, S. 90.
53. Personalakte Utermarck.
54. Protokollbuch…
55. Protokollbuch…
56. Wolfgang Platte, a.a.O., S. 141 f.
57. Hundert Jahre LVA…, S. 83; dort auch die Fotos von Röer und
Schow.
58. E. Helms. Die LVA der Hansestädte in Lübeck 1891-1938, S. 44 ff.
59. Helms. Die LVA…, S. 46
60. Hundert Jahre LVA, S. 83 u. Gerhard Bluhm. Die Entwicklung der
Selbstverwaltung, S. 213.
61. Bluhm, a.a.O., S. 83.
62. Bericht Storck v. 16.12.1936.
63. R. Paulus. Bericht über die chefärztliche Tätigkeit vom 04. März
1935 bis 15. April 1952.
64. Gesetz zur Aufhebung der Gewerkschaften v. 02.05.1933 u. Gesetz
zur Bildung der Deutschen Arbeitsfront v. 10.05.1933.
65. Bramstedter Nachrichten v. 04.02.1935.
66. Rechtsanwalt Vaupel amtierte von 1934 bis 1945 als Bürgermeister in
Visselhövede. 1948 wurde er erneut in dieses Amt gewählt, das er
dann bis 1955 bekleidete.
67. Schreiben von Jensen v. 14.03.1940.
68. G. Hoch. Die braune Synode, S. 68 f.
69. G. Hoch. Zwölf…, S. 78.
70. ebenda, S. 208.
71. ebenda, S. 164.
72. „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ und
das „Reichsbürgergesetz“, beide vom 15.09.1935.
73. Mitteilungsblatt des Deutschen Gemeindetages, Provinzialstelle
Hannover, Nr. 11 v. 05.10.1935; zit. nach Max Buchheim.
74. Schreiben v. 08.11.1935.
75. Die allgemeine Wehrpflicht wurde am 16.03.1935 eingeführt.
76. Dokumente der Stadtsparkasse im Stadtarchiv.
77. Niederschriften über die Sitzungen der Beigeordneten. 07.01.1935-
27.10.1938.
78. Akte Wohnungsbau, darin: O. Alexander vertraulicher Bericht über
meine Englandreise79. Bericht vorliegend in der Akte Wohnungsbau.
80. Dazu das Segeberger Kreis- u. Tageblatt v. 14.11.1938: „Die
feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Volk und
Reich, die auch vor feigen Mordtaten nicht zurückschreckt,
erfordert entschiedene Abwehr und harte Sühne. Ich bestimme daher
auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplanes vom
18. Oktober 1936 (RGB 1. Seite 887) das folgende: Paragraph 1.
Den Juden deutscher Staatsangehörigkeit in ihrer Gesamtheit wird
die Zahlung einer Kontribution von 1 000 000 000 Reichsmark an das
Deutsche Reich auferlegt… gez. Göring, Generalfeldmarschall.“
81. Dazu zahlreiche Dokumente i.d. Akte Wohnungsbau.
82. Niels Bukh. Grundgymnastik, Bruno Saurbier, Geschichte der
Leibesübungen u. Der Sport Brockhaus. Bukh gründete die
Gymnastikhochschule in Ollerup (Insel Fünen). Er betonte statt der
starren, kraftgebenden Haltung schnellkräftige und schwunghafte,
geschmeidige Übungen, denen der Schwingweg sehr entgegenkam.
83. Patentschrift Nr. 645 640 Klasse 30 f Gruppe I A 78694 IX/30 f; Tag
der Bekanntmachung: 13.05.1937.
84. Wohnungsbau K.A. 111 v. 15.11.1937.
85. Gerhard Finn. Sachsenhausen, S. 16; hier wurden auch die Fotos zu
Sachsenhausen entnommen.
86. Krane, a.a.O., S. 20 f; Gerhard Josenhans. Die Entwicklung der
Rheumaheilstätte zur Rheumaklinik; Paulus, a.a.O., S. 16 ff.,
Holger Heims u. Hark Lenze. Bad Bramstedt im Zweiten Weltkrieg.
87. Blobel, a.a.O., S. 28 f.
88. Zur Verfügung stehen leider nur einige Schriftstücke der Anwälte in
der Personalakte O. Alexanders.
89. 25 Jahre…, Zum Geleit.
90. ebenda, S. 28.
91. ebenda, S. 15-21.
92. Gesellschafterversammlung am 14.01.1937.


Gerhard HochGerhard Hoch

Der Autor dieses Buches wurde 1923 in Alveslohe, seinem jetzigen Wohnort, geboren. In nationalsozialistischer Familie und Umgebung aufgewachsen, hat er das Dritte Reich als Hitlerjunge und überzeugter Nationalsozialist erlebt. Nach freiwilliger Teilnahme am Krieg und bis 1948 dauernder Kriegsgefangenschaft begann er das Studium der katholischen Theologie, das er nach zwölf Semestern abschloß. Später wechselte er den Beruf und arbeitete als Bibliothekar an wissenschaftlichen Bibliotheken in Hamburg.
Seine persönliche innere Befreiung vom Nationalsozialismus verband der Autor mit dem intensiven Studium der Zeitgeschichte seiner engeren und weiteren Heimat. Als Früchte dieser Arbeit veröffentlichte er zahlreiche Bücher und Aufsätze, u. a.
Hauptort der Verbannung – Das KZ-Außenkommando Kalten-kirchen – 1981. Zwölf wiedergefundene Jahre – Kaltenkirchen unter dem Hakenkreuz – 1981. Verschleppt zur Sklavenarbeit – Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter in Schleswig-Holstein – (Hrsg. zus. m. Rolf Schwarz) 2. Aufl. 1988. Das Scheitern der Demokratie im ländlichen Raum – Das Beispiel der Region Kaltenkirchen/Henstedt-Ulzburg 1870-1933. – 1988. Von Auschwitz nach Holstein – Das Schicksal der 1200 jüdischen Häftlinge von Fürstengrube – 1990.
Aufsätze. Kriegsgefangene u, Zwangsarbeiter in Elmshorn, Bilsen 1940-1945 – Ein Dorf und seine Zwangsarbeiter, 1946Die verhinderte Selbstreinigung <Kaltenkirchen). Vom christlichen Umgang mit der Geschichte . Französische Kriegsgefangene
in Hamburg 1941 – 1945. Streit um die Juden in Bramstedt 1740. Klopstock und Lessing auf Gut Kaden.

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