Röstermundt: Von den Brandgilden des Kirchspiels Bramstedt

Max Röstermund in den Bramstedter Nachrichten vom 17.10.1956, meine Anmerkungen in  [ ] Klammern.

Von den Brandgilden des Kirchspiels Bramstedt einst und jetzt

In gleicher Weise, wie in den übrigen Teilen Sch.=H. das Brand-Gildewesen einst von großer Bedeutung geworden war, hatten auch im Kirchspiel Bramstedt mancherlei Brandgilden ihre Entstehung und ihre nachfolgende Bedeutung eigener und besonderer Art gefunden.
So existierten um 1688 im damaligen Kirchspiel Bramstedt

  1. die Armstedter Knechtsgilde,
  2. die Bramstedter Fleckensgilde,
  3. die Bramstedter Kirchspiels-Brandgilde,
  4. die Fuhlendorfer Brandgilde,
  5. die Quarnstedter Schaugilde und
  6. die Wlemersdorfer Dorfgilde.

Abgesehen von dem Gründungsdatum der Bramstedter Fleckensgilde sind die Daten der übrigen Gilden nicht genau bekannt. [Hier irrt Röstermundt bzw. verfügt nich nicht über spätere Erkenntnisse, für die Fleckensgilde ist kein genaues Gründungsdatum bekannt, sie existierte aber nachweislich schon 1560] Sie waren aber, wie anzunehmen ist, in ihrem Alter ungefähr gleichrangig mit der Fleckensgilde, die 1688 ins Leben gerufen worden war [w.v., von 1688 stammt die Neufassung der Gildestatuten] , also drei Jahre nach den Begebenheiten des Jahres 1685.

Alle Gilden im Flecken Bramstedt wie auch in den übrigen Dörfern des Amtes Segeberg wurden aber im Jahre 1741 mit einem Schlage amtlicherseits aufgelöst. Es hatte sich herausgestellt, daß Mißbrauch getrieben worden war und zwar dadurch, daß sich viele Mitglieder bei mehreren Gilben gleichzeitig hatten versichern lassen und daß dies insbesondere solche Mitglieder getan hatten, die verschuldet waren und sich besondere Vorteile erhofften. Man hatte zudem schon damals, also 1741 erkannt, daß es zunächst Aufgabe sein müsse, einen Brandschaden zu verhüten, einen etwaigen Brand zu löschen, in Gefahr stehende Häuser zu retten und erst in letzter Linie einen etwa entstandenen Brandschaden zu ersetzen.

Es wurde deshalb 1741 eine Brandverordnung erlassen, nach welcher in jedem Flecken und in jedem Dorfe des Amtes Segeberg verständige Männer als Brandaufseher einzusetzen waren, die dem Branddirektor unterstanden, der wiederum unter die Oberaufsicht des Amtmanns gestellt wurde. Eine General-Besichtigung aller Häuser wurde angeordnet, hölzerne oder zu enge Schornsteine sollten sofort abgerissen und erneuert werden. Auch wurde bestimmt, daß die bei den Handwerkern anfallenden Späne täglich beseitigt werden sollten. Es wurde schon damals verboten, in den Scheunen, Ställen und auf den Böden zu rauchen, es sei denn, daß solche Pfeifen Verwendung finden würden, die mit einem Deckel versehen waren. Es waren Brandgeräte anzuschaffen (Leitern, Feuerhaken und lederne Eimer). Eine Feuersgefahr sollte durch Geschrei sofort bekannt gemacht, Einwohner, die in den Nachtstunden gefährdet wären, sofort geweckt, auch die Sturmglocken geschlagen und ein Horn geblasen werden. Ebenfalls wurde schon damals erkannt, wie notwendig und wichtig es war, nach einer Brandbekämpfung eine Brandwache zu bestellen, wie auch die Brandursache zu ermitteln.

Für die Schadensregulierung und für die zu zahlenden Beiträge wurde 1741 eine „Assekuranz-Compagnie“, der alle Einwohner anzugehören hatten, gegründet. Eine zusätzliche Mitgliedschaft bei einer anderen, etwa bei einer auswärtigen Brandgilde wurde ausdrücklich untersagt. Von der Aufhebung aller Brand-Gilden wurden die eingangs genannten Gilden betroffen, ihre Tätigkeit hatten sie sofort einzustellen. In weiterer Ausführung aller dieser Anordnungen wurde 1741 eine „Freie Brandbeliebung im Flecken und Kirchspiel Bramstedt“ neu geschaffen, der nun auch die Gemeinden Lentföhrden, Kämpen, Nützen und Hasenmoor angehörten. Diese letztgenannten Gemeinden schieden 1742 aus, da in diesem Jahre auch für das Kirchspiel Kaltenkirchen eine eigene Brandbeliebung ins Leben gerufen worden war. Die „Freie Brandbeliebung im Flecken und Kirchspiel Bramstedt“ war also an die Stelle aller derjenigen Brandgilden getreten, die sich bis dahin mit der Versicherung und Regulierung etwaiger Brandschäden befaßt hatten.

Allmahlich verlor aber die Verordnung des Jahres 1741 ihre volle Härte. Die Gründung neuer Gilden wurde in Einzelfällen wieder gestattet. So entstanden: 1778 die St. Jürgensgilde in Armstedt, 1779 die Bramstedter Pfannen-Mobilien-Gilde, 1780 die Scheunengilde in Quarnstedt und 1828 die Mobilien-Gilde gleichfalls in Quarnstedt.

Die sog. Fleckensgilde in Bramstedt hatte ihre Bedeutung als Brandgilde gleichfalls völlig verloren. Sie hat sie auch später nicht wiedererlangt. 1756 bekam sie aber die Ermächtigung, eine Gemeinschaft zu bilden, die es sich zur Aufgabe stellte, bei Brandschaden Arbeit und Fuhren zu leisten, bei Leichenbegängnissen ihrer Mitglieder Träger zu stellen und zu folgen. Als Gildetag der Fleckensgilde wurde der Mittwoch nach Pfingsten bestimmt, der auch in allen vorigen Zeiten Gildetag gewesen war. Im Jahre 1765 vereinigte sich die Fleckensgilde mit den Gildebrüdern aus dem Bereich des damaligen adeligen Gutes. Später, 1862, wurde eine neue Satzung beschlossen, nach welcher aus der Fleckensgilde eine Fuhr- und Arbeitsgilde wurde, die nun aber den Gildetag auf den ersten Dienstag nach Pfingsten verlegte und beschloß, alljährlich am Gildetag auch eine Tanzlustbarkeit zu veranstalten.

Für die Bramstedter Pfannen-Mobilien-Gilde fällt mancherlei auf. Sie zahlte nämlich alljährlich am Gildetag und zwar regelmäßig acht Schilling Kurant an die hiesige Kirchengemeinde. Um 1848 hörten diese Zahlungen auf. [wogegen der Pastor protestierte] Vielleicht, daß die folgenden Kriegsjahre diesen alten Brauch in Vergessenheit geraten ließen. Dennoch gibt die regelmäßige Wiederholung dieser Zahlungen zu denken. Es ist deshalb möglich, daß die hiesige Kirchengemeinde entweder an der Veranlassung der Gründung 1779 beteiligt gewesen ist oder daß sie eigene Einrichtungen bei der „Bramstedter Pfannen-Mobilien-Gilde“ versichern ließ oder aus anderen Gründen diese Gilde förderte. So stand z.B. auch die Armstedter Knechtsgilde in einem gleich guten Ansehen insofern, als die Stellauer Kirchengemeinde die Einrichtung ihres Küsterhauses bei dieser Gilde hatte versichern lassen.

Auf alle Fälle verstanden es die Gilden, wie auch diejenigen, die neu errichtet worden waren, alle Notzeiten zu durchstehen und ihre Mitgliederzahl zu fördern. Auch auswärtige Gilden, so die Heidmühlener Wirtsgilde wie auch die sog. Neuendorfer Gilde bemühten sich bei ihren Werbungen im Raume des Kirchspiels Bramstedt, wie andererseits die Pfannen-Mobilien-Gilde mit großem Erfolg in weiten Teilen Holsteins ihren Mitgliederbestand zu erweitern wußte.

Im Brauch der Gilden spielte das Festhalten am Gildelokal, die Gilde-Lade und deren Inhalt, das alljährige Gildefest, das Gilde-Bier und das Gilde-Strafrecht eine große Rolle. Viele Gilden bemühen sich auch heute noch um die Erhaltung manchen alten Brauchs. Manche Brandgilde (so im übrigen Holstein) hatte ihre eigene Fahne.
Die Gemeinden Föhrden-Barl, Bimöhlen, Borstel, Hagen, Hardebek, Hasenkrug, Hitzhusen und Weddelbrook hatten weder einst noch haben sie heute eine eigene Brandgilde. Sie werden sich den bestehenden Gilden, von denen manche Gilde in der Zwischenzeit nun doch noch eingegangen ist, angeschlossen gehabt haben, ganz abgesehen davon, daß sie ab 1741 zunächst verpflichtet gewesen waren, sich bei der „Freien Brandbeliebung im Flecken und Kirchspiel Bramstedt“ versichert zu halten. Die Weddelbrooker Windgilde, die nicht gerade unmittelbar mit einem Brandschaden zu tun hat, sondern nur Wind- und Sturmschäden versichert, ist gleichfalls von besonderer Bedeutung geworden und geblieben. Die eine oder andere noch heute bestehende Gilde kann, wenn sie es will, in absehbaren Zeiten ihr 200- oder 300jähriges Jubiläum feiern.

Max Röstermundt.

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