aus. heimatkundliches Jahrbuch für den Kreis Segeberg, 1963, S. 45 f
Max Röstermundt, Bad Bramstedt:
Geheimnisvolle Vergangenheit von Hasenmoor und Fuhlenrüe *)
Unsere Leser, die Hasenmoor und Fuhlenrüe mit den vielen größeren und kleineren landwirtschaftlichen Betrieben und den sonstigen Besitzungen mit zum Teil umfangreichen Ländereien an Weiden und Wiesen, Äckern und Wäldern und Mooren kennen und schätzen gelernt haben, werden kaum ahnen, daß sich hinter der Vergangenheit dieser wertvollen Liegenschaften die Lösung eines Rätsels verbirgt, das vielleicht doch einmal betrachtenswert sein könnte. Wir kennen die Begebenheiten, die sich anläßlichder Verpfändung des Amtes Segeberg seit 1665 ergaben. Wir kennen die späteren Bemühungen Brüggemanns, in den Besitz von Hasenmoor und Fuhlenrüe zu gelangen. Wir wissen auch um den Erwerb durch den König und um den Fleiß und um die Erfolge der Einwohner aller früheren und gegenwärtigen Zeiten. Geheimnisvoll ist aber jene Zeit geblieben, aus der wir erfahren möchten, wieso es kam, daß Bramstedt einst seine eigenen umfangreichen Fluren um den Besitz von Hasenmoor und Fuhlenrüe zu vermehren vermochte. Mit Stolz schrieben die Bramstedter schon vor Jahrhunderten und wiederholten es gern und oft, daß ihr Ort nicht nur einer der kleinsten und ältesten und auch einer der berühmtesten, sondern auch einer der reichsten Flecken des ganzen Landes gewesen sei. Ihr Reichtum war ‚offensichtlich der gewaltige Besitz an Liegenschaften gewesen, deren Grenzen im Osten mit den Ostgrenzen von Fuhlenrüe identisch gewesen waren.
Um 1665 befanden sich in Hasenmoor und Fuhlenrüe zwei Schäfereien, und es wohnten dort noch weitere drei Bauern, nämlich Marx Voss, Hans Voss und Hermann Hohn. Aus der Zeit vor 1665 ist uns also, wie schon gesagt bekannt daß beide Teile zum Flecken Bramstedt gehörten, Wann und warum nun beide Teile einst mit den Ländereien Bramstedts vereinigt wurden, ist völlig unbekannt. Schon vor mehr als 100 Jahren wurde im Staatsbürgerlichen Magazin darauf aufmerksam gemacht, daß es mit Hasenmoor und Fuhlenrüe eine besondere Bewandtnis gehabt haben müsse. Es fällt auch auf, daß um 1605 Teile davon zum Kirchspiel Segeberg gehörten, und es fällt gleichfalls auf, daß man Teile dieser Gegend nicht als Bramstedter sondern als Segeberger Heide bezeichnete, obwohl alles zu Bramstedt gehörte. Auffallend ist ferner, daß nach dem Ausscheiden von Hasenmoor und Fuhlenrüe aus der Bramstedter Zugehörigkeit der Flecken Bramstedt sich nicht darum bemühte, im steuerlichen Interesse die Pflugzahl herabgesetzt zu bekommen. Bei jeder sich sonst irgendwie bietenden Gelegenheit unterließ es niemals der Flecken, in der Zahl der Pflüge eine Minderung und eine damit verbundene Ersparnis zu bekommen. Insbesondere ist dazu auf folgendes zu verweisen: Graf v. Königsmark hatte 1665 für den Flecken Bramstedt mit 26 Pflügen 15 575 Taler und für Hasenmoor und Fuhlenrüe weitere 5684 Taler zu bezahlen. Im Verhältnis zum Flecken mit rd. 26 Pflügen und im Verhältnis zu den ebengenannten Geldwerten entfielen auf Hasenmoor und Fuhlenrüe rd. 9 1/2 Pflüge. Es würde sich schon gelohnt haben, für diese ausgeschiedenen Pflüge steuerliche Vorteile herauszuholen. Es müssen deshalb Gründe vorgelegen haben, die dem Flecken von alters her die Inanspruchnahme einer besonderen Bevorzugung gestatteten. Nach einer etwas unsicheren alten Aktennotiz hatten Hasenmoor und Fuhlenrüe den Charakter einer eigenen Domäne oder eines eigenen Lehens. Wir können dies vielleicht so verstehen, daß für irgendwelche Opfer oder sonstige bemerkenswerte Leistungen eine solche Zuwendung an den Flecken Bramstedt von einer Seite erfolgte, die möglicherweise landesherrliche Rechte hatte. Seit 1316 gehörte Bramstedt zum Amt Segeberg. Am 29. August 1317 wurde auf dem Strietkamp in Bramstedt eine Schlacht geschlagen. Bramstedter Bürger haben dabei auf der Seite des Siegers gestanden. daß die Bramstedter zusätzlich Flur- und vielleicht auch Gebäudeschaden gehabt haben, ist anzunehmen. Der hier erfochtene Sieg könnte tatsächlich ein Anlaß gewesen sein, Bramstedt durch eine Überlassung von Hasenmoor und Fuhlenrüe zu belohnen und es zusätzlich dadurch zu bevorzugen, es für alle Zeiten insoweit von allen steuerlichen Belastungen zu befreien. Natürlich kann es sich auch um andere Gelegenheiten und Anlässe gehandelt haben, die aber nicht erkennbar sind. Immerhin bleibt deshalb für Hasenmoor und Fuhlenrüe eine endgültige und sichere Lösung dieses Rätsels zunächst noch offen.
*) Nach dem Inhalt der Akten VII B IX 2 Nr. 34 des Landesarchivs Schl.-H. in Schleswig.