Röstermundt: Der Roland und seine Welt

Mit freundlicher Genehmigung Günther Röstermundts, des Sohnes Max Röstermundts, der das Gesamtwerk seine Vaters im Jahre 2009 in einem Buch „Roland und Heimtforschung“ zusammenfasste.

 Bad Bramstedt – Der Roland und seine Welt

Von
Max Röstermundt
11 Abbildungen und 1 Stadtplan

Karl Wachholtz Verlag, Neumünster in Holstein
1952


Hierher übertragen von Jan-Uwe Schadendorf, Bad Bramstedt, unter Verzicht auf die Wiedergabe einiger Bilder


Vorwort

 Aus dem einst so kleinen und unscheinbaren, dennoch aber kraftvollen Flecken Bramstedt ist heute eine im Aufblühen befindliche Stadt geworden. Die Aufgaben aber, die gegenwärtig einer Lösung harren, sind anderer Art, als es jene waren, an die der Roland erinnert.

In vielen Schriften hat auch der Bramstedter Roland eine besondere Beachtung gefunden. Die Echtheit seiner Bedeutung wurde nicht bestritten und nicht herabgemindert, zudem gehört er zu den wenigen, die heute noch stehen.

Bad Bramstedt ist fast ohne ältere Archivbestände. Durchziehende Truppen des 17. Jahrh. zerstörten oder raubten Akten und Urkunden, wiederholte größere Brände damals und später vernichteten weiteres Material. Dennoch habe ich mich bemüht, die Geschichte des Rolandes wie auch Teile der Ortsgeschichte noch einmal zu behandeln. Von den dabei festgestellten Tatsachen und Fragen auch auf diesem Wege eine Kenntnis zu vermitteln, soll der Zweck dieser Arbeit geworden sein, Daß sie bei allen Freunden heimatkundlicher Beiträge eine gute Aufnahme finden werde, ist meine stille Hoffnung.

Dem Verlag danke ich aufrichtig für manchen mir erteilten wertvollen Rat wie auch für die Sorgfalt, mit der diese Arbeit ausgestattet wurde.

Bad Bramstedt, im November 1952.

Max Röstermundt.


Inhalt

1. Beim Roland, Gedicht (Joh. Brüdt) . . . . . . . . . . 9
2. Der Roland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
3. Größenverhältnisse des Rolandes . . . . . . . . . . 40
4. Roland und sein Doppelgänger (Aug. Kühl). . 41
5. Das Rolandwappen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
6. Rolandwiese und Rolandbauer . . . . . . . . . . . . 43
7. Sonstiges vom Roland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .45
8. Rolandortsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
9. Aus der Ortsgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
10. Vom adeligen Gut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
11. Das Jahr 1685, Fleckensgilde und Rolandtanz 73
12. Ausgabennachweis 1693 – 1736 . . . . . . . . . . .78
Bildanhang

Beim Roland

Inmitten des Marktes, vom grauem Gestein
Schaut finster der Riese, der Roland, darein.
Dort schließen die Kinder sich jubelnd im Kreis
Und reden tagtäglich die Köpfe sich heiß.

Dort drücken die Burschen des Abends die Bank
Und geben zum Besten manch lustigen Schwank.
Doch finster blickt immer der Roland darein
Als werde es künftig nur stürmen und schnei’n.

Einst hab ich des Abends ihn spät noch begrüßt,
Just hatte ein Bursche sein Mädchen geküßt.
Da glänzten die Züge des Recken so hell,
Ich glaube, es lachte der alte Gesell.

Der Roland

Im Zeitraum der Geschichte des Bramstedter Rolandes, die teilweise als gleichbedeutend mit einer solchen dieser Stadt zu betrachten ist, vollzog sich das öffentliche Leben ernster wie auch froher Art im „ Grünen Anger“, auf dem der Roland stand. Oftmals war der Roland selbst Mittelpunkt allen Geschehens. Aus den fernen Zeiten des Bleeks, hindurch durch die Jahrhunderte als Flecken bis hinein in die neueste Zeit, da Bramstedt Stadt wurde, konnte der Roland für die Mit- und Nachwelt erhalten werden. Gegenüber einem sollen erfolgreichen Bemühen haben Gegenwart wie Zukunft die verpflichtende Aufgabe, den Roland, der nun der ihrige ist, in ihren Schutz zu nehmen.

Wie jenseits der Elbe erstmalig Rolande errietet wurden 1) , so ließen Städte und Flecken auch diesseits der Elbe dem Vorhandensein ihrer Freiheiten und Gerechtigkeiten durch die Errichtung eines Rolandes bereitwilligst Ausdruck geben. Eine Geneigtheit zu einer solchen Betonung oder die Notwendigkeit dazu mögen um so erklärlicher gewesen sein, als Gefahr dafür bestand, in der lokalen oder persönlichen Freiheit bedroht zu werden. Gedacht sei dabei als Beispiel an die 1685 vom damaligen adeligen Gut Bramstedt tatsächlich versuchte Bedrohung der Fleckensfreiheit.

Zunächst war es Hamburg, das nachweisbar um 1340 einen Roland hatte, ihn aber seit 1389 nicht wieder neu errichten ließ. Während Bramstedt aus der Zeit vor 1590 keine schriftlichen Aufzeichnungen über seinen Roland verfügbar hat, ist Hamburg mit solchen aus seiner nachgewiesenen Rolandzeit reichlich ausgestattet. Aus diesen Zeiten Hamburgs ist uns aber ein Schreiben der dortigen Bürgermeister aus dem Jahre 1364 2)bezüglich eines in Bramstedt mit Graf Adolf abgeschlossenen Vergleichs überliefert. Die Tatsache, daß ein solcher Vergleich in Bramstedt vollzogen wurde, gibt Anlaß, uns vorzustellen, daß Bramstedt sowohl dem Grafen Adolf als auch den Hamburgern als Verhandlungsort geeignet erschien. Die Lage an der alten Heerstraße und auch der Schutz, den Bramstedt vielleicht schon damals bot, mögen für die Wahl mitbestimmend gewesen sein. Aber auch in weiteren Jahren dieser Zeit 3) trafen sich in Bramstedt holsteinische Grafen mit den Hamburgern. Daß die hiesigen Einwohner, die zum Teil auch selbst in Hamburg gewesen sein werden, dadurch und durch die Anwesenheit der Hamburger in Bramstedt Kenntnis von dem dortigen Roland erhielten, mag nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich sein. Das Vorhandensein eines Rolandes um jene Zeit war für alle, die davon erfuhren, ohne Zweifel eine Begebenheit höchst seltsamer Art. Diese etwaige Kenntnisnahme reicht natürlich nicht einmal zur geringmöglichsten Vermutung für eine damalige oder alsbaldige Errichtung eines Rolandes in Bramstedt aus. Dennoch ist der an sich zufällige und wiederholte Besuch holsteinischer Grafen und Hamburger Bürgermeister und Ratsherren in Bramstedt nicht völlig unerwähnt zu lassen. Die Errichtung von Rolanden diesseits der Elbe sollte in Hamburg sicherlich nur Anfang und nicht schon damals zugleich das Ende gewesen sein.

Es bedeutet deshalb der Mangel an frühen schriftlichen Nachrichten noch nicht, daß dem Bramstedter Roland jede besondere historische Bedeutung abzusprechen wäre. Im Gegenteil lassen sich aus vielerlei Nachrichten anderer Art bzw. aus Gründen des Fehlens früherer oder älterer Quellen Beweise immerhin dafür erbringen, daß gegenüber einer späteren erstmaligen Erwähnung Bramstedt weit früher einen Roland hatte.

Die erste Erwähnung war diejenige um 1590 durch H. Rantzau 4). Es soll nun versucht werden, darzutun, aus wehrten Quellen und aus welchem Material ein höheres Alter ohne Bedenken angenommen werden kann.
Nach dem Inhalt einer im Landesarchiv in Schleswig befindlichen Urkunde Friedrich III. vom 2. Juli 1652 – die also vor 300 Jahren erlassen wurde – erhielt Bramstedt die Ermächtigung zur Errichtung eines erhöheten Rolandes, „ worunter die Brabändischen Kaufleute ihre Kontrakte schließen und rechtlicher Entscheidung gewärtig seien“. Die hier gemeinten Kontrakte und Entscheidungen bezogen sich auf den Ochsenhandel. Schon im 15. Jahrh., etwa um 1450, entwickelten sich die Ochsenmärkte. Im Jahre 1483 war es
bereits „alte Gewohnheit und altes Herkommen geworden, Ochsen aus Ripen von Bramstedt nach Wedel zu treiben“ 5).

Ripen, jenseits der Nordgrenze gelegen, gehörte zu denjenigen Gebieten, von denen aus die dänischen Ochsenherden die Grenze Schleswigs überschritten. Da aber Ripen im Westen lag wie auch Tondern, das berührt wurde, werden nach Bramstedt Ochsen nicht nur aus Ripen geleitet sein. Von Kolding aus wurde z.B. im Osten die Grenze überschritten. Auch diese Transporte benutzten einen uralten Ochsenweg. Er führte zunächst über Hadersleben, alsdann vorbei an Apenrade und Flensburg, über Oversee, vorbei an Schleswig nach Rendsburg und von dort über Neumünster nach Bramstedt. Insgesamt benutzten die Ochsenherden vier Grenzübergänge. Danach werden weit mehr Ochsen aus den übrigen Richtungen nach und durch Bramstedt gekommen sein als die wenigen aus Ripen, die von Bramstedt nach Wedel gingen, um dort über die Elbe gesetzt zu werden.

Bei aller Übereinstimmung von Einzelheiten in der Entwicklung und in der Bedeutung für den Ochsenhandel Wedels wie Bramstedts ist hervorzuheben, daß die Möglichkeiten der Aufstellung und des Verkaufs auf dem geräumigen Marktplatz in Bramstedt weit bessere waren als in Wedel. Man wird sich vorstellen können, daß Bramstedt alle Voraussetzungen, die man an einen Marktplatz stellen mochte, raummäßig und der Lage nach ohne weiteres erfüllte. Auch kamen die Ochsenherden aus dem Norden, berührten in allen Fällen also Bramstedt immer früher als Wedel. Andererseits hatte Wedel den einen Vorteil, der darin bestand, daß ein Teil aller Triften für den Übergang über die Elbe nach Wedel mußte. Bei der fast gleichen Bedeutung beider Orte für den Ochsenhandel und gegenüber den Nachrichten, daß Wedel schon um 1450 einen Roland hatte, ist ohne weiteres anzunehmen, daß damals schon ein Ochsenmarkt auch in Bramstedt bestand und ein Roland in Bramstedt mindestens etwa um die gleiche Zeit errichtet wurde bzw. errichtet werden mußte. Eine solche Errichtung geschah entweder aus Gründen obrigkeitlicher Anordnung oder aus einer aus dem Ochsenhandel sich von selbst ergebenden Berechtigung. Da der Bramstedter Roland mit dem Ochsenhandel zu tun hatte und wir in der Vermutung für ein frühes Vorkommen Vorsicht walten lassen müssen, werden wir uns diejenige Zeit für eine erste Anwesenheit denken können, während welcher von dem Ochsentreiben aus Bramstedt als von einem sollen „ alter Gewohnheit und alten Herkommens“ berichtet wird. Das war das Jahr 1483. Es war die Zeit des sich entwickelnden Bleeks mit seinen Toren, mit seinem Siegel und den Ratmännern. Die Annahme des Vorhandenseins eines Rolandes in Bramstedt für die genannte Zeit findet ihre Unterstützung durch folgende Hinweise.

Bramstedt ist im Besitze eines Stadtbuches 6), das mit Eintragungen aus dem Jahre 1530 beginnt. Es enthält tatsächlich Nachrichten über einen späteren Roland, nicht aber solche einer allerersten Errichtung. Eine solche hätte in gleicher Weise eine Erwähnung gefunden, wenn die Errichtung n a c h 1530 erfolgt wäre. Danach muß schon v o r 1530 in Bramstedt ein Roland gestanden haben. Unsere Kirche ist im Besitze einer Chronik 7) , die mit Nachrichten aus der Zeit „ nach der hier in Holstein aufgenommenen Reformation Luthers von Anno 1554″ beginnt. Auch diese Chronik enthält keine Nachrichten über eine allererste Errichtung.

Dankwerth, der 1652 gleichfalls den Roland zum Gegenstand seiner Betrachtungen gemacht hat 8), schreibt von ihm, daß es glaublich wäre, daß dieser Roland zu Ehren Gerhard d. Gr. aufgestellt wurde. Er betrachtet den im Jahre 1317 bei Bramstedt erfochtenen Sieg Gerhard d. Gr. als dasjenige Ereignis, das zur Errichtung eine Veranlassung gegeben habe. Da nun bei der Lage Bramstedts an einer der Hauptverkehrsstraßen anzunehmen ist, daß Dankwerth persönlich auch in Bramstedt gewesen ist und dort Aufenthalt genommen hat, wird er sich bemüht haben, möglichst genaue Nachrichten zu erfahren. Hier scheinen nun die Bramstedter von der eigentlichen allerersten Errichtung eines Rolandes überhaupt nichts mehr gewußt und im wesentlichen nur noch die Schlacht auf dem Strietkamp in Erinnerung gehabt zu haben. Wäre die Errichtung etwa im 16. Jahrh. erfolgt, dann hätte Dankwerth sicherlich darüber noch etwas in Erfahrung bringen können.
Danach muß tatsächlich angenommen werden, daß schon im 15. Jahrh. in Bramstedt ein Roland stand, so daß für die Zeit um 1483 das erste Vorhandensein eines Rolandes mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit zu vermuten wäre.
Der erste Roland war aus Holz gefertigt, und ein Mann des Handwerks wird die Arbeit getan haben. Von den Rolanden der Rolandspiele, die vor dem letzten Kriege noch zahlreich vorhanden und aus Holz hergestellt und oftmals ebenso stattlich waren wie die Gerichts- und Marktrolande, wissen wir, daß zu ihrer Herstellung Stämme von Obstbäumen, Rotbuchen, Erlen und Eschen und nur vereinzelt von Eichen genommen wurden 9).
Der Standort des Bramstedter Rolandes wird der gleiche gewesen sein, wie er ihn heute hat, wenn auch ein besonderer Sockel gefehlt haben wird. Ohne wesentliche Erhöhung stand der Roland zu ebener Erde, durch eine Verbindung mit einer im Erdboden angebrachten Stütze besonders befestigt. Die Wahl des Platzes mußte, wenn sie für den Ochsenhandel Gründe der Zweckmäßigkeit nicht außer acht lassen wollte, eine solche sein, daß von ihm aus, wo sich ja auch die Händler treffen mußten, die aufgestellten Rinder zu übersehen waren und daß der Äbtransport nicht behindert wurde. Da diese gen Süden zogen, zum Teil durch das Hoge Tor, zum wesentlichsten Teil aber in Richtung auf den Ochsenweg, so erhielt der Roland auf der Nordhälfte des Marktplatzes den allein geeigneten und inzwischen traditionell gewordenen Platz.
Bis zur Erwähnung durch H. Rantzau wird die Errichtung mehrerer Holz-Rolande erforderlich gewesen sein.
Die tatsächlich nachweisbaren Daten sind nun folgende:

1590 Erste Erwähnung durch H. Rantzau
1628 Roland verbrannt
1652 Erteilung obrigkeitlicher Genehmigung zur
Errichtung eines erhöheten Rolandes
1654 Errichtung eines neuen Holz-Rolandes
1693 Der letzte Holz-Roland umgeweht
1693 Errichtung des ersten steinernen Rolandes
1748 Renovierung desselben
1813/14 Roland zerbrochen
1827 Roland wiederhergestellt.

Bramstedt hatte, durch Kriegsverhältnisse hervorgerufen, vorübergehend auch rolandlose Zeiten, also auch solche ohne einen Roland, und zwar von 1628 bis 1654 und von 1814 bis 1827.
Der um 1590 von H. Rantzau erwähnte Roland, der noch aus Holz errichtet war und von dem als von einem Bewaffneten geschrieben wird, der in der einen Hand ein Schwert trug, in der andern Hand das holsteinische Nesselblatt führte, verbrannte 1628, als kaiserliche Truppen in Bramstedt lagerten und fast den ganzen Ort durch Feuer zerstörten. Ein neuer Roland, dessen Errichtung 1652 genehmigt worden war, wurde am 7. April 1654 aufgerichtet. A. Trogilli Arnkiel schreibt von ihm 10), daß er ihn 1666 bei seiner Durchreise, wiewohl sehr alt und schwach, mit einem Helm am Haupt, mit einem Schild am linken Arm und einem Schwert in der rechten Hand und mit einem Brustharnisch ausgerüstet vorgefunden habe. Aber auch dieser Roland war aus Holz und fiel 1693 dem Winde zum Opfer. Am 22. September gleichen Jahres wurde ein steinerner Roland aufgerichtet. Das Stadtbuch schreibt:

,Anno 1693 ist im Flecken Brambstedt dass Rolandtsbild aufs Neuw Von Steinen, welche Bilder vor diesem nur aus Holtz gebauwen gewesen und also bald vergangen, wieder gesetzt. Der Platz worauf er steht auch mit einer Steinern Ringmauer dieses mahl umbgeben. Verbessert-kommt dem Flecken allein zu. Der Rolandt, steinern Bild, Rinckmauer und Wass sonst mehr dazu, hat in allem gekostet 456 M.
Welches Wir mit denen Nachkommen zur nachricht hiermit eröffnet. Radtmänner sind gewesen zu der Zeit

Jürgen Fuhlendorf
Detlef Voss
Hans Verst
Hans Steckmest.“

Die Kirchenchronik enthält folgende Eintragung:

„Anno 1654, den 7. April, ist der Roland wieder aufgerichtet, so die Kaiserlichen Jungen ihn Anno 1628 abgebrannt. Dieser Roland ist Anno 1693, nachdem er ganz vermodert, umgeweht und ein steinerner den 22. Septbr. an dessen Statt aufgerichtet worden. Es steht darauf im Oktober, allein die Richtung, die man so bald nicht hätte vermutet, ist im September geschehen.“

Auch diesen neuen Roland sah Arnkiel 1696. Er schreibt von ihm, daß er an Gestalt fast wie der vorige formieret war.
Eine weitere Nachricht erhalten wir durch Joh. Carl Henr. Dreyer, der 1824 folgendes berichtet 11):

„Ein Geharnischter mit ausgestrecktem rechten Arme, der ein Schwert führt, in der linken Hand ein Schild mit dem holsteinischen Wappen. 8 3/4 Fuß hoch. Am Piedestal steht: Anno 1693 mit Kgl. allerhöchster Approbation neu errichtet und anno 1748 renovieret.“

1813 aber lagerten in Bramstedt wiederum Truppen. Um den Roland herum hatten sie ein großes Strohmagazin errichtet. Im darauffolgenden Winter 1813/14 hatte dieses Magazin eine schwere Schneelast zu tragen. Wohl infolge dieser Last oder einer fehlerhaften Anlage brach es zusammen. Beim späteren Wegräumen im Januar 1814 fand man den in mehrere Teile zerbrochenen Roland. Die abgebrochenen Teile (ein Teil des rechten Armes und die beiden Füße) wurden vom Kirchspielsvoigt in Verwahrung genommen. Der so kriegsversehrte Roland, dieser Steinkoloß, blieb bei seinem Postament, auf dem er seit 1693 gestanden hatte, liegen. Indes, es waren harte Zeiten. Kriegsjahre und deren Folgen verlangten die Lösung von Aufgaben, die dringender und notwendiger waren. So kam es, daß von dem Kirchspielsvoigt, der von der Rentekammer dienstlich ersucht worden war 12), diese mit Vorschlägen für eine Wiederherstellung des Rolandes zu versehen, am 4. März 1816 geantwortet wurde, daß den Eingesessenen des Fleckens die Wiederherstellung gleichgültig sei. Die anfallenden Kosten würden durch freiwillige Beiträge nicht gedeckt werden können. Es werde eine Härte bedeuten, die Kosten dem Flecken in einer Zeit zuzumuten, in welcher mehrere Einwohner sogar wegen rückständiger Brandbewilligungsgelder gepfändet seien. Der Flecken habe den Wunsch geäußert, die Wiederherstellung bis auf bessere Zeiten zu verschieben. So blieb die Angelegenheit zunächst jahrelang ruhen. Schließlich machten sich wieder Persönlichkeiten mit einem besonderen Interesse für diesen Gegenstand bemerkbar. Ein bei den Akten?2; befindlicher Entwurf eines Berichts über die auf dem Rolandplatz vorgefundene Lage enthält u. a. folgende Nachrichten und Vorschläge:

„Daß sich das Ganze restaurieren und die Figur sich wieder aufrichten und abputzen ließe, unterliegt keinem Zweifel. Die Aufstellung auf dem vorigen Fundament von Sandstein, das einem Schornstein ähnlich sieht, geht schon deshalb nicht, weil es verwittert ist. Das Bild muß, scheint es, das Gepräge seiner Zeit behalten, wie fehlerhaft auch ein Bildhauer es enden wird. Es ist der zweite Roland, den wir hier im Lande haben. Der Wedeler hat in seiner ganzen Form etwas karrikaturmäßiges. Dieser stellt einen Heros vor. Die Erinnerung an eine alte Heldenzeit wird hier erneuert und man sieht das Bild des derzeitigen Herrschers, dargestellt als Heros. Es ist eine traurige Erscheinung, wenn Völker die Überbleibsel der Vorzeit nicht mehr achten. Man möchte ihnen zurufen: Ehret Vater und Mutter. Die Ortskommüne wäre zunächst veranlaßt, dem gänzlichen Untergang dieses geschichtlichen Monuments vorzubeugen. Es scheint aber ihre ökonomischen Kräfte zu übersteigen. Daß dieselbe, wenn das Rolandsbild wieder errichtet werden könnte, die erforderlichen Hand- und Spanndienste leisten würde, hat wohl keinen Zweifel. Sollte diese Wiederaufrichtung zur Ausführung kommen, so wird eine Veränderung in der Anordnung in Vorschlag gebracht. Von den an Ort und Stelle befindlichen rohen Felssteinen würde ein rohes und ungeregeltes Fundament errichtet und hierauf die Statue hingestellt. Das ganze wäre mit einem gewöhnlichen eisernen Gitter zu umgeben, Die Kosten werden auf ungefähr 50 M angeschlagen. Unsere Landsleute werden von uns zur Zeichnung kleinerer Beträge eingeladen. Vereinte Kräfte vermögen viel, so wie Einigkeit überhaupt ein schöner Zug unseres großen Familienbundes ist.
Im tausendjährigen Jubeljahr des in Dänemark eingeführten Christentums.“
Am 30. Juli 1826 bat das Amtshaus den Bramstedter Kirchspielsvoigt, hinsichtlich der Wiederaufrichtung des Rolandes folgende Fragen zu beantworten:
1. In welcher Lage befindet sich gegenwärtig diese Rolandstatue?
2. Was würde nach einem ungefähren Anschlage die Wiederaufrichtung kosten?
3. Sind Geldmittel bekannt, welche mit benutzt werden können?

Am 10. August 1826 konnte dem Amtshaus mitgeteilt werden, daß der Roland sich in einem Zustande befände, der eine Restauration zwar schwierig, aber doch möglich erscheinen lasse. Beide Beine und ein Arm seien abgebrochen, und außerdem seien einige Stellen beschädigt. Es sei wünschenswert, daß die a l t e Statue bleibe, daß aber das Postament wie auch die Grundlage eine neue Form erhielten. Ein früher in Bramstedt wohnhaft gewesener geschickter Steinhauer Klimesch aus Altona schätze die Kosten auf 800 Mark Courant. Auf die weitere Frage, ob Geldmittel bekannt seien, die für die Wiederaufrichtung eine Verwendung finden könnten, wurde mitgeteilt, daß freiwillige Spenden eine Summe von 118 M 15 Sch. erbracht hätten. Unter dem 19. Septbr. 1826 geht dem Kirchspielsvoigt Cirsovius ein Schreibendes Amtshauses zu, in welchem auf eine mündliche Unterredung mit ihm verwiesen und ihm mitgeteilt wird, daß das Amtshaus den Wunsch habe, daß der Roland so, wie er früher stand, mindestkostspielig wieder errichtet werden möge. Cirsovius wurde dienstlich ersucht, dieses den Fleckensvorstehern mitzuteilen und einen Anschlag über die zur Wiederherstellung erforderlichen Kosten machen zulassen. Später, am 9. Januar 1827, teilt nun die Central-Administration der Schlesw.-Holst. Patriotischen Gesellschaft in Altona dem Bramstedter Kirchspielsvoigt mit, daß ein Vaterlandsfreund darauf angetragen habe, den vor 12 Jahren während der feindlichen Überzüge umgestürzten Roland wieder aufzurichten. Allerdings halte auch die Administration die Erhaltung solcher ehrwürdigen Denkmäler, wenn sie selbst auch nicht aus dem hohen Altertum stammen, für gut und zweck- und zeitgemäß. Ehe sie aber auf diesen Vorschlag eingehe, wünsche sie zu wissen, in welchem Zustande sich die Rolandsäule befände, was zur Herstellung erforderlich sein mochte und wie hoch sich die Kosten belaufen könnten. Der Kirchspielsvoigt antwortete, daß er das Schreiben zur weiteren Erledigung dem Amtshause in Segeberg zugeleitet habe. Dieses teilte unter dem 10. August 1827 dem Bramstedter Kirchspielsvoigt mit, daß es sich mit der Central-Administration der Schleswig.-Holst. Patriotischen Gesellschaft wegen der Wiedererrichtung der Rolandsäule in Verbindung gesetzt habe und daß mit dem Steinmetzmeister Klimesch in Altona ein Accord getroffen worden sei. Der Kirchspielsvoigt werde dienstlich ersucht, den Steinmetzmeister Klimesch, der sich dort melden werde, anfangen zu lassen und ihm eventualiter behilflich zu sein. Mit dem 6. September 1827 schrieb die Central-Administration, daß sie infolge der mit dem Amtshaus gepflogenen Korrespondenz beschlossen habe, den umgestürzten Roland zu Bramstedt wieder herstellen zu lassen und die Kosten, soweit sie nicht durch Spenden gedeckt werden könnten, zu bestreiten. Es sei von ihr der Steinmetzmeister Klimesch mit der Herstellung beauftragt worden. Derselbe werde sich am folgenden Tage mit einem Maurergesellen nach Bramstedt begeben, um die Arbeit zu beginnen. Zu seiner Legitimation habe er sich die Genehmigung zur persönlichen Überbringung dieses Schreibens erbeten.
Am 26. September 1827 schreibt denn nun der Kirchspielsvoigt der Central-Administration, daß die Arbeiten zur Wiedererrichtung der hiesigen Rolandsäule am 25. September abends beendet worden seien und daß in Dankbarkeit für die Beförderer dieser Wiedererrichtung ein kleines Volksfest veranlaßt werden solle.
Damit war also der 25. September 1827 zu einem Tag besonderer Bedeutung für alle diejenigen geworden, die eine Wiederaufrichtung gefördert und für diejenigen, die sie bewerkstelligt hatten, wie auch für diejenigen Bramstedter Einwohner, die dabei die Zuschauer gewesen waren. Der alte Roland stand wieder an seinem Platze, obgleich einzelne Teile unbrauchbar geworden waren und durch neue ersetzt werden mußten bzw. äußerlich einer Änderung bedurften. Auch die Schwerthaltung war eine andere geworden. Aber der Flecken hatte seinen Roland wieder, allerdings ohne viel eigenes Bemühen und auf billige Weise. Das Amt Segeberg, der Kirchspielsvoigt und vor allem die Patriotische Gesellschaft mit ihren Mitgliedern aus dem Lande Schleswig-Holstein hatten das Wesentlichste getan und die Notwendigkeit der Erhaltung des Rolandes in klarster Weise zum Ausdruck gebracht.

Aber auch der 1693 errichtete Roland wurde, wie sich aus Folgendem ergeben dürfte, von den Bramstedtern selbst gar nicht bezahlt. Zunächst fällt schon die Eintragung im Stadtbuche von 1693 auf, die bezüglich des Rolandes u.a. wie folgt lautet: „Der Platz worauf er steht auch mit einer Steinern Ringmauer dieses mahl umbgeben. Verbessert- kommt dem Flecken allein zu.“ Es existiert dazu eine Nachweisung des Fleckens über sämtliche Ausgaben in der Zeit von 1693 – 1736 einschl. Sie schließt ab mit einer Summe von 25 379 Thlr. 44 Schillg. In dieser Nachweisung steht:

Zu erbauung des Rohlandes de 1693
152 Thr. 12 Sch.

Der ausgeworfene Geldbetrag ist, wie wir sehen, durchstrichen. Die Nachprüfung ergibt, daß der genannte Betrag nicht addiert wurde und nicht addiert werden sollte, weil es sich offensichtlich um einen Ausgabeposten des Fleckens gar nicht gehandelt hatte. Die Bezahlung wird durch das Amt Segeberg erfolgt sein. Dem Flecken kamen, wie die Eintragung im Stadtbuch dies ergibt, nur die durch die Verbesserung des Platzes entstandenen Kosten zu, die durch Hand- und Spanndienste beglichen sein werden. Bramstedt gehörte zum Amt Segeberg. Es liegt nahe, anzunehmen, daß von dem Amtmann bei dienstlicher und privater Anwesenheit in der zweiten Hälfte des 15. Jahrh. in Bramstedt die Zunahme der Ochsentriften beobachtet und beachtet wurde. Dabei wird der Gedanke aufgetaucht sein, vielleicht sogar durch Anregung seitens einiger Kaufleute aus Brabant, die vielen Ochsentriften hier aufzufangen und hier einen Ochsenmarkt einzurichten. Die Schaffung eines solchen Ochsenmarktes konnte nur durch das Amt veranlaßt werden, das ja auch zuständig sein würde für ein damit verbundenes Gericht, zu dem wiederum der Amtmann gehörte. Vielleicht, daß mit einem solchen Gericht und mit dem Markte Vorteile für das Amt verbunden waren. Träger und Förderer des Gedankens für die Schaffung eines Bramstedter Ochsenmarktes wird deshalb das Amt Segeberg selbst gewesen sein. Den Einwohnern Bramstedts mag die Kenntnis davon alsbald verlorengegangen sein. Sie werden den Roland, der hier zum Ochsenmarkt gehörte wie die Ochsen und die Händler, ohnehin als den ihrigen betrachtet haben. Aber das Amt Segeberg wird sich später, also 1693, in seiner Zuständigkeit für den Ochsenmarkt auch für die Errichtung des steinernen Rolandes für zuständig und auch für zahlungspflichtig gehalten haben.

* * *

Wir kommen zu der Betrachtung einer Frage nach dem Vorhandensein einer Abbildung des 1693 errichteten Stein-Rolandes, der im Winter 1813/14 zerbrach. Eine Abbildung finden wir in dem 1836 gedruckten „Holsteinischen Touristen“, also in einem Buche, das erst erschien, nachdem der Roland 1827 wieder hergestellt und wieder aufgerichtet worden war. Dennoch ist die Abbildung älter. Das Buch beginnt mit einer Vorrede des Verfassers aus dem Jahre 1833. Er schreibt, daß er bereits zwanzig Jahre vorher mit der Abfassung begonnen und – an einer anderen Stelle –, daß er den Roland stehend angetroffen habe. Er wird also schon vor 1813/14 in Bramstedt gewesen sein. Die Abbildung selbst scheint das zu bestätigen. Alle Abbildungen dieses Buches (es handelt sich um Zeichnungen) verraten eine große Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit. Sie lassen deshalb die Wahrheit der Erklärung des Verfassers, daß er hoffe, getreue Kopien der Gebilde der Natur und der Kunst beigefügt zu haben, unzweifelhaft erkennen. Wir finden eine Bestätigung für die Richtigkeit dieser Annahme, daß es sich um eine Abbildung des ersten Steinrolandes handelt, in folgenden Hinweisen. Nach H. Rantzau sah der Bramstedter Roland genau so aus wie der in Wedel. Es existiert eine Beschreibung sowohl als auch eine Zeichnung des alten Wedeler Wappens. Nach dieser Beschreibung von Andreas Angelus von 1597 heißt es von Wedel: Es hat zum Wappen einen Ruland, der in voller Rüstung stehet, und in der rechten Hand ein bloßes Schwerd, in der linken Hand aber in einem besonderen Schilde ein Nesselblatt helt. Die Abbildung dieses Wappens überliefert uns fast die gleiche Schwerthaltung des einstigen Rolandes in Wedel, wie wir sie bei dem alten Bramstedter Roland sehen und das gleiche holsteinische Nesselblatt, das wir auch heute noch im Schild des Bramstedter Rolandes betrachten können. Arnkiel hat uns berichtet, daß der Bramstedter

rolwed

(Photohaus Hoffmann, Bad Bramstedt) Das alte Wappen der Stadt Wedel, nach Andreas Angelus Aus „Hans Börnsen, Hamburg: Aus der Wedel-Chronik, in der Monatsschrift, Niederdeutsche Welt‘ von 1938, Heft 11, Seite 318″.

Steinroland 1693 an Gestalt fast wie der vorige Holzroland formieret war. Man möchte daraus folgern, daß die vom Holst. Touristen gebotene Abbildung tatsächlich den 1693 errichteten Steinroland darstellt und in Verbindung mit den Nachrichten von H. Rant-zau und Angelus sagen, daß wir uns die alten Bramstedter Holzrolande, also auch den von H. Rantzau erwähnten Roland hinsichtlich Schwerthaltung und des im Schild enthaltenen holsteinischen Nesselblattes etwa so vorzustellen haben, wie er sich uns in dieser Abbildung bietet. Es könnte also der alte Bramstedter Roland, von dem einst geschrieben wurde, daß er von ahnenloser Jugend sei, für sich den Ruhm in Anspruch nehmen, insoweit (also abgesehen von der römischen Tracht) eine ungefähre Ähnlichkeit mit den ältesten Rolanden beider Städte überliefert zu haben. Vielleicht, daß Bramstedt darüber hinaus als Rolandort noch älter als Wedel ist.
Zu befassen haben wir uns aber noch mit einer weiteren Frage, die dahin lautet, wie es kam, daß 1693 der Bramstedter Roland als vornehmer römischer Krieger dargestellt wurde. Dr. Karl Höde 13) hat daran gedacht, daß entweder der Bildhauer versuchen wollte, den Helden des 8. Jahrhunderts in altertümlicher Rüstung darzustellen oder etwa geltendes römisches Recht dazu eine Veranlassung gegeben haben könne. Der letzte Holzroland fiel 1693 dem Winde zum Opfer. Er war umgefallen und wird sicherlich zunächst noch aufbewahrt worden sein. Er war also zur Hand, um mindestens noch als Vorbild zu dienen. Es konnte eigentlich gar keinen Zweifel darüber geben, welches Aussehen man dem Steinroland zu geben haben würde. Wenn er nun trotzdem oder überhaupt, also auch schon vordem – etwa 1654 – als römischer Krieger dargestellt wurde, so kann man eine besondere Veranlassung dazu nicht ohne weiteres erkennen. Von einem Roland ähnlicher Art war im Lande Schleswig-Holstein nichts bekannt. Auch in weiteren Teilen deutscher Lande waren nur wenige Rolande vorhanden, die als römische Krieger dargestellt wurden. Dr. Goerlitz. 14) berichtet von dem Holzroland in Zehden, der 1723 mit dem Rathause und einem großen Teile der Stadt niederbrannte, aber 1739 erneuert und 1836 von einem Nachtschwärmer umgerissen und in die nahe Müglitz geworfen worden war, worauf er nicht mehr aufgestellt wurde. Dr. Goerlitz schreibt, daß die Reste auf dem Boden des Märkischen Museums in Berlin lagern. Er hat ein Schwert in der Rechten gehalten und ist als römischer Krieger gekleidet. Die Ähnlichkeit mit dem Rolande von 1693 in Bramstedt ist, wie Dr. Goerlitz ausdrücklich berichtet, unverkennbar. Eine weitere zufällige Übereinstimmung ist bemerkenswert, nämlich. die, daß auch Zehden genau so wie Bramstedt ein „oppidum“ gewesen ist. Wenn zunächst auch anzunehmen ist, daß in Bramstedt seinerzeit der Roland der Sage dargestellt werden sollte, so fehlt uns immerhin noch eine Erklärung dafür, wieso man zu einer Abweichung bisheriger Gewohnheit äußerer Gestaltung kam.

* * *

Für die Bedeutungsgeschichte des Bramstedter Rolandes für die Zeit vor und nach 1652 ist maßgeblich und, da weitere schriftliche Nachrichten fehlen, aus schließlich nur die bereits erwähnte Urkunde Friedrich III. vom 2. Juli 1652 15) verwendbar. Sie enthält zunächst eine Bestätigung der Privilegien und alsdann folgenden Zusatz:

,Haben auch daneben allergnädigst eingewilliget, daß im mehrbesagten Unserm Flecken Brahmstede zur Beförderung der Eingesessenen nahrung ein erhöheter Rohlandt auf einem grünen Anger am offenen wehge, welcher nach Hamburg fährt, worunter die Brabändischen Kaufleuthe und Ochsenhändler Ihre Contracten schließen und rechtliche Entscheidung in streitigkeiten gewertig sein, an des Bey vohrigen Kriegszeithen verbrandten stelle wiederum aufgerichtet werden möge.“

Diese Genehmigung wird nicht erteilt worden sein, ohne daß dazu ein Antrag vorgelegen hat. Diesen Antrag wird das Amt Segeberg gestellt haben. Der Antrag wird auch einen Hinweis bzw. eine Begründung in bezug auf die Beteiligung von Kaufleuten aus Brabant und in bezug auf alte Gewohnheiten einer unter dem Roland üblichen gerichtlichen Entscheidung enthalten haben. Die diesbezüglichen Hinweise in der Bewilligungsurkunde Friedrichs III. werden deshalb einem solchen Antrag entnommen sein, und Segeberg würde nicht darauf verwiesen haben, wenn nicht die tatsächlichen Verhältnisse unter dem Roland einer solchen Nachricht entsprochen hätten. Dadurch ergibt sich für uns die Gewißheit, daß die dem Roland zugewiesene Bedeutung für den Ochsenhandel schon vorher, also unter den vorherigen Rolanden bereits vorhanden gewesen war.
Auffallend ist nun, daß 1643 dem Flecken Bramstedt ein Wochenmarkt und zwei Jahrmärkte bewilligt worden waren und daß diese keine Erwähnung fanden. Pferde, Ochsen, Kühe, Schafe und dergleichen sollten dorthin getrieben, daselbst öffentlich feilgeboten und verkauft werden dürfen. Auffallend ist dabei ferner, daß um 1643, als die Wochen- und Jahrmärkte bewilligt wurden, zufällig, also vorübergehend, Bramstedt einen Roland gar nicht hatte. Es fällt weiter auf, daß, als 1643 die Wochen- und Jahrmärkte bewilligt wurden, nicht auch der Roland eine Erwähnung fand. Diese Tatsachen wird man sich so erklären müssen, daß der alte Ochsenhandel mit Wochen- und Jahrmärkten nichts zu tun hatte und nichts damit zu tun haben konnte, und daß andererseits die Wochen- und Jahrmärkte nicht eigentlich, mindestens nicht ursprünglich, etwas mit dem Roland zu tun hatten. Die wesentlichste Zeit des Ochsenhandels war alljährlich im Frühjahr etwa von Mitte März bis gegen Ende des Monats April. Bei dem großen Umfang dieses Handels gerade in dieser wesentlichsten Zeit konnten die Ochsentriften, weder an bestimmten Wochentagen noch zu bestimmten Tageszeiten eintreffen. Es konnte für sie eine Bindung an gewisse Wochenmarktstage gar nicht in Frage kommen. Die Kaufleute, gern gesehene Gäste – da sie zahlungskräftig waren – kamen angereist, bezogen ihr Quartier und warteten die kommenden Triften ab. Dasjenige, was von ihnen nicht gekauft, also nicht von ihnen selbst weiter in Marsch gesetzt wurde, blieb entweder noch hier oder zog gleichfalls weiter nach Hamburg oder nach Wedel. Irgendeine Verbindung des Ochsenhandels mit den Wochen- und Jahrmärkten scheidet demnach aus.
Bei dem alten Ochsenhandel galt ein Geschäft aber erst dann als rechtswirksam getätigt, wenn es vor dem Roland zustande gekommen war. Entstand ein Streit, so wurde dieser durch ein besonderes Gericht, an dem Einheimische wie Fremde teilnehmen konnten und das wohl von einer hier zuständigen Amtsperson, dem Amtmann geleitet wurde, entschieden, und zwar gleichfalls unter dem Roland unter blauem Himmel. Nun ist, wie wir aus Wedel erfahren, bei einigen damaligen Händlern in Wedel das Gefühl der Unzufriedenheit über die Urteile beim dortigen Roland zum Ausdruck gekommen mit der Drohung, den Ochsenmarkt nach Bramstedt zu verlegen. Auch dort würde der Roland anzutreffen sein, und man würde die Erlaubnis zu einem kaufmännischen Gericht auch für Bramstedt erlangen können. Das war etwa Anfang des 17. Jahrhunderts. Nun lautet die Genehmigungsurkunde des Jahres 1652, wie schon gesagt, für Bramstedt ohne Zweifel so, daß in ihr der Ochsenhandel und die unter dem Roland zu tretenden Entscheidungen als bereits vorhandene Gewohnheiten und nicht in der Form einer erstmaligen Genehmigung dazu eine Erwähnung fanden. Nach dem Inhalt dieser Urkunde werden also auch schon zur Zeit der Drohung, den Ochsenmarkt von Wedel nach Bramstedt zu verlegen, und damit schon früher die für den Handel und für dieses Gericht in Frage kommenden Verhältnisse die gleichen gewesen sein, wie sie etwa für Wedel galten. In jener Zeit stand der Ochsenhandel in höchster Blüte. In Bramstedt wird gehandelt worden sein wie in Wedel, und hier wird Streit entstanden sein, genauso wie in Wedel; Sogleich an Ort und Stelle mußte eine Entscheidung herbeigeführt werden, da Parteien wie Zeugen noch anwesend waren und sonst zum Teil weit nach dem Süden und zum andern Teil vielleicht weit nach dem Norden gezogen wären. Also wird zum Ochsenmarkt von vornherein auch ein Gericht gehört haben, demnach beides auch für Bramstedt. Denn zudem wird ausdrücklich bestimmt, daß der Roland an des bei vorigen Kriegszeiten verbrannten Stelle wiederum aufgerichtet werden möge. Mit dem 1628 untergegangenen Roland und damit auch mit den vorherigen Rolanden dürfte hinsichtlich der Bedeutung für den Ochsenhandel eine bisher noch nicht genügend beachtete Verbindung hergestellt sein.

* * *

Mit dem Göding, das hier gehalten wurde, wird der Roland nichts zu tun gehabt haben. Ein solches Gericht war keine Einrichtung Bramstedts und auch nicht des Kirchspiels. In frühen Zeiten hatte jeder Gau bzw.. jede Grafschaft ein eigenes Gericht, Aber der Ort Bramstedt, soweit der Marktplatz oder das Kirchspiel, soweit der Platz bei der Kirche – heute Kirchenbleek genannt – in Frage kamen, werden nicht den geringsten Einfluß auf ein Göding des 15. und 16. Jahrhunderts gehabt haben. Die Grafschaft Holstein hatte ihr Göding in Lockstedt-Kellinghusen, später auf dem Jahrschen Balken bei Hohenwestedt. Für die Grafschaft Stormarn ist die Gödingstätte nicht bekannt geworden. Dr. N. Falck hat allerdings die Vermutung ausgesprochen, daß es Bramstedt gewesen sein könnte. Wagrien hatte ein Göding auf dem Megedeberg bei Fegetasche (Plön).
Die Gödinge in Neumünster und Bramstedt sind nach neueren Nachrichten von der Landesherrschaft erst im 15. Jahrhundert geschaffen worden. Über das Bramstedter Göding haben wir urkundliche Nachrichten auch erst aus jener Zeit überliefert erhalten, in der es nur noch selten gehalten wurde. 1559 wurde es aufgehoben 16). Indes bestand um 1552 die königliche Anordnung 17), „daß mit den Rechten so verfahren werden solle, wie von Alters her gebräuchlich gewesen“. Vorher, am 2. November 1470 hatte es eine erhöhte Bedeutung erhalten 18). Die Einwohner der Kremper- und Wilstermarsch sollten in ihren Rechtssachen Berufung bei dem Bramstedter Göding einlegen dürfen. Gleichzeitig wurde das Holländische Recht zugunsten des Holstenrechts aufgehoben. Das galt insbesondere auch für die Kremper- und Wilstermarsch, die im 12. Jahrhundert von Holländern eingedeicht und in Besitz genommen worden waren und dem Holländischen Recht unterstanden hatten. Gegen die Entscheidung des Bramstedter Gödings konnte unmittelbar an die Landesherrschaft appelliert werden. Dr. N. Falck19) hat das Göding für älter und es dabei für möglich gehalten, daß es nicht immer in Bramstedt, sondern auch an anderen Plätzen gehalten wurde, so daß ein im Jahre 1221 in Kellinghusen ergangenes Urteil von dem Göding in Bramstedt gefällt gewesen sein könne. Doch wird diese Ansicht als überholt betrachtet.
Es soll nun erklärt werden, warum der Roland mit dem Göding des 15. und 16. Jahrhunderts, dessen Bedeutung von den späteren Einwohnern offenbar über-schätzt wurde, nichts zu tun gehabt haben wird.
1. Der Name Bramstedt bezog sich nicht alleine auf den eigentlichen Ort, sondern auch auf das Kirchspiel, abgesehen davon, daß auch das adelige Gut den gleichen Namen trug und vielleicht auch dessen Vorläufer, das landesherrliche Gestüt. Wenn deshalb im 15. und 16. Jahrhundert im Zusammenhang mit einem Göding der Bramstedter Name genannt wurde und genannt werden mußte, dann kann eine solche Erwähnung sich auch oder nur auf Bramstedt als Kirchspiel bezogen haben. Bei der Wahl des Gödingsplatzes innerhalb dieses Kirchspiels wird man an den gleichen Platz gedacht haben und gedacht haben müssen, an welchem schon das Kirchspielsgericht gehalten wurde. Bei der Bestimmung eines Platzes für ein Kirchspielsgericht waren aber uralte Uberlieferungen und Gewohnheiten zu beachten gewesen. In jenen fernen Zeiten, in denen die Dörfer noch ohne landesherrliche Beamte ihre eigene Wahl treffen konnten, werden einst auch die Einwohner hiesiger Dörfer (etwa Armstedt, Barl, Bimöhlen, Borstel, Brokstedt, Föhrden, Fuhlendorf, Hagen, Hardebek, Hasenkrug, Hitzhusen, Quarnstedt, Weddelbrook und Wiemersdorf) gemeinsam mit dem Orte Bramstedt eine Thingstätte geschaffen und sich dabei sehr wahrscheinlich für den Platz entschieden haben, auf dem später die Kirche errichtet wurde. Die Lage dort war, wenn man sich diesen Platz als unbebaut vorstellt, genauso günstig und geräumig wie der Grüne Anger des späteren Bleeks. Auch Dr. Kähler schreibt in seinem „Stör- und Bramautal“, daß dort, wo die Kirche steht, wahrscheinlich ein heidnisches Heiligtum und dort auch die Thingstätte gewesen ist. Die Annahme, daß an den Gerichts- und Versammlungsplätzen unserer Vorfahren Kirchen errichtet wurden, wird auch in anderen Schriften geäußert. In der Nähe der Kirche wird man in Fortsetzung überlieferter Gewohnheit auch das Kirchspielsgericht gehalten haben. Hier trafen sich ohnehin die Einwohner des ganzen Kirchspiels. Der landesherrliche Beamte, soweit er dazu berufen war, wird wiederum diesen Platz für das Göding bestimmt oder in Vorschlag gebracht haben. Denn in den Zeiten des 15. und 16. Jahrh. war der „Grüne Anger“ wegen der Ochsenmärkte für Zwecke des Gödings, wie zudem anzunehmen ist, überhaupt nicht zu gebrauchen. Das Göding, das in den letzten Jahren seines Bestehens nur auf Befehl des Landesherrn einberufen wurde, wird auch nicht gerade deshalb zum Bleek Bramstedt einberufen worden sein, weil hier ein Ochsenmarkt bestand und ein Roland vorhanden war. Der Ort Bram-stedt mit seinem Grünen Anger und dem Roland ist hiernach nicht gleichzeitig auch die Stätte des Gödings gewesen, sondern der Platz bei der Kirche, der dem Kirchspiel unterstand. Erst ein im 18. Jahrh. in Bramstedt errichtetes Amtshaus schuf ein eigenes Gebäude auch für Zweck gerichtlicher Art.
2. Aber abgesehen von dem Inhalt der vorstehenden Darlegungen ergibt sich zudem die an sich zunächst noch klare Tatsache, daß bezüglich weiterer Plätze früherer Gödinge anderer hiesiger Grafschaften oder Teile derselben (Lockstedt – Kellinghusen, Jahrscher Balken, Megedeberg und Neumünster) von dem Vorhandensein eines Rolandes mit einer Verbundenheit mit einem Göding nichts bekannt geworden ist.
Der Roland des Bleeks Bramstedt würde deshalb eine sehr auffallende Sonderstellung eingenommen gehabt haben, wenn nur er alleine Beziehung zu einem Göding gehabt haben sollte. Eine solche Sonderstellung werden wir unserm Roland ohne Bedenken und ohne Minderung seines sonstigen Ansehens zunächst noch gerne streitig machen können.

* * *

Wenn wir das Ergebnis der bisherigen Betrachtungen noch einmal überschauen, dann ist festzustellen, daß in Bramstedt

1. ein Ochsenhandel nur unter dem Roland getätigt und gültige Entscheidungen über Streitigkeiten darüber nur unter dem Roland gefällt werden kannten,
2. der alte Ochsenhandel nichts mit Wochen- und Jahrmärkten und
3. die Wochen- und Jahrmärkte ursprünglich nichts mit dem Roland zu tun hatten (erst 1774 wurde vom Amtmann angeordnet, daß jeden Donnerstag öffentlicher Markt beim Roland gehalten werden solle),
4. auch das Göding in keiner Beziehung zum Roland stand.

Was sonst auf dem Marktplatz geschah, was sich also noch sonst unter dem Roland ereignete oder gestaltete, hatte seine Ursache in der Tatsache, daß Bramstedt in jener Zeit als Mittelpunkt lediglich diesen Marktplatz hatte. Die Grenzen waren die Tore. Das, was außerhalb dieser Grenzen wohnte, unterstand dem Kirchspiel. Wenn deshalb möglicherweise das sonst übliche Kirchspielsgericht vorübergehend auch auf dem Marktplatz gehalten wurde, dann war das Vorhandensein eines Rolandes eine Angelegenheit des Zufalls geworden. Auch ohne den Roland wäre dort Gericht gehalten worden, wie das auch anderswo ohne Roland geschah.
Unter dem 11. Dezember 1767 bat Bramstedt den König, den Flecken wieder wie einst zu 13 Pflügen einzusetzen. Der Flecken sei später zu 20 Pflügen eingesetzt worden

„nicht, weil wir mehr Besitzungen dadurch erlanget, sondern weil viele unser Vorfahren, welche keine Ländereien besaßen, sich um deswillen nur zu halben Pflügen ansetzen lassen, um an dem damals hierselbst getriebenen sehr profitablen Heu- und Ochsenhandel Antheil zu nehmen und nunmehr diese Herrlichkeit des Fleckens schon längstens weggefallen“.

Da Bramstedt, wie aus diesem Schreiben hervorgeht, für weitere 7 Pflüge die Steuern aufzubringen hatte und diese 7 Pflüge dafür gerechnet worden waren, daß Einwohner an dem Heu- und Ochsenhandel teilgenommen hatten und daß für jeden Händler 1/2 Pflug gezählt worden war, so sind 14 Bramstedter Einwohner an dem Heu- und Ochsenhandel aktiv beteiligt gewesen. Danach muß in der ersten Hälfte des 18. Jahrh. der hiesige Ochsenhandel noch von einiger Bedeutung gewesen sein. Allmählich hatte der Umfang des Ochsenhandels sich aber vermindert, der Handel selbst seinen ursprünglichen Charakter geändert. Während in den ersten Jahrhunderten die Ochsen mehr für Gebiete des Niederrheins aufgekauft wurden, begannen nachher auch die Bauern hiesiger Marschen sich auf Fettweidenwirtschaft umzustellen. Diese Umstellung bitte sich zunächst nur allmählich, schließlich aber auffallend bemerkbar gemacht. Hiesige Bauern kauften die Ochsen nicht auf den Ochsenmärkten, sondern deckten ihren Bedarf – vielleicht wiederum durch Händler – unmittelbar auf den Höfen. So war das Bedauern der Bramstedter über den Wegfall der Herrlichkeiten des Ochsenhandels ein sehr aufrichtiges geworden. Damit hatte sich nun auch die Bedeutung des Rolandes vermindert, bis auch diese völlig erlosch.
Einst dennoch als Richter im „Grünen Anger“ stehend, ist uns der Roland nur noch als Zeuge aus jener entschwundenen Zeit verblieben. Ohne ihn war ein Ochsenhandel nicht gültig, und ohne ihn war eine gültige Entscheidung in Streitigkeiten darüber nicht zu treffen. Das wußten die Ochsenhändler von Bramstedt bis Brabant. Wir vermögen uns vorzustellen, welch ein Bild sich bot, wenn die einzelnen Triften (bis zu 50 Stück und mehr) eintrafen und die Händler und die Treiber, seien sie aus Jütland und Schleswig oder aus Brabant gewesen, mit festem bäuerlichen Handschlag begrüßt wurden. Wir können uns denken, daß man sich Zeit ließ und erst am nächsten oder am folgenden Tage handelte. Wir können uns vorstellen, wie verkaufte und nicht verkaufte Tiere weitergeleitet wurden, wie neue Händler und Treiber eintrafen mit neuen Herden, die den Markt neu belebten. Alljährlich sich wiederholend, Jahrhunderte überdauernd, verlor sich dieser Handel schließlich im Wandel der Zeit.
Dasjenige aber, was verblieb, waren der Roland und ein Erinnern an seine Bedeutung von einst und ein Erinnern an seine damalige Welt.

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Größenverhältnisse des Rolandes
Höhe des Erd- und Steinhügels .. 1,40 m
Höhe des Steinsockels…………….. 2,20 m
Größe der Figur……………………… 2,40 m
Insgesamt……………………………… 6, — m

Roland und sein Doppelgänger

In dunkler Geisterstunde,
Wenn alles schläft im Tal,
Gesellt sich zu Freund Roland
Sein Ahn von Ronceval.
Er winkt ihm mit dem Schwerte,
Er grüßt ihn mit dem Blick,
Doch weder Gruß noch Antwort
Tönt von dem Bild zurück.
Da steigt der fremde Recke
Herab vom Postament:
„Es scheint, als wenn der Olle
Mich gar nicht wieder ’kennt.
So halt’ Du weiter Wache
Im grünen Bramautal,
Ich leg’ mich wieder schlafen
Im fernen Ronceval.“
Aug. Kühl.

Das Rolandwappen
Etwa um 1870 wurde Dr. Hans Weißenbach in Schleswig beauftragt, für die Fenster der Aula des Universitätsgebäudes in Kiel und später auch für die Fassade des damaligen Oberpräsidialgebäudes in Schleswig die Wappen schleswig-holsteinischer Städte festzustellen. Da die Bramstedter von dem Vorhandensein eines alten Wappens nichts wußten, machte Dr. Weißenbach einen Vorschlag. Wedel hatte den daselbst aufgestellten Roland nebst dem Nesselblatt angenommen. Der Roland dort war blau geharnischt und mit rotem Mantel bekleidet. Um deshalb eine sofort in die Augen springende Verschiedenheit beider Wappen hervorzurufen, setzte Dr. Weißenbach den Bramstedter Roland auf einen roten Hintergrund. Die Bramstedter, die sich, zur Annahme zunächst noch nicht entschließen konnten, wurden wiederholt erinnert. Im Jahre 1878 fand der Vorschlag endlich eine Annahme. Bramstedt hatte nun sein Wappen:
Auf schleswig-holsteinischem Nesselblatt den Roland in Silber auf rotem Grunde.
Am 28. August 1880 wurde beschlossen, bei dem Münzgraveur Lorenz in Hamburg ein Petschaft und einen Stempel mit dem Bramstedter Wappen und der Umschrift „Bürgermeisteramt Bramstedt“ zu bestellen.
Erst später erhielt Bramstedt sein altes Wappensiegel zurück. Im Nachlaß des früheren Bramstedter Kirchspielvoigts von Linstow hatte es seine Witwe gefunden.

Rolandwiese und Rolandbauer
Wenn wir nun den Roland nach vielerlei Richtungen hin betrachtet, auch manche Frage beantwortet gefunden haben, so taucht dennoch eine weitere Frage auf nach der Art des Verhältnisses, in welchem das adelige Gut zum Roland und zum Bleek und Flecken Bram-stedt stand. Hierüber schweigen zunächst noch die Blätter, abgesehen von einigen bekannt gewordenen Begebenheiten. Immerhin ersehen wir aus einem Schreiben des Fleckens vom 30.August 1854, daß seit Jahrhunderten die Gutsherren sich durch Übergriffe schuldig gemacht hatten. Über die Ereignisse des Jahres 1685 wird gesondert berichtet. Auch 1854 entstand ein Streit.

Gegenstand war jener Teil des Marktplatzes, auf dem der Roland stand, den man Rolandwiese nannte. Der Flecken hatte diesen Platz mit einer Einfriedigung versehen. Der Eigentümer des Gutes, Graf von Kielmannsegge, führte darüber beim Amtshaus Beschwerde und erklärte, daß er von der einen Seite nur gerade gegen das Haus, nicht aber mit einem bespannten Wagen vorfahren könne. Soweit die Einfriedigung ihn behindere, müsse sie vom Flecken beseitigt werden. Der Flecken antwortete mit begründeten Einwendungen. Der Graf habe auf den Marktplatz vor dem adeligen Gut nicht den geringsten Anspruch. Es träfe auch nicht zu, daß der ganze Marktplatz eine öffentliche Straße sei. Kielmannsegge fahre fast täglich auf demselben auf und ab, so daß man glauben könne, der Marktplatz sei adeliges Territorium. Die Einfriedigung sei gezogen worden, damit das Vieh nicht auf die Rolandwiese laufe, auch habe seit undenklicher Zeit hier eine Einfriedigung gestanden. Die Rolandwiese sei ständig unter polizeilicher Kontrolle gewesen, damit der Rasen weder durch Fuhrwerke noch durch Vieh ruiniert werde. Der Platz sei jährlich verpachtet worden. Auch der Vorbesitzer des Gutes, Lawätz, habe weder ein Anrecht auf den Marktplatz noch auf die Allee noch einen Anspruch bezüglich des Tropfenfalles vor dem Hause gehabt. Vielmehr hätte das Gut eine Abfahrt nur im Westen. Noch vor 10 Jahren sei dort eine Brücke gewesen. Weil das Gut hier selbst eine Brücke unterhalten habe, sei es zu den Kosten der Erbauung und Unterhaltung der Hudauer Brücke niemals herangezogen worden.
Wie über diesen Fall entschieden wurde, ist nicht zu sagen. Die Akten geben darüber keine Auskunft mehr. Diese Einzelheiten zeigen uns aber, wie sehr der Flecken gegenüber dem adeligen Gut in der Wahrung seiner Rechte auf der Hut sein mußte.
Daß die Rolandwiese verpachtet und der Ertrag von einem Pächter geerntet wurde, läßt es uns nun auch erklärlich erscheinen, warum ein solcher Pächter auch Rolandbauer genannt wurde.

Sonstiges vom Roland
1. Von dem Roland wurde einst behauptet, daß unter ihm ein Behälter mit wichtigen Papieren über die uralten Fleckensprivilegien verborgen worden sei. Später habe man diese Papiere amtlicherseits beseitigt und sie nach Kopenhagen gebracht. Über die Wahrheit dieser Nachricht hat sich nichts weiter ermitteln lassen als nur die schon erwähnte Tatsache, daß spätere Bemühungen, in Kopenhagen Kenntnis von dem Inhalt dieser Privilegien zu erhalten, ohne Erfolg geblieben sind.
2. Um den Erdhügel des Rolandes befindet sich eine niedrige Steinmauer. Diese enthält auf der Ostseite zwei heute kaum noch sichtbare Findlinge mit ein-gemeißelten Inschriften. Der eine Stein trägt die Namen der 1827 lebenden Zeugen für die Wiederaufrichtung des Rolandes, nämlich den Namen des Kirchspielsvoigts A. Cirsovius und die Namen der Fleckensvorsteher P. Fölster und T. Schmidt, wie auch die Jahreszahl 1827. Die Inschrift des zweiten Steines erinnert an Jürgen Fuhlendorf, der sich 1685 dem Grafen Kielmannsegg gegenüber für den Flecken so erfolgreich einzusetzen wußte. Die Inschrift lautet: J. F. D. 1674 und erinnert an die Existenz eines ähnlichen Steines an der unteren Südostecke des Hauses „Rolandseck“. Beide Steine geben uns zunächst noch die Lösung eines Rätsels auf. Reisende aus Dänemark sollen erklärt haben, daß sich solche Steine mit ähnlichen Inschriften auch in Dänemark befänden. Seit Jahrzehnten ist vergeblich versucht worden, darüber mehr in Erfahrung zu bekommen, Mit dem Roland haben beide Steine nichts zu tun.
3. Um die Mitternachtsstunde, so hieß es früher, drehe sich der Roland herum. So mag es auch heute noch, wenn die zwölfte Stunde geschlagen hat, vereinzelt lauten.
4. Wenn ehemals eine Braut von außerhalb in eine Bramstedter Familie hineinheiratete, dann wurde sie mit ihrem gesamten mitgebrachten Brautgut bei ihrem Eintreffen dreimal um den Roland gefahren.
5. Der Roland galt als der ehrwürdigste oder als der vornehmste oder als der ehrlichste oder als der größte oder als der älteste aller Männer in Bramstedt.
6. Der Roland wurde in Nachbarorten scherzweise verpfändet oder scherzweise als Bürge gebraucht.
7. Wie wir eine Gastwirtschaft „Zum Wappen“ haben, besitzen wir auch eine Gastwirtschaft „Rolandseck“.
8. Den Namen Roland finden wir in hiesiger Gegend nicht allein als männlichen Vornamen, sondern u.a. auch in folgenden Bezeichnungen gebraucht

Roland-Apotheke
-Bäckerei
-Bauer
-Garagen
-Lichtspiele
-Mühle
Roland-Motorsportclub
-Sprudel
-Schützenverein
-Schützenplatz
-Steppdecken
-Taxe
-Wiese.

9. Ein Banner eines früheren hiesigen Gesangvereins zeigte den Bramstedter Roland.
10. Ein Omnibus unserer Bad Bramstedter Omnibuslinie führte gleichfalls den Namen Roland.
11. Im Seifenkistenrennen in Bad Bramstedt am 29. Juni 1952 errang ein Schüler den 1. Preis. Der von ihm gefahrene Wagen zeigte das Bramstedter Rolandwappen.
12. Auch die Landwirtschaft gebrauchte unter ihren Pferden und Rindern bereitwilligst den Namen Roland.

Rolandortsverzeichnis
Die Literatur nennt uns u.a. folgende Namen früherer und gegenwärtiger Rolandorte:
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Aus der Ortsgeschichte
Der Name „Bleek“, den heute der Marktplatz trägt und auf dem immer der Roland stand, bedarf einer eigenen Betrachtung. Nicht die Wirkung der geräumigen Ausdehnung dieses Platzes oder der ihn umgebenden und ihn zierenden Gaststätten und Geschäfte lassen eine Erörterung als angebracht erscheinen, sondern die Frage nach der eigentlichen und früheren Bedeutung des „Bleeks“, die sich hinter diesem Namen verbirgt. Ein Fremder, der vorübergehend Gast unserer Stadt geworden ist und Gelegenheit genommen hat, sich ein wenig umzuschauen, wird glauben müssen, daß der Marktplatz, auf dem er sich befindet, immer und in allen Zeiten den Namen „Bleek“ getragen hat. Und doch war dem nicht so. Es sind Akten und Urkunden vorhanden, die uns überliefern, daß der Platz ehemals ein „Grüner Anger“ war und später, vielleicht seit der Zeit der Ochsenmärkte, auch Marktplatz, in den letzten Jahrhunderten auch Rolandplatz, oftmals auch Markt- und Rolandplatz genannt wurde. Uralt aber ist der Name „Grüner Anger“, und seit uralter Zeit waren fast alle Eigenschaften eines solchen bis in das gegenwärtige Jahrhundert hinein erhalten geblieben. So konnte noch kurz nach 1910 in einem Gedicht eines unbekannt gebliebenen Verfassers mit besonderer Betonung dem Vorhandensein aller Qualitäten eines „Grünen Angers“ Ausdruck gegeben werden.

Bramstedt ist ein kleines Städtchen
Und im übrigen sehr schön.
Dennoch aber ist ein Fädchen
Freveltat auch dort geschehn.

Denn dies Städtchen unterscheidet
Dadurch sich von andern sehr:
Auf dem Bleek wächst Gras, darauf weidet
Rindvieh, Schaf’ und Gänseheer.

Selbst der Bürgermeister schickte
Seine Gans auf diesen Markt,
Daß sie sich am Gras erquickte
Und zum Martinsschmaus erstarkt.

Aber jetzo hat erlaubet
Es ein andrer seinem Vieh,
Daß es von dem Futter raubet,
Das so herrlich dort gedieh.

Das tut man mit drei Mark strafen –
Bürger, nehmt ein Beispiel dran,
Was bei Ochsen, Gänsen, Schafen
Dort die Stadt verdienen kann.

Markt mir über jede Herde,
Die durch unsre Straßen treibt,
Bei der Polizei Beschwerde
Und die Straf’ nicht unterbleibt.

Ihr müßt nur als Zeugen wählen
Zur Verhandlung einen Mann
Und daran wird’s hier nicht fehlen:
Der vom Gras das Wachsen hören kann.

Unstreitig ist Bramstedt ein uralter Ort, wie alle Orte es sind, deren Namen mit -stede enden. Anfänglich gehörte Bramstedt zur früheren Grafschaft Stormarn. Bei den späteren Teilungen war Bramstedt in der Zugehörigkeit zu den verschiedenen Linien manchem Wechsel unterworfen. 1316 wurde es dem Schlosse Segeberg unterstellt 20). Seit dieser Zeit besteht eine ununterbrochene Verbundenheit mit dem heutigen Kreise Segeberg.
Auch Bramstedt wird in ältesten Zeiten das Schicksal wiederholter Zerstörung erlitten haben. Nach einer Sage soll es einst eine große Stadt gewesen, aber zerstört worden sein. Nach einer weiteren Sage ist es von einem König belagert gewesen, der es nicht habe erobern können, weil es zu stark befestigt gewesen sei. Beide Sagen befassen sich nicht nur mit der Existenz dieses Ortes in der Form als Stadt, sondern auch mit zweierlei Begebenheiten. Hier mögen nun Flurnamen wie „Stift“, „Kapellenhöfen“ und „Landes Mönke Gayen“ eine Verbindung mit jenen Sagen als denkbar erscheinen lassen. Bevor das Kirchspiel Bramstedt eine Kirche hatte, deren Entstehung dem 12. Jahrhundert angehört 21), wird es eine Kapelle gehabt haben, zu der Ländereien gehörten, die deshalb wohl „Kapellenhöfen“ genannt wurden. Die Kapelle bzw. die spätere Kirche befanden sich damit ein wenig außerhalb der Ortschaft. Es mögen sich schon früh Wohnstätten dort befunden haben, so daß der eigentliche Ort Bramstedt von größerer Bedeutung gewesen sein mag. Es ist sogar für wahrscheinlich gehalten worden, daß noch in Ansgars Zeiten in Bramstedt eine Kirche gebaut wurde und daß auch Vicelin in Bramstedt wirksam gewesen zu sein scheine. Denn Helmold habe berichtet, daß Vicelin von Wippendorf, dem späteren Neumünster, aus sein Augenmerk auf mehrere nahe gelegene Kirchen gerichtet habe.
Aus den Akten über das frühere adelige Gut Bramstedt ersehen wir außerdem, daß zu diesem Gut Ländereien gehörten, die den Namen „Kloster“ trugen.
Alles das aber, was sich mit dem „Grünen Anger“ und seinem Roland und mit der jetzigen Straße ,Achtern Bleek“ und der „Mühlenstraße“, also alles dasjenige und das wenige, was sich im Raume vom Bektor und Hudetor bis hinaus zum Hogen Tor befand, lag im „Bleek Bramstedt“. Ich verweise hierzu auf die einfachen Tatsachen, daß Bramstedt jetzt eine Stadt ist, vorher ein Flecken und vordem ein Bleek war und daß damit der Name Bleek sich auf einen Verwaltungsbezirk und nicht alleine auf einen Platz, etwa den Marktplatz, bezog. Vielmehr war der ganze Ort ein Bleek, so, wie die Einwohner sich einst „Bleekslüd“ und sich später „Fleckenslüd“ nannten, wie sie heute, wenn sie es wollen, sich „Stadtlüd“ nennen können.
Nach einer Confirmationsurkunde Chr. III. vom Jahre 1533 22) wurden den Einwohnern Bramstedts „alle und jeglichen Gerechtigkeiten bestätigt ‚mit dem Vorbehalt, daß sie alle Dienste und Pflichten dem Schlosse Segeberg zu leisten hätten, wie sie dies von Alters her getan hatten“. Welcherart die alten Gerechtigkeiten und Gewohnheiten und die alten Dienste und Pflichten gewesen waren, wurde nicht zum Ausdruck gebracht. Spätere Bemühungen, Kenntnis in Kopenhagen zu bekommen, waren ohne Erfolg. Da Bramstedt seit 1316 Segeberg unterstellt worden war, sind die auferlegten Dienste und Pflichten frühestens 1316 entstanden. Indessen können die Gerechtigkeiten und Gewohnheiten älter gewesen sein, da sie an sich mit der Zuteilung an Segeberg nichts zu tun hatten. Zu den alten Gerechtigkeiten und Gewohnheiten gehörte ohne Zweifel eine solche des Gebrauchs eines Siegels. Schon um 1448 ist die Verwendung eines solchen bekannt geworden23). Auch das Bramstedter Stadtbuch, das mit dem Jahre 1530 beginnt, enthält einen gleichen Abdruck mit der gerade für Bramstedt so bedeutsamen Umschrift „Sigillum consulum opidi Bramestede“, d.h. Siegel des Rates des Städtchens Bramstedt. Der äußere städtische oder kleinstädtische Charakter ergibt sich auch aus folgenden Merkmalen. Am Nordausgang Bramstedts, vor der Osterau, befand sich das Bektor (auch Kirchdor genannt), am Westausgang vor der Hudau das Hudetor und beim Ostausgang bei dem sog. Verbindungsgraben das Hoge Tor. Während die Nord-, West- und Südseite durch’ die Osterau und durch die Hudau weiteren Schutz erhielten, traf das für die Ostseite, am Verbindungsgraben, nicht zu. Hier war es notwendig geworden, ein besonders hohes Tor zu errichten. Ein weiteres Merkmal städtischer Art war die Tatsache, daß Bramstedt bereits um 1530, wie gleichfalls das Stadtbuch ergibt, vier Ratmänner hatte. Außerdem hatte es acht Achtmänner. Ausscheidende Ratmänner wurden aus der Reihe der Achtmänner ergänzt. Die Ratmänner hatten, wie dies aus der Fleckenszeit überliefert wird, „wie von Alters her“ bei allen Vorfällen im Namen des ganzen Fleckens, ihrem besten Wissen und Verstande nach das Nötige und Nützlichste zu besorgen, Schaden und Nachteil aber abzuwenden und die Einnahmen und die Ausgaben zu verwalten. Bei Versammlung der Fleckenseinwohner und in Anwesenheit des Kirchspielsvoigts als Bürgermeister hatten die Ratmänner richtige und akkurate Rechnung zu über-geben. Die Rechnung war vom Kirchspielsvoigt in der Versammlung öffentlich zu verlesen und von den Achtmännern auf das fleißigste zu inspizieren und nachzusehen, auch die gefundenen Mängel aufrichtig anzuzeigen, um von den Rechnungsführern solcherwegen Antwort fordern zu können. Daß der Gebrauch eines alten Siegels und die Berechtigung zur Wahl von vier Ratmännern zu denjenigen Privilegien gehörten, deren Genehmigung schon 1533 eine Bestätigung fand, ohne daß sie damals im einzelnen genannt wurden, geht auch aus einer im Jahre 1746 erfolgten erneuten königlichen Bestätigung hervor, die u. a. wie folgt lautete: „Und da übrigens unter den im obengenannten Privilegio erwähnten alten Gerechtigkeiten und Gewohnheiten insbesondere zu rechnen ist, daß die Fleckenseinwohner von Alters her die Freyheit gehabt, aus ihrem Mittel vier Rathmänner, wovon alle Jahr zweene abgehen, zu erwählen, welche vier Rathmänner unter Direktion des p.t. Kirchspiel-Voigts, als Morgensprachsherrn, des Fleckens Angelegenheit besorget und sich dabey in vorkommenden Fällen des althergebrachten Fleckens-Siegels bedienet, so wollen Wir sothane Observantz hierdurch bestätiget, mithin die Imperanten bey der Rathmänner Wahl und dem Gebrauche des Fleckens-Siegels auf dem bisherigen Fuße führohin gelassen haben.“ Das alles waren Gerechtigkeiten, die ohne Ausnahme städtischer Art waren und die offenbar in der Urkunde von 1533 eine Bestätigung fanden, wobei noch sonstige Gewohnheiten und Gerechtigkeiten vorhanden gewesen sein mögen, deren Kenntnis sich uns entzieht. Zu solchen Gerechtigkeiten und Freiheiten mag auch die folgende gehört haben. Bramstedt hatte eine Kornwassermühle. Diese war, bevor sie 1633 an Wiebke Kruse überlassen wurde, eine königliche Domäne gewesen. Aus einem im Jahre 1586 erlassenen Regierungsurteil erfahren wir, daß Bleek Bramstedt „seit aller Menschen Gedenken zur Kirche und Mühle keine Dienste mehr geleistet habe“.
Bleek Bramstedt war also gleichbedeutend mit einer kleinen Stadt gewesen, und diese Tatsache mag es gestatten, an folgende Möglichkeiten zu denken. Wenn Bramstedt schon einmal in sagenhafter Zeit eine Stadt und sogar eine große Stadt gewesen ist und später zerstört wurde, dann mögen auch damals schon einem neu aufbauenden Ort die alten Gewohnheiten und Gerechtigkeiten ohne weiteres gesichert gewesen sein. Es könnte deshalb weiter denkbar sein, daß man einen solchen sich neu aufbauenden Ort auch einen Bleek nannte. Ab 1530 nennt sich Bramstedt so, als ob es selbstverständlich wäre, einen Bleek. Gerade dieser Zeit als Bleek entstammen der Roland und die Ochsenmärkte. Aus diesem Grunde schien es notwendig zu sein, auf diese Einrichtung ganz besonders zu verweisen.
Eine Landschaft nun wie diejenige der näheren Umgebung Bramstedts mit den vielen Auen und Wiesen zwang naturgemäß schon früh zum Bau von Brücken, deren Bramstedt, wie anzunehmen ist, schon in Zeiten des Mittelalters mehrere hatte, davon drei große. Unmittelbar neben den Brücken befanden sich Furten, die zum Teil noch im gegenwärtigen Jahrhundert zu sehen waren und als Tränke Verwendung fanden, nun aber verschwunden sind. Je eine große Brücke befand sich vor dem Bektor, dem Hudetor und außerhalb Bram-stedts beim Strietkamp, dort Hambrücke genannt. Schon im Jahre 1317 wird dieser Brücke Erwähnung getan 24). Am 29. August 1317 schlug Gerhard d. Gr. auf dem Strietkamp den Grafen Adolf den Jüngeren von Schauenburg, der dort – unter der Brücke versteckt – gefangengenommen wurde. Eine kleine Brücke befand sich, vielleicht auch schon früh, vor dem Hogen Tor.
Brücke und Tor auf der Nordseite und Brücke und Tor auf der Ostseite verbanden Bramstedt mit der „Via regia“, der königlichen Straße. Sie führte, von Neumünster kommend, westlich vorbei an Boostedt über Großenaspe und Grünplan nach Bramstedt und von dort über die Hambrücke, Hohenstegener Brücke über Kaltenkirchen und Ulzburg nach Hamburg. Man nannte sie auch die „Alte Heerstraße“, und manches Kriegsvolk (wie schon 1317) zog diese Straße herauf oder herab. Aber sie wurde auch zur Land- und Handelsstraße. Ochsentriften werden auch über Brokenlande und Wiemersdorf nach hier gezogen sein. Denn die Akten berichten von einem Ochsenhändler aus Holland, daß dieser gelegentlich einer solchen Trift bei einem Bauern Jörck in Wiemersdorf einen Hengst gekauft habe. Ein Treiber sei dadurch beritten gemacht worden, angeblich deshalb, weil er nicht recht habe laufen können. Die hiesige Zollstelle wollte diese Begründung nicht gelten lassen und verlangte für den Hengst den vorgeschriebenen Zoll.
Große Viehtriften passierten Bramstedt insbesondere um die Zeit des 15. und 16. Jahrhunderts. Sie kamen – wenn auch in unbedeutendem Umfange zu anderer Zeit eines jeden Jahres – hauptsächlich im Frühjahr aus Dänemark und Schleswig und zogen entweder über Itzehoe oder über Bramstedt nach Hamburg oder nach Wedel, um dort über die Elbe gesetzt zu werden. Es waren Magerochsen, die zum Teil für die Niederlande bestimmt waren. Wer kaufen wollte, zahlte für sie im 16. Jahrh. 8 – 10 Mark, im nächsten Jahrhundert 10 – 12 Thlr. das Stück. Von Bramstedt ging nun auch ein Ochsenweg gen Süden. Zugang zu diesem war südlich des „Grünen Angers“ eine Furt durch die Hudau. Jenseits dieser Au stieß man auf den sog. Ochsenweg, von dem heute noch der weitere Lauf zunächst noch erkennbar ist und der von der Lentföhrdener Gemarkung aus in Richtung Nützen mit der uralten Landstraße, die nach Hamburg führte, eine Verbindung und auf dieser seine Fortsetzung gehabt haben wird. Mit dem Aufkommen einer Zollstelle in Bramstedt wird die Straße Butendoor ihre Bedeutung für die Ochsentriften, die vorher sicherlich vorhanden war, völlig verloren haben. Auf der Westseite Bramstedtis durch das Hodetor und. über die Brücke daselbst führte der Weg zunächst nach dem Weddelbrooker Damm und von dort nach Lutzhorn bzw. nach Bokel.
Um 1610, vielleicht auch schon früher, hatte Bramstedt eine Zollstelle25) Schon vorher; um die Mitte des 16. Jahrh., hatte es eine Schuhmacherzunft. 1694 erhielten die Bramstedter eine Konzession zur Fortschaffung der reisenden Personen und 1738 das Recht auf freie Fahrt auf dem Störstrom, allerdings mit dem Vorbehalt, mit den Fahrzeugen nur bis Itzehoe, nicht aber durch die Stadt zu fahren.
Mit den Gerechtigkeiten der beschriebenen Art, den Ratmännern, dem Siegel und den Toren und auch mit einer früheren Zunftgerechtigkeit war Bramstedt ein Bleek gewesen und geblieben. Erst 1643 bekam es Wochen- und Jahrmärkte bewilligt und begann nun, sich einen Flecken zu nennen. Die Fleckensvertreter schrieben hierzu, daß Bramstedt ein mit Allerhöchsten Privilegien und Konzessionen ausgestatteter Marktflecken sei. Es habe alle Fleckensgerechtigkeit. Die Einwohner seien zu allem städtischen Gewerbe zur bürgerlichen Nahrung und Hantierung berechtigt. Mit der Einführung der neuen Städteordnung 1869 hörte aber jede Einflußnahme auf die Fleckensverwaltung seitens des Kirchspielsvoigtes auf. 1910 wurde Bramstedt eine Stadt. Im gleichen Jahre erhielt es die Ermächtigung, das Wort „Bad“ hinzuzufügen. Aber der Marktplatz als ein Teil des Ganzen hatte in der Zwischenzeit den Namen „Bleek“ erhalten bzw. behalten, während einst doch (bis 1643) ganz Bramstedt das „Bleek“ gewesen war, so daß es in der Reihenfolge der Entwicklung, wenn wir den Inhalt der eingangs erwähnten Sagen außer Betracht lassen wollen, auch lauten könnte:

Das Dorf,
das Bleek,
der Flecken,
die Stadt.

Die Straße „Achtern Bleek“ lag genau so im Bleek wie der Marktplatz und die jetzige Straße „Bei der Mühle“, ein Teil der „Glückstädter Straße“ und die jetzige ,Mühlenstraße“. Diese Teile des alten Bramstedt hätten an sich ein Anrecht darauf, gleichfalls „Bleek“ genannt zu werden. Der Name „Achtern Bleek“ irritiert auf jeden Fall jeden Einheimischen und jeden auswärtigen Gast über den Umfang des eigentlichen früheren Bleeks.
Über die Besitz- und Einwohnerverhältnisse seien kurz folgende Angaben gemacht. Von jeher waren die Bramstedter Einwohner freie Bauern auf eigener Hufe gewesen. Aus den Zeiten des 16. und 17. Jahrhunderts erfahren wir, daß Bramstedt steuerlich zu 24 Pflügen eingesetzt worden war. Ein Pflug war gleichbedeutend mit einer Hufe. Danach werden hier einst nicht mehr als etwa 24 Hufnerfamilien zu zählen gewesen sein. Die nutzbare Landfläche an Äckern, Wiesen und Hölzungen ist, da in frühesten Zeiten ganz Hasenmoor und Fuhlenrue und die Hölzungen in der Segeberger Heide zu Bramstedt gehörten, nur schätzungsweise mit etwa 3000 ha anzugeben. 1537 hatte Bramstedt 16 Hufner und 19 Kätner. Insten werden nicht genannt. Um 1695 haben wir genauere Zahlen. Um diese Zeit wohnten in Bramstedt 13 Vollhufner, 22 Halbhufner und 32 Insten, 59 insgesamt 67 Familien. Diese teilten sich alle Äcker, Wiesen und Hölzungen. Aus den Voll- und Halbhufnern und Insten waren jetzt 67 Drittelhufner geworden. Die Landfläche hatte sich vermindert, Hasenmoor und Fuhlenrue und die Hölzungen in der Segeberger Heide waren ausgeschieden. Diese Ländereien hatte der König vom Flecken käuflich erworben. Damals hatte Hasenmoor nur drei Häuser und zwei Schäfereien. In steuerlicher Hinsicht hatte der Flecken jetzt nur noch 13 Pflüge. 1777 gab es in Bramstedt bereits zwei wüste gewordene Hufen, nur noch 62 Drittelhufner und 24 Kätner. 1845 hatte Bramstedt wieder 3 Halbhufner, nur noch 53 Drittelhufner, 10 Sechstel-und 2 Zwölftelhufner und verschiedene Bauern und Kätner mit kleineren Besitzungen.
Auch heute noch bekannte Familiennamen sind uns aus den Zeiten des Bleeks und des Fleckens überliefert worden. So erfahren wir schon aus 1530 von einer Hufnerfamilie Steckmest, aber auch von den Namen Bulte, Stüben und Schulte. 1537 erfahren wir außerdem von Angehörigen der Familien Lindemann, Ohrt, Schröder und Wrage. Später tauchen u. a. folgende Namen überwiegend bäuerlicher Familien auf: Beeken, Böje, Fehrs, Fölster, Fuhlendorf, Dybbern, Göttsche, Gripp, Grotmack, Harbeck, Hartmann, Langenhinrichs, Möller, Pingel, Pohlmann, Runge, Schlüter, Schnoor, Steffens, Voss, Westphalen, Wolters, Wulf und Zimmer. Um 1750 werden weiter genannt: Baade, Bracker, Ramm, Schümann, Stäcker, Thomsen und Witt.

Bramstedt hatte:
1925 2773 Einwohner
1930 3094 “
1939 3312 “
1946 6565 “
1949 6283 “
1950 6231 “
1952 6259 „

Der Marktplatz hat eine Größe von rund 1,75 ha. Die gesamte Landfläche Bramstedt ist rund 2376 ha groß.
Daß im Süden auf dem Wittrehm, im Südosten auf Hamvinsel26) und im Norden auf dem Liethberg so zahlreiche Betriebe und Wohnstätten neu geschahen werden würden, hätte vor drei oder vier Jahrzehnten sicherlich kaum ein Bramstedter vorauszusagen gewagt. Die hohen Einwohnerzahlen geben uns heute aber teilweise die beste Erklärung.
Ein Zufall hatte 1681 zu einer bedeutsamen Entdeckung geführt. Ein Junge im Alter von 14 oder 15 Jahren – Gerd Geisler –, der auf dem Karkenmoor Schweine hütete und an ständigem Fieber litt, sah bei einem Eichbaum dort eine emporsprudelnde Quelle. Um seinen Fieberdurst zu stillen, trank er, wie berichtet wird, mit seinem Hut von diesem Wasser. Zu seinem Erstaunen legte sich sein Fieber. Eine Nachbarsfrau seines Vaters, die davon hörte, die auch fieberkrank war und von dem gleichen Wasser trank, gesundete ebenfalls. Der Ruf und der Glaube an die Kraft dieser Quelle verbreiteten sich schließlich über weite Teile des Landes. An einer noch im gleichen Jahre vom Propst Dr. Stöcken aus Segeberg gehaltenen Brunnenpredigt nahmen rund 3000 Menschen teil. Aber nach etwa acht Jahren hörte der Besuch bis zum Jahre 1761 zunächst völlig auf. In diesem Jahre vermochten der Flecken und die umliegenden Dörfer die neuen Gäste kaum zu fassen. Der Amtmann sah sich genötigt, die Benutzung der Quelle durch Erlaß verschiedener Bestimmungen zu regeln. Ein Brunnenmeister wurde eingesetzt. Neun Soldaten und drei Unteroffiziere wurden zum Wachtdienst befohlen. Ein von der Kirche aufgestellter Armenstock brachte in wenigen Monaten an freiwilligen Spenden 2022 Mark, darunter an einzelnen Tagen 80 – 85 Mark. Von diesem Gelde wurden ein Brunnenhaus und ein Wachthaus gebaut. Es wird glaubhaft berichtet, daß Blinde wieder sehen, Taube wieder hören und Lahme wieder gehen konnten. Aber nach einigen Jahren hörte wiederum die Inanspruchnahme dieser Quelle auf, bis sie im Jahre 1809 noch einmal eine geringere Bedeutung erhielt. Aber die Vorsehung wollte es, daß Bramstedt durchaus ein Bad werden sollte. Mathias Heesch, ein Bramstedter, entdeckte 1872 dort, wo heute noch die Baulichkeiten des alten Kurhauses stehen, eine Salzquelle. In einem offenen Bassin wurde das Quellwasser gesammelt, in einem kleinen Badehaus das erste Solbad genommen. Johs. Behnke baute daselbst ein weiteres Solbad-Gebäude. Die Bramstedter Sanitätsräte Dr. Postel und Dr. Wulf wußten den Gebrauch der Solbäder zu schätzen und zu fördern, der Ruf Bramstedts als Solbad war gesichert. Nach dem ersten Weltkrieg wurden sämtliche Grundstücke verkauft und an Direktor Oskar Alexander verpachtet. Ihm zu Seite stand Dr. med. Schulz. Jetzt wurden auch Moorbäder verabfolgt, die Moorerde einer dort befindlichen Moorwiese entnommen. Bauliche Ergänzungen und Änderungen und sonstige Verbesserungen zeigten sich in laufender Folge, Es ergab sich schließlich die Notwendigkeit einer Lösung anderer Art, die 1929 zur Gründung der Rheumaheilstätte und 1930 zum Bau einer der größten Heilstätten Deutschlands führte. Oskar Alexander war Direktor auch dieser Heilstätte geworden. Die „Oskar-Alexander-Straße“ erinnert noch heute an seine Verdienste. Inmitten des Stadtwaldes belegen, völlig neuzeitlich eingerichtet, steht der gewaltige Bau der Rheumaheilstätte. Hier hat die Entwicklung Bramstedts als Sol- und Moorbad ihren Abschluß und darüber hinaus aber zugleich ihre Vollendung gefunden. Hier wurde eine Stätte geschahen, die von den Patienten mit der größten Zuversicht aufgesucht werden kann und mit einer solchen auch tatsächlich aufgesucht wird. Ober die Erfahrungen und Erfolge dieses Hauses, das gleichzeitig auch zum Krankenhaus geworden ist, würden sicherlich Bände geschrieben werden können.
Aus dem Verkehrsleben unserer Stadt mit einem Bahnhof der AKN. ist die Rad Bramstedter Omnibuslinie mit ihren zahlreichen Verbindungen nicht mehr fortzudenken. Seit nunmehr 25 Jahren ist auch sie an der Steigerung des Fremdenverkehrs maßgeblich beteiligt geblieben. Der zur Verfügung stehende Raum reicht aber nicht dazu aus, die weiteren zahlreichen Einrichtungen und Betriebe im einzelnen zu betrachten. Eine aufblühende Stadt, wie es Bramstedt doch ist, gibt deutlich erkennbare Kunde von dem Fleiß und von dem Können aller Hände. Einer absehbaren Zeit mag es vorbehalten bleiben, das Erscheinen einer vollständigen Ortsgeschichte zu ermöglichen.
Bramstedt verfügt über Sportplätze und über ein Freibad im Walde, über Gaststätten und Pensionate mit guter Unterkunft und selbstverständlich auch mit guter Verpflegung, über einen Verkehrsverein e. V., der bereitwilligst jede erbetene Auskunft erteilt.
Bramstedt war Geburts- bzw. Wohnstätte mancher weit über ihre Zeit hinaus bekanntgebliebener Persönlichkeiten, von denen der Fleckenvorsteher Jürgen Fuhlendorf an erster Stelle zu nennen ist. Die nachfolgende Darstellung der Ereignisse des Jahres 1685 offenbart seine Verdienste.
Aus der Familie des Grafen Günther zu Stolberg, der 1750 – 1755 Eigentümer des adeligen Gutes Bramstedts war, sind die Söhne Christian und Friedrich Leopold als Dichter bekannt geworden.
Am 3. September 1780 wurde in Bramstedt der Astronom Heinrich Christian Schumacher geboren. In Altona erinnert an ihn die Schumacherstraße.
Bramstedt war Geburtsort von Johanna Mestorf. Sie wurde am 17. April 1828 als Tochter eines Arztes geboren. 1873 wurde sie Direktor des Museums vaterländischer Altertümer in Kiel und 1898 die erste schleswig-holsteinische Frau, die den Titel Professor verliehen bekam.
Auch der als Verfasser von Schau- und Lustspielen und Gedichten bekanntgewordene Professor Friedrich Ludwig Wilhelm Meyer ist Eigentümer des adeligen Hofes gewesen und hat hier gewohnt und hier gearbeitet. Er starb 1840.
1878 verstarb in Bramstedt der Dichter Reimer Struve.
Die so abwechslungsreiche Landschaft Bramstedts mit ihren vielen Auen und Wiesen, Wäldern, Weiden und Äckern bietet der schönen und stillen Plätze und Winkel so viele, daß sie nicht aufgezählt werden können und auch nicht genannt zu werden brauchen. Um diesen uralten Ort herum lohnt sich jeder Spaziergang. Immer ist irgendwo eine Au, eine Wiesenfläche oder ein Waldbestand, und immer findet man Gelegenheit, an geschützter und sonniger Stelle oder unter dem Schatten der Bäume besinnlich zu verharren. An dieser Stelle sei abschließend ein von Reimer Struve verfaßtes Gedicht gebracht.

Und wißt Ihr, was ich liebe,
Was mir so wohl gefällt?
Ein heimlich trautes Plätzchen,
Fern vom Geräusch der Welt.

Da grüßet mich am Morgen
Die Sonn’ in ihrer Pracht,
Da rufen mir am Abend
Die Sternlein gute Nacht,

Da duften tausend Blumen
Im schönsten Feierkleid,
Da rühmen tausend Stimmen
Des Schöpfers Herrlichkeit.

Hoch droben in den Lüften,
Am blauen Himmelszelt,
Da jubelt frei die Lerche,
Fern vom Geräusch der Welt.

Vom adeligen Gut
Es sei nun auch des früheren adeligen Hofes gedacht, dessen Schloßgebäude an der Westseite des „Grünen Angers“ lagen und von denen ein Torgebäude, das einst als Marstall und als Magazin gedient hatte, bis heute erhalten wurde. Das eigentliche Schloß, von dem weder Abbildungen noch Beschreibungen überliefert sind, wurde in den Jahren 1751 und 1752 abgebrochen. Wie berichtet wird, sind die Mauern so fest gewesen, daß es besonderer Anstrengungen bedurfte, um sie niederzulegen.
Die ältesten Besitzverhältnisse des Gutes sind mit Sicherheit nicht zu klären gewesen. Auffallend bleibt immerhin die Tatsache, daß sich holsteinische Grafen im 14. Jahrhundert wiederholt in Bramstedt aufhielten und die weitere Tatsache, daß Fräulein Prof. Meßtorf27) ihren Geburtsort Bramstedt für eine Residenz Joh. II. gehalten hat. Obwohl nach andern Nachrichten nicht Bramstedt, sondern Bramhorst Joh. II. Residenz gewesen ist, wäre es denkbar, daß holsteinische Grafen in Bramstedt Besitz hatten und sie deshalb hier Aufenthalt nehmen konnten. Der Verein für Hamburgische Geschichte schreibt aber 191228), daß das Gut alter Rittersitz nicht gewesen sei. In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts sei hier ein landesherrliches Gestüt gewesen. Nach Aufhebung des Gestüts (1543) seien Gebäude und Ländereien auf den Königl. Rat Casper Fuchs zu Eigentum übertragen. 1546 wird Casper Fuchs noch als Eigentümer genannt, der in verschiedenen größeren Städten Deutschlands und des Auslandes königlicher Gesandter war. Späterer Eigentümer war der schleswig-holsteinsche Minister Gerhard Steding. Dieser verstarb 1606. Am 9. Mai 1631 überließen die Erben, Wwe. Elisabeth Steding und die Kinder, darunter Arend Steding (dieser war 1586 – 1592 Präsident des Bleeks Husum gewesen) das Gut dem König Christian IV. In der Überlassungsurkunde nach einer im Schleswig-Holsteinischen Landesarchiv befindlichen Abschrift wird gesagt, daß das Gut Bramstedt erblich übergeben, cedieret und abgetreten werde mit oberem und niederem Gericht, Meiereien, eingesessenen Untertanen, Äckern, Wiesen, Weiden, Gehölz, Teichen, Fischereien, Jagden und Gerechtigkeiten, „so wir bis dahero an dem allen gehabt haben“. Aus dieser Übertragungsurkunde erfahren wir weiter, daß Wwe. Elisabeth Steding eine geborene Fuchs und, wie man daraus wird folgern können, eine Tochter Caspar Fuchs’ gewesen ist.
Durch Schenkungsurkunde vom 16. November 1633 überließ Christian IV. das Gut, nachdem er es noch wesentlich erweitert und ausgestattet hatte, Wiebke Kruse.
Auf seiner Durchreise durch Bramstedt nach Sege-berg im März 1625 hatte Christian IV. von der Bekerbrücke aus die junge Bauerntochter aus Föhrden-Barl, Wiebke Kruse, die auf einem Steg an der Aue stand, erblickt. Er läßt sie kommen. Die freie und offene Art Wiebkes und ihre sicheren Antworten überraschten ihn. Wiebke ist bereit, Kammerjungfer der Gemahlin des Königs zu werden. So kommt sie an den königlichen Hof. 1630 wird sie die rechtmäßig angegraute Gattin des Königs. 1648 starb auch sie, nachdem kurz vor ihr, am 28. Februar, der König gestorben war.
Wiebke Kruse hatte zwei Kinder: Ulrich Christian Gyldenlöwe, der 1658 unverheiratet verstarb und Elisabeth Sophie Gyldenlöwe, die mit Claus von Ahlefeldt aus dem Hause Gelting verheiratet war. Die einzige Tochter dieser Ehe, Christine, 1650 geboren, war in erster Ehe verheiratet mit dem Obersten Claus von Oertzen. Von ihrer Mutter, also von der Tochter Wiebke Kruse, hatte sie ein bedeutendes Vermögen, darunter auch den Bramstedter adeligen Hof geerbt. 1682 wurde die Ehe mit Claus von Oertzen geschieden. Zwei Jahre später, 1684 heiratete sie Johann Gottfried Graf von Kielmannsegg. Dieser aber zerstörte mit einem Schlage das Gefühl der Sicherheit, das die Bram-stedter dem adeligen Gute bisher entgegengebracht haben mögen. Später hat das Gut noch oftmals den Eigentümer gewechselt, bis es schließlich aufhörte, zu existieren. Lediglich Mühle und Gayen waren im Besitz der Nachkommen einer Tochter Christines aus erster Ehe, Charlotte Friederike von Oertzen, die mit dem ungarischen Freiherrn Thomas Theodor von Schmidegg verheiratet war, verblieben. Mehrere Jahrhunderte hindurch hatten die Pächter der Mühle den Pachtzins an die ungarischen Grafen von Schmidegg zu zahlen.
Eine aus dem Jahre 1774 vorhandene Beschreibung des Gutes gibt uns einen Überblick über die damaligen und damit zugleich auch über die schon früher vorhanden gewesenen Verhältnisse und Einrichtungen, Er träge und Bestände. Das Gut hatte alle adeligen Hoheiten, Freiheiten und Gerechtigkeiten, Zivil- und Kriminal-Jurisdiktion, freie Untertanen, vortreffliche Jagden und eine neuerbaute Loh-Mühle. Der Hof hatte zwei Auffahrten, eine im Westen und eine zweite im Osten. Das Wohnhaus war 133 Fuß lang, 35 Fuß breit und 2 Etagen hoch (gemeint ist das heute noch stehende frühere Torgebäude). In diesem Hause befanden sich unten rechts eine Domestiken-Stube mit Ofen, ein Zimmer mit wachstuchenen Tapeten und Ofen, ein Zimmer mit wollenen Tapeten und Ofen, eine Küche mit großer und kleiner Speisekammer, oben zwei Zimmer mit leinenen Tapeten und Ofen, ein Saal und zwei Schlafzimmer. Unten links vom Eingang war der Milchkeller. Auf dem Hofe selbst befanden sich links der Reitstall für 7 Pferde mit Schlaf- und Häckselkammer. Neben dem Reitstall stand eine Scheune mit Schweine-und Hühnerställen, in der Nähe der Scheune standen eine Wagenremise und ein Torfstall. Rechts auf dem Hofe befand sich das Backhaus mit Kammer und Ofen für den Verwalter, rechts stand auch das Kuhhaus für 50 bis 60 Stück Vieh. Im Kuhhaus befanden sich zusätzlich noch Pferdeställe und „Volks“-kammern.

Steuerlich war das Gut zu 18 Pflügen eingesetzt.

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Ende August 1659 kamen kurbrandenburgische Truppen nach Bramstedt, die im Flecken und in den umliegenden Dörfern einquartiert wurden. Der Große Kurfürst selbst wohnte im hiesigen Schlosse vom 29. bis 30. August.
Noch vor Jahrzehnten teilte man in der Grundbuchabteilung des hiesigen Amtsgerichts die Bramstedter Feldmark ein in eine Gemarkung I (für den früheren Flecken) und in eine Gemarkung II (für das frühere adelige Gut). Aus dieser Einteilung konnte man ersehen, was zum Flecken und was zum adeligen Gut gehört hatte. Im Norden bildete die Straße Maienbaß die Grenze. Letztere verlief dann nach Süden zu in Richtung auf die Bramau und bis an diese hinan. Diese bildete alsdann die weitere Grenze bis hinunter zur Glückstädter Straße. Daselbst verlief die Grenze am Hofe entlang bis hinein in den Marktplatz, daselbst am Wohnhaus entlang bis zum Grundstück des Herrn Köhncke, daselbst zwischen diesen beiden Grundstücken hindurch bis zur Hudau. Im weiteren Verlauf bildete die Hudau die Grenze bis zum Grundstück des Herrn Scheel, von dort der Wiesenweg bis zur Straße Sommerland. Die weitere Grenze bildete zunächst diese Straße, einbiegend zum Grundstück der Frau Wwe. Poggensee über das Grundstück des Herrn Tufvesson hinweg bis hinan an die Gemarkung Lentföhrden. Dasjenige nun, was westlich dieser gesamten Linie lag, gehörte einst zum adeligen Hof. Außerdem gehörten dem Gut einige sog. adelige Katen in der Straße Maienbek und einige weitere Häuser (wahrscheinlich erst in neuerer Zeit) am Marktplatz, im Landweg und in Butendoor. Mit dem 1. Juli 1874 (Mühle und Gayen waren schon 1698 ausgeschieden) wurde das Gut mit den Bramstedter Ländereien, mit den Gebäuden und mit den Einwohnern dem Flecken Bramstedt einverleibt.

Das Jahr 1685, Fleckensgilde und Rolandtanz 29)
König Christian IV. hatte den adeligen Hof Bramstedt durch Schenkung Wiebke Kruse überlassen. Von dieser ererbte es die Tochter Gräfin Elisabeth Sophie Gyldenlöwe, die später mit Claus von Ahlefedt verheiratet war. Die einzige Tochter dieser Ehe, Christine, war in zweiter Ehe verheiratet mit Johann Gottfried von Kielmannsegg, der, wie von ihm berichtet wird, diese Ehe nur des großen Vermögens wegen eingegangen war, das Christine hatte. Wenn die Einwohner des Fleckens teilweise nun geglaubt haben mögen, daß hinter den Mauern dieses Schlosses eitel Glück und Freude sei, so war das vielleicht erklärlich. In Wirklichkeit hatte Christine den leichtfertigen Charakter ihres Mannes alsbald erkannt. Um so weniger aber konnten die Bramstedter ahnen, daß von diesem Hofe aus über Nacht und in gewaltsamster Art ihr eigener Friede und die Freiheit des Fleckens bedroht werden könnten. Man schrieb das Jahr 1685, es war Herbst geworden. Kielmannsegg weilte in Kopenhagen. Vielleicht, daß er davon Kenntnis hatte, daß das ganze Amt Segeberg (mit Ausnahme der Städte Segeberg und Oldesloe) 1665 vom König verpfändet worden war, darunter also auch der Flecken Bramstedt. Als ihm nun in Kopenhagen das Angebot gemacht wurde, die Verpfändungsurkunde über den Flecken zu kaufen, lag für ihn, der den adeligen Hof schon in seiner Gewalt hatte, nichts näher, als von einem solchen Angebot nach Möglichkeit schleunigst Gebrauch zu machen. Man vermag sich vorzustellen, welche Gefühle er gehabt haben mag, sich auszudenken, Herr aller Einkünfte aus alldem werden zu können, was den Namen Bramstedt trug, also aus Hof und Flecken mit einem Gebiet von vielen Tausenden von Hektar Ländereien. So kaufte er denn tatsächlich die Verpfändungsurkunde über den Flecken Bram-stedt, und zwar am 27. Oktober 1685. Er hatte es nun eilig, nach Bramstedt zu kommen. Noch am gleichen Sonntag nach seinem Eintreten ließ er in der Kirche von der Kanzel herab dieses Ereignis bekanntmachen. An sich hätte dem Flecken dies alles gleichgültig gewesen sein können. Denn wie sie bisher ihre Zahlungs- und Lieferungsverpflichtungen, die früher dem König und seit 1665 den verschiedenen Geldgebern des Königs zustanden, erfüllt hatten, würden sie dies auch weiterhin tun. Aber sie hatten nicht bedacht, daß Kielmannsegg den Inhalt der Verpfändungsurkunde anders, also viel weitergehend auslegen würde. Er verlangte nämlich sogleich für den andern Morgen, daß aus jedem Hause zwei Mann für die Jagd auf den Hof zu kommen hätten. Der Fleckensvorsteher Jürgen Fuhlendorf solle sogar am nächsten Tage in der Frühe mit vier Pferden und einem Wagen auf dem Hofe erscheinen, um nach Hamburg zu fahren. Selbstverständlich lehnten die Fleckenseinwohner diese unerwarteten und völlig unberechtigten Zumutungen einmütig ab. Kielmannsegg drohte damit, Fuhlendorf ins Gefängnis zu werfen. Am andern Morgen versammelten sich nun alle Einwohner mit Weib und Kind und es verbanden und verschrieben sich alle damals leben den Männer des Fleckens, nicht alleine Geld und Gut, sondern auch, wenn nötig, Leib und Blut für ihre Freiheit einzusetzen.
Kielmannsegg hatte indessen alle seine eigenen Männer zusammengerufen und Waffen bereitgelegt. Eine Abordnung der Bramstedter, die auf den Hof geschickt worden war, kam zurück, ohne etwas ausgerichtet zu haben. Angesichts der bereitliegenden Waffen hatten sie das rechte Wort nicht gefunden. Die nächste Abordnung wurde von Fuhlendorf selbst geführt. Nun erhielt Kielmannsegg klare Antwort. Nie wollten sie seine Untertanen sein, er möge sehen, daß der Kauf wieder zurückgehe. Kielmannsegg drohte, daß er ihnen die Köpfe herunterschlagen lassen werde. Fuhlendorf antwortete, daß sich so leicht Köpfe nicht abschlagen ließen, diese angedrohte Grausamkeit müsse dem König gemeldet werden. Kielmannsegg antwortete, daß der König sich den Teufel um ihn, Fuhlendorf, kümmern werde, er, Kielmannsegg, sei ihm König genug. Dabei ergriff er Fuhlendorf, warf ihn zu Boden, ließ sich Degen und Pistole reichen und stieß, stach und schlug auf den am Boden liegenden Fuhlendorf. Auch die übrigen Bramstedter wurden geschlagen, konnten aber schließlich entkommen, um den auf dem Marktplatz wartenden übrigen Bramstedtern Kunde zu geben. Diese eilten in ihre Häuser, um an Waffen zu holen, was sie hatten. Sie drangen auf den Hof und befreiten Fuhlendorf, der vor dem Gutsgefängnis lag. Kielmannsegg hatte sich mit seinen Leuten, als er die bewaffneten Bramstedter kommen sah, zurückgezogen. Er ritt nach Glückstadt zur dortigen Regierung, um zwei Kompagnien Soldaten anzufordern, die den Flecken zum Gehorsam zwingen sollten. Aber auch die Bramstedter schickten eine Abordnung nach Glückstadt, die den Sachverhalt darzustellen und um einen Schutzbrief zu bitten hatten. Während die Bramstedter diesen Schutzbrief bekamen, wurden Kielmannsegg die Soldaten verweigert. Der Segeberger Amtmann bekam aber Anweisung, die Sache zu prüfen. Dieser kam nach Bramstedt. Leider mußten nun die Männer, die mit Fuhlendorf auf dem Hof gewesen waren, nach Segeberg in ein Gefängnis. Auch der schwerverwundete Fuhlendorf mußte mitgenommen werden. Die Haft dauerte nur einige Tage, nur Fuhlendorf blieb zurück und wurde später entlassen. Eiligst wurde eine Abordnung nach Itzehoe geschickt, um den Etatsrat Brüggemann, der ein Schwiegervater des Amtmanns aus Segeberg war, zu bitten, dem Flecken zu helfen. Das hat Brüggemann nun auch getan und schließlich mit vollem Erfolg. Der König, dem die Mittel, den Pfandbrief selbst wieder einzulösen, gefehlt haben mögen, entschied, daß, wenn der Flecken sich selbst für 14000 Thaler einlösen wolle, der Kauf mit Kielmannsegg nicht gelten solle. Auf diesen Vorschlag gingen die Bramstedter ein. Das vom König gegebene Wort brachte ihnen und ihrem Flecken endgültig die Befreiung von der Bedrohung durch Kielmannsegg. Noch vor Weihnachten 1685 hatte der Flecken seine alte Freiheit wieder. Die Beschauung der Mittel blieb einer späteren Zeit vorbehalten, und das, was sich dabei noch ereignete und viele Jahre in Anspruch nahm und zum Teil auch durch eigenes fehlerhaftes Unterlassen seitens des Fleckens hervorgerufen wurde, hatte nichts mehr mit dem Kampf um die Fleckensfreiheit zu tun. Das Jahr 1685 aber hatte dem Flecken wie der Regierung und dem König gezeigt, welche Gefahren und Bedrohungen durch eine Verpfändung von Einkünften aus ganzen Ortschaften hervorgerufen werden konnten. In Erinnerung an diese denkwürdigen Begebenheiten des Jahres 1685 wird heute noch alljährlich am ersten Dienstag nach Pfingsten beim Sonnenuntergang von der Bramstedter Fleckensgilde im geschlossenen Zuge, unter Vorantritt einer Musikkapelle dreimal der Roland umzogen. Ursprünglich war es ein Tanz. Die Gründung dieser Gilde wird zurückgeführt auf jenen Tag, an welchem sich alle im Flecken lebenden Männer verschrieben und verbanden, wenn nötig, Leib und Blut für ihre Freiheit einzusetzen. Noch heute gilt das Lied:

So lang’ de Wind weiht,
Und de Hohn kreiht,
Sall um’n Roland dankt warn,
Wenn de Sünn ünnergeiht.


Ausgabennachweis 1693 – 1736

Was das Flecken Bramstedt ferner Von Anno 1693 bis 1736 incl. bezahlt haben als

 
Krugheuer de Anno 1723 biss 1736 10 Thlr. 16 Schilling in cronen
144
Thlr.
32
Sch.
Generals Gelder de 1710 – 1718
497
31
Vacanten Gelder
255
2
Artillerie Knechte Gelder 1712 – 1713
38
6
an Brodt-Lieferung de 1713
78
36
Brodt Fuhr Gelder
33
16
Unkosten wegen 4 Brücken
424
35
Wacht Gelder
32
Heu- u. Haber Fuhrgelder
78
42
Magazin Korn Mahlen u. wiegen zu lassen
11
8
wegen gelieferte Säcke in 1712
139
24
Amtsanlagsgelder
51
1
an Königl. Fuhren
144
2
Teich Gelder nach Brunsbüttel
370
12
den Aufseher daselbst
11
an Sommer Haber und Gräsungs Gelder
364
12 1/2
Nahrungssteuer
284
32
Kriegs Steuer de 1710 – 1711
160
Vermögensteuer worunter 1718 nicht mit begriffen
694
20
Kopf Schatz
611
8
Zum gefangen Hauss Bau in Segeberg
20
4
Postcribts Gelder
52
10
Wegen Erzt Commissions Gelder
19
16
Quartier Gelder
162
13
Für Feuerung an die Hr. Officier und in den Wachten Häusern
42
31 1/2
Für Licht an die Hr. Officier und in den Wacht Häusern
62
43
Für Tisch und Stühle in der Hr. Officier Quartier und Wacht Häuser
9
2
Für Betten Zu die Hr. Officier Knecht
6
28
Für Schilder Häuser
29
22
Sandt Transportgelder de 1726
12
20 1/2
Averhoffs Ding und rechts Kosten
37
37
Kost Geldt wegen Silli Lütjens ins Arm hauss in Glückstadt
2
4
Zu erbauung des Rohlandes de 1693
152
12
Für gelieferte Fourage in Natura de 1695, 1704, 1713, 1714 de 1716 neml. Heu, Stroh und Heide
518
9
Vor Betten, die Kranke in Anno 1712 bekommen u. gebraucht nach Order von dem Hr. Oberkriegs-Commis-sa ryPlaten
200
Die Einquartierung Rechnen wir von 1693 bis 1736 nur
20000

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Es wird auch Notabeniert, als in 1725 hieselbst der Brand entstanden, daß Viele Papiere, und zwar von 1696 bis 1703 incl. von Verschiedenen bezahlten Gelder damahls mit in Feuer aufgegangen, welche dahero also nicht mit haben angeführt werden können.


Fußnoten
1) Eugen Wohlhaupter: Beiträge zur restlichen Volkskunde Schl.-Holst. in „Nordelbingen“ 1940, Band 16, S. 149 H.
2) Dr. Volqu. Pauls: Schl.-H. Regesten und Urkunden, IV. Band, Nr. 1074.
3) Schreier, Gertrud: Das spätmittelalterliche Straßennetz in Holstein und Lauenburg in, Zeitschr. der Ges. f. Sdd.-H. Gesch.“, Band 61, Seite 44, Anm. 130.
4) Dr. Rhh. Haupt: Bau- und Kunstdenkmäler Schl.-H. und Dr. Riech. Haupt: Rolande in Nordelbingen in „Nordelbingen“, Band 8, S. 257 H.
5) Schrecker, Gertrud, Seite 47.
6) Im Archiv der Stadtverwaltung Bad Bramstedt befindlich.
7) Im Archiv der Kirchenverwaltung Bad Bramstedt befindlich.
8) Dankwerth: Neue Landesbeschreibung der Herzgt. Schl.-H., Seite 240 – 241.
9) Vom Verfasser gesammelte Nachrichten.
10) Trogillus Arnkiel: Ausführl. Eröffnung etc., 1703 (IV. Teil, Zimbr.-Heidenbekehrung 1702, S.
141 H.).
11) Ernst Spangenberg: Beiträge zur Kunde der teutschen Rechtsalterthümer und Rechtsquellen, Hann. 1824, Seite 13.
12) Die Akte B IX 5 Nr. 38 des Landesarchivs in Schleswig enthält einigen Schriftwechsel: Betr. Roland zu Bramstedt 1815 – 54.
13) Karl Höde: Das Rätsel der Rolande, Gotha 1911, S. 126.
14) Dr. Goerlitz: Der Ursprung und die Bedeutung der Rolandsbilder, Weimar 1934, Seite 116.
15) Abgedruckt in: Corp. Const. Hols., Band 3, Seite 1355.
16) Corp. Const. Hols., Band II, Nr. IV, Seite 59.
17) C. v. Stemann: Urkundl. Beiträge zur Geschichte der Herzgt. Schl.-H., Husum 1879.
18) Corp. Const. Regio Hols., II. Band, Nr. III, Seite 57.
19) Dr. N. Falck: Handbuch des Schl.-H. Privatrechts, Altona 1835, Band III, Seite 217, Anm. 79.
20) Dr. Hasse: Schl.-Holst. Lauenb. Reg. u. Urk., Bd. III, Nr. 329.
21) Dr. Rich. Haupt: Bau- und Kunstdenkmäler Schl.-.H.
22) Original-Urkunde im Landesarchiv Schl.-H. in Schleswig.
23) Otto Hupp: Die Wappen und Siegel der deutschen Städte, Flecken und Dörfer, 1903.
24) Dankwerths Landesbeschreibung

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