Röstermundt: Geschichte einer alten Bramstedter Mühle

Der Bad Bramstedter Heimatforscher Max Röstermundt verfasste diesen Artikel zur Historie der Bramstedter Mühle. Am 21.6.1930 in den Bramstedter Nachrichten erschienen Artikel geschrieben.  Fotos und Links habe ich ergänzt. Meine Anmerkungen sind in [ ] gesetzt. Ferner sei auf den weiteren Beitrag auf dieser Internetseite verwiesen zu der Müllerfamilie Wichmann-Paustian.

Geschichte einer alten Bramstedter MühleBuch_Muehle_Diedr_03_033

Keine der gewerblichen Betriebe oder Einichtungen unserer Stadt ist so sehr mit dem wirtschaftlichen Leben und mit der Geschichte unserer engeren Heimat verbunden gewesen, als die Korn-Wassermühle des verstorbenen Herrn Otto Paustian. In ihrer engen Verbundenheit mit Stadt und Land teilte sie hinsichtlich mancher — wenn auch längst vergangener — Einzelheiten das gleiche Schicksal, von welchem der jetzige Hof Gayen, das frühere, adelige Gut, der Flecken selbst oder sogar das ganze Kirchspiel betroffen wurden.. Um so interessanter ist deshalb die Behandlung des gewählten Stoffes, als das Resultat der getroffenen Feststellungen geeignet sein kann, das Bild Bramstedter Geschichte in mancher Hinsicht zu ergänzen. Nicht nur die Eigentums- und Besitzverhältnisse sind es. die uns Aufklärung zu verschaffen geeignet sind, sondern in gleicher Weise die Zwangsgerechtigkeit, mit welcher diese Mühle von jeher ausgestattet gewesen ist und die oftmals Gegenstand eines heftigen und zähen Streites zwischen den Mühlenbesitzern und den Zwangspflichtigen wurde.

Von vornherein gebe ich folgende kurze Uebersicht:
Die Mühle war
1. Eigentum der Landesherren,
2. Bestandteil des adeligen Gutes,
3. nach dem Ausscheiden aus dem Bestande dieses Gutes:
Eigentum der Nachkommen der Wiebke Kruse mit
a) einer Periode der Zeitpacht,
b) einer Periode der Erbpacht,
4. freies Eigentum Bramstedter Bürger.

Ferner muß zunächst noch vorausgeschickt werden, daß die Zwangsgerechtigkeit dieser Mühle nicht nur darin bestand, daß die Mühlengäste des Kirchspiels verpflichtet waren, dort ihr Korn mahlen zu lassen, sondern daß sie gehalten waren, in allen Fällen der Not, die durch Wasser oder durch Eis hervorgerufen sein konnte, zu helfen, bei baulichen Verbesserungen Handdienste zu tun und ferner die nötigen Fuhren zu machen.

Diese Pflichten führten bereits in früheren Jahrhunderten zu Differenzen zwischen den Einwohnern des Fleckens einerseits und den Eingesessenen der Ortschaften des übrigen Distrikts andererseits. Es erging im Jahre 1585 ein Regierungsurteil zu Gunsten der Eingesessenen des Bleecks, und die Erwähnung dieser Tatsache an dieser Stelle findet lediglich deshalb eine besondere Berücksichtigung, weil dieses Urteil erkennen läßt, daß es sich bei der Einrichtung dieser Mühle schon damals um eine sehr alte handelte und weil zugleich die Erwähnung in diesem Urteil eine frühe urkundliche Ueberlieferung wurde.
Weitere Erwähnung fand die Mühle gelegentlich der mehrfachen Rechnungslegung seitens des Amtes Segeberg.
Der älteste urkundliche Beweis einer Mühle in Bad Bramstedt dürfte aus dem Jahre 1533 stammen. Nach dem ganzen weiteren Verlaufe der Begebenheiten handelt es sich dabei ohne Zweifel um die jetzige Mühle des Herrn Paustian. Ihre Geschichte umfaßt damit einen Zeitraum von mindestens 460 Jahren.
Nachdem die Mühle 1628 abgebrannt war — in Bramstedt lagerten damals kaiserliche Truppen, die den Flecken in Brand gesteckt hatten — wurde sie neu errichtet und von Christian lV, König von Dänemark, im Jahre 1633 an Wiebke Kruse, von deren Lebensschicksalen uns Frl. Prof. Meßtorf berichtet hat, im Wege der Schenkung zu Eigentum übertragen. Gleichzeitig bekam Wiebke Kruse „Stedinghof“ und ferner „den Ort Landes Mönke Gayen genannt, so jährlich 25 Rhtlr. Heuer gegeben hat“, samt allem Zubehör an Wiesen, Acker und Weiden. Wie die Mühle selbst, so wird auch Gayen Eigentum des Königs gewesen sein. Mit dem Jahre 1633 gingen also auch diese Grundstücke in Privateigentum über.

Durch die Tochter Wiebke Kruses, Elisabeth Sophie Güldenlöwe, kamen Stedinghof, Mühle und Gayen in das Eigentum des späteren Generals der Infanterie, Assessors im Kgl. Kriegs-Collegio, Gouverneur der Festung Nieburg [Nyborg, Fünen], Amtmann daselbst,

Claus von Ahlefeldt

auf Nord-Schierensee und Bramstedt. Ahlefeldt ließ durch König Friedrich III. im Jahre 1667 eine Bekanntmachung ergehen, insbesondere des Inhalts, daß die Einwohner des Bramstedter Distrikts in ihren eigenen Häusern keine Grützmühlen halten durften.

Die Tochter Ahlefeldts, Christine Sophie Amalie, 1650 geboren, heiratete zunächst den dänischen Obersten Claus von Oertzen, und zwei Jahre nach Scheidung dieser Ehe, im Jahre 1684, den Grafen

Johann Gottfried von Kielmannsegg,

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Rückseite der 1849 erbauten Mühle und Blick auf das Stauwehr und den Lagerschuppen an der Mühlenstraße

der vorher in spanischen, dann in kaiserlichen Diensten gestanden und letztere verlassen hatte, weil seinem Gesuche um Versetzung zur Artilleriewaffe nicht sogleich entsprochen
worden war. Er war nach Holstein gegangen und Major und Oberstleutnant in dänischen Diensten geworden.
Von Kielmannsegg wissen wir manches aus der Zeit des Freiheitskampfes der Bramstedter Bauern und wenn seine Gemahlin behauptete, daß sie imstande wäre, ihm 30 Criminalverbrechen nachzuweisen, so finden wir, wenn wir Zweifel darüber haben könnten, ob nicht ein anderer Kielmansegg Eigentümer des adeligen Gutes gewesen ist, eine auffallende Aehnlichkeit dieser Charaktermerkmale, die uns aus den Ueberlieferungen Jürgen Fuhlendorfs und aus den Behauptungen der eigenen Gemahlin Kielmannsegg erkennbar geworden sind. Aber auch diese Ehe mit Johann Gottfried von Kielmannsegg wurde nach beiderseitigem Uebereinkommen im Jahre 1686 [Anm. J-U S: richtig wohl 1696] für nicht rechtsgültig erklärt, 1696 wurde der Bramstedter adelige Hof verkauft, die königliche Genehmigung hierzu jedoch nur mit dem Vorbehalte erteilt, daß Mühle und Gayen in unveräußerlichem Besitze der Nachkommen der Wiebke Kruse zu bleiben hätten. Außerdem behielt sich der König das Rückfallsrecht an diesen beiden Besitzungen vor. Nach dem Verkaufe des adeligen Gutes wurde von dem Grafen von Kielmannsegg versucht, in den Besitz der Einkünfte zu gelangen, die seine von ihm geschiedene Gemahlin aus der Mühle hatte. Er behauptete, eine Forderung von 6000 Gulden zu haben und er verlangte, daß die Einkünfte aus dieser Mühle, die jährlich 460 Taler betrugen, solange an seinen Anwalt gezahlt werden sollten, bis seine Forderung „nebst Interessen und Unkosten“ beglichen sein werde. Wiederholt machte er diese Versuche, bis die Angelegenheit nach seinem Tode (1724) in Vergessenheit geriet. Seine Gemahlin, welche eine 3. Ehe eingegangen war, starb, fast 86 Jahre alt, im Jahre 1729. Durch ihre Tochter erster Ehe, Charlotte Friederike von Oertzen, kamen Mühle und Gayen in den Besitz des

Grafen Thomas Theodor von Schmidegg

in Ungarn und damit für eine längere Periode in das Eigentum der Angehörigen dieses Geschlechts. Mühle und Gayen wurden zunächst auf bestimmte Zeit verpachtet. Der letzte Zeitpächter war von 1739 an der Müller Peter Haacke. Der Verpächter war damals Friedr. Graf von Schmidegg (wohl ein Sohn von Thomas Theodor von Schmidegg). Die letzte Zeitpacht war vorgesehen für einen Zeitraum von 20 Jahren, also bis 1759.
Im Jahre 1740 wurde von dem Amtmann Hans Rantzau in Bramftedt ein Befehl erlassen, worin den Bramstedischen Mühlengästen wiederum aufgegeben wurde, bis auf weiteres Grützmühlen abzuschaffen. (Solche Mühlen waren damals sowohl im Flecken Bramstedt bei Rasmus Juel als auch in Wiemersdorf bei Jacob, Gripp,in Quarnstedt bei Marx Runge und in Hagen bei Marx Vöges Witwe.) Die Bekanntgabe dieses Befehls wurde von den Vertretern der einzelnen Ortschaften durch Unterschrift anerkannt und diese schriftliche Bestätigung gibt uns Kenntnis von dem örtlichen Umfang des Mühlenzwangsdistrikts und die beigefügten Namen geben zugleich Kunde von einigen damals hier seßhaften Geschlechtern.

So unterschrieben:
Für Bramstedt: Marx Schümann, Joh. Pingel.
Hinrich Behrens, Johann Langhinrichs, Erasmus Juel.
Für Wiemersdorf: Jacob Gripp, Tim Fischer.
Für Armstedt: TimmTodt, Marx Gripp.
Für Fuhlendorf: Hans Ricken, Peter Hein.
Für Boyemühlen: Marx Runge, Jasper Boy.
Für Hardebek: Detlef Schultz. Hans Lohrenss.
Für Hasencrog: Jasper Fehrs, Claus Fischer.
Für Borstel: Hinrich Buntz.
Für Quarnstedt: Marx Rungen, Paul Harbeck.
Für Hagen : Tim Ohrt, Claus Scharp.
Für Föhrden-Barl: Henning Kruse, Jürg. Karstens
Für Fuhlendorf erwähne ich noch, daß der Name Ricken nicht mit Sicherheit zu entziffern war, daß ich aber annehme, den Namen richtig wiedergegeben zu haben. Ähnliche Befehle waren bereits 1712 und 1725 für das adelige Gut erlassen worden, zu welchem die Ortschaften Hitzhusen und Weddelbrook gehörten. Auch von dem Amtmann Grafen Stolberg ergingen 1746 u. 1755 gleiche Verfügungen.

Die letzte Zeitpacht wurde alsbald abgebrochen. Am 29. März 1746 wurde der erste Erbpachtvertrag abgeschlossen und zwar wurde nunmehr Siegfried Hans Christopher Wichmann der erste Erbpächter.
Haacke wurde abgefunden. Die Objekte, die für diese Erbpacht in Frage kamen, bezogen, sich auf die Mühle, die Gerätschaften, Gebäude, Garten, Gründe wie auch auf das sog. Rottenmoor und Mönken Gayen samt den diesen Stücken anklebenden Gerechtigkeiten. Zu den letzteren gehörten u. a. der Lachsfang, freie Fischereien der Mühlenkuhle, der hauswirtschaftliche Gebrauch und Abnützung des Mönken Gayen und des dazu gehörigen Rottenmoors, samt der Jagd darauf und „was ferner vom Verpächter und den vorigen Konduktoren besessen und genossen worden war oder was vorher besessen und genossen hätte werden können“. Die jährliche Pacht betrug 450 Reichsthaler.
Siegfried Hans Christopher Wlchmann hatte mehrere Söhne, von denen Siegfried Christoph Wichmann die Mühle bekam einschl. Gayen. Dieser war,verheiratet mit Metta Magdalena Margaretha Butenschön. Tochter des Kirchspielvogts und Zollverwalters in Bramstedt.
Der zweite Erbpächter, der den Vorteil hatte, daß er wegen der allmählich steigenden Kornpreise und bei der sich stets gleichbleibenden Pacht imstande war, letztere zum allergrößten Teil aus den Einkünften seiner umfangreichen Ländereien bestreiten zu können, gab sich damit nicht zufrieden und versuchte, den Nutzen, der ihm durch die Zwangsgerechtigkeit bereits ohne Weiteres geboten wurde, in weitestem Maße zu erhöhen.

Hierfür einige Beispiele.
1. Der Müller Detlef Hudemann in Neumünster, der gleichfalls Erbpächter war, verkaufte an hiesige Einwohner Mehl und.geschrotenes Malz. Wichmann, der behauptete, das Recht zu haben, diese Einfuhr verbieten zu können, ließ Hudemann bei der nächsten Gelegenheit arretieren. Auf sofortige Veranlassung Hudemanns wurde Wichmann aufgegeben, für seine Behauptungen den
Beweis zu erbringen. Wichmann blieb diesen Beweis schuldig, Hudemann kam darauf wieder frei. Durch diesen Vorfall wurde erreicht, daß die Einwohner Bramstedts die Freiheit behielten, ihren Mehlbedarf decken zu dürfen, bei wem sie wollten.
2. Nach diesem mißglückten Versuch bemühte Wichmann sich unmittelbar in Kopenhagen, um sich dort eine ausschließliche Konzession auf Mehl, Schrot und Malz zu verschaffen und um auf diesem Wege, insbesondere die hiesigen Bäcker zu zwingen, ihren Mehlbedarf bei ihm zu decken. Auch dieser Versuch schlug fehl. Die Kgl. deutsche Kanzlei in Kopenhagen gab sein Gesuch zunächst zurück an den hiesigen Flecken. Die Antwort darauf führte ohne weiteres zur Ablehnung.
3. Der. Drittel-Hufner Lahann hatte für seinen Privatbedarf in seinem Hause 3 Himpen Grütze gemahlen. Lahann wurde auf Betreiben Wichmanns behördlicherseits die Mühle weggenommen. Dieser Erfolg Wichmanns war aber nur ein vorübergehender.
4. Der Flecken Bramstedt nahm gegenüber den übrigen Ortschaften des Kirchspiels eine Sonderstellung insofern ein, als die Eingesessenen, das Recht hatten, bürgerliche Nahrung zu treiben, ohne in der Ausübung der Gewerbe durch Beschränkungen, insbesondere durch solche des Mühlenzwanges behindert zu sein. So hatten einige Einwohner des Fleckens seit längerer Zeit unter Außerachtlassung der vorherigen Verbote Grützmühlen angelegt, um aus Buchweizen, Hafer und Gerste gewerbsmäßig Grütze zu machen. Vorher war die Grütze aus Kellinghusen eingeführt worden, nachdem — wohl irrigerweise — frühere Verbote auch als auf den Flecken bezüglich angesehen worden waren. Zu Zeiten Wichmanns waren es zwei Grützmühlen, die betrieben wurden, und zwar
1. von Schnackenberg mit den Vorgängern von Hans Kröger und dem Vater des Letzteren, Jochim Kröger,
2. im Landweg von Claus Schmidt mit den Vorgängern von Hinrich Lahann, Hans Reimers und Hans Juel. Wichmann behauptete nun abermals, obwohl er selbst keine Einrichtung dazu geschaffen hatte, Grütze mahlen zu können, das Recht zu haben, Fleckensleuten auch die gewerbsmäßige Herstellung von Grütze untersagen oder verlangen zu können, daß er dafür eine hohe Entschädigung bekam. Hiergegen erhoben sich aber die ganzen Fleckenseinwohner und nach einem langwierigen Prozeß und nach manchen Verärgerungen auf beiden Seiten ging auch dieser Streit für Wichmann verloren.

Das Verhalten Wichmanns läßt erkennen, daß das Zwangsrecht einer Mühle Zustände schaffen konnte, durch die ein solches Recht zu einer drückenden Last wurde und wer die Geschichte des Fleckens Bramstedt kennt, wird zugeben müssen, daß das Verhalten Wichmanns Aehnlichkeit hatte mit demjenigen des Grafen Kielmannsegg im Jahre 1685, dem glücklicherweise ebensowenig ein
Erfolg beschieden war, wie dem zweiten Erbpächter der Mühle. Die spätere Zeit hat bewiesen, daß ein gut geleiteter Mühlenbetrieb im freien Wettbewerb mit anderen Mühlen sehr wohl ohne ein solches Zwangsrecht existieren kann.
Die Eigentums- und Besitzverhältnisse dieser Mühle waren insofern auch eigenartige und vielleicht seltene, als die Grafen Schmidegg, welche Eigentümer der Mühle waren, und in Üngarn wohnten und in deren Familie sich das Eigentumsrecht nur vererben durfte, nicht das Recht hatten, die Mühle zu verkaufen. Der Familie Wichmann war es andererseits aus dem gleichen Grunde ganz unmöglich gemacht, Eigentümer zu werden. Erst die spätere Gesetzgebung schuf hierin Wandel.
Der nächste Erbpächter war Johann Nicolaus Christopher Wichmann. Durch dessen Tochter Metta Elisabeth kamen Mühle und Gayen 1846 in den Besitz des in Kampen geborenen

Nikolaus Friedrich Paustian.
[25.12.1823 – 15.1.1920]

BUch_NF_Neg_Film_03_Bild_032Mit diesem begann für die Mühle ein Zeitabschnitt, der außerordentlich reich an Ereignissen wurde.

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Giebel der 1849 erbauten Mühle

1. Anläßlich der Erhebung Schleswig-Holsteins 1848 wurde der Flecken Bramstedt sowohl in diesem Jahre als auch in den folgenden Jahren von Truppengattungen aller Art durchzogen, die hier und im übrigen Kirchspiel Quartiere bezogen. Auch die Mühle wurde hiervon in stärkstem Maße betroffen.
2. Am 14. Mai 1849 wurde die alte (nach dem Brande von 1628 wiederhergestellte) Mühle, die aus Holz errichtet war, abgebrochen. Am 31. Juli gleichen Jahres, wie heute noch eine Inschrift erkennbar macht, wurde die neue Mühle gerichtet.
3. Im Jahre 1651 wurde vom Mühlendamm bis zum Pastorathause ein erhöhter Weg geschaffen anstelle einer Fußpassage, die durch einen niedrigen Sumpf hindurchführte.
4. 1854 wurde endlich der Mühlenzwang beseitigt und diese Tatsache wird vom ganzen

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Die 1854 erbaute Lohmühle Ende der 1970er Jahre vor ihrer Sanierung

Kirchspiel mit großer Befriedigung aufgenommen worden sein.
5. Im Sommer gleichen Jahres wurde auf dem Mühlendamm eine zweite massive Mühle gebaut, wie sie dort heute noch steht. Sie war ursprünglich als
6. Lohmühle gedacht. 1855 wurde endlich die Mühle freies Eigentum des bisherigen Pächters. Die Erbpacht wurde abgelöst.
7. Dem nunmehrigen Eigentümer der Mühle gelang es, sein Absatzgebiet für Mehl über die deutschen Grenzen hinaus bis nach England auszudehnen.
8. Seine Besitzungen vermochte er wesentlich zu ergänzen und so hatte er zeitweilig zu Eigentum: die Mühle mit den zu ihr gehörigen Ländereien, den jetzigen Hof Gayen, den jetzigen Hof Bissenmoor und von dem früheren adeligen Gut das Torgebäude und größere Wiesenflächen an der Bramau und anderes mehr.

Wenn wir die in den vorigen Zeilen mitgeteilten Tatsachen noch einmal überschauen, so ergibt sich folgendes überraschendes Resultat: 1633 wurde der adelige Hof, die Mühle und Gayen unter einer Hand vereinigt. 1696 wurden Mühle und Gayen von dem adeligen Hof wieder getrennt. Nikolaus Friedrich Paustian brachte fast den ganzen ursprünglichen in der Gemarkung Bramstedt belegenen Besitz der Wiebke Kruse — wenn auch nacheinander und zu verschiedenen Zeiten — vorübergehend wieder in seine Hand.
Mühle und einige Ländereien (aber jetzt ohne Gayen) gingen im Jahre 1883 in das Eigentum des Sohnes Otto Paustian [+ 1925] über. Seit dem Tode des Letzteren befindet sich die Mühle im Besitze der Erben des Verstorbenen. [Fritz Paustian, 1884 – 1963] Gayen ist seinen eigenen Weg gegangen. Mit seinen umfangreichen Gebäuden, mit seinen in guter Kultur befindlichen Ländereien und mit einer Haltestelle für die Eisenbahn ist es über den ursprünglichen Rahmen seiner Bedeutung weit hinausgewachsen.
Damit hat die Darstellung der Geschichte einer Mühle vorläufig ihr Ende erreicht, die, mehr wie je ein anderes Unternehmen, Jahrhunderte hindurch mit der Bevölkerung des ganzen Kirchspiels in lebendiger Weise in Verbindung geblieben ist.        R.

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