Kühl / Schadendorf: Kleine Historie der Bramstedter Fleckensgilde

Schriften zur Bramstedter Vergangenheit IV


Kleine Historie der Bramstedter Fleckensgilde

von
August Kühl

aufbereitet und
kommentiert
von
Jan-Uwe Schadendorf

 Bad Bramstedt
1996


Vorwort

Mit gewisser Aufgeregtheit hat die hiesige Vogelschützengilde reagiert, als ich Ende Mai dieses Jahres in Vorgriff auf dieses Heft einen Auszug veröffentlichte, in dem der Autor August Kühl davon spricht, daß die Vogelschützengilde von 1695 (!?) aus der Fleckensgilde hervorgegangen sein könnte.
Darum will ich mit diesem Heft den Text des August Kühl komplett vorstellen (aus den Bramstedter Nachrichten, 5 .4.1938 u.ff.), ergänzt um einige Passagen, die sich genauer in Hans Hinrich Harbecks Chronik von Bramstedt, 1959, finden. Diese Passagen habe ich jeweils kursiv hervorgehoben, um die Unterscheidung zu ermöglichen.

August Kühls und Hans Hinrich Harbecks Ausführungen blieben seinerzeit offenbar unwidersprochen und wurde ohne Aufgeregtheit aufgenommen. Ihr Renomee als anerkannte Heimatforscher sollte Anlaß genug sein, sich mit ihren Feststellungen auseinanderzusetzen. Und so wiederhole ich nicht nur ihre Aussagen, sondern füge ein Kapitel an, um die ausgelöste Diskussion zu beleben und zu vertiefen. Möge dies Anstoß für Interessierte sein, die Angelegenheit genauer zu untersuchen.

Im übrigen soll dieses Heft keine Chronik der Fleckensgilde ersetzen, aber vielleicht kann  es einen  Baustein davon bilden.

im Juni 1996

 Jan-Uwe Schadendorf


Die Bramstedter Fleckensgilde
von August Kühl
in Bramstedter Nachrichten vom 5.4.1938 ff.

Teil I:
 Schon mehrfach ist darauf hingewiesen worden, daß das Jahr 1938 für Bad Bramstedt ein Jahr der Jubiläen sei, indem in diesem Jahre der Männerchor auf ein 80jähriges, die Feuerwehr auf ein 60jähriges, der Verkehrsverein auf ein 50jähriges und die Jürgen-Fuhlendorf-Schule auf ein 30jähriges Bestehen zurückblicken können. Ganz vergessen ist dabei unsere alte ehrwürdige Fleckensgilde, die nach Ausweis des Gildebuches im Jahre 1688 gegründet worden ist, also ein Alter von 250 Jahren hinter sich hat. Das mag Veranlassung sein, daß wir uns ein wenig näher mit ihr beschäftigen.
Früher verlegte man das Gründungsjahr allgemein in das Jahr 1674. Den Anlaß dazu gab ohne Zweifel der bekannte Stein an der Schlüterschen Ecke (Anm.: Rolandseck) mit der Inschrift J.F.D. 1674. Die Buchstaben J F D weisen ja, darüber gibt es nur eine Meinung, auf Jürgen FuhlenDorf hin, der als der Gründer gilt. Was lag näher als daß man die neben dem verkürzten Namen stehende Jahreszahl als das Geburtsjahr der Gilde annahm. Folgerichtig beging man im Jahre 1874 bei Claus Schlüter, also in dem derzeit von Jürgen Fuhlendorf bewohnten Hause, den Gildetag zur Feier des 200jährigen Bestehens in besonders festlicher Weise. Ein zweiter Stein mit derselben Inschrift findet sich übrigens in der Umfassungsmauer des Rolandhügels. Schon früher wurde von anderer Seite überzeugend nachgewiesen, daß das Jahr 1674 als Gründungsjahr der Gilde nicht in Frage komme. Welche Bedeutung das Jahr 1674 für Bramstedt oder für seinen damaligen Fleckenvorsteher Jürgen Fuhlendorf hatte, diese Frage mußte offen gelassen werden.
Jürgen Fuhlendorf ist in dem Schlüterschen Hause im Jahre 1644 als Sohn des Hans Fuhlendorf und der Abel, geb. Kruse, aus Weddelbrook geboren. Sein Geburtstag ist nicht genannt, es wird nur vermerkt, daß er am dritten Ostertage getauft worden ist. Sein Vater starb 1669; dann führte seine Mutter einige Jahre die Wirtschaft, und im Jahre 1672 übergab sie ihrem Sohn Jürgen die Stelle. Er „befreyti sich“ mit Anna Hennings, und sie haben zur Taufe gesandt 1674 eine Tochter Abel, 1677 eine Tochter Metta, 1679 einen Sohn Hans, 1681 einen Sohn Konrad Hinrich, 1686 einen Sohn Jürgen. 1708 hat Jürgen Fuhlendorf seinem Sohn Hans das Erbe übergeben, der sich verehelichte mit der Jungfrau Margaretha Hamerich. Jürgen Fuhlendorf ist dann aufs Altenteil gezogen und hat dort anscheinend noch recht lange gelebt, hat damals als alter Mann auch wohl seine Erlebnisse aufgeschrieben. Das letzte, was er berichtet, stammt aus dem Jahr 1708. Sein Todesjahr kennen wir nicht; von 1711 bis 1725 ist eine Lücke in den Kirchenbüchern, und in diesen Tagen wird er gestorben sein. Wir sehen, daß aus seinem Lebenslauf sich nichts ergibt, was uns die Anbringung der Zahl 1674 auf dem Stein erklären könnte. Oder sollte er, als ihm in diesem Jahr das erste Kind geboren wurde, in seiner Vaterfreude die Inschrift haben einmeißeln lassen ?
In dem ältesten noch vorhandenen Gildebuch der Fleckensgilde, das zwar erst aus dem Jahre 1756 stammt, dessen Vorläufer aber „drei alte Bücher“, die noch lange Zeit als zum Inventar der Gilde gehörend angeführt werden, waren, heißt es auf der ersten Seite: „Anno 1688 ist im Namen der heiligen und hochgelobten Dreifaltigkeit dieses Fleckens Bramstedter Gildebuch und Feuerordnung ins Reine geschrieben und in nachfolgendem von allen Gildebrüdern beliebet und von denen Herrn Kirchspielvogt konfirmieret worden, wonach sich ein jeder Gildebruder zu richten halte.“ Die drei alten Bücher, die sicher auf das Gründungsjahr 1688 zurückreichten, die wahrscheinlich auch Näheres über die Gründung selbst enthielten, sind dann später verloren gegangen. Wohl nicht zu Unrecht darf man annehmen, daß sie von dem Gründer der Gilde, Jürgen Fuhlendorf, angefangen und jahrelang geführt worden sind, und wenn die Überlieferung diesen hervorragenden Mann als denjenigen nennt, durch den die Gilde entstand, so gründet sich diese Überlieferung, wie wir annehmen dürfen, auf diese später verloren gegangenen Aufzeichnungen.

(Anm.: Hier irrt A. Kühl wohl, da zwischenzeitlich die Existenz einer Gilde schon für 1677  und 1560 nachgewiesen werden konnte; ob J. Fuhlendorf damit in Verbindung zu bringen ist, muß offen bleiben. Schon die Formulierung für 1688 von „ins Reine geschrieben worden“ weist deutlich auf eine bereits vorhergehende Existenz der Gilde hin.
Mag sein, daß J.F. in einer bestehenden Gilde der Begründer des Tanzes um den Roland gewesen ist und sich daraus die Überlieferung ergeben hat.
)

In dem Gildebuch heißt es weiter: 1741 den  3. August sind die Gilden von unserm in Gott ruhenden König Majestät Christian dem Sechsten niedergeleget und anstatt die Gilden die allgemeine generale Königliche Brandgilde und Brand=Assekruranz=Kassa aufgerichtet und dabei eine Gilde in jedem Kirchspiel, darin Insten (besitzlose Einwohner) und Eigentümer zusammen waren, welche so schwer war als Auswärtige zu erhalten und so wenig brachte, klagten wir darüber bei Ihro Königlicher Majestät und erhielten eine allergnädigste Königliche Conzession, daß wir Gilden neben der Brandkasse außerhalb des Amtes für unsere Meublen annehmen können. Lautet die allergnädigste Conzession folgendermaßen: “ — Es folgt nun die Abschrift einer königlichen Resolution, gerichtet an den Amtmann in Segeberg, aus der hervorgeht, daß die Eingesessenen der Kirchspiele Bramstedt, Segeberg, Leezen und Bornhöved ein Gesuch an den König eingereicht hatten mit der Bitte, sie von dem Beitritt zu der 1741 ins Leben gerufenen allgemeinen Königlichen Brandgilde und Brand=Assekuranz=Kasse zu entbinden. Der König hatte dieser Bitte, nachdem er die Meinung des Amtmanns eingeholt, entsprochen, wobei er nur den Vorbehalt macht, daß kein Versicherungsbetrug durch doppelte Versicherung erfolgen dürfe, und solchen, die dennoch versuchen sollten, sich auf diese Weise widerrechtlich zu bereichern, die schärfsten Strafen androht. Er fordert, um derartigen Versicherungsbetrug zu verhüten, die Amtsbevollmächtigten und Brandaufseher auf, sich von Zeit zu Zeit genau zu erkundigen und anzuzeigen, wieviel Gilden ein Amtseingesessener hatte und wie hoch er sich seiner Meublen halber habe einschreiben lassen, damit allenfalls den Übertretungen Maß und Ziel gesetzt werden könne.
Aufgrund dieses Erlasses konnte die 1688 gegründete und 1741 durch königliche Verordnung außer Kraft gesetzte Bramstedter Fleckensgilde wieder neu ins Leben gerufen werden. Das geschah 1756. Diese Jahreszahl trägt auch das noch vorhandene, in Schweinsleder gebundene Gildebuch. Die Prägungen zeigen noch Reste ursprünglicher Vergoldung. Sie beweisen uns nicht nur den frommen Sinn unserer Väter, sondern sie sind auch ein lebendiges Beispiel dafür, was für wertvolle Arbeit das Handwerk zu leisten verstand. Das Buch enthält auf seinen 457 Seiten reiches heimatkundliches und kulturgeschichtliches Material, womit wir uns in einigen nachfolgenden Artikeln näher beschäftigen werden.

Teil II:
 Der schon im ersten Artikel angeführte Satz aus dem Gildebuch von 1756: „Anno 1688 ist dieses Flecken Bramstedter Gildebuch und Feuer=Ordnung ins reine geschrieben und in Nachfolgendem von allen Gildebrüdern beliebet und von denen Herrn Kirchspielvogt konfirmieret worden, wonach sich ein jeder Gildebruder zu richten halte“, wird wörtlich aus dem ältesten Gildebuch übernommen sein. Dasselbe dürfte gelten von der Gilderolle, die, eingeleitet durch den Satz: „Darauf haben wir 1756 den 9. Juny unser Arbeits-, Fuhr-, Kleyden-, Tragen-, Läuten-, und Folgen=Gilde wieder aufgerichtet im Flecken Bramstedt“, auf den folgenden Seiten niedergeschrieben ist. Aus ihr erfahren wir manches über Zweck und Einrichtung der Gilde. Ergänzt werden sie durch hier und da im Gildebuch vorhandene gelegentliche Bemerkungen; manches muß man zwischen den Zeilen lesen. Es ergibt sich, daß die Gilde sich eine dreifache Aufgabe gesetzt hatte.
Ersten war sie die erste Bramstedter Feuerwehr, indem sie Brandschäden zu verhüten bestrebt war. Die Gildebrüder waren verpflichtet, in heißen und trockenen Zeiten mit Wasser gefüllte Tonnen vor ihren Häusern bereitzustellen. Noch in den vierziger Jahren des vorigen Jahrhunderts begegnen wir in den Gilderechnungen dem Posten: „Jakob Rickert“ – das war der damalige Gildebote – „ansagen: Wasser vor die Tür !“ Die Gilde hatte ferner drei Wasserköven, wohl so viel als  Wasserkübel, die, auf den Wagen gesetzt, zum Heranfahren von Löschwasser an die Brandstätte dienten. Die Gildebrüder waren verpflichtet, bei jedem Brande ungesäumt mit ihrem Gerät – Feuereimer, Haken und Leiter – zur Brandstätte zu kommen, um unter Leitung der Gildemeister das Feuer zu bekämpfen. Die Löschmannschaften waren gehalten, so lange zu bleiben, bis Gildemeister oder Gildeschreiber ihnen die Erlaubnis zum Fortgehen erteilte. Nachdem der Brand gelöscht war, stellte die Gilde aus ihrer Mitte die Feuerwache. Es währte nicht lange, da sehen wir die Gilde schon im Besitz einer Spritze. Seit 1765 werden bereits „Sprützenmeister“ erwähnt . Er, sowie die Spritzenmannschaft, wurden aus den Gildebrüdern durch die Gildemeister und Achtmänner ernannt. Die Spritze war, wie man sie damals kannte, eine sogenannte Kastenspritze ohne Saugrohr, nur mit einer ledernen „Schlange“, durch die das Wasser, das mit Eimern in den Kasten gegossen wurde, in die Glut geschleudert wurde. Wenn angängig, bildete man eine Wasserreihe. Von der Au oder vom Brunnen bis zur Brandstätte, da, wo wie Spritze arbeitete, standen, in Reichweite aufgestellt, zwei Reihen Menschen, Männer, Frauen und größere Kinder. In der einen Reihe gingen die vollen Wassereimer von der Au zur Spritze, während durch die andere Reihe die leeren Eimer wieder zur Au befördert wurden. Um das Leder der Schlange geschmeidig zu erhalten, mußte es gut geschmiert werden. Die Spritzenmeister erhielten 1767  3 Mark „vor Schmier die Sprütze“.
Zum zweiten war die Fleckensgilde ein Feuerversicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Die Gildebrüder waren verpflichtet, einen Tag oder auch zwei oder drei, je nach dem wie sie sich hatten einschreiben lassen, nach einem Brande den „Schadhaften“, dem durch das Feuer Geschädigten, bei der Reinigung der Brandstätte und beim Wiederaufbau des Hauses zu helfen. Das Reinigen der Brandstätte erforderte wenig Arbeit. Die mit Stroh gedeckten Fachwerkhäuser, bei denen die Wände vielfach noch aus Reisigflechtwerk mit Lehmbewurf bestanden, während auch bei dem inneren Ausbau fast nur Holz verwendet wurde, hinterließen wenig Brandschutt. Nach einigen Tagen schon konnte mit dem Wiederaufbau begonnen werden. Ein Grund wurde nicht gegraben. Große Steine, oftmals völlig unbehauen, genügten, genügten, um das Haus zu tragen. Dann begann das Schlagen und Heranfahren des Bauholzes. Die letztgenannte Arbeit lag denjenigen Gildebrüdern ob, die sich mit einer ganzen oder halben Fuhre hatten einschreiben lassen. Erstere hatten einen ganzen, letztere einen halben Tag zu fahren. Beim Behauen und Herrichten des Holzes legten alle Hand mit an; ät und Säge wußte jeder zu handhaben. Die genaue Zahl der Gildebrüder, wonach man die Zahl der Arbeitstage abschätzen könnte, läßt sich nicht angeben. Es werden reichlich 100 gewesen sein, die sich zur Handarbeit verpflichtet hatten, darunter gegen 50, die außerdem Fuhren zu leisten hatten. In der Regel wird das haus richtfertig gewesen sein, wenn jeder seinen ersten Arbeitstag hinter sich hatte. Die übrigen ein oder zwei Tage dienten dazu, um nach Anweisung des Schadhaften das Haus seiner Vollendung entgegenzuführen. Der Verpflichtung zur Arbeit stand die Berechtigung, im eigenen Brandfall daßelbe von seinen Gildebrüdern zu verlangen gegenüber.
Dritten standen die Gildebrüder in Todesfällen einander bei. Die nächstwohnenden Gildebrüder waren verpflichtet, die Leiche des Verstorbenen einzukleiden, in den Sarg zu legen und den Sarg zu Gruft zu tragen. Sie hatten auch noch das Grabgeläut zu verrichten und wahrscheinlich auch die Gruft zu graben. Alle Gildebrüder mußten dem Verstorbenen das letzte Geleit geben. Die Gilde hielt mehrere Leichlaken, teils schwarze, teils weiße, von denen eins über die Totenbahre, auf der der Sarg zur Grabstätte getragen wurde, ein anderes vielleicht über den Sarg gebreitet wurde. Ferner waren zwei zinnerne Leuchter vorhanden, jeder zweiarmig. Sie standen erhöht auf je einem Gestell – Geridohm wurde es genannt – am Kopfende des Sarges. Die Leuchter sind nach 1860 in der Gilde gebraucht. Die Leuchter samt den zugehörigen Kerzen und die Leichlaken wurden auch außerhalb der Gilde gegen eine Gebühr verliehen; letztmalig scheint das im Jahr 1866 erfolgt zu sein. Das Reinigen und Instandsetzen der Leuchter erfolgte zum letztenmal im Jahre 1874. —
So war die Fleckensgilde also die erste Feuerwehr im Ort, sie war ein Feuerversicherungsverein auf Gegenseitigkeit, und sie war eine Totengilde. Außerdem wurde von der Gilde darauf gehalten, daß jeder Gildebruder sich ehrbar betrug. Wer bei den Zusammenkünften Streit anfing, wurde dafür durch Verhängung einer Brüche bestraft. Desgleichen derjenige, der sich ohne Rock in der Gildeversammlung sehen ließ. Aber auch darüber hinaus hatte die Gilde ein wachsames Auge auf ihre Angehörigen und trug Sorge dafür, daß sie auch außerhalb der Gildeveranstaltungen sich nichts zu schulden kommen ließen. Kein Gildebruder durfte beispielsweise durch Erntearbeiten die Sonn= und Feiertage entheiligen, nur wenn große Not war, durfte an solchen Tagen eingefahren werden. So suchte die Gilde, ähnlich wie die Zünfte und Innungen, in jeder Hinsicht erziehlich auf ihre Angehörigen einzuwirken. Auch die Armen wurden nicht vergessen, denn bei der Festsetzung der Brüchen lesen wir öfters die Bestimmung, daß ein Teil dieser Brüche den Armen gegeben werden solle.

Teil III:
Nachdem in den beiden vorhergehenden Artikeln versucht worden ist, ein Bild der Gilde zu entrollen, wie es sich ergibt aus der Zeit von der Gründung im Jahre 1688 und aus den Zeiten der Neugründung im Jahre 1756, dürfte es erwünscht sein, jetzt etwas mehr in einzelne zu gehen. Wir schicken voraus eine Übersicht über die verschiedenen Abschnitte, in die das Gildebuch eingeteilt ist, nach dem im Buch vorhandenen „Register, wo ein jeder Punkt zu finden“.
Die Gilderolle pag. 1. Die Nahmen der Gildebrüder pag. 24. Die Nahmen der Gildebrüder, welch ihn – d.h. die Gilde- zu Fuhren haben pag. 124. Die Nahmen der Achtmänner pag. 165. Die Nahmen welche das letzte Mahl geschenket haben pag. 250. Bey welchen die Wacht ist, wenn Feuers Brunst entstehet pag. 240. Die Nahmen des p.t. Gildemeisters und bey welchem der Vogel und die Röhrken in Verwahrung sind pag. 299. 1823 ist bey der Gilde ausgemacht, welche bey die große Spritze und bei die kleine Spritze arbeiten pag. 270. In welchen Häusern die Gilde gehalten wird im Flecken ist zu sehen pag. 447, pag. 433 ist zu finden, wenn Streit im Gildehaus und was einer dafür bezahlt hat. pag. 420 diejenigen ihre Namen, so das alte Leichlaken von die vorige Zeit frey haben und weiter mit der Gilde nichts zu thun. pag. 421 1759 hat Michel Stüven das neue Leichlaken bezahlet und hat er vor sich und seine Kinder zu genießen, solange sie unbefreyet sind: 1759 ein neu Leichlaken gezeugte und haben zu genießen nach pag. 421 und 422 Abschiedsleute, die das neue Leichlaken bezahlet haben 1795. pag. 451. 1793 an welchen die Arbeiten an die Sprütze ist, wenn Feuersbrunst entsteht. —
Unsere Aufmerksamkeit wenden wir zunächst der Gilderolle zu. Sie enthält eine ganze Reihe von Abschnitten:
„1. Die ganze Gilde hat einstimmig beliebet, daß, was Gott in Gnade verhüten wolle, einer schadhaft würde, die Arbeit und Fuhren zu leisten, wenn er sie verlangt, sowie einer im Gildebuch eingezeichnet ist. Sollte aber einer sich hierin säumig verhalten, so soll er der Gilde zur Strafe geben 1 Mark.“
2. Dieser Abschnitt handelt von dem Verhalten bei üblen, d.h. ansteckenden Krankheiten. Wie die Vorschriften lauteten, ist nicht mehr festzustellen, da ein Teil des betreffenden Blattes abgerissen ist.
„3. ist beliebet, daß in einer solchen Krankheit aus eines jeden Gildebruders Hause einer folgen muß, wenn sie angesagt sind. Wenn er aber selber krank oder notwendig ausreisen oder ausgereist, ist er frey. Wer ohne notwendige Entschuldigung außen bleibt, soll der Gilde Strafe zahlen 8 Schilling.
„4. Da bey guten gesunden Zeiten die Gewohnheit, daß die nächsten Nachbarn kleiden, tragen und läuten, ist beliebet, daß doch aus eines jeden Gildebruders Hause einer folgen muß“ (Strafe bei Unterlassung das erste Mal 4 Schilling, das anderemal 8 Schilling, das drittemal von der ganzen Gilde willkürlich festgesetzt).
5. fehlt, weil das Blatt teilweise abgerissen.
„6. Wenn eine Feuers Brunst entsteht, soll ein jeder Bruder mit sein Feuergerät eiligst sich dahin verfügen und alle menschliche Hilfe leisten und die Gildemeisters ihre Befehle und Orders gehorchen, bey Strafe an die Gilde 8 Schilling.“
„Auch ist bewilliget worden, wenn einer Sonn- und Festtags Heu- oder Korn- oder sonsten Arbeit verrichtet, da es wider Gott und alle christliche Ordnung ist; derjenige, der darüber betroffen wird, soll unerbittlich der Gilde geben Strafe 2 Mark, wovon die Hälfte soll zufließen den Armen, die andere soll in die Gildekasse gehen. Und wenn einer die Gilde nicht hat und solches nicht achtet, soll er die Obrigkeit angezeiget und nach Willkür dafür bestraft werden. Jedoch wenn es eine hohe Not erfordert in der Ernte nach der hohen königlichen allergnädigsten Verordnung frey bleibet einzufahren.“
„7. Auch ist beliebet, daß die Gilde soll alle Jahr den Mittwoch nach Pfingsten wie vorher soll gehalten werden, und geht Morgens um 10 Uhr an. Auch ist bewilligt, daß die Gildemeisters und Achtmänner jährlich von die Leichlaken und was sie sonst einhaben, richtige Rechnung ablegen, bei 4 Schilling Strafe.“
„8. Wenn ein neuer Hauswirt die Gilde annimmt, muß sein Nahme im Gildebuch schreiben lassen und gibt vor die Leichlaken der Gilde 1 Mark und dem Schreiber zwei Schilling.“
„9. Wenn einige von den Gildebrüdern alten Haß, Streit oder gar Schlägerei anfangen, soll eine jede Person ohne Unterschied zur Strafe der Gilde geben 2 Mark. Davon soll die Hälfte den Armen gegeben und das andere der Gilde berechnet werden. Auch ist bewilligt, daß die Gildemeisters und Achtmännern ihren Tisch allein haben sollen und sich niemand unterstehen, dieselben zu tortieren, bey willkürlicher Strafe. Nach ist beliebet, wenn jemand was zu klagen hat, soll er es die Gildemeisters anzeigen. Dieselben sollen es die Achtmänner vortragen, als dann soll demjenigen nach der Gilderolle Recht widerfahren.“
„10. Wenn des Sommers bei hohem trockenen Wetter die Gildemeisters ansagen lassen, daß ein jeder Gildebruder eine Tonne mit Wasser soll vor die Tür setzen, die Gildemeisters den andern Tag herumgehen und nachsehen, und vor dessen Tür keine Tonne mit Wasser ist, soll der Gilde geben Strafe 8 Schilling, davon sollen die Gildemeisters die Hälfte Strafe und das übrige der Gilde berechnet werden.“
„1757 ist von der ganzen Gilde beliebet, daß eine volle Fuhr ist gesetzt auf 1 Mark 8 Schilling, folglich eine halbe Fuhr 12 Schilling, und wenn diejenigen Gildebrüder das ihm zu fahren haben und nicht fahren, dem Schadhaften das Geld zu entrichten, er alsdann sich Wagens oder Fuhren beschaffen muß.“ „Es ist 1765 beliebet, daß wenn einer schadhaft wird, daß er ohne Gottes Gewitter in Brand geraten (Fahrlässigkeit) so soll derjenige, in welchem Haus das Feuer entstanden, die Kosten bezahlen an Sprützenmeister und die die drei Wasserköven bringen, in allem 11 Mark.“  „Hat 1765 die Gilde sich mit die Gildebrüdern adliger Jurisdiktion vereinigt und verglichen.“  „1781. Da bisher viele Klagen entstehen, daß verschiedene weder Tote tragen oder läuten wollen, als ist heute am Gildetage verordnet, daß, sobald sich hinfüro untersteht, weder nicht zu tragen oder zu läuten, derselbe soll 4 Schilling an Strafe erlegen.“  „1822 Die Gildemeister und Achtmänner haben bewilligt, daß wenn künftig die Fleckensgilde gehalten wird, jeder seine Frau im Gildehause mit erscheinen muß bei 4 Schilling Strafe.“

(H.H.Harbeck führt in seiner Chronik u. Notizen noch zu 1822 das Zitat aus dem Gildebuch an:
„daß jetzt die Gilde so schlecht ist und solch große Unordnung herrscht, daß bloß kleine Kinder herum spielen und erwachsene Personen sich schämen, bei Tage dahin zu gehen; bloß Abends und des Nachts sind sie da, daß Knechte und Mägde dann aus dem Hause gehen, ohne ihre Herrschaft vorher gefragt zu haben. Da dieser Fleckens gilde doch seit 1756 wieder in Ordnung gebracht ist und gewünscht wird, daß diese Ordnung wieder genau beachtet wird.“
)

Teil IV:
Aus den Beschlüssen, die in den Jahrzehnten vor und nach 1800 gefaßt wurden, ergibt sich offensichtlich, daß ein gewisser Verfall der Gilde eingetreten war. In diesen Zeiten des Niedergangs mag auch das Besitztum der Gilde verloren gegangen sein. 1756 werden als vorhanden angegeben: die Gildelade, viele Röhrken (zweistellige, nicht mehr lesbare Zahl), alte und neue, 3 Hansebecher, 1 Willkomst, 4 schwarze und 2 weiße Leichlaken, 10 ‚feuern‘ Gildebänke und 16 Schricken im Gildehause, der silberne Vogel mit Kette, Leuchter, Lichter und Geridohms bei Jochim Schweim, dem damaligen Gildemeister, die Röhrken bei Peter Bolling, dem zweiten Gildemeister, die Tauen bey die Vogelstang und auf dem Kirchboden. Soweit die Sachen nicht anderweitig aufbewahrt wurden, übergab der abgehende Gildemeister sie seinem Nachfolger, worüber ein genaues Protokoll aufgenommen wurde. So heißt es beispielsweise: „Anno 1773 ist Hinrich Fuhlendorf abgegangen und Hans Hinrich Bracker wieder zum Gilde Meister erwählet worden, und ist an ihn abgeliefert: 1 alte Lade, 2 neue Liek Laken, 2 alte Liek Laken, 2 Geridohms, 1 Beutel mit Pfennig, 2 Leuchters nebst 4 innen, 3 alte Bücher, der Silber Vogel mit die Kette.“ Zum letztenmal ist diese Übergabe im Jahre 1782 im Gildebuch verzeichnet. Auffällig ist, daß ein silberner Vogel mit Kette darunter war. Man muß daraus schließen, daß die Gilde ursprünglich, und zwar vor 1756, auch das Vogelschießen gepflegt hat, und daß dann, vielleicht 1741, als durch Königliche Verordnung über Aufrichtung der allgemeinen Brandgilde und Brand=Assekuranz=Kasse die Fleckensgilde niedergelegt wurde, vielleicht auch schon früher, unsere jetzige Vogelgilde sich von der Fleckensgilde abgezweigt hat. Ein gewisse Bestätigung dafür liegt auch in der Angabe, daß die Taue zum Teil bei der Vogelstange aufbewahrt wurden. Die Röhrkens werden kleine, röhrenförmige Zinnbecher gewesen sein. Die 16 Schricken waren wohl Böcke, die mit Brettern belegt wurden, wodurch bei den Gildefeiern die Tische ersetzt wurden. Der Gildetag war ursprünglich der Mittwoch nach Pfingsten. Im Jahre 1820 werden die Häuser genannt, in denen nacheinander die Gilde gehalten werden sollte. Sie liegen ausschließlich am Bleeck. Es waren folgende: 1. A. Schröder (jetzt Holsteinisches Haus) [1996: Kreissparkasse, Bleeck 1], 2. Joh. Steckmest (Joh. Fülscher) [1996: immer noch Fülscher; Bleeck 3, „Rolandsporthaus“], 3. Kirchspielvogt Cirsovius (Joh. Langhinrichs) [1996: Ebeling „Zum Wappen“, Bleeck 9], 4. Hans Steckmest (August Rumohr) [1996: Zarp, Bleeck 11; ??], 5. J.G. ät (Rathaus) [1996: Rathaus, Bleeck 17-19], 6. Claus Horns (H. Harms) [1996: Bleeck 25, Apotheke], 7. Peter Fölster (Friedr. Fick) [1996: H. Frick, „Hotel zur Post“, Bleeck 29], 8. Friedrich Wulfhagen (Postgebäude) [1996: Straßenflächen zwischen Hotel zur Post und Esso-Tankstelle], 9. Postmeister Frauen (Frl. Hesebeck) [1996: Bleeck 28], 10. Siegfried Nebelung (Willi Köhnke) [1996: Bleeck 18, „Aldi“], 11. Jochim Huß (Schuhmacher Hauschildt) [1996: Glückstädter Str. 2, zuletzt Hauschildt], 12. Jochim Mohr (Bauplatz zwischen Dr. Förster und Rolandseck) [1996: immer noch leerer Platz, Bleeck 04], 13. Hans Schlüter (Rolandseck) [1996: Bleeck 2, „Rolandseck“ bzw. „Mykonos“].
Um 10 Uhr traten in dem Hause, wo im Vorjahre die Gilde gefeiert worden war, die Gildemeister und Achtmänner zusammen, um das Geschäftliche zu erledigen. Dann gingen sie hinüber in das nächstfolgende Gildehaus, wo von 3 Uhr nachmittags an die allgemeine Feier vor sich ging. Die Rechnung wurde bekanntgegeben, die Namen der neugewählten Gildemeister und Achtmänner wurden den Gildebrüdern genannt, die Gilderolle wurde verlesen, und dazu tranken alle Anwesenden aus den Röhrken und Bechern das von der Gilde gespendete Freibier. Später wurde getanzt. Seit wann der Tanz um den Roland üblich wurde, ist nicht ersichtlich. Den Ausschank des Bieres besorgten die dazu ernannten Gildebrüder; sie wechselten jedes Jahr. Keiner wurde dabei übergangen, auch nicht der Postmeister und der Herr Kirchspielvogt, einmal wird auch der Gutsherr Professor Meyer als erster Schenker genannt.

(Hans Hinrich Harbeck führt in seiner Chronik noch an für 1756 die Witwe des Posthalters Hermann Frauen und für 1802 die Pastorenwitwe Clauhsen und führt aus „so muß man wohl annehmen, daß die Wahlberechtigten nicht nur die Kunstfertigkeit im ‚Ein – und Ausschenken‘ „bei der Wahl in dieses Amt „in Betracht gezogen haben.
daß dem „Gildegeist“ manchmal sehr kräftig zugesprochen wurde, darüber berichtet Harbeck an anderer Stelle, S. 461: „Anno 1787 springt ein recht heftiger Kampf innerhalb der Gilde auf, und zwar aus dem Grunde, weil aus dem adeligen Gut drei Mitglieder in den Vorstand der Gilde gewählt worden sind. Die alten Gildemeister weigern sich, entgegen der Satzung, die Gildelade an die Neugewählten zu übergeben. Sie meinen: Von fünf Amtsposten haben die Gutsangehörigen drei besetzt und damit die Macht in Händen.“ Wie es dazu kommen konnte ?: “ Frauen (Ältermann) berichtet an den Amtmann von Schumacher: Bei der Wahl sei es so, daß diejenigen, die irgend etwas bedeuten (also wohl ihre Wahl für möglich halten können), sich zurückziehen, damit es nicht parteilich ist. Es kommen dann solche an die Reihe, die über die Sache nicht sehr orientiert sind, weil sie das Getränkegeld doch zahlen müssen, auch wenn sie zu Hause blieben; sie wollen eben mittrinken. Und erst, wenn allerhand getrunken ist, kommt schließlich die Wahl. Da haben sie – die Ältermänner- geschwiegen; es wäre ihnen bei den angetrunkenen Männern wohl schlecht bekommen. Aber gleich am nächsten Tag, em eigentlichen Annahmetag, hätten sie Einwand erhoben.“
)

Der Gildewirt erhielt für die Hergabe des Hauses und das Reinigen der Trinkgefäße 1 Mark 8 Schilling, außerdem war er für das Jahr vom „Schattelgeld“, der jährlichen Umlage, frei. Die letztere Vergünstigung genossen auch die Gildemeister und der Gildeschreiber. Die Zahl der Gildebrüder betrug 1841  147, sie erhöhte sich später auf 164, bewegte sich im allgemeinen um 150 herum. Die Bezeichnung „Gildebruder“ verschwindet, dafür heißt es Introzent, soll wohl heißen Interessent, aus dem Schattelgeld wird eine Umlage. Ein neuer Geist ist in die Gilde eingezogen, das zeigt sich auch in anderer Hinsicht. Über die Geschichte der Gilde seit 1841 werden wir in einem abschließenden Artikel berichten.

Teil V (Schluß):
In den letzten hundert Jahren des Bestehens der Gilde sind anscheinend keine Beschlüsse von Bedeutung gefaßt worden. 1834 wird letztmalig die Ernennung eines Spritzenmeisters und die Festsetzung der Entschädigung für das Amt verzeichnet. Das Verzeichnis der Gildemeister wird bis 1860 fortgeführt. Für 1858 wird genannt Jochim Huß, für 1859 Fr. Seller und für 1860 Fr. Voßbeck. Die Namen der zur Brandwache verpflichteten sind bis 1859 niedergeschrieben. Das Verzeichnis der Achtmänner ist bis 1860 geführt worden; zuletzt werden genannt Blinckmann, Scharffenberg, Jasper Rave und Jürgen Mohr. Auch das Einschreiben neuer Mitglieder hört in den fünfziger Jahren auf. Dafür ist allerdings ein neues Gildebuch angelegt worden, mutmaßlich gleichzeitig mit dem Rechnungsbuch, das 1841 beginnt. Dieses Gildebuch beschränkt sich aber lediglich auf Festlegung des Mitgliederbestandes und Eintragung der darin vorkommenden Veränderungen. Die Namen der Gildeschreiber sind nur seit 1792 bekannt. Damals wurde Johann Hinrich Regems als solcher gewählt. Dann folgten 1817 Hinrich Meyer , 1823 Johann Hermann Wesselmann, 1826 Johann Wilckens, 1852 Hinrich Steckmest und 1901 der kürzlich (1938) verstorbene Gastwirt Hermann Harms.
Für die Ereignisse, die sich seit 1841 im Leben der Gilde abspielten, sind wir zur Hauptsache auf das in der ersten Zeit recht ausführlich gehaltene Rechnungsbuch angewiesen. Auf der Einnahmeseite ist der hauptsächlichste Posten der Ertrag der Umlage. Sie wurde, je nach Bedarf, in verschiedener Höhe erhoben, 14 Schilling, 9, 8, einmal nur 3 Schilling im Jahr. Das Eintrittgeld betrug 1 Mark. Das Ausleihen der Lichter kostete 1 Mark, mit dem Leichlaken zusammen 2 Mark. Diese Gebühren wurden nur von Nichtmitgliedern erhoben. Bis zum Jahre 1855 ist ein fester Ausgabeposten: „Für das Gildehaus 1 Mark 8 Schilling“. Aus dem Verschwinden dieses Betrages in der Folgezeit muß geschlossen werden, daß seit der Zeit die Gilde nicht mehr in den 1820 festgesetzten Gildehäusern, sondern nur noch in den Gastwirtschaften am Bleeck, die Tanzgelegenheit boten, gefeiert wurde. Tatsächlich finden wir auch von dieser Zeit an die Namen Remien, Joh. Schümann, Joh. Rumohr, Scheffler, Hesebeck in den Ausgaberechnungen abwechselnd vertreten. Erst von 1891 an kommt Aug. Fuhlendorf hinzu. Ein jedes Jahr wiederkehrende Ausgabe ist die für das Freibier. Der Gildeschreiber erhielt für seine Arbeit, wozu auch die Aufbewahrung der Leichlaken und Leuchter gehörte, jährlich 7 Mark. Die Spritzenmeister – seit 1823 hatte die Gilde 2 Spritzen – erhielten, wohl für Instandhaltung der Spritzen, Beträge in wechselnder Höhe: 10 Mark. 17 Mark. Für Musik wurde anfänglich 1 Mark 2 Schilling bezahlt. Drei Musiker mußten sich diesen Betrag teilen: Claus Grothoff, Johann Biel und Thies Battels. Jeder verdiente also 6 Schilling, nach unserem Gelde 45 Pfg. Zwei neue Wachslichter kosteten 1841  20 Mark, 1845 kaufte man sie für 18 Mark. Von 1856 an wird die Rechnung nicht mehr in Hamburger Mark und Schilling geführt – das wurde von den Dänen verboten – sondern in dänischem Geld: Banktaler zu 96 Schilling. In den sechziger Jahren erscheinen wieder Mark und Schilling, seit 1875 wird in Mark und Pfennig gerechnet. Mit dem Jahre 1860 hören die Ausgaben für die Spritzen und die Spritzenmeister auf; der Flecken wird wohl die Bekämpfung etwaiger Schadenfeuer übernommen haben. 1862 traten neue Statuten der „Bramstedter Fuhr= und Arbeitsgilde“ an die Stelle der alten Gilderolle.

(vgl. Hans Hinrich Harbecks Chronik, S. 467: „Anno 1861 den 31. Januar ist vom Segeberger Amt ein von der Fleckensverwaltung eingereichtes Reglement für das Feuerlöschwesen genehmigt worden, das diese wichtige Angelegenheit endgültig der Leitung der sogenannten Fuhr- und Arbeitsgilde entzogen hat.)  

Seit 1934 heißt es: „Bei einem Brandfall ist von jedem Mitgliede ein Betrag von höchstens 1 Mark zu zahlen. Die Entscheidung über die Höhe der Leistung trifft endgültig der Vorstand.“
1864 wurde erstmalig nach den neuen Statuten Schadengeld bezahlt.  1868 sind als Empfänger von Schadengeld J. Wulfs Erben und Hinrich Kruse genannt. Von 1900 an werden die Empfänger und die ausgezahlten Summen genannt, 1913 und 1925 Willi Dehn, 1926 Frau Lüders, 1936 Georg Göttsche. Die Mitgliederzahl wächst auf 200 und erreicht zuletzt 250.
Das ist die Geschichte unserer Fleckensgilde. Was ist von ihr, der Schöpfung Jürgen Fuhlendorfs, nachgeblieben ?  Nicht viel, muß mit Bedauern festgestellt werden. Die Schuld liegt aber nicht so sehr an den Menschen, sondern zum allergrößten Teil an den anders gewordenen Zeitverhältnissen. Als Hilfe in Brandfällen ist die Gilde ersetzt worden durch die Feuerwehr, die mit ihren neuzeitlichen Geräten und infolge ihrer gründlichen Ausbildung dieser Aufgabe besser gewachsen ist als die ungeübten Gildebrüder. Die Fuhren und Arbeitsleistungen verloren ihren Sinn durch den Übergang zur massiven Bauweise, die für ungelernte Arbeiter keinen Raum bot. Als Sterbegilde hätte die Fleckensgilde wohl bestehen bleiben können, wenn man die Zeichen der Zeit richtig verstanden und sich nicht auf das Ausleihen der Leichlaken und Leuchter beschränkt hätte. Schade auch, daß man das Besitztum der Gilde nicht hinübergerettet hat in unsere Zeit; es hätte einen feinen Grundstock für ein Heimatmuseum abgegeben.
Vier Bilder heben sich heraus aus der Geschichte der Gilde: Die Gildebrüder mit ihren unzulänglichen Geräten voller Eifer bemüht, einem Brande Einhalt zu gebieten. – Vier Gildebrüder, auf ihren starken Schultern die mit dem schwarzen Leichlaken verhängte Bahre tragend, auf der der Sarg eines lieben Nachbarn ruht, hinter ihnen mit ernsten Gesichtern die lange Reihe der anderen Gildebrüder. – Die Gildebrüder fleißig arbeitend an einem Neubau für einen der ihrigen, dem das Feuer sein Heim verzehrte. – Die Gildebrüder an langen Tischen sitzend, wie sie, vor sich einen Trunk Bier, dem Gildemeister zuhören, dann sich froh unterhaltend, bis sie gegen Abend, jeder mit seiner Feinstliebsten am Arm, aufbrechen und dreimal den Roland umrunden. – Nur das letzte ist uns geblieben, und es soll bleiben, solange im Bleeck der Roland steht.
Solang de Wind weiht un de Hahn kreiht
Schall um’n Roland danzt warn, wenn die Sünn ünnergeiht.

 


Soweit die Ausführungen August Kühls.
Sicherlich würde es ihn freuen, zu sehen, daß die Gilde nach dem letzten Kriege, maßgeblich unter der Leitung des heutigen Ehrengildemeisters „Otti“ Schnepel, wieder zu frischem Leben erweckt wurde und die Tradition des Tanzes um den Roland aufrecht erhalten wird.

Wie alt sind Bramstedts Gilden ?

[muss überarbeitet werden / 8.2.2016 wegen Fleckensgilde von 1560]

Gern feiert man runde Geburtstage und Jubiläen, das gilt nicht nur für Menschen, sondern auch für Vereine, Verbände, Firmen etc.. In der Neuzeit findet man für diesen Zweck meist nachweisbare Geburts- oder Gründungsdaten, – bei alten Einrichtungen wird dies ungleich schwerer.
Doch der verständliche Wunsch, ein Jubiläum zu feiern, läßt manchesmal zu Anhaltspunkten greifen, die sich bei näherem Hinsehen als zweifelhaft erweisen. Doch so sehr man den Feiernden ihre Freude gönnt, so sehr ist es eines Heimatforschers Pflicht, möglichst viel zu belegen und möglichst wenig der Legende zu überlassen.
(Schließlich hat genauere Forschung den von den Hamburgern so hoch gehaltenen Freiheitsbrief des Kaisers Barbarossa aus 1189 als zweckgerichtete Fälschung erkannt, und selbst der Sturm auf die Bastille in der französischen Revolution wurde als Legende enttarnt.)

Die Fleckensgilde feierte im Jahre 1924 ihr 250jähriges Jubiläum und berief sich auf eine Gründung durch den Fleckensbefreier Jürgen Fuhlendorf.
Dieses Gründungsdatum wurde abgeleitet aus der Jahreszahl 1674, die zusammen mit den Buchstaben J F D auf einem Stein befindet, der heute noch an der Ecke Bleeck/Glückstädter Straße ins Mauerwerk des Rolandseck eingelassen ist.
Schon Bramstedts Chronist Hans Hinrich Harbeck wies nach, daß es sich lediglich um einen Grenzstein der ehemals an dieser Stelle stehenden Bauernstelle des Jürgen Fuhlendorf handelt und daß zumindest für dieses Jahr Jürgen Fuhlendorf als Gründer der Gilde ausscheidet.

Damit wird er richtig liegen, macht bei seinen Ausführungen aber auf einen zweiten Stein J F D in der Rolandmauer aufmerksam, der die Jahreszahl 1695 trage. Mag sein, daß die Zahl einmal falsch nachgearbeitet worden ist; ich jedenfalls lese 1693 daraus, und dieses Datum wiederum hätte sowohl Bezug zum Roland wie zu Jürgen Fuhlendorf.
In 1693 war Jürgen Fuhlendorf wiederum Ratmann des Fleckens Bramstedt und in diesem Jahr wurde der erste steinerne Roland errichtet (der noch heute steht). Er löste den zuletzt zerstörten hölzernen ab und hat laut Ausweis des Fleckensbuches insgesamt 456 Mk. gekostet. Es wird seine Bewandtnis gehabt haben, daß die Bramstedter gerade in dieser Zeit, wo sie noch die letzten Schuldverschreibungen zum Freikauf des Fleckens zu erbringen hatten, sich diesen Lüus leisteten. Man liegt wohl nicht verkehrt, daß es den starken Willen, die Kraft der Bramstedter unterstreichen sollte, ihn gerade jetzt in Stein und genau vor das Torhaus des Gutshofes zu setzen, der ihnen soviel Ungemach bereitet hatte.
Die Errichtung des neuen Rolands und das damit bekundete Selbstbewußtsein wird sicherlich festlich begangen worden sein, und so mag es dieses Ereignis gewesen sein, daß die Tradition des Tanzes um den Roland begründet hat. Ob und inwieweit die Gilde damit in Zusammenhang stand, läßt sich nicht ergründen.

Gesichert ist ein Vorhandensein der Fleckensgilde (ehemals u.a. eine Brandgilde) im Jahre 1677. Denn in diesem Jahr brannten im Flecken zahlreiche Häuser ab, wie die Chroniken berichten. Im Jahre 1689 klagt einer der Abgebrannten , Jasper Wulf,  „Während der Zeit, zwar 1677, …. leider damals 8 Häuser , darunter auch meines, in Feuer aufgegangen. Meine Mittel und der Gilde Beistand reichten nicht, ich mußte Schulden machen“(H.H.Harbeck, S. 177/178).
Er war schlußfolgernd das erste uns namentlich bekannte Mitglied der Gilde in Bramstedt; doch die Hilfe der Gilde allein reichte zum Wiederaufbau seines Hauses nicht aus (heute würde man wohl sagen: er war unterversichert). Somit muß in 1677 die Gilde als Brandgilde bestanden haben.
Diese Schlußfolgerung steht in Einklang mit den schriftlich überlieferten Nachrichten der Gilde selbst. Im ältesten erhaltenen Gildebuch von 1756 wird notiert, daß 1688 die Gildeordnung „ins Reine geschrieben worden“ sei. Das heißt nach heutigem Sprachgebrauch nichts anderes, als daß es vorher schon etwas ‚Unreines‘ gegeben habe (vielleicht ein sehr angegriffenes erstes Papier mit den Gildevereinbarungen), und somit war schon nach dieser Quelle eine Gründung vor 1688 zu folgern.

Ein genaues Gründungsdatum der Gilde bleibt bislang im Dunkel der Geschichte, und so können weder Vermutungen, daß das Ungemach der Kriege des 17. Jahrhunderts Anlaß für eine Gildegründung war, noch solche eines noch wesentlich früher zu suchenden Datums (vgl. Dr. U. March in der Festschrift der Vogelschützengilde)  für wahr oder falsch erklärt werden.

Ebensowenig finden sich Belege für eine Gründung durch Jürgen Fuhlendorf. Vor 1677 blieben ihm dafür nur 5 Jahre Zeit, da er erst 1672 den elterlichen Hof übernahm und damit sozusagen zum Vollbürger wurde.
Er selbst hat uns einen ausführlichen Bericht über die Umstände der Fleckensbefreiung hinterlassen. Darin findet sich kein Wort über die Gilde. Selbst wenn er ein bescheidener Mann gewesen ist, so hätte er eine Selbsthilfeeinrichtung, die er selbst ins Leben gerufen hat, wohl erwähnt.

Die Gildegründung ist weder zeitlich noch sachlich nicht mit den Vorgängen um die Fleckenbefreiung verbunden. Die Fleckensgilde hat sich jedoch zu einem unbekannten Zeitpunkt auferlegt, die Erinnerung an diese Ereignisse und an Jürgen Fuhlendorf wachzuhalten; zu diesen Feierlichkeiten gehört ebenfalls seit unbekannter Zeit (sprich ohne urkundlkichen Nachweis) der Tanz um den Roland. 

Ähnlich wie der Fleckensgilde geht es in der Frage des Gründungsjahres auch der zweiten alten Bramstedter Gilde, der Vogelschützengilde. Schon Hans Hinrich Harbeck schreibt in seiner Chronik Bramstedts, daß er keinen urkundlichen Nachweis für das Jahr 1695 als Gründungsjahr habe ermitteln können (a.a.O., S. 454).
Eine urkundliche Erwähnung der Vogelschützengilde findet sich jedoch erst Ende des folgenden Jahrhunderts, ohne daß in deren ersten Statuten von 1776 einen Rückbezug auf frühere schriftliche Festlegungen nehmen.
Jedoch finden sich in dem schon erwähnten Protokollbuch der Fleckensgilde Belege für einen „silbernen Vogel mit Kette“ als Inventar der Fleckensgilde schon 1756.
August Kühl wertet dies in seinem in diesem Heft abgedruckten Bericht als Beleg, daß die Fleckensgilde (auch?) die Tradition des Vogelschießens gepflegt habe und evtl. die Vogelschützen aus der Fleckensgilde hervorgegangen sind.

Die Frage nach dem ‚auch‘ soll näher betrachtet werden.

1.  Die  Eindeutigkeit in der Nachricht Jasper Wulfens, der von der Gilde Beistand spricht, – also den bestimmten Artikel der verwendet und auf eine weitere Präzisierung der gemeinten Gilde verzichtet –  legt nahe, daß er damit auszukommen meinte, weil es nur eine Gilde gab.

2. Ihren Altersnachweis führen die Vogelschützen mit einem silbernen Vogel an ihrer Hauptkönigskette mit dem Namen  des Kirchspielvogtes Averhoff und der Jahreszahl 1695. Silberner Vogel mit Kette ist jedoch genau die Bezeichnung, die in den alten Inventarien der Fleckensgilde auftaucht.
Es ist daher nicht auszuschließen, daß hier eine Identität besteht und die Kette zu einem unbekannten Zeitpunkt auf die Vogelschützen übergegangen ist.

3. Das Bramstedt des Jahres 1695 hatte ca. 350 Einwohner (vgl. W. Platte in „Geschichte Bramstedts“, S. 58). Es war gebeutelt durch die Auswirkungen der Kriege und durch die hohen finanziellen Opfer des Bramstedter Freiheitskrieges; letzteres hatte zudem einen hohes Maß an Zusammengehörigkeitsgefühl bewirkt.
Orte dieser Größe haben auch heute meist nur die örtliche Feuerwehr (= Brandgilde) als Kristallisationspunkt des dörflichen Lebens – und Jahresversammlung und Feuerwehrball  sind zentrale Ereignisse.

Wenn denn aber die Fleckensgilde das Vogelschießen betrieben hat, und die Vogelschützen so alt sind, wie sie behaupten, so ergibt sich daraus die Vorstellung, daß in den Jahren 1695 u.ff.. in Bramstedt alljährlich zwei konkurrierende Vogelschützenfeste stattfanden.
Ist das realistisch bei einem so kleinen Ort ? Ist das wahrscheinlich in einem Ort, der gerade in jenem Jahr durch große Einigkeit den Repressalien des Baron von Kielmannsegg widerstanden hatte ?

Diese Einzelpunkte zusammengenommen, lassen mich die Auffassung des August Kühl teilen, daß es im 17. Jahrhundert eine Gilde, die Fleckensgilde, in Bramstedt gab. Sie war eine Brand- und Totengilde, die auch das Vogelschießen pflegte. Aus ihr trennte sich zu einem unbekannten Zeitpunkt die Vogelschützengilde heraus, die ihr Dasein 1776 in Statuten faßte.

So bleibt zusammenfassend festzuhalten, daß für beide Gilden ein konkretes Gründungsdatum bisher nicht ermittelt werden konnte.
Für die Fleckensgilde haben wir einen urkundlichen Existenznachweis für 1677, für die Vogelschützengilde von 1776.

Wenn ich jedoch von den Tatsachen zu Phantasien wechsele, so läßt der silberne Vogel an der Kette die Deutung zu, daß im Jahre des Jubels in Bramstedt anläßlich des vollkommenen Freikaufes von den lästigen Schuldscheinen, nämlich 1695, der Vogt des Kirchspiels, Detlev Averhoff, ’seinen‘ Fleckensangehörigen diese Kette spendete als Anerkennung für deren außerordentliche Leistung. Vielleicht fand aus diesem Anlaß das erste Vogelschießen und der erste Tanz um den Roland statt.
So mögen Traditionen und Legenden hier ihren Anfang genommen haben.

Verzeichnis der Gildebrüder 1756:

 1. Franz Hasch, 2. Christian Fr. Zimmer, 3. Klaus Klock, 4. Hans Meyer, 5. Johann Westphalen, 6. Hans Langhinrichs Wwe. jetzo Casper, 7. Daniel Sohnholz, 8. Jasper Stüven, 9. Casper Harbeck Wwe. Bluncken, 11. Hinrich Rave, 12. Paul Steffen, 13. Wwe. Witten, 14. Johann Steckmest, 15. Hinrich Westphalen, 16. Claus Boy, 17. Casper Wulff, 18. Hinrich Trimz (?), 19. Matties Meyer , 20. Mary Schümann, 21. LohrensKöster, 22. Albrecht Bartels, 23. Claus Stüven, 24. Hinrich Ziegenbein, 25. Claus Baade, 27. Hans Steckmest, 28.Jancke , Kirchspielvogt, 29. Christian Lange, 30. Jürgen Beck, 31. Jochim Holtorf, 32. Tim Langhinrichs, 33. Jasper Stüven, 34. Asmuß Dieckmann, 35. Eggert Langmaack, 36. Jürgen Fuhlendorf, 37. Hermann Frauen (Postmeister), 38. Hinrich Fuhlendorf, 39. Basuhn, Kirchspielvogt, 40. Claus Boy, 41. Niclaus Meyer , 42. Christian Thomsen, 43. Christian Hamrich, 44. Jochen Schweim, 45. Hans Hinr.Köster, 46. Detlef Lück, 47. Andreas Eimers (?), 48. Jasper Wilcken, 49. Claus Holck, 50. Habel Lechler (?), 51. Marx Wulff, 52. Hans Stäcker, 53. Johann Gottfr. Schmidt, 54. Hinrich Bihl, 55. Hans Harbeck, 56. Bartelt Ott, 57. Hinrich Lahmack, 58. Jochim Meyer, 59. Hans Booßel, 60. Franß Wulf, 61. Godert Carsten Frauen, 62. Marx Carl Köhn, 63. Marx Reimers , 64. Johann Hartmann, 65. Hans Reimers, 66. Daniel Kludmann, 67. Claus Jung Wwe. 68. Hans Hinrich Fehrs, 69. Hinrich Bracker, 70. Hinrich Behrens, 71. Georg Krüger, 72. Hans Hartmann, 73. Diederich Brömmer, 74. Marx Heisch Wwe. 75. Martin Backhus, 76. Christian Lohrens, 77. Hinrich Lahann, 78. Valentin Schmidt, 79. Johann Dammann, 80. Johann Peter Svieckoltz, 81. Hinrich Fehrß82. Claus Foock, 83. Hans Fehrß, 84. Wwe. Ratjen, 85. Hermann Hartmann , 86. Siegfried H. Christ.Wichmann, 87. Hans Fuhlendorf, 88. Johann Böhm, 89. Jürgen Hennis Wwe. 90. Hinrich Stoll, 91. Johann Lahfrenß, 92. Peter Bolling , 93. Carl Ruhmohr, 94. Hans H. Rohmor, 95. Hans Gloy, 96. Jochim Kröger, 97. Jochim Karsten 98. Carl Grün, 99. Berndt (?) Wulff, 100. Joh. Georg Krüger , 101. Tim Langhinrichs.



Ende

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