Riediger: Gehörten die Kirchspiele Bad Bramstedt und Kaltenkirchen zu Altholstein oder Altstormarn?

aus: Heimatkundliches Jahrbuch des Kreises Segeberg, 1958, S. 28 ff


Hans Riediger, Hamburg:

Gehörten die Kirchspiele Bad Bramstedt und Kaltenkirchen zu Altholstein oder Altstormarn?

Wie das heimat- und volkskundliche Schrifttum über Holstein zeigt, ist die Frage nach der geschichtlichen stammesmäßigen Einordnung der Kirchspiele Bramstedt, Kaltenkirchen und Kellinghusen, innerhalb Gesamtholsteins bisher keineswegs eindeutig beantwortet. Die Auffassungen der Forscher, ob und wie weit dieses Gebiet noch zum altholsatischen oder -stormarischen Gebiet gehört, weichen stark voneinander ab. Wenn auch die Frage der Gaueinteilung der nordelbischen Sachsen nur von untergeordneter Bedeutung ist, so besitzt ihre Beantwortung nichtsdestoweniger ihren heimatgeschichtlichen Reiz. Wie stellt sich uns nun dieses Problem dar?
Mit Sicherheit können wir von den drei sächsischen Stammesgruppen der Dithmarscher, Holsaten und Stormarn sprechen, von denen bereits 1075 Adam von Bremen
1) in seiner Hamburgischen Kirchengeschichte berichtet. Leider gibt er keine genauen Gaugrenzen an. Die gleiche Gliederung der nordelbischen Sachsen und gleichzeitig eine kurze Charakteristik gibt Helmold von Bosau 2) 1164 in seiner Slawenchronik, die für unsere Betrachtung und die holsteinische Heimatforschung als zeitgenössische Darstellung besonders wertvoll ist. Es ist heute noch keineswegs geklärt, wie es sich mit der vierten sächsischen Stammesgruppe Nordelbingiens verhält, die von verschiedenen Forschern 3/5) mit den Myrgingen gleichgesetzt wird. Während sie zur Zeit des Sängers des Widsithliedes, der selbst ein Myrging war, noch neben den anderen Stämmen erscheinen, verschwinden sie in der karolingischen Zeit sowohl dem Namen nach als auch als selbständiger Stamm vollkommen. 4/7) Es sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß die Myrginge als nordöstliches Gauvolk der Sachsen in Ostholstein gesessen haben. Sie sind offenbar in den Wirren der Völkerwanderung aufgerieben worden. Ich komme noch auf die Myrginge zurück.
Der Verlauf der Gaugrenze zwischen Dithmarschen und Holstein liegt seit altersher fest. Auch die Grenze des Holstengaues im Norden war klar gekennzeichnet durch die Eider, die des Stormarngaues im Süden durch die Elbe. Gegen die Wagrier und Polaben im Osten wurden beide Gaue durch den Limes Saxoniä abgegrenzt.
6/8) Über den Verlauf der alten Gaugrenze zwischen dem holsatischen und stormarischen Gebiet herrscht noch erhebliche Unstimmigkeit. Es hat den Anschein, daß diese Unklarheit wohl hauptsächlich auf die seit 1110 einsetzende enge Vereinigung der beiden Gaue unter dem Herrscherhaus der Schauenburger Grafen zurückzuführen, ist. Gibt es nun trotz dieser Verschmelzung sichere Anhaltspunkte, die ursprünglichen Gaugebiete der Holsaten und Stormarn zu erkennen und gegeneinander abzugrenzen?
Welche Möglichkeiten bieten sich uns, eine Klärung herbeizuführen? Wertvolle Aufschlüsse für unsere Betrachtung gibt die 1448 vom „Presbyter Bremensis“
9) geschriebene „Chronik Holsteins“. Er nennt sich selbst „dieses .Landes Schreiber“ und zeichnet sich durch eine vortreffliche Kenntnis des Holstengaues und des Dithmarscher Grenzgebietes aus. Es wird sogar angenommen, daß er aus dem holsatisch-dithmarsischen Grenzgebiet stammt und selbst ein Holsate ist. In seiner Chronik  erfaßt er das altholsatische Gebiet durch genaue Aufführung der Kirchspiele Hademarschen, Schenefeld, Nortorf, Kellinghusen, Hohenwestedt, Bramstedt, Kaltenkirchen und der Wilstermarsch, deren bäuerliche Bevölkerung er als echte Holsten bezeichnet und somit klar von den; Stormarn und Dithmarschern unterscheidet. 10/11)

Eine zweite Quelle, die noch viel ausführlichere und umfassendere Angaben über die Einteilung aller drei Gaue enthält, erschließt sich uns in dem Verzeichnis der Einkünfte des Hamburger Dompropsten aus den Kirchspielen seiner Präpositur aus dem Jahre 1343. 12/13) Der besondere Wert liegt darin, daß er sorgfältig gauweise sämtliche Kirchspiele der drei nordelbingischen Gaue aufzählt, von denen, in diesem Zusammenhang vor allem die des Holstengaues interessieren: Wewelsfleth, Beidenfleth, St. Margarethen, Brokdorf und Wilster, dazu Krummendieck und Heiligenstedten, Itzehoe, Hohenaspe, Schenefeld, Hademarschen, Hohenwestedt, Jevenstedt, Rendsburg, Bovenau, Flemhude, Westensee, Nortorf, Kellinghusen, Stellau, Bramstedt, Kaltenkirchen und seit etwa 1360 Elmshorn, außerdem die zum Augustinerchorherrn-Kloster Neumünster-Bordesholm gehörenden Kirchspiele Neumünster, Brügge, Großflintbek und Stadt Kiel.
Wir stellen fest, daß sowohl beim Presbyter Bremensis als auch im Verzeichnis des Hamburger Dompropsten die Kirchspiele Bramstedt, Kaltenkirchen und Kellinghusen als altholsatisches Gebiet erscheinen,.
Diese bis zur Zeit der Reformation gültige kirchliche Einteilung bietet mit großer Wahrscheinlichkeit auch eine klare Grundlage für den Verlauf der Grenzen zwischen den drei altsächsischen Gauen Dithmarschen, Holstein und Stormarn seit der vorkarolingischen Zeit.
Was steht nun diesen vortrefflichen, und zuverlässigen Angaben, entgegen; denn namhafte Vorgeschichtler und Volkskundler sehen es. trotzdem als sehr verwickelt an, das Gebiet des ursprünglichen Holstengaues klar zu umreißen ?
So ist z. B. die Wilstermarsch erst ziemlich spät hinzugekommen, wenn auch das Namensgut der ältesten Einwohnerverzeichnisse stark nach der altholsatischen Geest hinweist.
Ebenfalls das Kirchspiel Bornhöved muß wohl ausgeschieden werden; denn es bildete 1163 noch die Grenze Wagriens gegen Holstein.
Carsten
14) neigt dazu, auch das Kirchspiel Nortorf aus dem alten Holstengau auszuschließen und hält es für wahrscheinlich, daß es zum Gau Faldera gehörte, dem Grenzgebiet gegen die Wagerwenden. Wippendorp (1124 Wippenthorp) war der sächsische Name des alten Hauptortes, wo dann das „Novum monasterium“ (Neumünster) gegründet wurde.
Wie ist es aber, zu erklären, daß dieser kleine Bezirk als Gau bezeichnet wird, wo doch Holstein der eigentliche Gau ist? Carsten vermutet, daß es sich bei dem Falderagau um einen Rest des Myrginggaues handelt, der sich vor dem Slawenansturm dem benachbarten Holstengau anschließen mußte. Trotzdem wurde dieser Gau vorübergehend von den Slawen erobert, die sogar in dem Gebiet der heutigen Kirchspiele Neumünster und Nortorf siedelten.
Hofmeister
15) scheidet sogar Bramstedt aus dem urholsatischen Gebiet aus, was aber aus verschiedenen Gründen unhaltbar ist, Die Lage des Kirchspiels Bramstedt östlich der Stör ist kein hinreichender Grund für   diese Annahme. Dagegen würde auch Adams von Bremen 16) Bericht   sprechen, daß die Stör d u r c h das Land der Holsten fließt. Vor allem   aber gibt die Tatsache zu denken, daß in B r a m s t e d t bis 1553 das alte bedeutende G ö d i n g der H o l s t e n gehalten wurde, die Volksversammlung für den Gau, auf der Recht gefunden und Urteil gesprochen wurde.

Welchen Beitrag liefern nun die Vorgeschichte und Volkskunde zur Beantwortung der Frage nach den, sächsischen Gaugrenzen ?

Nach der Darstellung von Kersten 17) ergibt die Untersuchung der frühgeschichtlichen Heerwege und der sächsischen Wehranlagen, „daß mit dem von den Burgen umschlossenen Gebiet die Umgrenzung von zwei sächsischen Gauen fast vollständig zusammenfällt, nämlich die   Begrenzung des Gaues der Holsaten und Dithmarscher“.
Die  von Tischler
18) und Genrich 19) ermittelten keramischen Formenkreise der ersten Jahrhunderte nach der Zeitrechnung lassen sich offenbar nur mit Vorbehalt für eine räumliche Begrenzung der sächsischen Gaue heranziehen. Danach scheint sich der sogenannte Fuhlsbüttler Formenkreis weitgehend mit dem alten Gaugebiet von Stormarn zu   decken, während die Gaue Alt-Holstein und Dithmarschen größtenteils mit der Verbreitung der sogenannten West oder Nordseegruppe der römischen Kaiserzeit übereinstimmen. Als besonders interessant stellt es Kersten  heraus, daß vorgeschichtlich die „als wahrscheinlich ermittelten Gaugrenzen in Nordalbingien bis in die Gegenwart hinein als volkskundliche Grenzlinien in die Erscheinung treten“.
So stellte der namhafte Volkskundler G. Fr. Meyer
20) eine mundartliche Grenze fest, die sich durch das westliche Holstein zieht und weitgehend mit der von einigen  Forschern angenommenen alten Grenzlinie der beiden Gaue entlang der Stör in Einklang steht. Dithmarschen und Altholstein sind Gebiete der reinen Vokale. Südlich von Rendsburg läuft nun durch die breite Niederung bei Innien und Nortorf und von Kellinghusen an der Stör entlang bis zur Flußmündung eine Sprachgrenze, deren genaue Abgrenzung zwischen Kellinghusen und Willenscharen noch nicht erfolgt ist. Östlich und südlich der Grenzlinie spricht man statt der reinen Vokale Diphthonge. Die gleiche Grenze ermittelte G. Fr. Meyer bei der Kartierung von volkskundlichen Bräuchen.
Er glaubte bei der Erfassung der schleswig-holsteinischen Frühlingsfeuer zu erkennen, „daß sich die Verbreitung der Maifeuer fast völlig mit dem Gebiet der alten Gaue der Dithmarscher und Holsaten deckt“.
21) Die Grenze des Maifeuers verläuft danach etwa von Rendsburg in Richtung auf Nortorf und Innien und von hier aus nach einer Ausbuchtung in westlicher Richtung entlang der Stör. Stellenweise greift die Sitte des Maifeuers über die Stör nach Süden. Südlich der Stör schließt sich ein Gebiet an, in dem man die Frühlingsfeuer statt im Mai zu Ostern abbrennt. Die Sitte der Osterfeuer erstreckte sich bis an die Bille und setzte sich in Nordhannover fort. Ob diesen beiden Grenzen wirklich eine so weitgehende Bedeutung für das Mittelalter oder gar für die frühgeschichtliche Zeit beizumessen ist, muß dahingestellt bleiben.

Wie stellt sich nun die Familien- und Sippenforschung zu diesem Fragenkreis ?

Wenn sie nicht nur als Einzelforschung sondern als Bevölkerungskunde betrieben wird, zeitigt sie für die Klärung unserer Fragen wertvolle Ergebnisse. Drei einzigartige Quellen, das Segeberger Amtsregister von 1526 – 1665, das Verzeichnis des Klosters Itzehoe von 1547 – 1876 und das vortreffliche Bramstedter Stellenverzeichnis von 1630 – 1726 vermitteln ein aufschlußreiches Bild von der Besiedlung der Kirchspiele Bramstedt, Kaltenkirchen und Kellinghusen von etwa 1526 bis 1726. Sind auch der stammesmäßigen Ausdeutung der Familiennamen wegen ihrer zumeist erst im 14./15; Jahrhundert erfolgten Herausbildung Grenzen gezogen, so lassen doch bestimmte Familiennamen in ihrer Häufigkeit und geographischen Verbreitung mindestens gleich wertvolle Schlüsse zu wie die von G. Fr. Meyer herausgearbeiteten gegenwärtigen mundartlichen und feuerbrauchtumsmäßigen Grenzen. Einmal ist eine zahlreiche Gruppe von Familiennamen wie Boye, Dammann, Delfs, Dybbern, Elers, Ferst, Fischer, Fölster, Gloye, Grip, Lindemann, Lose, Mertens, Ordt, Reders, Runge, ßbbert, Stender, Titke, Tode, Wischmann u.a. schon zwischen 1526 und 1547 nicht nur in allen drei Kirchspielen vertreten, sondern reicht auch noch weit in das altholsatische Gebiet der Kirchspiele Hohenwestedt, Schenefeld und Hademarschen hinein, Geradezu charakteristisch für das altholsatische und nach 1140 holsatisch besiedelte Gebiet ist die Gruppe der Namen Grotmaack, Langmaack, Schmalmaack, Wittmaack, Langklawes, Langhinrichs, Langjohann, Isernhinrichs und ähnliche, die ursprünglich auf die Kirchspiele Bramstedt, Kaltenkirchen, Kellinghusen, Hohenwestedt, Neumünster, Nortorf und Bornhöved beschränkt gewesen ist.
Zum andern zeigen die wertvollen Gevatternangaben des Bramstedter Stellenverzeichnisses für sehr viele Hufner- und Kätnerfamilien eine weite Verbreitung über alle drei Kirchspiele. Hinzu kommt noch besonders für die Zeitspanne von 1630 bis 1726, daß durch häufiges Hin- und Herüberheiraten innerhalb der drei Kirchspiele, vor allem der Kirchspiele Bramstedt und Kellinghusen eine stetige und beträchtliche Bevölkerungsbewegung stattfand. Bei der nachweislich engen Verwandtschaft der Bevölkerung dieses Gebietes beiderseits der Stör ist es vollkommen abwegig, aus dem heutigen Grenzverlauf der Mundarten und Frühlingsfeuer entlang der Stör auf stammesmäßig verschiedenartige Bevölkerungen zu schließen. Methodisch ist es ebenfalls recht gewagt, die heutigen volkskundlichen Grenzen mit den frühgeschichtlichen keramischen Formenkreisen in enge unmittelbare Beziehung zueinander zu setzen.
Es ist natürlich keineswegs ausgeschlossen, daß Erscheinungen des Feuerbrauchtums und der Mundart in ihrer räumlichen Gebundenheit sehr langlebig sein können auch über den Wechsel von Bevölkerungen hinweg. Vor der sächsischen Zeit war ein großer Teil Stormarns, Mittel und Ostholsteins von nordelbischen Sueben (vielleicht Langobarden oder doch diesen nahe verwandten Stämmen) besiedelt, die wohl gleichzusetzen wären mit dem keramischen Formenkreis vom Fuhlsbüttler Typ. Wenn wir die alten Siedlungsnamen auf -ingen (Hetlingen, Stellingen, Hemdingen, Esingen), Appen (Apinge), Aspern (Asperinge), Bevern (Beveringe), Bilsen (Bilsing), Kölln (Kollinge), Langeln (Langelinge) und Schnelsen (Snelsinge) als suebisch ansprechen dürfen, so würde die große Zahl von Ingen-Siedlungen ja zweifellos auch eine ursprünglich suebische Besiedlung dieses altholsatischen Gebietes beiderseits der Stör bezeugen: Rensing (1149 Renkigge), Glüsing (15. Jahrhundert Glusinge), Dägeling (1491 Dodelinge), Innien (1140 Ennige, 1261 Enninghe), Lutternworth bei Münsterdorf (Lutteringhe), Silzen bei Hohenwestedt (1339 Seltzynghe), Wacken bei Schenefeld (1149 Wekkinge), Meezen bei Kellinghusen (15. Jahrhundert Metzinghe), Bünzen bei Innien (1140 Bunzinge), Nützen (1526 Nudzynghe), Winsen bei Kaltenkirchen (1149 Wyntzynghe), Leezen (1129 Latzinge), Mözen (1199 Motzinke) u. a. Die Sueben blieben jedoch nicht wohnen in Holstein. Sie mußten im 2. Jahrhundert n. d. Ztr. den Sachsen weichen, die an den Bächen und Flüssen entlang in ihr Gebiet eindrangen. Die Sachsen werden sich ihre Siedlungen zumeist neu angelegt haben. Wir erkennen sie an den Ortsnamen auf -stedt, -borstel, -büttel und -loh wie z. B. Armstedt, Brookstedt, Hennstedt, Quarnstedt, Padenstedt, Boostedt u. a. Dieser Bevölkerungswechsel ist wahrscheinlich nicht friedlich erfolgt, so daß viele -ingen -Plätze dabei verschwunden sind. Trotzdem sind manche erhalten geblieben, und zwar vor allem jene, die schwer zugänglich waren, weil weite Moor- und Marschflächen sie schützten. So blieben auch damals bei einem Bevölkerungswechsel zu weilen vereinzelte Reste und Horste zurück. Nun mögen sich die heutigen   mundartlichen und brauchtumsmäßigen Grenzen in Mittelholstein ja vielleicht – mit größter Vorsicht – so erklären lassen, daß diese Gebiete damals verschieden stark sachsifiziert worden sind und sich manche Eigenheiten des vormaligen suebischen Volkstums über die Jahrhunderte erhalten haben.
Für die holsatische Besiedlung der Kirchspiele Bramstedt und Kaltenkirchen und ihre Zugehörigkeit zum altholsatischen Gebiet spricht außer den urkundlichen Beweisen und der namensmäßigen Zusammensetzung der Bevölkerung eine volkskundlich sehr bedeutsame und aufschlußreiche Tatsache, daß das von Otto Lehmann zuerst klar erkannte und in seinem Verbreitungsgebiet bis zur Stör abgegrenzte Holstenhaus ursprünglich auch in den Kirchspielen Bramstedt und Kaltenkirchen verbreitet war. Wägen wir nun die verschiedenen Auffassungen gegeneinander ab, so scheint doch die Behauptung des Presbyter Bremensis und des Hamburger Drompropsten bestätigt zu werden, daß die Kirchspiele Bramstedt und Kaltenkirchen zum altholsatischen Gebiet gehörten.



1) A d a m v o n B r e m e n: Gesta Hammaburgensis Ecclesiä Pontificum ex recensione Lappenbergii, 2. Ausgabe Hannover 1876 (LIB. II S. 50, Nr. 15); „Et quoniam occasio se locorum präbuit, utile videtur exponere, quä gentes trans Albiam Hammaburgensi pertinentes sint dyocesi.Häc clauditur ab occidente occeano Brittanico, a meridie Albia flumine, ab oriente Pene fluvio, qui currit in mare Barbarum, ab aquilone vero Egdore fluvio, qui Danos dirimit a Säonibus. Transalbianorum Säonum populi sunt tres: primi ad occeanum sunt Tedsmarsgoi, et eorum ecclesia mater in Melindorpe; s e c u n d i H o l cetä, dicti a silvis quas accolunt; eos Sturia flumen i n t er fl uit, e c cl es i a S c an a f e l d; tercii et nobiliores Stormarii dicuntur, eo quod seditionibus ea gens frequens agitur. Stormarios alluit ab oriente Bilena fluvius, qui mergitur in Albiam fluvium, sicut illa superior.“
2) H e l m o l d v o n B o s a u: Chronica Slavorum Helmoldi. Ausgabe mit Erläuterungen von Schmeidler. (Lob. I.Caput XLVII, S. 114/l5): „Tres autem sunt Nordalbingorum populi, Stormarii, Holzati, Thetmarzi, nec habitu nec lingua multum discrepantes, tenentes Säonum iura, et Christianum nomen, nisi quod propter Barbarum viciniam furtis et latrociniis operam dare consueverint. Hospitalitatis gratiam sectantur. Nam furari et largiri apud Holzatos ostentatio est, qui prädari nesciat, habes et inglorius est.“
3)R.H. C a r s t e n; Zwischen Elbe und Skagerrak. Die cimbrische Halbinsel und ihre Bewohner in frühgeschichtlicher Zeit, Hamburg 1938, S. 95/96.
4)W i d si t h: 41 – 44, 61/62
5)Säo Grammaticus: I, 170 ff.
6)H H o f m e i s t e r: Limes Säoniä, ZSHG, 56. Bd., S. 67 – 169.
7)C. Ma t t h i e ß e n: Der Limes Säoniä, ZSHG, 68. Bd., S. 1 – 77.
8)W. L a m m e r s: Germanen und Slawen in Nordalbingien, ZSHG, 79. Bd.,  S. 17 – 80
9)P r e s b y t e r B r e m e n s i s, Chronicon Holzatiä. Ausgabe Lappenberg Kiel 18621
10) Derselbe: S. 49: „… cum Holzatis, rusticis de palude Wilstria, de parochiis Hademarschen, Schenevelde, Nortorpe, Kellinghusen, Westede, Bramstede et Koldenkerken“. (1317).
11) Derselbe S. 90; „Nam rustici de parochiis Schenevelde, Hademersche, Westede, Nortorpe, Bornehovede, Bramstede, Koldenkerke et Kellinghusen cum inhabitantibus paludem Wilstirä hii dicuntur veri Holzati“ (1381).
12) Liber copialis capituli Hamburgensis, Taxis beneficiorum prepositure, fol. 175e. Bester Abdruck bei Hasse-Pauls 4, 977 f.
13) W. J e n s e n: Die Gaugrenzen und die kirchliche Einteilung Nordalbingiens, in Hammaburg, S. 141/43.
14) R. H. C a r s t e n: Siehe Note 3), S. 100.
15) H o f m e i s t e r: Urholstein, 1932.
16) Adam von Bremen: Siehe Note 1:
17) K. Kersten: Die Vorgeschichte des Kreises Steinburg, S. 198/199, Wachholtz    Verlag, Neumünster, 1939.
18) F. Tischler: Fuhlsbüttel, ein Beitrag zur Sachsenfrage, Wachholtz Verlag, Neumünster , 1937
19) A. Genrich: Formenkreise und Stammesgruppen in Schleswig-Holstein,   Wachholtz-Verlag, Neumünster, 1954
20) G. Fr. Meyer: Heimat 1935, S. 126.
21) G. Fr. M e y e r: Heimat 1933, S. 123 ff.

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