aus: Heimatkundliches Jahrbuch des Kreises
Segeberg, 1958, S. 28 ff
Hans Riediger, Hamburg:
Gehörten die Kirchspiele Bad Bramstedt und
Kaltenkirchen zu Altholstein oder Altstormarn?
Wie das heimat- und volkskundliche Schrifttum über Holstein zeigt, ist die Frage nach der geschichtlichen
stammesmäßigen Einordnung der Kirchspiele Bramstedt, Kaltenkirchen und Kellinghusen, innerhalb
Gesamtholsteins bisher keineswegs eindeutig beantwortet. Die Auffassungen der Forscher, ob und wie weit dieses
Gebiet noch zum altholsatischen oder -stormarischen Gebiet gehört, weichen stark voneinander ab. Wenn auch die
Frage der Gaueinteilung der nordelbischen Sachsen nur von untergeordneter Bedeutung ist, so besitzt ihre
Beantwortung nichtsdestoweniger ihren heimatgeschichtlichen Reiz. Wie stellt sich uns nun dieses Problem dar?
Mit Sicherheit können wir von den drei sächsischen Stammesgruppen der Dithmarscher, Holsaten und Stormarn sprechen, von denen bereits 1075 Adam von Bremen 1) in seiner Hamburgischen Kirchengeschichte berichtet. Leider
gibt er keine genauen Gaugrenzen an. Die gleiche Gliederung der nordelbischen Sachsen und gleichzeitig eine kurze Charakteristik gibt Helmold von Bosau 2) 1164 in seiner Slawenchronik, die für unsere Betrachtung und die
holsteinische Heimatforschung als zeitgenössische Darstellung besonders wertvoll ist. Es ist heute noch keineswegs
geklärt, wie es sich mit der vierten sächsischen Stammesgruppe Nordelbingiens verhält, die von verschiedenen Forschern 3/5) mit den Myrgingen gleichgesetzt wird. Während sie zur Zeit des Sängers des Widsithliedes, der selbst
ein Myrging war, noch neben den anderen Stämmen erscheinen, verschwinden sie in der karolingischen Zeit sowohl dem Namen nach als auch als selbständiger Stamm vollkommen. 4/7) Es sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß die Myrginge als nordöstliches Gauvolk der Sachsen in Ostholstein gesessen haben. Sie sind
offenbar in den Wirren der Völkerwanderung aufgerieben worden. Ich komme noch auf die Myrginge zurück.
Der Verlauf der Gaugrenze zwischen Dithmarschen und Holstein liegt seit altersher fest. Auch die Grenze des
Holstengaues im Norden war klar gekennzeichnet durch die Eider, die des Stormarngaues im Süden durch die Elbe. Gegen die Wagrier und Polaben im Osten wurden beide Gaue durch den Limes Saxoniä abgegrenzt. 6/8) Über den Verlauf der alten Gaugrenze zwischen dem holsatischen und stormarischen Gebiet herrscht noch erhebliche
Unstimmigkeit. Es hat den Anschein, daß diese Unklarheit wohl hauptsächlich auf die seit 1110 einsetzende enge
Vereinigung der beiden Gaue unter dem Herrscherhaus der Schauenburger Grafen zurückzuführen, ist. Gibt es nun
trotz dieser Verschmelzung sichere Anhaltspunkte, die ursprünglichen Gaugebiete der Holsaten und Stormarn zu erkennen und gegeneinander abzugrenzen?
Welche Möglichkeiten bieten sich uns, eine Klärung herbeizuführen? Wertvolle Aufschlüsse für unsere Betrachtung gibt die 1448 vom „Presbyter Bremensis“ 9) geschriebene „Chronik Holsteins“. Er nennt sich selbst „dieses .Landes
Schreiber“ und zeichnet sich durch eine vortreffliche Kenntnis des Holstengaues und des Dithmarscher
Grenzgebietes aus. Es wird sogar angenommen, daß er aus dem holsatisch-dithmarsischen Grenzgebiet stammt und
selbst ein Holsate ist. In seiner Chronik erfaßt er das altholsatische Gebiet durch genaue Aufführung der Kirchspiele
Hademarschen, Schenefeld, Nortorf, Kellinghusen, Hohenwestedt, Bramstedt, Kaltenkirchen und der Wilstermarsch,
deren bäuerliche Bevölkerung er als echte Holsten bezeichnet und somit klar von den; Stormarn und Dithmarschern unterscheidet. 10/11)
Eine zweite Quelle, die noch viel ausführlichere und umfassendere Angaben über die Einteilung aller drei Gaue
enthält, erschließt sich uns in dem Verzeichnis der Einkünfte des Hamburger Dompropsten aus den Kirchspielen seiner Präpositur aus dem Jahre 1343. 12/13) Der besondere Wert liegt darin, daß er sorgfältig gauweise sämtliche
Kirchspiele der drei nordelbingischen Gaue aufzählt, von denen, in diesem Zusammenhang vor allem die des
Holstengaues interessieren: Wewelsfleth, Beidenfleth, St. Margarethen, Brokdorf und Wilster, dazu Krummendieck
und Heiligenstedten, Itzehoe, Hohenaspe, Schenefeld, Hademarschen, Hohenwestedt, Jevenstedt, Rendsburg,
Bovenau, Flemhude, Westensee, Nortorf, Kellinghusen, Stellau, Bramstedt, Kaltenkirchen und seit etwa 1360
Elmshorn, außerdem die zum Augustinerchorherrn-Kloster Neumünster-Bordesholm gehörenden Kirchspiele Neumünster, Brügge, Großflintbek und Stadt Kiel.
Wir stellen fest, daß sowohl beim Presbyter Bremensis als auch im Verzeichnis des Hamburger Dompropsten die Kirchspiele Bramstedt, Kaltenkirchen und Kellinghusen als altholsatisches Gebiet erscheinen,.
Diese bis zur Zeit der Reformation gültige kirchliche Einteilung bietet mit großer Wahrscheinlichkeit auch eine klare
Grundlage für den Verlauf der Grenzen zwischen den drei altsächsischen Gauen Dithmarschen, Holstein und Stormarn seit der vorkarolingischen Zeit.
Was steht nun diesen vortrefflichen, und zuverlässigen Angaben, entgegen; denn namhafte Vorgeschichtler und
Volkskundler sehen es. trotzdem als sehr verwickelt an, das Gebiet des ursprünglichen Holstengaues klar zu umreißen ?
So ist z. B. die Wilstermarsch erst ziemlich spät hinzugekommen, wenn auch das Namensgut der ältesten Einwohnerverzeichnisse stark nach der altholsatischen Geest hinweist.
Ebenfalls das Kirchspiel Bornhöved muß wohl ausgeschieden werden; denn es bildete 1163 noch die Grenze Wagriens gegen Holstein.
Carsten 14) neigt dazu, auch das Kirchspiel Nortorf aus dem alten Holstengau auszuschließen und hält es für
wahrscheinlich, daß es zum Gau Faldera gehörte, dem Grenzgebiet gegen die Wagerwenden. Wippendorp (1124
Wippenthorp) war der sächsische Name des alten Hauptortes, wo dann das „Novum monasterium“ (Neumünster) gegründet wurde.
Wie ist es aber, zu erklären, daß dieser kleine Bezirk als Gau bezeichnet wird, wo doch Holstein der eigentliche Gau
ist? Carsten vermutet, daß es sich bei dem Falderagau um einen Rest des Myrginggaues handelt, der sich vor dem
Slawenansturm dem benachbarten Holstengau anschließen mußte. Trotzdem wurde dieser Gau vorübergehend von
den Slawen erobert, die sogar in dem Gebiet der heutigen Kirchspiele Neumünster und Nortorf siedelten.
Hofmeister 15) scheidet sogar Bramstedt aus dem urholsatischen Gebiet aus, was aber aus verschiedenen Gründen
unhaltbar ist, Die Lage des Kirchspiels Bramstedt östlich der Stör ist kein hinreichender Grund für diese Annahme. Dagegen würde auch Adams von Bremen 16) Bericht sprechen, daß die Stör d u r c h das Land der Holsten fließt.
Vor allem aber gibt die Tatsache zu denken, daß in B r a m s t e d t bis 1553 das alte bedeutende G ö d i n g der H o l
s t e n gehalten wurde, die Volksversammlung für den Gau, auf der Recht gefunden und Urteil gesprochen wurde.
Welchen Beitrag liefern nun die Vorgeschichte und Volkskunde zur Beantwortung der Frage nach den, sächsischen Gaugrenzen ?
Nach der Darstellung von Kersten 17) ergibt die Untersuchung der frühgeschichtlichen Heerwege und der
sächsischen Wehranlagen, „daß mit dem von den Burgen umschlossenen Gebiet die Umgrenzung von zwei
sächsischen Gauen fast vollständig zusammenfällt, nämlich die Begrenzung des Gaues der Holsaten und Dithmarscher“.
Die von Tischler 18) und Genrich 19) ermittelten keramischen Formenkreise der ersten Jahrhunderte nach der
Zeitrechnung lassen sich offenbar nur mit Vorbehalt für eine räumliche Begrenzung der sächsischen Gaue
heranziehen. Danach scheint sich der sogenannte Fuhlsbüttler Formenkreis weitgehend mit dem alten Gaugebiet
von Stormarn zu decken, während die Gaue Alt-Holstein und Dithmarschen größtenteils mit der Verbreitung der
sogenannten West oder Nordseegruppe der römischen Kaiserzeit übereinstimmen. Als besonders interessant stellt es
Kersten heraus, daß vorgeschichtlich die „als wahrscheinlich ermittelten Gaugrenzen in Nordalbingien bis in die Gegenwart hinein als volkskundliche Grenzlinien in die Erscheinung treten“.
So stellte der namhafte Volkskundler G. Fr. Meyer 20) eine mundartliche Grenze fest, die sich durch das westliche Holstein zieht und weitgehend mit der von einigen Forschern angenommenen alten Grenzlinie der beiden Gaue
entlang der Stör in Einklang steht. Dithmarschen und Altholstein sind Gebiete der reinen Vokale. Südlich von
Rendsburg läuft nun durch die breite Niederung bei Innien und Nortorf und von Kellinghusen an der Stör entlang
bis zur Flußmündung eine Sprachgrenze, deren genaue Abgrenzung zwischen Kellinghusen und Willenscharen
noch nicht erfolgt ist. Östlich und südlich der Grenzlinie spricht man statt der reinen Vokale Diphthonge. Die gleiche Grenze ermittelte G. Fr. Meyer bei der Kartierung von volkskundlichen Bräuchen.
Er glaubte bei der Erfassung der schleswig-holsteinischen Frühlingsfeuer zu erkennen, „daß sich die Verbreitung der
Maifeuer fast völlig mit dem Gebiet der alten Gaue der Dithmarscher und Holsaten deckt“. 21) Die Grenze des Maifeuers verläuft danach etwa von Rendsburg in Richtung auf Nortorf und Innien und von hier aus nach einer
Ausbuchtung in westlicher Richtung entlang der Stör. Stellenweise greift die Sitte des Maifeuers über die Stör nach
Süden. Südlich der Stör schließt sich ein Gebiet an, in dem man die Frühlingsfeuer statt im Mai zu Ostern abbrennt.
Die Sitte der Osterfeuer erstreckte sich bis an die Bille und setzte sich in Nordhannover fort. Ob diesen beiden
Grenzen wirklich eine so weitgehende Bedeutung für das Mittelalter oder gar für die frühgeschichtliche Zeit beizumessen ist, muß dahingestellt bleiben.
Wie stellt sich nun die Familien- und Sippenforschung zu diesem Fragenkreis ?
Wenn sie nicht nur als Einzelforschung sondern als Bevölkerungskunde betrieben wird, zeitigt sie für die Klärung
unserer Fragen wertvolle Ergebnisse. Drei einzigartige Quellen, das Segeberger Amtsregister von 1526 – 1665, das
Verzeichnis des Klosters Itzehoe von 1547 – 1876 und das vortreffliche Bramstedter Stellenverzeichnis von 1630 –
1726 vermitteln ein aufschlußreiches Bild von der Besiedlung der Kirchspiele Bramstedt, Kaltenkirchen und
Kellinghusen von etwa 1526 bis 1726. Sind auch der stammesmäßigen Ausdeutung der Familiennamen wegen ihrer
zumeist erst im 14./15; Jahrhundert erfolgten Herausbildung Grenzen gezogen, so lassen doch bestimmte
Familiennamen in ihrer Häufigkeit und geographischen Verbreitung mindestens gleich wertvolle Schlüsse zu wie die
von G. Fr. Meyer herausgearbeiteten gegenwärtigen mundartlichen und feuerbrauchtumsmäßigen Grenzen. Einmal
ist eine zahlreiche Gruppe von Familiennamen wie Boye, Dammann, Delfs, Dybbern, Elers, Ferst, Fischer, Fölster,
Gloye, Grip, Lindemann, Lose, Mertens, Ordt, Reders, Runge, ßbbert, Stender, Titke, Tode, Wischmann u.a. schon
zwischen 1526 und 1547 nicht nur in allen drei Kirchspielen vertreten, sondern reicht auch noch weit in das
altholsatische Gebiet der Kirchspiele Hohenwestedt, Schenefeld und Hademarschen hinein, Geradezu
charakteristisch für das altholsatische und nach 1140 holsatisch besiedelte Gebiet ist die Gruppe der Namen
Grotmaack, Langmaack, Schmalmaack, Wittmaack, Langklawes, Langhinrichs, Langjohann, Isernhinrichs und
ähnliche, die ursprünglich auf die Kirchspiele Bramstedt, Kaltenkirchen, Kellinghusen, Hohenwestedt, Neumünster, Nortorf und Bornhöved beschränkt gewesen ist.
Zum andern zeigen die wertvollen Gevatternangaben des Bramstedter Stellenverzeichnisses für sehr viele Hufner-
und Kätnerfamilien eine weite Verbreitung über alle drei Kirchspiele. Hinzu kommt noch besonders für die
Zeitspanne von 1630 bis 1726, daß durch häufiges Hin- und Herüberheiraten innerhalb der drei Kirchspiele, vor
allem der Kirchspiele Bramstedt und Kellinghusen eine stetige und beträchtliche Bevölkerungsbewegung stattfand.
Bei der nachweislich engen Verwandtschaft der Bevölkerung dieses Gebietes beiderseits der Stör ist es vollkommen
abwegig, aus dem heutigen Grenzverlauf der Mundarten und Frühlingsfeuer entlang der Stör auf stammesmäßig
verschiedenartige Bevölkerungen zu schließen. Methodisch ist es ebenfalls recht gewagt, die heutigen
volkskundlichen Grenzen mit den frühgeschichtlichen keramischen Formenkreisen in enge unmittelbare Beziehung zueinander zu setzen.
Es ist natürlich keineswegs ausgeschlossen, daß Erscheinungen des Feuerbrauchtums und der Mundart in ihrer
räumlichen Gebundenheit sehr langlebig sein können auch über den Wechsel von Bevölkerungen hinweg. Vor der
sächsischen Zeit war ein großer Teil Stormarns, Mittel und Ostholsteins von nordelbischen Sueben (vielleicht
Langobarden oder doch diesen nahe verwandten Stämmen) besiedelt, die wohl gleichzusetzen wären mit dem
keramischen Formenkreis vom Fuhlsbüttler Typ. Wenn wir die alten Siedlungsnamen auf -ingen (Hetlingen,
Stellingen, Hemdingen, Esingen), Appen (Apinge), Aspern (Asperinge), Bevern (Beveringe), Bilsen (Bilsing), Kölln
(Kollinge), Langeln (Langelinge) und Schnelsen (Snelsinge) als suebisch ansprechen dürfen, so würde die große
Zahl von Ingen-Siedlungen ja zweifellos auch eine ursprünglich suebische Besiedlung dieses altholsatischen Gebietes
beiderseits der Stör bezeugen: Rensing (1149 Renkigge), Glüsing (15. Jahrhundert Glusinge), Dägeling (1491
Dodelinge), Innien (1140 Ennige, 1261 Enninghe), Lutternworth bei Münsterdorf (Lutteringhe), Silzen bei Hohenwestedt (1339 Seltzynghe), Wacken bei Schenefeld (1149 Wekkinge), Meezen bei Kellinghusen (15.
Jahrhundert Metzinghe), Bünzen bei Innien (1140 Bunzinge), Nützen (1526 Nudzynghe), Winsen bei Kaltenkirchen
(1149 Wyntzynghe), Leezen (1129 Latzinge), Mözen (1199 Motzinke) u. a. Die Sueben blieben jedoch nicht wohnen
in Holstein. Sie mußten im 2. Jahrhundert n. d. Ztr. den Sachsen weichen, die an den Bächen und Flüssen entlang
in ihr Gebiet eindrangen. Die Sachsen werden sich ihre Siedlungen zumeist neu angelegt haben. Wir erkennen sie an
den Ortsnamen auf -stedt, -borstel, -büttel und -loh wie z. B. Armstedt, Brookstedt, Hennstedt, Quarnstedt,
Padenstedt, Boostedt u. a. Dieser Bevölkerungswechsel ist wahrscheinlich nicht friedlich erfolgt, so daß viele -ingen
-Plätze dabei verschwunden sind. Trotzdem sind manche erhalten geblieben, und zwar vor allem jene, die schwer
zugänglich waren, weil weite Moor- und Marschflächen sie schützten. So blieben auch damals bei einem
Bevölkerungswechsel zu weilen vereinzelte Reste und Horste zurück. Nun mögen sich die heutigen mundartlichen
und brauchtumsmäßigen Grenzen in Mittelholstein ja vielleicht – mit größter Vorsicht – so erklären lassen, daß diese
Gebiete damals verschieden stark sachsifiziert worden sind und sich manche Eigenheiten des vormaligen suebischen Volkstums über die Jahrhunderte erhalten haben.
Für die holsatische Besiedlung der Kirchspiele Bramstedt und Kaltenkirchen und ihre Zugehörigkeit zum
altholsatischen Gebiet spricht außer den urkundlichen Beweisen und der namensmäßigen Zusammensetzung der
Bevölkerung eine volkskundlich sehr bedeutsame und aufschlußreiche Tatsache, daß das von Otto Lehmann zuerst
klar erkannte und in seinem Verbreitungsgebiet bis zur Stör abgegrenzte Holstenhaus ursprünglich auch in den
Kirchspielen Bramstedt und Kaltenkirchen verbreitet war. Wägen wir nun die verschiedenen Auffassungen
gegeneinander ab, so scheint doch die Behauptung des Presbyter Bremensis und des Hamburger Drompropsten
bestätigt zu werden, daß die Kirchspiele Bramstedt und Kaltenkirchen zum altholsatischen Gebiet gehörten.
1) A d a m v o n B r e m e n: Gesta Hammaburgensis Ecclesiä Pontificum ex recensione Lappenbergii, 2. Ausgabe Hannover 1876 (LIB. II S. 50,
Nr. 15); „Et quoniam occasio se locorum präbuit, utile videtur exponere, quä gentes trans Albiam Hammaburgensi pertinentes sint dyocesi.Häc
clauditur ab occidente occeano Brittanico, a meridie Albia flumine, ab oriente Pene fluvio, qui currit in mare Barbarum, ab aquilone vero Egdore
fluvio, qui Danos dirimit a Säonibus. Transalbianorum Säonum populi sunt tres: primi ad occeanum sunt Tedsmarsgoi, et eorum ecclesia mater in
Melindorpe; s e c u n d i H o l cetä, dicti a silvis quas accolunt; eos Sturia flumen i n t er fl uit, e c cl es i a S c an a f e l d; tercii et nobiliores
Stormarii dicuntur, eo quod seditionibus ea gens frequens agitur. Stormarios alluit ab oriente Bilena fluvius, qui mergitur in Albiam fluvium, sicut illa superior."
2) H e l m o l d v o n B o s a u: Chronica Slavorum Helmoldi. Ausgabe mit Erläuterungen von Schmeidler. (Lob. I.Caput XLVII, S. 114/l5): „Tres
autem sunt Nordalbingorum populi, Stormarii, Holzati, Thetmarzi, nec habitu nec lingua multum discrepantes, tenentes Säonum iura, et
Christianum nomen, nisi quod propter Barbarum viciniam furtis et latrociniis operam dare consueverint. Hospitalitatis gratiam sectantur. Nam
furari et largiri apud Holzatos ostentatio est, qui prädari nesciat, habes et inglorius est.“
3)R.H. C a r s t e n; Zwischen Elbe und Skagerrak. Die cimbrische Halbinsel und ihre Bewohner in frühgeschichtlicher Zeit, Hamburg 1938, S.
95/96.
4)W i d si t h: 41 – 44, 61/62
5)Säo Grammaticus: I, 170 ff.
6)H H o f m e i s t e r: Limes Säoniä, ZSHG, 56. Bd., S. 67 – 169.
7)C. Ma t t h i e ß e n: Der Limes Säoniä, ZSHG, 68. Bd., S. 1 – 77.
8)W. L a m m e r s: Germanen und Slawen in Nordalbingien, ZSHG, 79. Bd., S. 17 - 80
9)P r e s b y t e r B r e m e n s i s, Chronicon Holzatiä. Ausgabe Lappenberg Kiel 18621
10) Derselbe: S. 49: „... cum Holzatis, rusticis de palude Wilstria, de parochiis Hademarschen, Schenevelde, Nortorpe, Kellinghusen, Westede,
Bramstede et Koldenkerken“. (1317).
11) Derselbe S. 90; „Nam rustici de parochiis Schenevelde, Hademersche, Westede, Nortorpe, Bornehovede, Bramstede, Koldenkerke et
Kellinghusen cum inhabitantibus paludem Wilstirä hii dicuntur veri Holzati“ (1381).
12) Liber copialis capituli Hamburgensis, Taxis beneficiorum prepositure, fol. 175e. Bester Abdruck bei Hasse-Pauls 4, 977 f.
13) W. J e n s e n: Die Gaugrenzen und die kirchliche Einteilung Nordalbingiens, in Hammaburg, S. 141/43.
14) R. H. C a r s t e n: Siehe Note 3), S. 100.
15) H o f m e i s t e r: Urholstein, 1932.
16) Adam von Bremen: Siehe Note 1:
17) K. Kersten: Die Vorgeschichte des Kreises Steinburg, S. 198/199, Wachholtz Verlag, Neumünster, 1939.
18) F. Tischler: Fuhlsbüttel, ein Beitrag zur Sachsenfrage, Wachholtz Verlag, Neumünster , 1937
19) A. Genrich: Formenkreise und Stammesgruppen in Schleswig-Holstein, Wachholtz-Verlag, Neumünster, 1954
20) G. Fr. Meyer: Heimat 1935, S. 126.
21) G. Fr. M e y e r: Heimat 1933, S. 123 ff.
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