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aus. heimatkundliches Jahrbuch für den Kreis Segeberg, 1963, S. 45 f
MaxRöstermundt, Bad Bramstedt:
Geheimnisvolle Vergangenheit von Hasenmoor und Fuhlenrüe *)
Unsere Leser, die Hasenmoor und Fuhlenrüe mit den vielen größeren und kleineren landwirtschaftlichen Betrieben und
den sonstigen Besitzungen mit zum Teil umfangreichen Ländereien an Weiden und Wiesen, Äckern und Wäldern und
Mooren kennen und schätzen gelernt haben, werden kaum ahnen, daß sich hinter der Vergangenheit dieser wertvollen
Liegenschaften die Lösung eines Rätsels verbirgt, das vielleicht doch einmal betrachtenswert sein könnte. Wir kennen die
Begebenheiten, die sich anläßlichder Verpfändung des Amtes Segeberg seit 1665 ergaben. Wir kennen die späteren
Bemühungen Brüggemanns, in den Besitz von Hasenmoor und Fuhlenrüe zu gelangen. Wir wissen auch um den Erwerb
durch den König und um den Fleiß und um die Erfolge der Einwohner aller früheren und gegenwärtigen Zeiten.
Geheimnisvoll ist aber jene Zeit geblieben, aus der wir erfahren möchten, wieso es kam, daß Bramstedt einst seine eigenen
umfangreichen Fluren um den Besitz von Hasenmoor und Fuhlenrüe zu vermehren vermochte. Mit Stolz schrieben die
Bramstedter schon vor Jahrhunderten und wiederholten es gern und oft, daß ihr Ort nicht nur einer der kleinsten und
ältesten und auch einer der berühmtesten, sondern auch einer der reichsten Flecken des ganzen Landes gewesen sei. Ihr
Reichtum war 'offensichtlich der gewaltige Besitz an Liegenschaften gewesen, deren Grenzen im Osten mit den Ostgrenzen von Fuhlenrüe identisch gewesen waren.
Um 1665 befanden sich in Hasenmoor und Fuhlenrüe zwei Schäfereien, und es wohnten dort noCh Weitere drei Bauern,
nämlich Marx Voss, Hans Voss und Hermann Hohn. Aus der Zeit vor 1665 ist uns also, wie schon gesagt bekannt daß
beide Teile zum Flecken Bramstedt gehörten, Wann und warum nun beide Teile einst mit den Ländereien Bramstedts
vereinigt wurden, ist völlig unbekannt. Schon vor mehr als 100 Jahren wurde im Staatsbürgerlichen Magazin darauf
aufmerksam gemacht, daß es mit Hasenmoor und Fuhlenrüe eine besondere Bewandtnis gehabt haben müsse. Es fällt auch
auf, daß um 1605 Teile davon zum Kirchspiel Segeberg gehörten, und es fällt gleichfalls auf, daß man Teile dieser Gegend
nicht als Bramstedter sondern als Segeberger Heide bezeichnete, obwohl alles zu Bramstedt gehörte. Auffallend ist ferner,
daß nach dem Ausscheiden von Hasenmoor und Fuhlenrüe aus der Bramstedter Zugehörigkeit der Flecken Bramstedt sich
nicht darum bemühte, im steuerlichen Interesse die Pflugzahl herabgesetzt zu bekommen. Bei jeder sich sonst irgendwie
bietenden Gelegenheit unterließ es niemals der Flecken, in der Zahl der Pflüge eine Minderung und eine damit verbundene
Ersparnis zu bekommen. Insbesondere ist dazu auf folgendes zu verweisen: Graf v. Königsmark hatte 1605 für den Flecken
Bramstedt mit 26 Pflügen 15 575 Taler und für Hasenmoor und Fuhlenrüe weitere 5684 Taler zu bezahlen. Im Verhältnis
zum Flecken mit rd. 26 Pflügen und im Verhältnis zu den ebengenannten Geldwerten entfielen auf Hasenmoor und
Fuhlenrüe rd. 9 1/2 Pflüge. Es würde sich schon gelohnt haben, für diese ausgeschiedenen Pflüge steuerliche Vorteile
herauszuholen. Es müssen deshalb Gründe vorgelegen haben, die dem Flecken von alters her die Inanspruchnahme einer
besonderen Bevorzugung gestatteten. Nach einer etwas unsicheren alten Aktennotiz hatten Hasenmoor und Fuhlenrüe
den Charakter einer eigenen Domäne oder eines eigenen Lehens. Wir können dies vielleicht so verstehen, daß für
irgendwelche Opfer oder sonstige bemerkenswerte Leistungen eine solche Zuwendung an den Flecken Bramstedt von einer
Seite erfolgte, die möglicherweise landesherrliche Rechte hatte Seit 1316 gehörte Bramstedt zum Amt Segeberg. Am 29.
August 1317 wurde auf dem Strietkamp in Bramstedt eine Schlacht geschlagen. Bramstedter Bürger haben dabei auf der
Seite des Siegers gestanden. daß die Bramstedter zusätzlich Flur- und vielleicht auch Gebäudeschaden gehabt haben, ist
anzunehmen. Der hier erfochtene Sieg könnte tatsächlich ein Anlaß gewesen sein, Bramstedt durch eine Überlassung von
Hasenmoor und Fuhlenrüe zu belohnen und es zusätzlich dadurch zu bevorzugen, es für alle Zeiten insoweit von allen
steuerlichen Belastungen zu befreien. Natürlich kann es sich auch um andere Gelegenheiten und Anlässe gehandelt haben,
die aber nicht erkennbar sind. Immerhin bleibt deshalb für Hasenmoor und Fuhlenrüe eine endgültige und sichere Lösung dieses Rätsels zunächst noch offen.
*) Nach dem Inhalt der Akten VII B IX 2 Nr. 34 des Landesarchivs Schl.-H. in Schleswig.
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