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  Geschichte und Geschichten aus Bad Bramstedt in Holstein
 
bearbeitet und zusammengestellt von Jan-Uwe Schadendorf

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Schulmatrikel
für
die Schule zu Föhrden Barl,
 Parochie
2 Bramstedt
Probstei Segeberg, Kreis Segeberg

I.    Der Schulort umfasst folgende Ortschaften und Wohnstellen mit besonderen Namen:
      Die ganze Landgemeinde Föhrden Barl und den Ausbauerkathen Heidekathen.

II.   Die Schule3 besteht aus einer Klasse. Die Schule wurde im Winterhalbjahr 1873/74 von 43                       Kindern besucht.
      An der Schule ist angestellt ein Lehrer.
      Handarbeitsunterricht wird in zwei Unterrichts-
      Stunden wöchentlich von einer mit 12 RM
4 jährlich
      besoldeten Lehrerin erteilt. Turnunterricht wird in 2                                                                          wöchentlichen Unterrichtsstunden erteilt.

III.   Das Vermögen der Schule besteht:

1. aus einem Schulhause nebst Hofraum und Nebengebäuden. Das Wohnhaus ist teils in Stein, teils in Fachwerk ausgeführt, hat Strohdach und ist ringsum in einer Breite von ca. 1 m abgepflastert. Es enthält

a. ein Schulzimmer mit 2 nach Osten und Süden gelegenen Außenwänden im Erdgeschoß zu 5,5 m Länge, 5 m Breite und 2,75 m Höhe mit 5  Fachfenstern, von denen sich 3 Fach an der Ostseite und 2 Fach an der Südseite befinden. Derselbe wird geheizt durch einen eisernen Ofen mit Luftzug und zwar so zeitig, daß bei dem Beginn des Unterrichts die strahlende Wärme vorüber ist. Wenn erforderlich wird in der Mittagstunde wieder geheizt. Eine ordnungsgemäße Ventilation wird hergestellt werden.

Der Fußboden ist von Brettern.

An Schulutensilien befinden sich darin 5 Schultische mit Bänken von 4m Länge, 2 Wandtafeln, 1 Schulschrank u. 1.Lehrersitz.

An Lehrmitteln sind vorhanden 1 Globus, 1 Planiglobus, 1 Wandkarte von Deutschland, 1 Wandkarte von Palästina, 1 Wandkarte von Dänemark, 1 Wandkarte von Schleswig-Holstein und Abbildungen von Säugetieren für den naturkundlichen Unterricht. - Vor dem Schulzimmer findet sich ein Vorplatz von 2,67 m Länge und 1,31 m Breite mit ausreichender Einrichtung zur Aufbewahrung der Kopfbedeckungen der Schulkinder.

b. zur Lehrerwohnung 2 heizbare Zimmer mit einer Grundfläche von 30 qm im Erdgeschoß, eine Schlafstube, eine Kammer, Küche, Speisekammer und Keller.

c. zum landwirtschaftlichen Betriebe des Lehrers eine Dreschtenne, Bodenraum zur Aufbewahrung des Korns. 2 Ställe für Schweine und einen Stall für Kühe.

d) der Hofraum enthält 150 qm. Es befindet sich darauf ein Nebengebäude von Fachwerk mit Strohdach zur Aufbewahrung der Feuerung; ein Abort für den Lehrer sowie ein Abort mit einem Eingange und 2 Sitzen für die Schulkinder und wird bald ein zweiter Eingang hergestellt werden.

Der Hofraum wird zugleich als Spielplatz für die Schulkinder benutzt und ist mit einem Reck zum Turnen versehen. Ein Schulbrunnen mit gutem Trinkwasser ist vorhanden. Ein Backofen wird hergestellt.

2. aus folgenden Grundstücken:

a) ein Schulgarten von 840 qm Flächenraum zur Benutzung des Lehrers.’
b) Schuldienstland5, ca. 8 ½ Hektar in 3 ziemlich gleich großen Plätzen; 2 derselben liegen nördlich und ca. 0,4 Kilometer vom Hause entfernt, der dritte südlich und ca. 1,5 vom Hause entfernt. Der Letztere dient zur Heugewinnung. Das Schuldienstland wird vom Lehrer selbst benutzt und von der Schulgemeinde freibearbeitet. Der Nutzungswert ist im Jahre 1884 unter Berücksichtigung der freien Bearbeitung abgeschätzt zu 184 r$ 6 Sgr4.

IV. Passiva der Schulgemeinde sind nicht vorhanden.

V. Diensteinkünfte der Lehrerstelle:

 

1.

Dienstwohnung, deren Wert nach ortsüblichen Mietspreisen
zu veranschlagen ist auf

 16 r$ 40 Sgr

2.

Gartennutzung zu veranschlagen auf                                      

 10 r$

3.

Feuerung von 32000 Stechtorf und 9 Fuder Plaggentorf, wovon 22000  Soden und 6 Fuder im Wert von

 25 r$

für den Hausbedarf des Lehrers und Fuder für die Heizung des
Schulzimmers bestimmt sind.

4.

Ertrag des Dienstlandes

184 r$  6 Sgr

5.

Lieferung von 4,17 Hektl. (330kg)
Roggen und 2,78 Hektl. (200kg)
Buchweizen, geschätzt zum Wert

 22 r$ 12 Sgr

6.

bares Gehalt des Lehrers

113 r$ 12 Sgr

Nr. 4 - 6 zusammen

320 r$

Das Heizen und Reinigen der Schulstube, letztere unter
Zuhilfenahme der großen Schulkinder hat der Lehrer
bis weiter übernommen. Das Reinigungsmaterial ist
von der Gemeinde anzuliefern.

VI. Aufbringung der Schullasten seitens der Schulgemeinde

a.Reallasten

1.

Zur baulichen Unterhaltung des Schulhauses cum
pert.6. sind nach dem Durchschnitt der letzten 5
Jahre jährlich verwendet ca.

 20 r$

2.

Spanndienste wurden in natura geleistet                            

Wert ca.

 56 r$

3.

Feuerung  wird in natura geleistet

Wert ca.

 40 r$

4.

Kornlieferung an den Lehrer

 23 r$r

5.

Zur Anschaffung von Lehrmitteln und
und sonstigen Ausgaben nach dem
Durchschnitt der letzten 5 Jahre jährlich

 12 r$

zusammen

 55 r$

Diese Lasten werden von den Landbesitzern der Schulgemeinde nach Steuertonnen aufgebracht
und über insgesamt 946 Steuertonnen gleichmäßig verteilt mit Ausnahme de Spanndienste und der Lieferung des Feuerungsmaterials, wozu die Kätner nicht mit beitragen.

An Landbesitzern sind vorhanden 8 Vollhufner, 1 Achtelhufner und 4 Kätner.

b. Personallasten

1.

 zum baren Gehalt des Lehrers

113 r$ 12 Sgr

2.

Handdienste werden in natura geleistet                    

Wert ca.

 16 r$

     Für die Schulkasse fließen andere Einnahmen nicht.

VII. Vertretung der Schulgemeinde und Verwaltung der Schulkasse

Lokalinspektor der Schule ist der Prediger in          Bramstedt. Die Vertretung der Schulgemeinde bildet          das Schulkollegium, bestehend aus dem         Lokalschulinspektor, dem Gemeindevorsteher und 3         gewählten Schulvorstehern. Von letzteren tritt alle         Jahre einer aus und wird durch Wahl ersetzt. Der älteste          im Amt hat die Verwaltung der Schulkasse zu          übernehmen.

Bramstedt und Föhrden Barl im Januar 1875

Der Schulinspektor               Das Schulkollegium:

Dr. F. Rolfs, Pastor               H. Rühmann, Gemeindevorsteher
                                            J. Fock        
                                            H. Kröger     )    Schulvorsteher
                                            I. Koopmann )
            

Segeberg, d. 12. Febr. 1875
Vorstehende Schulmatrikel für die
Schule zu Föhrden Barl wird hierdurch
nach stattgefundener Prüfung als
richtig bestätigt.

Das Königliche Kirchenvisitatorium

           Gayl

Das pensionsfähige Diensteinkommen der Lehrerstelle in Föhrden Barl, festgestellt von der Königlichen Regierung unter dem 30. Juli 1888. II 9504.

  1. Dienstwohnung               M    120
  2. Garten                          M      30
  3. Feuerung                       M      75 
  4. Dienstland                     M     552,60
  5. Naturallieferung              M       67,20
  6. feste Geldbezüge            M     340,20
  7. sonstige Einkünfte         _M        1,25 
                    Summe           M   1186,25

Föhrden, den 17. Sept. 1889


Von dem Gemeindevorsteher war auf heute eine Versammlung des Schulkollegiums nach der Steenbockschen7 Wirtschaft berufen.

Es waren erschienen:

1. Schulvorsteher         Cl. Harbeck
2. Schulvorsteher         Cl. Thies
3. Schulvorsteher         P. Steenbock
4. Gemeindevorsteher  J. Runge

Gegenstand der Verhandlung war: Wie soll der von der Staatsregierung geleistete jährliche Beitrag zur Lehrerbesoldung im Betrage von 500 M verwendet werden.

Nachdem eine allgemeine Erörterung stattgefunden,

wurde beschlossen, einstimmig, benannten Betrag wie folgt zu verwenden:

 

1. Lehrergehalt                                         M 340,20
2. Prämie für Versicherung des
    Schulhauses                                        M   22,00
3. Vergütung für die Handarbeitslehrerin        M   36,00
4. Schornsteinfegergeld                             M     4,50
5. Heizen und Reinigen der Schule                M   25,00  
6. Beiträge der Kommune zum
    Witwengeld                                          M   12,00
7. Aufwendungen für die
    Dienstwohnung                                     M   55,91
                                   Summe                 M 500,00

Das Schulkollegium       C. Thies         C Harbeck         P. Steenbock    J. Runge, Gemeindevorsteher

Förden Barl, 16. März 1893


Sitzung des Schulkollegiums
vorschriftsmäßig berufen

Anwesend die Herren Harbeck, Mohr u. Blöcker

Für die Beschaffung einer Schülerbibliothek werden für das Jahr 1893/94 bewilligt 20 M, für das folgenden 10 M und für die nächsten je 5 M.

Vorgel. u. gen.              E. Brucks, P.           J. Mohr    

                                    Johs. Blöcker,         C. Harbeck

Bramstedt, den 14. Jan. 1898


        Sitzung des Schulkollegiums Föhrden Barl
                    Vorschriftsmäßig berufen

Anwesend sind die Herren H. Steffens, H. Rühmann,
P. Schnack und H. Plath.

Auf der Tagesordnung steht Festsetzung des Lehrergehalts
nach dem Lehrerbesoldungsgesetz vom 3. März 1897.

Das Schulkollegium beschließt, es bei den oberlich festgesetzten, unter allen Umständen Minimalforderungen bewenden zu lassen und dem Lehrer also zu zahlen an Grundgehalt 1125 M ( inkl. 75 M für Feuerungsbelieferung, 552,60 M  Wert des Dienstlandes,
67,20 M Wert der Naturallieferungen, bare Bezüge 428,95 M
und sonstige Einkünfte 1,25 M )

Der Satz der Alterszulage wird festgesetzt auf 120 M.

Der Wert der Dienstwohnung und des Gartens bleibt wie bisher 120 M bzw. 30 M (Mehrbelastung als bisher 156,15 M)

Vorgel. u. gen.

E. Brucks    H. Steffens   H. Rühmann   P. Schnack    H. Plath

Bramstedt, 14. Jan. 1898


Nach Maßgabe des Gesetzes vom 31. März 1897 betreffend

Das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen, erhält der an der Volksschule zu

Föhrden-Barl angestellte Lehrer ein pensionsfähiges Diensteinkommen, das sich zusammensetzt aus dem Grundgehalt, Alterszulage, und Mietentschädigung nach folgenden näheren Bestimmungen:
Grundgehalt 1125 M. Darauf sind anzurechnen:

Wert der Feuerungslieferung                                     75      M
( 22000 Soden Torf u. 6 Fuder Plaggentorf)
Sonstige Einkünfte                                                   1,25 M
Wert des Dienstlandes                                           552,60 M
Wert der Naturallieferung                                         67,20 M
bare Bezüge                                                        428,75 M    
                                             Zusammen            1125,00 M
        ??? u. Wert der Dienstwohnung u. Garten          150,00 M
 
                    pensionsfähiges Diensteinkommen      1250,00 M

               Alterzulagesatz                                      120,00 M

V. g. u.  E. Brucks, P.         H. Steffens     H. Rühmann 
             P. Schnack            H. Plath

Bei einstweiliger Besetzung oder endgültiger Besetzung mit einem Lehrer unter 4 Dienstjahren:

        Wert der Feuerungslieferung                             40 M
        (Nach Bedarf Soden Torf - Fuder Holz)
        Bargehalt                                                    910 M     
                                                     zusammen      950 M

V. g. u.          E. Brucks      H. Steffens     H. Rühmann 

                    P. Schnack          H. Plath

Schleswig, d. 3. Mai 1898                    Bestätigt       (L.L.)                                   Königliche Regierung. Abt. für Kirchen- und Schulwesen

          gez. Schow 


Verhandelt Bramstedt im Pastorat d. 15. Juli 1899

Gegenwärtig nach ordnungsmäßiger Berufung die Mitglieder
des Schulkollegiums zu Föhrden-Barl, Gemeindevorsteher Studt, Landmann H. Runge. Herr Carstens war am Erscheinen verhindert. Herr Lehrer Sachau war zu der Sitzung hinzugezogen. Der Schulinspektor leitet als Vorsitzender die Sitzung.

Zur Verhandlung stand folgende bei der Einberufung vorher angezeigte Angelegenheit. Die königliche Regierung verlangt durch Verfügung vom 21. Juni  12121 J. Nr. II Festsetzung der Entschädigung für Kornlieferungen an den Lehrer, mit deren Höhe der Lehrer einverstanden sein muß. Die Entschädigung wird festgesetzt mit 70(siebenzig) Mark. Der Mehrbetrag gegen die matrikelmäßige Festsetzung von 2,80M
soll als Erhöhung des Grundgehalts gerechnet werden.

V. g. u.   Möhlenbrink     Studt     H. Runge      Sachau, Lehrer


Verhandelt zu Föhrden-Barl am 28. September1899

Gegenwärtig nach ordnungsmäßiger Berufung die Mitglieder, der Schulinspektor, Herr Gemeindevorsteher Studt, Herr Carstens, Wilhelm Runge und Heinrich Runge. Der Schulinspektor leitet die Sitzung.

Zur Verhandlung stehen folgende Angelegenheiten

1. Verpachtung der Hand und Spanndienste. Das Schulkollegium beschloß dieselben zu verpachten und die Pachtsumme nach Grundsteuer-Messbetrag aufzubringen.
2. Erhöhung des Gehaltes der Handarbeitslehrerin:
Das Schulkollegium beschloß, das Gehalt von 36 M
auf 44 M zu erhöhen.

V. g. u.      Möhlenbrink      H. Studt                  W. Runge


Verhandelt in Föhrden-Barl am 6. März 1901
im Schulhause vorm.  ½12 U.

Nach vorangegangener ordnungsmäßiger Berufung unter
Angabe der Tagesordnung war das Schulkollegium vollzählig erschienen, nämlich die Herren

1. Pastor Hümpel
2. Gemeindevorsteher Studt
3. Landmann Wilhelm Runge
4. Landmann Adolf Kock
5. Landmann Hans Karstens
Das Schulkollegium war mithin beschlussfähig.

Zu Punkt 1. wird konstatiert, daß ein 100teil.Thermometer bereits vorhanden ist.

Zu Punkt 2 wird eine Erhöhung der Vergütung für den Handarbeitsunterricht abgelehnt mit der Begründung, daß eine Erhöhung doch keine tüchtigere Handarbeitslehrerin schaffe.

Zu Punkt 3 wird dem Ortsschulinspektor die Veröffentlichungsbefugnis für Schulverfügungen in den Bramstedter Nachrichten erteilt mit der Maßgabe, die daraus entstehenden Kosten gleichmäßig zu verteilen.

Außer der Tagesordnung wird dem Herrn Ortsschulinspektor das Recht eingeräumt, auf Kosten der Gemeinde sich einen Wagen zu verschaffen für die Inspektionsfahrten.

V. g. u.      Hümpel           M. Studt           W. Runge

                 A. Kock            H. Karstens 


Verhandelt in Bramstedt am 12. April 1901
im Pastorate vorm. 11 Uhr.

Nach vorgängiger ordnungsmäßiger Berufung unter Angabe der Tagesordnung war das Schulkollegium vollzählig erschienen, nämlich die Herren:

1. Pastor Dr. Hümpel als Vorsitzender
2. Gemeindevorsteher Studt
3. Schulvorsteher Wilhelm Runge
4. Schulvorsteher Adolf Kock
5. Schulvorsteher Hans Karstens
Das Schulkollegium war mithin beschlußfähig.

Als einziger Punkt stand auf der Tagesordnung die Verpachtung der zur Lehrerstelle in Föhrden-Barl gehörenden Koppel „Zum Bachholz“, groß 2 Hektar 97 Ar 94 qm.

Das Schulkollegium beschließt einstimmig, dem Lehrer Sachau die Koppel abzunehmen und sie von Schulgemeinde wegen zu verpachten. Dem Herrn Lehrer Sachau soll der Betrag von 185 M, d. ist die Höhe der bisherigen Pacht, aus der Schulkasse gezahlt werden
Dagegen fließt der event. Betrag der Pacht für die Koppel in die Schulkasse.

Bezüglich der Verpachtung wird als Grundsatz aufgestellt, daß sie
1. auf 10 Jahre verpachtet werden soll,
2. nur als Weide oder Grasland genutzt werden soll und
3. im öffentlichen Termine zur Verpachtung gelangen soll unter Vorbehalt des Zuschlages seitens der Vertretung der Schulgemeinde. Der im Termin Meistbietende ist 3 Tage lang an sein Gebot gebunden. Innerhalb dieser Zeit wird ihm die Entschließung des Schulkollegiums mitgeteilt.
4. Die Einfriedigung ist vom Pächter zu beschaffen.
5. Die Bezahlung der ganzen Pachtsumme hat am 1.Sept. jeden Pachtjahres zu erfolgen. Zum 1. Male  zum 1. Sept. 1901.

V. g. u.     Hümpel             M. Studt             A. Kock

                W. Runge           H. Karstens


Verhandelt im Schulhause zu Föhrden-Barl
Den 14. Aug. 1901 nachm. 5 Uhr

Nach vorausgegangener ordnungsmäßiger Berufung waren
Außer dem Vorsitzenden erschienen sämtliche Mitglieder des Schulkollegiums.

Das Schulkollegium war mithin beschlußfähig.

In Erledigung der Schulvisitatorial Verfügung II 1275 d. d. Segeberg / ?aestedt  9./12. Juli 1901 wird festgestellt, daß eine Erweiterung des  augenblicklich als Schulhof benutzten Hofraumes nicht möglich ist. Die Besitzer der resp. Ländereien würden sich auf Verkauf resp. Abpachtung seitens der Schulgemeinde nicht einlassen.  Dagegen ist unter Umständen hinter dem Schulgelände ein Stück Land zu pachten resp. zu kaufen, das unter den Augen des Lehrers liegt und im übrigen streng von der Straße geschieden liegt. Das Schulkollegium ist bereit, ein genügend Stück Land von 800-1000 qm Flächeninhalt käuflich zu erwerben resp. zu pachten, vorausgesetzt, daß dies unter annehmbaren Bedingungen geschehen kann.

V. g. u.        Hümpel              M. Studt                A. Kock

                   W. Runge           H. Karstens  


Sitzung des Schulkollegiums von Föhrden-Barl
im Schulhause daselbst am 8. October 1901

Nach vorangängiger ordnungsmäßiger Berufung unter Angabe der Tagesordnung sind anwesend außer dem Vorsitzenden drei Mitglieder des Schulkollegiums. Die Versammlung ist mithin beschlußfähig.

Zur Verhandlung stand der eventuelle Ankauf oder die Abpachtung eines dem Hufner Harbeck gehörigen Stücks Landes zum Zwecke der Anlage eines Schulplatzes. Nach eingegangenen Erkundigungen wird für denselben in der Größe von 1/5 Tonne M 500 gefordert. Das Schulkollegium ist der Ansicht, daß der eigentliche Nutzungswert M 200ist , ist zugleich aber der Meinung, daß ihn niemand, auch sie selbst nicht, unter der  angegebenen Summe verkaufen würde. Zudessen soll der Versuch gemacht werden, auf eine Erniedrigung der Kaufsumme, sei es durch Abhandeln vom genannten Preise, sei es durch Kauf oder Abpachtung eines anderen geeigneten Grundstückes, hinzuarbeiten. Endlich ist das Schulkollegium sich nicht darüber klar, ob der Beschluß dieser Ausgabe der ganzen Schulinteressentenschaft oder dem Schulkollegium kompetiert.

Das Schulkollegium sieht deswegen noch für dieses Mal von einem bindenden Entschlusse ab.

V. g. u.

Hümpel               gez. M Studt                  gez. H. Karstens gez.  W. Runge  

                      für die Abschrift

 Bramstedt, den 11.10.01    Hümpel, Pastor

     ( Siegel )


Sitzung des Schulkollegiums von Föhrden-Barl
im Pastorate zu Bramstedt, an 7. Nov. 1901 nachm. 2 Uhr.

Nach vorangegangener ordnungsmäßiger Berufung unter Angabe der Tagesordnung sind anwesend außer dem Vorsitzenden alle Mitglieder des Schulkollegiums.

Die Versammlung ist mithin beschlußfähig.

Zur Verhandlung stand:
1. Anderweitige Festsetzung der Norm zur Aufbringung der Schulunterhaltungskosten. Nach eingehender Beratung wird beschlossen, die Königliche Regierung zu ersuchen, die folgende Norm zur Aufbringung der Schullasten in der Schulgemeinde Föhrden-Barl ihre Genehmigung zuerteilen, wonach die Schulunterhaltungskosten aufgebracht werden sollen.

1. durch gleiche Zuschläge von 100%  zur Grund-, Gebäude und Gewerbesteuer und
2.durch gleiche Zuschläge von 50% zur Einkommensteuer einschließlich des fingierten Steuersatzes von 4 M.

Als Punkt 2 stand zur Verhandlung die Erwerbung eines Spielplatzes für die Schule in Föhrden-Barl. Das Schulkollegium beschließt in Erwägung , daß der Nutzungswert des ev. anzukaufenden M 200 beträgt, diese 200 M zur Erwerbung desselben zu bewilligen, vorausgesetzt, daß die königliche Regierung die übrigen zum Ankauf nötigen M 300 von ihren Mitteln zugibt.

V g. u.

Hümpel    W. Runge    A. Kock   H. Karstens  M. Studt


Sitzung des Schulkollegiums von Föhrden-Barl
im Schulhause daselbst am 10. December 1901.

Nach vorangegangener ordnungsmäßiger Berufung unter Angabe der Tagesordnung sind anwesend außer dem Vorsitzenden alle Mitglieder des Schulkollegiums. Die Versammlung ist mithin beschlußfähig.

Zur Verhandlung stand der Schulkollegiumsbeschluß d. d.8 Föhrden-Barl, d. 7. Nov.01 ad9 1,2. Es wird beschlossen diesem Beschlusse folgende Fassung zu geben:

„ 2. Durch gleiche Zuschläge von 50% zur Einkommensteuer

einschließlich sämtlicher fingierter Sätze.“

V.  g. u.

Hümpel        M. Studt           H. Karstens           W. Runge          A. Kock


Verhandelt im Pastorate zu Bramstedt, 19. 02. 02

Nach vorangegangener ordnungsmäßiger Berufung unter Angabe der Tagesordnung sind erschienen drei Mitglieder des Schulkollegiums in Föhrden-Barl.

Zur Verhandlung steht die Verf. der Königl. Regierung Z No. II 36183.

Es wird mit 3 Stimmen beschlossen, von dem Ankaufe eines  Grundstückes zur Anlage eines Spielplatzes abzusehen.

V. g. u.      Hümpel        M. Studt        A. Kock      H. Karstens


Verhandelt im Schulhause zu Föhrden-Barl,
d. 8.03. 02

Nach vorgängiger ordnungsmäßiger Berufung unter Angabe der Tagesordnung waren erschienen alle Mitglieder.

Die Versammlung ist mithin beschlußfähig.

Zur Verhandlung steht die Verfügung der Königlichen Regierung II 30875 des Inhalts, ob nicht von den 840 qm großen Garten des Lehrers ein Stück zur Vergrößerung des Spielplatzes benutzt werden könne.

In Anbetracht der Tatsache, daß der ca. 260 qm große Spielplatz vor dem Hause liegt, der 840 qm große Garten des Lehrers aber hinter dem Hause und zwischen beiden nur schwer eine Verbindung hergestellt werden kann, in anbetracht ferner, daß der 840 qm große Garten unter den örtlichen Verhältnissen nicht gut verkleinert werden darf, wenn er den an ihn zu stellenden Anforderungen gerecht werden soll, beschließt das Schulkollegium von einer Vergrößerung des Spielplatzes durch einen Teil des Gartens abzusehen.

V. g u.     Hümpel               M. Studt              J. Kelting      

               A. Kock               C. Plambeck


Verhandelt im Schulhause  in Föhrden-Barl,
den 16. Juli 1902    

Nach vorgängiger ordnungsmäßiger Berufung unter Angabe der Tagesordnung waren erschienen 3 Mitglieder.

Die Versammlung ist mithin beschlussfähig.

Zur Verhandlung steht die Verf. der Königl. Regierung II, 32849, d. d. Schleswig 12. Juni 02 betr. Instandsetzung des quad. Platzes zum Spiel- und Turnplatz.                   d. Verf.

1. Es wird beschlossen, den Torfstall vor dem Hause abzureißen, weil er entbehrlich ist. Der          des Sch.H. Abort wird in den Garten hineingeschoben und neu errichtet, da der alte stark eingefallen ist. Der Torf resp. die Feuerung wird nach Aufhören der Landwirtschaft im Hause aufbewahrt werden können. Die Genehmigung wird erbeten.

II, 11/0258        genehmigt

2. Herrn Lehrer Sachau wird die Verf. Der Königl. Regierung
II, 33221 ausgehändigt, wodurch ihm die Entlassung zum 1. Oktober 1902 erteilt wird. Der Dank des Schulkollegiums und der Schulgemeinde wird ihm durch den Vorsitzenden ausgesprochen.

   3. Der Entwurf einer Vakanzauschreibung wird vorgelegt. Das Schulkollegium ist damit einverstanden und erklärt, das Schulland in Zukunft auf die Schulgemeinde zu übernehmen und den dafür matrikelmäßig feststehenden Betrag aus der Schulkasse an den Lehrer entrichten zu wollen. (D. Verf. der Kön. Reg. II,338/6 u. Sch. V. II, 1263 auf 15 J. vom 1. Oct. 1902 ab genehmigt)

V. g. u.
                Hümpel           C. Plambeck              

                M. Studt          A. Kock


Verhandelt im Föhrden-Barlter Schulhause,
den 7. October 1902

Nach vorgängiger ordnungsmäßiger Berufung unter Angabe der Tagesordnung waren erschienen alle Mitglieder.

Die Versammlung ist mithin beschlußfähig.

Zur Verhandlung stand die Verfügung der Königlichen Regierung II, 34896 betr. Vergütung an den musterungsweise in Föhrden-Barl beschäftigten Lehrer Hamann.

Es wird beschlossen, dem Lehrer Hamann für die Dauer seines Auftrages neben seiner Wohnung im Lehrerhause eine Vergütung von 76 M monatlich zu gewähren.

V. g. u.

             Hümpel               M. Studt             C. Plambeck         

             J. Kelting             A. Kock


Verhandelt im Schulhause zu Föhrden-Barl,
den 8, October 1902.

Zu der heute, den 8. October 02 im Schulhause in Föhrden-Barl festgesetzten Wahl eines Lehrers für die einklassige Schule daselbst hatten sich als Bewerber gestellt:

1. Herr Lehrer Donat aus Loose
2. Herr Lehrer Lüchau aus Kaiser-Wilhelmkoog
3. Herr Lehrer Pottharst aus Klein-Vollstedt

Herr Lehrer Donat trat die Stelle des bereits zum Lehrer in Börm ernannten Herrn Lehrers Lange aus Brekendorf, Herr Lehrer Lüchau an die des erkrankten Herrn Lehrers Sokotte in Koberg.

Die Wahlkommission bildeten die Herren des Schulkollegiums.

Zur Wahl erschienen waren 22 Schulinteressenten.

Nach dem die Herren die ihnen aufgegebenen Lehrproben gehalten, wurde nach einer kurzen Ansprache des Vorsitzenden zur Wahl geschritten.

Bei dieser durch Stimmzettel abgehaltenen Wahl fielen auf:

1. Herrn Lehrer Donat           1 Stimme
2. Herrn Lehrer Lüchau         7 Stimmen
3. Herrn Lehrer Pottharst    14 Stimmen 

Herr Lehrer Pottharst ist somit zum Lehrer in Föhrden-Barl gewählt und erklärt auf Befragen, daß er die Wahl annehme. Auch erklärt er sich bereit, sogleich zu kündigen.

V. g. u.
               Hümpel               M. Studt               C. Plambeck       

               A. Kock                J. Kelting


Verhandelt im Schulhause zu Föhrden-Barl,
den 18. Juni 1903.

Zu der auf heute, den 16. Juni 1903 anberaumten Sitzung des Schulkollegiums sind außer dem Vorsitzenden erschienen 2, später 3 Mitglieder. Die Versammlung ist mithin beschlußfähig.

Zur Verhandlung steht die durch die gewachsene Schülerzahl in Föhrden-Barl geschaffene Lage der Schule.

Vorläufig erweist sich nach längerer überlegung der Schulraum als genügend. Sollte nach mehreren Jahren das Klassenzimmer den an daßelbe zu stellenden Anforderungen nicht genügen, so wird dann das Kollegium auf Abhilfe bedacht sein müssen.

V. g. u.
                     Hümpel                    Johs. Blöcker       

                     M. Studt                    J. Kelting


Verhandelt im Schulhause in Föhrden-Barl,
den 10. Decemb. 03.

In der heute im hiesigen Schulhause anberaumten Sitzung des  Schulkollegiums sind außer dem Vorsitzenden erschienen 3 Mitglieder. Die Versammlung ist mithin beschlußfähig.

Zur Verhandlung steht die Verfügung des Schulvisitatoriums II, 1880 betr. Mängel in der Schule zu Föhrden-Barl.

Das Schulkollegium nimmt von dem Schreiben Kenntnis und beschließt die vorgelegten Abänderungen.

V. g. u.
               Hümpel                 M. Studt
                         J. Kelting               Johs. Blöcker


verhandelt im Pastorate in Bramstedt,
den 19. 02. 04.

Zu der auf heute angesetzten Sitzung des Schulkollegiums sind alle Mitglieder aus Föhrden-Barl erschienen.

Die Versammlung ist mithin beschlussfähig.

Zur Verhandlung steht die Festsetzung des Etats der Schulgemeinde p. a. 1904. Derselbe wird Titel für Titel in Einnahmen und Ausgaben für das Rechnungsjahr 1904 festgesetzt.

V. g. u.        Hümpel              C. Plambeck             J. Blöcker


Verhandelt im Schulhause in Föhrden-Barl,
den 17.03. 05.

                            ( In Anlaß der Schulprüfung )

Zu der auf heute angesetzten Sitzung des Schulkollegiums sind alle Mitglieder aus Föhrden-Barl erschienen.

Die Versammlung ist mithin beschlußfähig.

Zur Verhandlung die (Festsetzung) Bewilligung einer jährlich zu zahlenden Summe von M 100 zum Grundgehalt des Lehrers.

Nach kürzerer Debatte beschließt das Schulkollegium, den Zuschuß zum Grundgehalt nicht zu gewähren.

V. g. u.
                    Hümpel               J. Blöcker             J. Kelting


Verhandelt im Pastorate zu Bramstedt,
d. 9. Mai 1905 nachm. 3 Uhr

Bei der auf  heute unter Angabe der T. O. berufenen Sitzung des Schulkollegiums in Föhrden-Barl hatten sich eingefunden zwei Mitglieder. Zwei Mitglieder fehlten. Die T. O. wird, wie folgt, erledigt:

1. das vom Schulvisitatorium II in Segeberg für die durch Tod des Herrn Lehrer Pottharst am 25. April 1905 erledigte Lehrerstelle ausgestellte Vakanzschreiben wird als richtig anerkannt. Das Schulvis. II soll gebeten werden, die Stelle nur mit.3 wöchentlicher Bewerbungsfrist auszuschreiben und überhaupt die Angelegenheit so zu beschleunigen, daß die Lehrerwahl noch vor dem 1. Juli und die Besetzung zum 1. October 05 stattfinden kann.

2. Ein Vertretungsunterricht wird zunächst eingerichtet.    Als Vergütung wird für den Schultag 4 M beabsichtigt. 3 Schultage werden für die Woche angesetzt.

3. Die Königliche Regierung in Schleswig soll gebeten werden, sobald als möglich der Schulgemeinde einen Schulamtskandidaten zu überweisen.
Derselbe erhält das durch die Besoldungsordnung feststehende Gehalt, nämlich: Wert der Feuerungs-lieferung: 40 M und Bargehalt 910 M, zusammen 950 M, also monatlich M 79,02 im voraus aus der Schulkasse.

4. Frau Lehrer Pottharst erhält die Erlaubnis, solange, d. h.
spätestens bis zum 1. Oct. 1905, das Haus zu bewohnen, als der fest gewählte Lehrer nicht einzieht.

V. g. u.
          Hümpel                           M. Studt               J. Kröger


Verhandelt im Pastorate zu Bramstedt,
den 10. Juli 1905.

Zu der auf heute unter Angabe der T. O. berufenen Sitzung des Schulkollegiums von Föhrden-Barl hatten sich eingefunden 2 Mitglieder. Die Versammlung ist mithin beschlußfähig.

Auf der T. O. steht die Verhandlung über die Verf. des
Schulvisitatoriums II, 1222 betr. der Aufbesserung  des Grundgehaltes und Erhöhung des Alterszulagensatzes.

Es wird beschlossen nach kurzer Debatte, das Grundgehalt der Schulstelle in Föhrden-Barl unter der Voraussetzung auf 1250 M zu bemessen, daß die Königlich. Regierung in anbetracht der starken Belastung der Gemeinde mit Schulsteuern von dem Mehraufwand von 122,20M auf ihren Fonds übernimmt, und ferner die Alterszulage auf M 140 zu erhöhen.

Ferner wird beschlossen, die Königliche Regierung zu bitten, der Schulgemeinde einen Schulamtskandidaten zur kommissarischen Verwaltung der Lehrerstelle zum 1. Oct. zu überweisen.

V. g.  u.          Hümpel            M. Studt.             Johs. Blöcker


                               Abschrift !                                  
                               Geschehen
           Bramstedt im Pastorat, den 31. Aug. 1905.

Gegenwärtig ist das Schulkollegium in Föhrden-Barl, und zwar außer dem stellvertretenden Ortsschulinspektor Pastor Hefke
aus Kaltenkirchen der Gemeindevorsteher und die Schulvorsteher Blöcker und Kröger.

Der Vorsitzende liest die Verf. der Königl. Reg. II, 33924, d. d. 11 Aug. 1905, und    des Königlichen Schulvisitat. II, 1497, d. d. 15/19.08.05 d. d. 31.I.1898 - 1449 - vor und trägt die Sachlage vor. Die Anwesenden sind einstimmig der Ansicht, daß in Föhrden-Barl solche Verhältnisse nicht vorliegen, welche in letztgenannter Vfg. als solche bezeichnet sind, die es begründen, daß der Staat die Minimalforderungen erhöhen hilft. Nach einiger Debatte wird mit Stimmenmehrheit beschlossen, daß das Grundgehalt ( Bargehalt ) statt auf 1250 M ( incl. 75 M Wert der Feuerung ) auf 1200 M jährlich incl. genannter M 75 erhöht werde und der Alterszulagesatz zunächst bleibe. Die Königliche Regierung wird nochmals gebeten, zum 1 October einen Schulamtskandidaten zu kommissarischen Verwaltung zu überweisen. Auch wird das Königliche Schulvisitatorium gebeten, umgehend die Vakanzanzeige - Meldeblatt 409 - im Kreisblatt zu erlassen. Ferner wird beschlossen, daß der Gemeindevorsteher sogleich nach Erscheinen der Anzeige im Kreisblatt dieselbe an die Expedition der Schulzeitung einsenden soll zwecks Insertion daselbst.10

V. g. u.

            gez. Hefke          gez. M. Studt        gez. Johs. Blöcker

            gez. J. Kröger

            Für die Abschrift:

            Bramstedt, d. 19. Sept. 1905.            Hümpel


Geschehen im Pastorat zu Bramstedt
Am 13. November 1905.

Nach vorgängiger ordnungsmäßiger Berufung unter Angabe der T. O. waren erschienen 3 Mitglieder. Herr Schulvorsteher Kröger fehlte entschuldigt. Als einziger Punkt der T. O. wird behandelt die Aufstellung einer neuen Besoldungsordnung für die Schulgemeinde Föhrden-Barl. Es werden folgende Sätze vereinbart:

Grundgehalt 1200 Mk. Darauf sind anzurechnen
Wert der Feuerungslieferung                                      75      Mk
(28000 Soden Torf und 6 Fuder Plaggentorf)
Wert des Dienstlandes                                            552,60  „
Wert der Naturalleistungen                                        70       „                
Bare Bezüge                                                          502,40  „               
                                                Zusammen          1200     Mk  
Dazu Wert der Dienstwohnung und Garten                  150    Mk. 
                  Pensionsfähiges Diensteinkommen          1350     „
                  Alterszulagensatz                                 120    „

Bei einstweiliger Besetzung oder auch gültiger Besetzung mit einem Lehrer unter 4 Dienstjahren

                  Wert der Feuerung                                   40   Mk.
                  ( Nach Bedarf Soden Torf - Fuder Holz) 
                  Bargehalt                                             1010    „   
                                                         Zusammen    1050    „   

V. g. u.       Hümpel       M. Studt      Johs. Blöcker         K. Feil


Abschrift !
Verhandelt
Föhrden-Barl, d. 17.7.1906.

In der heutigen Schulinteressentenschaftsversammlung wurde
einstimmig beschlossen, zu Gunsten des Lehrers Ostermann
auf das Wahlrecht zu verzichten.

Der Gemeindevorsteher:   Studt

Für die Abschrift!

Bramstedt,
d. 19.7.1906           Lic.11 Dr. J. Hümpel, Pastor


Geschehen im Pastorat zu Bramstedt,
am 10. November 1906

Nach vorgängiger ordnungsmäßiger Berufung unter Angabe der T. O. waren erschienen 2 Mitglieder. 2 Mitglieder

fehlten unentschuldigt.....................

Als einziger Punkt steht zur Verhandlung die Verf. der Königl.Reg. . 35147 betr. die Ausführung der am Schulhaus in Föhrden-Barl vom Königl. Kreisbauinspektor für nötig befundenen baulichen Veränderungen.

Es wurde beschlossen:

Zu 2. Die Fugenundichtigkeiten in den Bretterdecken der
        Klasse, des Schulflures und des Schulzimmers sollen
          durch Fugendeckleisten beseitigt und die Holzflächen
         mit einem ölfarbanstrich versehen werden -                                                 60 M. Anschl.
Zu 3. Die Bäume, soweit sie  auf dem Schulgrundstück
          stehen, sollen entfernt werden. Sofern sie auf fremdem
         Grundstück stehen, wird mit dem Besitzer verhandelt.
         Die Einsetzung von 2 Glasjalousieklappen in 2
          Fensterflügel mit Stallvorrichtung soll die Ventilation
         ermöglichen. -                                                                                       12 M. Anschl.
Zu 4. Der Ofen in der Schulklasse als auch derjenige im guten
          Zimmer sollen durch 2 neue eiserne öfen ersetzt
          werden  -                                                                                           110 M.
Zu 5. Der Fußboden im Klassenzimmer soll durch Neulegen
         eines 2,5 cm. starken Dielenbodens ersetzt werden.
          Der alte Fußboden wird als Blindboden benötigt,
         die eine Fläche mit ?11 = öl gestrichen-                                                    120 M Anschlag
Zu 7. Der Brunnen wird gereinigt, die alte Verkleidung
         abgebrochen, das Kesselmauerwerk um 30 cm erhöht,
         der Brunnen mit einer Betonplatte abgedeckt. Eine
         eiserne Pumpe soll das Wasser heben -                                                     140 M.
Zu 8. Die Erschienenen, Herr Gemeindevorsteher Studt und
           Schulvorsteher Rühmann  halten das alte Abortgebäude
          noch für brauchbar und einen Neubau nicht für nötig
         Ich bemerke ausdrücklich, daß ich als Vorsitzender
         mich dieser Meinung nicht anschließe.

Die Beschlüsse zu 2 und 4 werden im Etatsjahr 1906 ausgeführt, die Mittel  für 5 und 7 in den Etat für 1907 eingestellt.  

V. g. u.         Hümpel              M. Studt             W. Rühmann


                                 Geschehen
im Schulhause zu Föhrden-Barl, d. 13..06.07.

Nach vorgängiger Bekanntmachung sind erschienen 3 Mitglieder. Ein Mitglied fehlt. Mitgeteilt wird die Verfügung der Königlichen Regierung d. d. Schleswig, 7. Mai 07- T. N.  II, 32460.

Es wird beschlossen, den Bau des Abortgebäudes bedingungslos während der großen Ferien herzustellen, vorausgesetzt, daß die Königliche Regierung den Betrag von 400 M. für die Ausführung der übrigen unterm 10. Nov. 1906 beschlossenen  Arbeiten am Lehrerhause auszahlt. 

V. g. u.

Hümpel              M. Studt            J. Rühmann            K. Feil


Geschehen im Pastorate zu Bramstedt,

d. 4. Juli 1907.

Nach vorgängiger Bekanntmachung unter Angabe der T.O. sind erschienen 3 Mitglieder. Die Versammlung ist mithin beschlußfähig.

Zur Verhandlung steht die Erhöhung der Gehaltsbezüge für die Lehrerstelle in Föhrden-Barl.

In anbetracht der Tatsache, daß die Lehrerstelle viermal ausgeschrieben worden ist, ohne daß sich geeignete Bewerber gemeldet hatten, beschließt daß Schulkollegium in Föhrden-Barl folgende Besoldungsordnung:

Grundgehalt : 1300 M, darauf sind anzurechnen:
Wert der Feuerungslieferung                                   M   75  
(22000 Soden Torf und 6 Fuder Plaggentorf)
Sonstige Einkünfte
Wert der Naturallieferungen
Wert des Dienstlandes                                          M 552,60
Bare Bezüge                                                        „  672,40   
                                                      Zusammen   „ 1300,-

Dazu Dienstwohnung und Garten                           „   200,- 
Mithin Pensionsfähiges Diensteinkommen                 „ 1500,-
Alterszulagensatz                                              „   140,-

Bei einstweiliger Besoldung oder endgültiger Besoldung mit einem Lehrer unter 4 Dienstjahren:

Wert der Feuerungslieferung                                  M   40,-
(Nach Bedarf Sodentorf - Fuder Holz)
Bargehalt                                                               „ 1210,-    
                                                           Zusammen  „ 1250,-

Die Gehaltsordnung tritt mit dem 1. Oct. 1907 in Kraft.

V. g. u.

Hümpel          Studt            J. Rühmann           W. Rühmann     
 


Verhandelt im Pastorat zu Bramstedt,
den 9.9.09.

Nach ordnungsmäßiger Berufung unter Angabe der T. O. sind erschienen  alle Mitglieder. Die Versammlung ist mithin beschlußfähig.

Es wird beschlossen:

1. Die Besoldung des einstweilig angestellten Lehrers sowie des Lehrers, der noch nicht 4 Jahre im öffentlichen Schuldienst gestanden hat, beträgt M 1200.
2. Dem auftragsweise vollbeschäftigten Lehrer wird eine Vergütung in Höhe der Besoldung des einstweilig angestellten Lehrers, also M. 1200 vergütet.
3. Herrn Lehrer Mohr bleiben so in Bezügen.

V. g. u.  Schulvorstand von Föhrden-Barl

             Hümpel   M. Studt   H. Seider H. Kelting   J. Kröger


Verhandelt im Schulhause zu Föhrden-Barl,
den 20. Jan. 1910.

Nach ordnungsmäßiger Besoldung unter Angabe der T. O.

sind erschienen 6 Mitglieder. Die Versammlung ist mithin beschlußfähig.

1. Das Land der Schulstelle wird nach den im Termin vorgelegten Bedingungen verpachtet für die Zeit vom 1. Oct. 1910-1918 resp. 1. April 1911- 1919 für insgesamt 535 M an die Herren Hahn, Zornig, Seider. 
2. Es wird beschlossen den Antrag zu stellen, Herrn Lehrer Mohr definitiv anzustellen. Es kommt zugleich in Anregung, den Beschluß in der Gemeindeversammlung herbeizuführen zwecks Erbauung eines neuen Schul-hauses in  Föhrden-Barl.
3. Der Beschluß über die Definition Gestaltung der Geschäftsordnung wird zurückgestellt. Doch wird die in § 16. Abs. 4 geforderte angemessene Entschädigung für die Mühewaltung des Schulvorsitzenden p.a. 1908 und 1909 auf jährlich 30 M festgesetzt und in den Etat eingesetzt.     
4. Die Feststellung des Schuletats p.a. 1909/10 wird Herrn Gemeindevorsteher Studt kommissionsweise übertragen unter entsprechender Berücksichtigung der Etatsposten des Vorjahres.

V. g. u.    Hümpel         Mohr            Runge          Seider    

               Kelting          Kröger          Studt


Verhandelt im Schulhause in Föhrden-Barl,
den 15. II 1910

Nach ordnungsmäßiger Berufung unter Angabe der T. O. sind erschienen alle Mitglieder. Die Versammlung ist mithin beschlußfähig.

1. Die Geschäftsanweisung für den Schulvorstand Föhrden-Barl wird genehmigt.
2. über die Bauplatzfrage wird unverbindlich gesprochen.   Es herrscht die Ansicht vor, daß, falls ein ?11 Verkauf eine entsprechende Summe ergibt, die Wahl eines anderen Platzes dem jetzigen vorzuziehen ist.  
3. Die Einrichtung der Einführung der ungeteilten Schulzeit12
    für das Sommerhalbjahr 1910 soll beantragt werden.

V. g. u.

              Hümpel                   Studt                         Seider


Verhandelt in Föhrden-Barl,
d. 12. Mai 1910.

Nach ordnungsmäßiger Berufung unter Angabe der Tagesordnung sind erschienen alle Mitglieder. Die Versammlung ist mithin beschlussfähig. Die T. O. wird wie folgt erledigt:

1. Der Schulvorstand wählt Herrn Lehrer Mohr einstimmig zum Lehrer der Schulgemeinde Föhrden-Barl nach Verlesung der Verfügung der Königlichen Reg. II, 32237.
2. Der Schulvorstand hält den in der Reg. Verf. vom     III. 1910 -  T. N. 31221 - empfohlenen  Bauentwurf für     eine geeignete Grundlage für weitere Verhandlungen    Da aber die Meinung dahin geht, daß man einen      Architekten vom Verein für Heimatsschutz mit der     Ausarbeitung des Bauentwurfes beauftragen solle,      außerdem aus verschiedenen Gründen die Ausführung     des Baues in diesem Jahre fraglich ist, hält er dafür, sich     mit der definitiven Gestaltung des Entwurfs nicht allzu     sehr beeilen zu sollen.
 

V. g. u.   Hümpel   M. Studt   Kelting  H. Seider    H. Runge


Verhandelt im Schulhause in Föhrden-Barl,
den 12. September 1910.

Nach ordnungsmäßiger Berufung unter Angabe der T. O. sind erschienen 4 Mitglieder. Die Versammlung ist mithin beschlussfähig. Die T. O. wird,  wie folgt, erledigt:

1. Der Schulvorstand ist des Ansicht , daß das alte Schulhaus sich besser verkauft, wenn keinerlei Bedingungen mehr an den Verkauf geknüpft sind wie z.B. die Benutzung des Schulzimmers bis zu einem bestimmten Termin. Deswegen glaubt er, daß es im Interesse der Gemeinde liegt, mit dem Verkauf bis nach Fertigstellung des neuen Schulhauses zu warten.

V. g. u.     Hümpel      M. Studt      Mohr     H. Seider


Verhandelt im Schulhause in Föhrden-Barl,
d. 4. Aug. 1911.

Nach ordnungsmäßiger Berufung unter Angabe der T. O. sind erschienen 3 Mitglieder. Die Versammlung ist mithin beschlussfähig. Die T. O. wird, wie folgt, erledigt:

1. Der Schulvorstand beschließt, das Schulhausgrundstück mit den darauf errichteten Gebäulichkeiten, Grundsteuermutterrolle von Föhrden-Barl Kontenblatt 7 Parz. 11, Grundbuch 1 Blatt 20, enthaltend Hofraum und Garten, groß 1407 Quadratmeter, an den Jagdauseher Wilhelm Strohbeen in Föhrden-Barl für 3100 M (Dreitausendeinhundert M ) zu verkaufen. Der Schulvorstand erklärt sich mit den von der politischen Gemeinde gestellten Verkaufsbedingungen einverstanden.
2. Sodann wird beschlossen, Herrn Ingenieur Bruhn in Mölln / Lbg., die Lieferung von 20 je 2sitzigen Bänken zu übertragen a` Sitz M 13,50. Die Lieferung eines Podiums, eines Lehrersessels und Lehrertisches, zweier Wandtafeln sollen entweder Herrn Warnemünde oder teilweise Bramstedter Meistern übergeben werden. Der Zimmerschmuck in Höhe von M 100 soll vom Herrn Oberschulinspektor und Lehrer beschafft werden.
3. Der Garten wird von der Gemeinde .... gedüngt, ... eingefriedigt.
4. Der Schulvorstand erklärt sich damit einverstanden, daß die Koppel Vorder Moor, Gemarkung Föhrden-Barl,  Ktbl. 2 . Pz. 8 groß 1 ha 40a 50qm verkauftun die Summe ....slich belegt wird. 

      V. g. u.    Hümpel       H. Kelting        J. Kelting      Mohr


Verhandelt: Föhrden-Barl, den 27. Febr. 1915.

Nach ordnungsmäßiger Berufung unter Angabe der Tagesordnung sind erschienen 6 Mitglieder. Die Vers.ist somit beschlußfähig. Die Tagesordnung wird wie folgt erledigt:

Zu 1. Da es für die Gemeinde aus landwirtschaftlichen Interessen vorteilhafter erscheint, daß Schulhalbjahr auf 1. April - 1. Okt. zu verlegen, wird der Herr Vorsitzende beauftragt, einen entsprechenden Antrag beim Schulvisitatorium bzw. bei der Kgl. Regierung zu stellen.
Zu 2. Es wird beschlossen, die ungeteilte Schulzeit für diese Schule fürs Sommerhalbjahr zu beantragen.
Zu 3. (Sonstiges) An Reparaturen sollen aufgeführt werden: Die Küche, die Staketts und das Fensterzeug sollen im Laufe des Frühlings gemalen werden. Ferner wird die Anschaffung einer Fahnenstange mit Fahne einstimmig beschlossen.

V. g. u.

Die Mitglieder:                                      Der Vorsitzende:    

Mohr                H. Seider                       Kelting

M. Studt       W. Kock      H. Kelting


Verhandelt, Föhrden-Barl, d. 15. Mai 1917

Nach ordnungsmäßiger Berufung unter Angabe der Tagesordnung sind 3 Mitglieder erschienen. Die Tagesordnung wurde wie folgt erledigt:

Es wurde einstimmig beschlossen, die Kosten für die Vertretung des Lehrers Mohr aus der Gemeindekasse zu übernehmen.

V. g. u.

Die Mitglieder:   M. Studt               Der Vorsitzende:   Kelting                      


Verhandelt: Föhrden Barl, den 24.3.19.

Nach ordnungsmäßiger Berufung unter Angabe der Tagesordnung sind 5 Mitglieder erschienen. Die Versammlung ist also beschlußfähig. Die Tagesordnung wird wie folgt erledigt.

Zu I. Die ungeteilte Schulzeit wird während des Sommerhalbjahrs 1919 wie in früheren Jahren wieder eingeführt.
Zu II. Die Mitglieder Studt und Kelting werden beauftragt,die Malerarbeiten - streichen der Schulstube u. kl. Ausbesserungen -, die in den Osterferien zu erledigen sind, zu vergeben.
Zu III. Für Schulreinigung wird das Jahr bis auf weiteres 150 M vergütet.

V. g. u.
Die Mitglieder:                                   Der Vorsitzende:

Mohr                                                  Kelting
H. Seider
M. Studt
H. Kelting


Verhandelt: Föhrden Barl, den 30.3. 20.

Nach ordnungsmäßiger Berufung unter Angabe der Tagesordnung sind 4 Mitglieder erschienen. Die Tagesordnung wird wie folgt erledigt.

Es wurde beschlossen

Zu I. Als Handarbeitslehrerin wurde Frau Lehrer Mohr angesetzt. Als Entgelt werden 200 M fürs Jahr vergütet.

V. g. u.
Mohr                                           Der Vorsitzende

Kelting                                         Feil
M. Studt


Verhandelt: Föhrden Barl, den 19. Sept. 1920.

Zur Schulvorstandssitzung sind unter Angabe der Tagesordnung sämtliche Mitglieder ordnungsmäßig geladen.

Erschienen sind: Feil, Schnack, Kröger und Mohr, Johannsen.

Da 5 Mitglieder erschienen sind, ist die Versammlung beschlußfähig.

Zu I. Nach Besichtigung des Schulhauses wurden die Mängel festgestellt und beschlossen, daß Fensterzeug und die Türen noch in diesem Jahr, Dachüberstand u. dergl. u. das Stakett baldmöglichst im nächsten Jahr (doppelt) streichen zu lassen. 2 Malermeister sollen aufgefordert werden, einen Kostenanschlag einzureichen.
Zu II. a) Die Entscheidung der Regierung über die lt.      Matrikel zur Lehrstelle gehörenden Dienstländereien wurde zur Kenntnis gebracht.
 b) Solange die Gemeinde für Feurung, Dienstwohnung mit Garten u. dergl. keine höheren Sätze beansprucht, verzichtet der Lehrer auf den Mehrertrag aus den verpachteten Schuldienstländereien, behält sich aber vor, nach Ablauf der Pachtverträge das Schuldienstland zur Selbstbewirtschaftung bzw. Verpachtung zu beanspruchen.
Zu III. Für Schulreinigung wird ab 1. Okt. d. J. Jahr 400 M vergütet.
Zu VI. Zur Anschaffung eines Torfkastens u. 8 l. Staubfängeröl wird die Zustimmung erteilt. Das Kaiserbild soll vorläufig zurückgestellt werden.
Zu Sonstiges: Die ungeteilte Schulzeit soll für das Winterhalbjahr in unserer Schulgemeinde nicht eingeführt werden.
 

v. g. u.
VI.

Feil                   Mohr
Kröger              Johannsen
                        Schnack


Verhandelt: Föhrden Barl, den 28. Nov. 1920.

Da anstelle des Schulvorstandsmitgliedes Fölster zur Sitzung am 19. Sept. d. J. irrtümlicherweise Johannsen geladen war und die gefaßten Beschlüsse daher nicht gültig sind, war der Schulvorstand unter Angabe der Tagesordnung zur heutigen Sitzung ordnungsmäßig berufen. Erschienen waren: Mohr, Feil, Harbeck u. Fölster. Schnack und Kröger fehlten entschuldigt. Die Versammlung ist damit beschlussfähig.

Zu I. Den Beschlüssen  vom 19. Sept. d. J. wurde einstimmig zugestimmt.
Zu II. Betrifft anderweitige Festsetzung des Pachtzinses für die Schuldienstländereien wurde beschlossen, für Ackerland den Pachtzins um 200%, für Weideland um 300% zu erhöhen. Es soll versucht werden, sich mit den Pächtern auf diese Sätze zu einigen, im anderen Falle soll das zuständige Pachteinigungsamt zwecks Festsetzung des Pachtzinses angerufen werden. Sollten sich die Pächter auch mit dem von diesem Amte festgesetzten Sätze nicht einverstanden erklären, so findet eine Neuverpachtung statt und der Pächter wird für bereits gemachte Arbeit und Aufwendung entschädigt. Die Erhöhung des Pachtzinses tritt mit dem 1. Okt. 1920 bzw. 1. April 1921 in Kraft.

V. g. u.

Mohr
Feil
Fölster
Harbeck


Föhrden Barl, den 13. März 1921.

Zur heutigen Schulvorstandssitzung sind unter Angabe der Tagesordnung sämtliche Mitglieder ordnungsmäßig geladen. Erschienen sind Feil, Harbeck, Schnack u. Mohr.

Die Versammlung ist demnach beschlussfähig.

Es wurde beschlossen:
Zu I.  Für das Sommerhalbjahr 1921 wird die ungeteilte         Schulzeit eingeführt.
     II. Der Neuanschaffung eines geeigneten Ofens für die          Schulstube wurde einstimmig zugestimmt. Der alte         Schulofen wird in Zahlung gegeben. H. Schnack u.         der Unterzeichnete werden gebeten, sich mit Töpfern         der Umgegend in Verbindung zusetzen, um einen          praktischen Ofen anzuschaffen.
    III. Die Einfriedigung soll mit Holzteer ev. mit Carbo-  
         lineum, das Stakett gestrichen werden. 

Zu Sonstiges war nichts zu erwähnen.

V. g. u.

Mohr
Feil
Harbeck


Föhrden Barl, den 12. Oktober 1921.

Zur heutigen Schulvorstandssitzung sind unter Angabe der Tagesordnung sämtliche Mitglieder durch Ladung vom 11. d. Mts. ordnungsmäßig geladen. Erschienen sind: Studt, Harbeck, Fölster, Mohr, Schnack u. Kröger.

Die Versammlung ist also beschlußfähig.

Es wurde beschlossen:
Zu 1.  Mit dem von der Kreislehrerkammer u. dem           Schulvisitatorium festgesetzten Mietspreis für die         für die Lehrerwohnung unserer Gemeinde in Höhe          von 600 M erklärt das Schulkollegium sich         einverstanden.
Zu 2. Der Beschaffung von Fenstervorhängen wurde          zugestimmt. Für den Fall, daß die Gemeindekasse          augenblicklich über genügende Gelder verfügt, sollen         dieselben noch in diesem Jahr, im anderen Falle         baldmöglichst zu Beginn des neuen Etatjahres         angeschafft werden.
Zu 3. Betr. Schullandfragen. Dieser Punkt der          Tagesordnung soll gemeinsam mit der           Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung  nach          Möglichkeit endgültig geregelt werden.

V. g. u.

Mohr
Schnack
Fölster

Bemerkung: Der Mietszins für die Lehrerwohnung ist von der Regierung auf 640 M festgesetzt.


Verhandelt: Föhrden Barl, den 5. Dez. 1921.

Abschrift !

Zur heutigen Versammlung der Gemeindevertretung, zu der auch die Mitglieder des Schulkollegiums eingeladen waren, sind sämtliche Mitglieder durch Ladung v. 2. d. M. ordnungsmäßig berufen.

   Es wurde beschlossen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Die Gemeinde- und Schulvertretung einigten sich mit dem Lehrer über die Schuldienstländereien (Feurung) wie folgt:

Die Hand- u. Spanndienste werden abgelöst und der Wert der freien Feurung - nach Bedarf - auf 500 M  festgesetzt..

Die Schuldienstländereien sind bis zum 1. Okt. 1926 verpachtet. Daher wird der jetzige Pachtzins zuzüglich der vom Pachteinigungsamt gemachten Zuschläge als Entgelt für die Schuldienstländereien eingesetzt und zwar für Ackerland 1189 M, für Weide 2135 M, in Sa. auf 3324 M festgesetzt. Nach Ablauf der Pachtperiode erfolgt Neufestsetzung am 1. Oktober 1926.

Der Nutzungswert des Gartens wird auf 35 M festgesetzt.

V. g. u.
Der Schulvorstand:                    Die Gemeindevertretung:

gez. W. Mohr                             M. Studt 
gez. H. Schnack                         H. Hahn
gez. J. Kröger                            W. Runge

Für richtige Abschrift!

Der Vorsitzende des Schulkollegiums:

W. Mohr

Föhrden Barl, 10.4.22.  


Föhrden Barl, d. 7. Febr. 1922.

Verhandelt: Föhrden Barl, den 7. Febr. 1922.

Zur heutigen Versammlung des Schulkollegiums in Föhrden-Barl waren sämtliche Mitglieder nach vorhergehender Ladung, außer des Schulvorstandsmitgliedes Heinrich Schnack, sämtliche Mitglieder erschienen.

 Die Versammlung ist demnach beschlußfähig.

Tagesordnung:

I.  Aufstellung des Etats für 1922.
II. Sonstiges.

Es wurde folgender Etat für die Schule festgesetzt:

    1. für Aufsetzen eines Ofens                500 M
    2. Streichen des Staketts                  2500 M
    3. für Beschaffung der Feurung           5000 M 
    4. für Fenstervorhänge                      1500 M
    5. Lehr- und Lernmittel                       700 M
    6. Bibliothek                                      100 M
    7. Sonstiges ( Kl. Rep.)                       300 M
    8. Handarb. U. u. Schulr.                   1500 M
                     Außer den Beiträgen zur  _______
   Landesschulkasse sind demnach         12000 M
   aufzubringen

  2. Unter Sonstiges wurde beschlossen, für das Sommerhalbjahr für Ober- u. Mittelstufe die ungeteilte Schulzeit einzuführen.

V. g. u.
Mohr
Harbeck
M. Studt


Föhrden Barl, den 20. Juli 1922.

 Zur heutigen Sitzung des Schulvorstandes, zu der sämtliche Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung geladen waren, sind erschienen: H. Schnack, R. Fölster, Johs. Kröger u. Mohr.

Die Versammlung ist also beschlußfähig.

Es wurde beschlossen:

Zu I. Für die Schule in Föhrden Barl soll die schulärztliche überwachung eingeführt werden. Die Schulgemeinde erklärt sich bereit, den auf sie entfallenden Anteil der Untersuchungskosten - für 1922 zwei Mark je Kind - zu übernehmen.

Zu II. Die Schulgemeinde stellt zur unentgeltlichen Abgabe von Lernmittel an Schüler und Schülerinnen der Volksschule für das Etatjahr 1922/23 fünfhundert Mark zur Verfügung.

Zu III. Für die Reinigung der Schule wurden ab 1. Juli d. J. eintausend Mark bewilligt. 

V. g. u.             Mohr                 Harbeck                    Fölster


Föhrden Barl, den 31.Aug. 1922.

In der gemeinsamen Sitzung der Gemeindevertretung und des Schulkollegiums wurde beschlossen:
1) Der Wert der freien Feurung nach Bedarf für den Lehrer wird auf  2000 M und der Mietswert der Wohnung auf 1500 M fürs Jahr festgesetzt.
 

V. g. u.               Runge             J. Kröger                   Mohr                                     


Föhrden Barl, den 22. Aug. 1922.

Zur heutigen Sitzung des Schulvorstandes waren mit Ausnahme des Gemeindevertreters Runge unter Bekanntgabe der Tagesordnung sämtliche Mitglieder erschienen.

Die Versammlung ist demnach beschlußfähig.

Es wurde beschlossen:

Zu I. Den Handarbeitsunterricht und die Schulreinigung an Frau Lehrer Mohr zu vergeben. Als Vergütung soll dafür vierteljährlich im Voraus der Wert 1dz Roggens fürs Jahr - Marktbericht Hambg. Notierung 1. Jan., 1. Apr.,1.Juli, 1. Okt. und zwar für Handarbeit 1/3 dz., für Schulreinigung 2/3 dz.- vergütet werden.

V g. u.
Mohr
Harbeck
Schnack


Zur heutigen Sitzung des Schulvorstandes waren mit Ausnahme des Mitgliedes H. Schnack unter Bekanntgabe der Tagesordnung sämtliche M. erschienen.

Es wurde beschlossen:

1) für das Sommerhalbjahr 1923 die ungeteilte Schulzeit  einzuführen.

2) An Reparaturen sollen - nach vorher erfolgter .Besichtigung des Schulhauses - die Staketts an der Seite und an der Straße 2mal mit ölfarbe (weiß) gestrichen werden. Die Arbeit soll durch die Mitglieder Mohr und Harbeck an einen hiesigen Malermeister vergeben werden. Andere Malerarbeiten im Schulhaus sollen vorläufig zurückgestellt werden.

V. g. u.                        Mohr                                Runge


Verhandelt: Föhrden Barl, 6. April 1924.

Zur heutigen Sitzung des Schulvorstandes waren sämtliche Mitglieder geladen. Die Tagesordnung wurde auf der Versammlung bekannt gegeben.

Zu 1. Zunächst wurden die von der Regierung festgesetzten Anrechnungswerte der Naturalbezüge für die Lehrerstelle mitgeteilt und von der Versammlung gutgeheißen. Es wurden umgerechnet für Dienstland 360 M, Hausgarten 12 M, Feurung 60 M u. Dienstwohnung 168 M - Sa. 600 M.

Zu 2) An Reparaturen sollen im Laufe des Frühjahrs erledigt werden: 1 Stube, die Küche und das Stakett werden gemalen bzw. tapeziert u. kleinere notwendige Ausbesserungen sollen ebenfalls ausgeführt werden.

Zu 3. Für das Sommerhalbjahr wird die ungeteilte Schulzeit eingeführt.

V. g. u.

Mohr, Vorsitzender
R. Fölster


Föhrden Barl, 29. März 1925.

Zur heutigen Sitzung des Schulvorstandes waren sämtliche Mitglieder erschienen. Es wurde beschlossen:
1)  für das Sommerhalbjahr die ungeteilte Schulzeit einzuführen.
2)  Für Beschaffung von Lehr- und Lernmittel wurden für     dieses Jahr 100 M zur Verfügung gestellt.
3)  An Feurung sollen einige - vielleicht 3 od. 4 Fuder Torf,        sonst Briketts beschafft werden.
4)  Es wird in Aussicht genommen, die Schulstube, die Wohnstube und das Fensterzeug nach der Regenseite hin malen zu lassen. Andresen Bramstedt - Radleff, Wrist u H. Sievers, Wrist sollen aufgefordert werden, Angebote einzureichen.
 

V. g. u.
Mohr
Johs. Karstens


Verhandelt: Föhrden Barl, den 19. März 1926.

Zur  heutigen im Schulhause abgehaltenen Schulvorstandssitzung waren 4 Mitglieder erschienen.Der Gemeindevorsteher Runge und Landmann Johannsen fehlten mit Entschuldigung.

Es wurde beschlossen, Bruhn Stellau, aufzufordern, einen Kostenanschlag über vorzunehmende Malerarbeiten einzureichen. Es ist in Aussicht genommen, Küche und Stube im Dachgeschoß malen u. die Mittelstube ausbessern zu lassen, da in letzterer die Tapeten  loslassen. Die Einfriedigung soll durch Meier nachgesehen und instand gesetzt werden.

Auch soll durch Meier das Türwerk wieder aufgebaut werden. Es wurde angeregt und beschlossen , zwischen Schulgrundstück und Ww. Studt eine Hecke anzupflanzen.

Für das Sommerhalbjahr wird, wie früher, die ungeteilte Schulzeit eingeführt. 

V. g. u.

Mohr            Harbeck              Karstens                H. Reimers


Verhandelt: Föhrden Barl, den 20. März 1927.

Zur heutigen Sitzung des Schulvorstandes waren mit Ausnahme von H. Harbeck und Aug. Johannsen, die entschuldigt fehlten, sämtliche Mitglieder erschienen.

Es wurde beschlossen, den Flur und die Schlafstube malen zu lassen. Die Malerarbeiten sollen nach Möglichkeit - nach Einholung eines Kostenanschlages - an Malermeister Bruhn in Stellau vergeben werden. Zum Einsetzen einer Tür zur Stube im ersten Stock wird die Genehmigung erteilt.

Für das Sommerhalbjahr wird auf Wunsch der Eltern die Einführung der ungeteilten Schulzeit beschlossen.

Die Anpflanzung einer Hecke zwischen dem Studt-Harbeck’schen- und dem Schulgrundstück wird angeregt.

V. g. u.
Mohr
H. Reimers
W. Runge
Karstens


Verhandelt: Föhrden Barl, den 20. Januar 1928.

Zur heutigen Schulvorstandssitzung waren sämtliche
Mitglieder erschienen.

Als Handarbeitslehrerin wird lt. Vertrag Frau Lehrer Mohr, geb. Runge, vom Schulvorstand nach erfolgter Genehmigung des Schulvisitatoriums angestellt. Als Entschädigung werden 108 RM für die Jahresstunde vergütet.

Das Reinigen der Schule wird ebenfalls an Frau Lehrer Mohr b.a.w. für 120 RM p.a. vergeben. Die Entschädigung wird ebenfalls vierteljährlich nachträglich gezahlt.

An Malerarbeiten sollen die Küchenfenster im Frühjahr bei günstiger Witterung gestrichen werden.

Für das Sommerhalbjahr wird die ungeteilte Schulzeit eingeführt.

V. g. u.        Mohr               Runge                  Johannsen


Verhandelt: Föhrden Barl, den 4. Juli 1929.

Zur Vorstandssitzung, zu der sämtliche Mitglieder außer   dem Gemeindevorsteher Runge erschienen waren, wurde beschlossen:

Die Malerarbeiten von dem Schulhaus mit Stall u. Fahnenstange zu vergeben. Vorgesehen ist 2maliges Streichen. Der Malermeister Bruhn soll aufgefordert werden, einen Kostenanschlag bis zum 7.d. Mts. einzureichen. Die Vergebung soll unter Zustimmung der Mitglieder Harbeck  und Reimers erfolgen.

Vor Reparatur der Einfriedigung soll Zimmermeister Bartels, Wrist einen Kostenanschlag einreichen. Der Zuschlag erfolgt unter Zustimmung wie oben.

Der Anlieger des Schulgrundstückes J. Harbeck soll aufgefordert werden, sein Grundstück so einzufriedigen,    daß seine Tiere die Einfriedigung nicht erreichen können.

V. g. u.           Mohr       Johannsen      H. Reimers


Verhandelt: Föhrden Barl, den 11. März 1930.

Zur heutigen Versammlung des Schulkollegiums waren auf Ladung vom 10. d. Mts. sämtliche Mitglieder:

Herr Gemeindevorsteher   W Runge,
Landmann                        H. Harbeck
Landmann                        J. Karstens
Landmann                        H. Reimers
Gastwirt                          H. Blöcker erschienen.

Es wurde einstimmig beschlossen das vordere Zimmer mit einem neuen transportablen Kachelofen zu versehen, dessen Beschaffung dem Maurermeister H. Blöcker u. Gemeindevorsteher W. Runge übergeben wird. Außerdem   soll die vordere Stube gestrichen werden. Malermeister   Bruhn soll aufgefordert werden, einen Kostenanschlag einzureichen. Zuschlag wird ev. unter Zustimmung von   Runge u. Harbeck erteilt.

Ferner wurde beschlossen für das kommende Sommerhalbjahr die ungeteilte Schulzeit einzuführen.

Der eiserne Ofen wird an H. Reimers für den Preis von 40 RM abgegeben.  

V. g. u.
Harbeck                              Mohr
Runge                                 Reimers 
Blöcker                               Karstens  


Föhrden Barl, den 12 Juni 1932.

Zur heutigen Sitzung waren - ausgenommen Blöcker, der entschuldigt fehlte - sämtliche Mitglieder erschienen.

Es wurde beschlossen, daß Stakett zwei- ev. dreimal mit ölfarbe streichen zu lassen. Malermeister Rossau, Wrist     soll aufgefordert werden, einen Kostenanschlag einzureichen. Nach Möglichkeit sollen die Arbeiten auch an R. vergeben werden. Mit notwendigen kleineren Ausbesserungen in und am Hause soll der ehemalige Schüler - arbeitslose - Blunck aus Bad Bramstedt beauftragt werden. Die Spar- und Darlehnskasse wird beauftragt die erforderliche Feurung zu besorgen und sind ca. erforderlich 150 Ztr. Briketts u. 4 Fuder schwarzer Preßtorf. Als Handarbeitslehrerin wird ab 1. Juli d. J. Marie Plambeck13 angestellt und zwar wird für je Stunde 0,50 RM vergütet. Die Reinigung der Schule wird ab 1. Juli d. J. von Frau Ww. Studt vorgenommen, ev. soll eine Neuausschreibung erfolgen.

V. g. u.

Mohr           Runge              Harbeck                   Reimers


Föhrden-Barl, den 30 Sept.1933.

Zur heutigen Schulvorstandssitzung sind sämtliche Mitglieder erschienen.

Wegen Ersparung von Feurung ist eine Reparatur am Schulofen dringen nötig. Der Ofen soll gründlich nachgesehen werden und wenn erforderlich umgesetzt werden. Die Töpferarbeiten sollen durch Fa. Köhnke, Bad Bramstedt unter Zurateziehung des Schulvorstandsmitgliedes Blöcker ausgeführt werden.

Wir nehmen Stellung zur Bekanntmachung des Schulamtes im Kreisblatt v. 27.9.1933. betr. „Sofortige Kündigung der Laien-Lehrkräfte“.

Nach Ansicht des Schulvorstandes und der Schulleitung ist die Laien-Handarbeitslehrerin Plambeck, die allerdings noch keinen Kursus durchgemacht hat imstande, den Unterricht  an unserer kleinen Schule, bestehend aus 7-8

Mädchen, zu erledigen. Frl. Plambeck ist unvermögend und es würde ev. die Möglichkeit bestehen, daß dieselbe der öffentlichen Fürsorge zur Last fallen würde. Die Eltern und ebenfalls die Schulleitung sind mit den Leistungen der Handarbeitslehrerin zufrieden. Bei Gelegenheit wird Frl. Plambeck an einem Kursus teilnehmen. Eine Kündigung wird vorsorglich bis  zum 1.10.1933. durch den Gemeindevorsteher ausgesprochen werden.

An Anschaffung von Lehr- und Lernmittel soll nach Möglichkeit gespart werden, da zu erwarten ist, daß in allernächster Zeit eine vollständige Umstellung erfolgen wird und deswegen alsdann einmalige größere Anschaffungen gemacht werden.

Als Bilderschmuck für das Klassenzimmer sollen die Kunstblätter von Hitler u. Hindenburg - in einfacher Umrahmung - beschafft werden.

V. g. u.

Mohr            Runge               Karstens          Blöcker


Föhrden Barl, den 19. Oktober 1936.

Zur heutigen Sitzung des Schulvorstandes sind nachvorheriger Ladung sämtliche Mitglieder erschienen.

Der Vorsitzende gibt bekannt, daß der Ausbauer Plötzky14   den Antrag gestellt hat, für das Winterhalbjahr die ungeteilte Schulzeit einzuführen. Der Schulweg der betr. Kinder beträgt ca. 3 km, der im anderen Falle viermal zurückgelegt werden muß.

Alle Anwesenden sind sich darüber klar, daß der Schulweg der Pl. Kinder äußerst anstrengend ist. Da jedoch der allgemeine Wunsch innerhalb der Gemeinde besteht, die geteilte Schulzeit mit Rücksicht auf den Mittagstisch beizubehalten, muß der Antrag Plötzky’s abgelehnt werden. Dem Lehrer wird anheim gestellt, die Schulstunden für die Grundschule n. Möglichkeit auf den Vormittag zu legen.

Beim letzten Sturm ist die Flaggenstange, die schon seit

längerer Zeit schadhaft war, umgeweht. Es wurde beschlossen, baldmöglichst eine neue Flaggenstange zu beschaffen.

V. g. u.

Die Mitglieder:                                     Der Vorsitzende:

Mohr                                                    Feil 
Harbeck  
Blöcker
Karstens



Anmerkungen:

Die vorstehenden Protokolle wurden in den Jahren von 1875 bis 1936 in Deutscher Schrift und sehr individuellen Handschriften in ein gebundenes Protokollbuch geschrieben. Insbesondere die Handschrift von dicker Feder des Pastor Hümpel nach 1905 (Seiten 22 bis 32)  war nur schwer lesbar.

Auf Wunsch von Jürgen Feil, Bürgermeister der Gemeinde Föhrden-Barl, haben Jürgen Heinrich Fölster, Bad Bramstedt ,  und Jan-Uwe Schadendorf, Bad Bramstedt diese Handschriften in heutige Computerschrift übertragen. Dabei wurde sehr darauf geachtet, die ursprüngliche Seiteneinteilung  des Protokolls sowie die Rechtschreibung zu erhalten.  

Erklärung der Fußnoten

Die Fußnoten wurden nach bestem Wissen und Gewissen zur

Erläuterung des Geschriebenen eingefügt.          J. H. Fölster


[1] Matrikel (lat.) Verzeichnis, Liste

2 Parochie (grch) Pfarrei bzw. Kirchengemeinde (in der kath. Kirche unterster Bezirk der  kirchl. Verwaltung

3 Dieses Schulhaus steht noch heute in der Hauptstraße..., allerdings wurde der  reetgedeckte hohe Dachstuhl vor Jahren abgerissen und durch ein Satteldach ersetzt. Abgerissen wurde ebenfalls schon vor Jahren das Nebengebäude. Die Schule im Ortsteil Barl war bis in die 50ziger Jahre hinein von Föhrden aus über einen Schulsteig zu erreichen, der von der alten Brücke über den Harbeck’schen Hof und weiter über  dessen Hauskoppel bis an die Hauskoppel von Gries verlief, um dann rechtwinklig nach links zwischen den genannten Hauskoppeln zu verschwenken und nach ca.150 m in das Schulgrundstück mündete. Der Schulsteig begann an der Südseite des zur Straße gelegenen Harbeckschen Schuppen gut  erkennbar. Eine heute nicht mehrzu sehende Ziegelwand grenzte den im Gemeindeeigentum befindlichen Steig gegen einen früher dort befindlichen Staugraben ab.

4 An dieser Stelle ist ein Währungszeichen eingefügt, das eindeutig als kleines ”r” und weniger klar als großes verschnörkeltes ”S”, ähnlich dem $-Zeichen, interpretiert werden kann. Wahrscheinlich ist es eine Abkürzung für Reichstaler  (niederdt. und skandin. Daler, niederländ. Daalder, amerik. Dollar) Das gerade 1871 gegründete Deutsche Reich hatte zur Zeit des Protokolls kein einheitliches Währungsgebiet. Der Taler ist (lt. Banklexikon) eine alte deutsche Währungseinheit, die 1566 zur Reichswährung erhoben wurde, jedoch nie zur einheitlichen Geltung kam. Immerhin wurde der Taler als Silbermünze die Währungseinheit in den meisten nord. und mitteldeutschen Staaten, bis nach der Reichsgründung die Markan seine Stelle trat. In Preußen war der Taler  in 30 Silbergroschen a` 12 Pfennig eingeteilt. Der Taler blieb auch nach der neuen auf Gold abgestellten Reichswährung (1873) gesetzliches Zahlungsmittel bei einem Verhältnis von 1 Taler = 3 Mark bis 1907.

5 Das Schuldienstland,  bis heute eher unter der plattdeutschen Bezeichnung “Schoolland”  bekannt, liegt in den die Fluren Fierth, Schwarzer Moor, .......?????????

6 cum pert., diese Abkürzung steht für cum pertinenz (lat.) = mit Zubehör

7 heute Wrister Str. , vor Umbau zum Wohnhaus als Gasthaus zuletzt von Ehmke geführt

8 d. d. = de dato (lat.): veraltet für: vom Tage der Ausstellung

9 a d. = a dato (lat.): vom Tage der Ausstellung an

10 Zum Lesen einzelner Wörter der Handschrift reichte die Phantasie an dieser Stelle nicht. Der Inhalt dürfte aber nicht entstellt sein.

11.Licentiatus  (lat) auch Lizentiat (veralt.) Grad der ev. theol. u. einiger kath.-theol. Fakultäten

12 Unter einer ungeteilten Schulzeit ist der Unterricht in einem Block von morgens z.B. 7.00 Uhr bis mittags zu verstehen. Die geteilte Schulzeit - in Föhrden-Barl während der Winterzeit vorherrschend “ begann ca. 9.00 Uhr morgens, wurde mittags unterbrochen und nachmittags fortgesetzt. Nachteil dieser geteilten Schulzeit war der doppelte Schulweg, Vorteil der spätere Beginn in einer warmen Schulstube. Die ungeteilte Schulzeit während des Sommers diente nicht nur zur größeren Freizeit an den Stränden der Bramau, sondern vor allem der Erntehilfe und anderen Arbeiten für die Schulkinder.

13.Ledige Schwester von Ehrhardt Plambeck, wohnhaft in der heutigen Osterstraße ...

14.Ansässig auf dem Bauernhof Wrister-Str ... , heute Tonder