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Fassung; Fehlerbereinigung noch nicht abgeschlossen / Bearbeitungsstand:
23.03.2005
HANS HINRICH HARBECK
CHRONIK VON BRAMSTEDT
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HANS HINRICH HARBECK
Chronik
von
Bramstedt
BROSCHEK VERLAG . HAMBURG
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Entwurf
des Schutzumschlages: Atelier Broschek
Alle Rechte, einschließlich der Übersetzung und
der Rundfunksendung, sowie die fotomechanische Wiedergabe und die
Mikroverfilmung, vorbehalten
Printed
in Germany
©
S. J. Walter Hardebeck, Johannesburg 1959
Gesamtherstellung: Broschek & Co., Hamburg
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INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Verzeichnis der
Abbildungen........................................................................................
. . . . --- 5
Dank...........................................................................................................................................
8
Vorwort......................................................................................................................................
9
I. Kapitel Der
Siedlungsraum nördlich der
Elbe..................................................................... 11
II. Kapitel Der
Ortsname.......................................................................................................
18
III. Kapitel
Die Kirche...........................................................................................................
21
IV. Kapitel Der
Flecken.......................................................................................................
153
V. Kapitel Das
Gut Bramstedt
..........................................................................................
258
VI.
Kapitel Die alte Bramstedter
Mühle.............................................................................
297
VII. Kapitel
Gut
Gayen......................................................................................................
309
VIII.
Kapitel Jürgen Fuhlendorf, der
Befreier.....................................................................
313
IX. Kapitel Der
Roland........................................................................................................
328
X.
Kapitel Vom Schulwesen des Kirchspiels
Bramstedt.................................................... 335
XI. Kapitel Von
der Apotheke und den ersten
Ärzten........................................................ 371
XII. Kapitel
Bramstedt als
Kurort.......................................................................................
375
XIII. Kapitel
Von Lagemännern und Landausschuß............................................................
406
XIV. Kapitel
Hohe
Besucher...............................................................................................
415
XV. Kapitel
Industrie..........................................................................................................
418
XVI. Kapitel
Verkehrswesen...............................................................................................
423
XVII. Kapitel
Chausseebau 1832 und Einnahme aus Chaussee- und
Brückengeldern. 436
XVIII.
Kapitel Seuchen bei Mensch und
Vieh................................................................... 445
XIX.
Kapitel Gemeinnützige
Einrichtungen.......................................................................
452
XX.
Kapitel Gottlieb Carl Christian Freudenthal
............................................................ 473
XXI. Kapitel
Anhang: Geld, Maße und Gewichte in Bramstedt................................ 477
Quellenverzeichnis.............................................................................................................
484
VERZEICHNIS
DER ABBILDUNGEN
|
Abb.Nr. |
|
Seite |
1.
Stadtsiegel
von 1869-1910.......................................................................................
233
2.
Stadtsiegel
von
1910—1938....................................................................................
234
3.
Stadtsiegel
ab 1938...................................................................................................
234
4.
Bad
Bramstedter
Notgeld........................................................................................
235
5.
Ein
Bramstedt-Lied...................................................................................................
483
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BILDANHANG
|
Abb. Nr. |
|
|
6.
Die
Kirche (Photohaus Hoffmann, Bad Bramstedt)
7.
Maria Magdalena (Photo Diedrichsen,
Bad Bramstedt)
8.
Altar
(Photo Diedrichsen, Bad Bramstedt)
9.
Triumphkreuz
(Photo Diedrichsen, Bad Bramstedt)
10.
Das
Taufbecken (Photohaus Hoffmann, Bad Bramstedt)
11. Älteste
bekannte Urkunde über Bramstedt aus dem Jahre 1448 (Stadtarchiv Kiel, Nr. 112
a). Original durch Kriegseinwirkung verloren gegangen (Photo Diedrichsen, Bad
Bramstedt)
12. Älteste
bekannte Bestätigung der Fleckensgerechtsame von 1533 (Landesarchiv Schleswig,
Urkundenabteilung 131a Nr. 1) (Photo-Vahlendieck, Schleswig)
13.
Ältestes
Bramstedter Siegel (Photohaus Hoffmann, Bad Bramstedt)
14.
Bramstedter
Wappen (Photohaus Hoffmann, Bad Bramstedt)
15.
Bramstedter
Fleckenssiegel
16.
Siegel:
Schusteramt 1523 (Photo Stadtarchiv, Bad Bramstedt)
17.
Amtshaus-Rathaus
(Photohaus Hoffmann, Bad Bramstedt)
18.
König
Christian IV. von Dänemark (Photo Diedrichsen, Bad Bramstedt)
19.
Wiebeke
Kruse (Photo Diedrichsen, Bad Bramstedt)
20.
Das
Bramstedter »Schloß« (Photohaus Hoffmann, Bad Bramstedt)
21.
Der
Roland von Bramstedt (Photo Diedrichsen, Bad Bramstedt)
22. Gottlieb
Carl Christian Freudenthal (Photo im Besitze der Tochter, Frau Kiel)
23.
Neues
Kurhaus (Photohaus Hoffmann, Bad Bramstedt)
24.
Bramstedt
um 1820
25.
Hans
Hinrich Harbeck (Photo im Besitze der Tochter, L. Harbeck)
-------------------------------------------------------------------------------
In Verehrung
meines Vaters
und in Liebe zu
meiner Heimat
übergebe ich
dieses Buch
der Öffentlichkeit.
S.
J. WALTER BARDEBECK
BUENOS
AIRES, IM NOVEMBER 1959
-------------------------------------------------------------------------------
DANK
Für Überlassung von
Aktenmaterial, von alten Schriften, Urkunden und Protokollen sei noch besonders
gedankt dem Landesarchiv Schleswig-Holstein, dem Stadtarchiv Kiel, dem
Stadtarchiv Bad Bramstedt, dem Kirchenvorstand Bad Bramstedt, der freiwilligen
Feuerwehr, der Turnerschaft, dem Männerchor von 1858 und den Gilden in Bad
Bramstedt.
LISBETH
HARBECK
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VORWORT
Nach dem Tode meines
Vaters im Jahre 1950 übernahm seine Frau und langjährige Helferin, Susanne
Harbeck, die ihr als ein Vermächtnis zugefallene Aufgabe, das noch unvollendete
Werk des Verstorbenen für die Herausgabe druckfertig zu machen. Als dann auch
meine Mutter im Frühjahr 1958 für immer die Augen schloß, hinterließ sie ein
Vorwort zu dem Gesamtwerk, das hier folgen möge:
»Seit dem Jahre 1936 ist
an der Bramstedter Chronik gearbeitet worden. Es wurde mit unermüdlichem Fleiß
gesammelt, gewandert und geforscht. Wo auch nur etwas von alter Zeit zu
entdecken war, wurde sorgfältig nachgegraben. In den Häusern der Bramstedter
lag aus vergangenen Tagen noch dieses und jenes. Da waren alte Leute, die aus
ihren Erinnerungen Wertvolles zu berichten wußten. Alte Dokumente, die in den
Schubladen halb vergessen aufbewahrt wurden, und alte Briefe kamen wieder zum
Vorschein. Im Bürgermeisteramt stand eine große Truhe, und im Archiv der Kirche
lagen wertvolle alte Bücher und Schriften. Vor allem aber gab es das große
Staatsarchiv in Kiel. In einigen Abständen wurde wochenlang von morgens bis
abends alles Wissenswerte aus den alten Akten ausgeschrieben. Das Sammeln des
Stoffes war aber nur die Vorarbeit. Dann begann die eigentliche Mühewaltung des
greisen Chronisten, das sorgsame Auswählen und Auswerten der gesammelten
Einzelheiten. Über 10 Jahre war er damit beschäftigt. Es kam der Krieg und mit
ihm alle Erschwernis des täglichen Lebens. Oft verzögerten die ungewöhnliche
Kälte des Winters und der Mangel an Feuerung jegliche Arbeit. Auch das
Interesse der meisten Menschen war jetzt von anderen, im Augenblick
lebenswichtigeren Dingen in Anspruch genommen, so daß leider wenig
Unterstützung von fremder Seite zu erhoffen war. Schließlich trat der Tod an
den rastlosen Schreiber heran und nahm dem 87jährigen die Feder aus der Hand,
die er mit so viel Liebe und Eifer für seine Heimat geführt hatte. Die Chronik
war so gut wie beendet; es fehlte nur noch die nicht geringe Arbeit des Ordnens
und Sichtens der vielen, fertig vorliegenden Artikel und Abhandlungen. Niemand
vermag die letzte Feilung einer solchen Arbeit so gut abzuschließen wie der
Urheber und Schreiber des Ganzen selbst. Und doch mußte nun die Arbeit ohne ihn
getan werden. Der Famulus mußte einspringen, der in all den Jahren schon
Handlangerdienste geleistet hatte und immerhin mit allem vertraut war. Er tat
es zaghaft und schweren Herzens, aber er war schließlich der einzige, der
versuchen konnte, es im Sinne des Verstorbenen zu vollenden. Denn ihm lag
daran, daß dies Werk, in dem die ganze Liebe und Sorgfalt eines treuen alten
Mannes, eines aufrechten und geraden Holsteiners steckte und das ein Stück
seines Wesens und seiner eigenen Lebensweisheit war, nun auch wirklich so
erhalten blieb, wie es von ihm gedacht und geschrieben worden war: Ich hab's
gewagt! Möge die Chronik nun vielen Freude machen, die Liebe zur Heimat wecken
und stärken und auch späteren Generationen noch nützen, wenn wir auch nicht
fordern und glauben wollen, was in dem alten Fleckensbuch am Anfang steht: »Wat
hier geschrewen ist, is alles ewig duernde!«
Ich habe weder an den
handschriftlichen Aufzeichnungen etwas geändert, noch wurde das Werk bis in die
Gegenwart weitergeführt. Nur einige Fußnoten sowie kleine Ergänzungen zu den
Aufzeichnungen über Verkehrswesen, Feuerwehr, Turnverein und Chorwesen bis etwa
1930 sind hinzugefügt worden. Mein Vater hatte es dereinst aus guten Gründen
abgelehnt, das Jahr 1933 in seinen Berichten zu überschreiten. Es bleibe
späteren Chronisten überlassen, eine Fortsetzung zu schreiben.
Denjenigen, die meinen
Eltern und zuletzt auch mir geholfen haben, die Chronik über das alte Bramstedt
bis zur Druckreife gelangen zu lassen, sei an dieser Stelle herzlicher Dank
gesagt.
Möge das Werk sowohl in
den alteingesessenen als auch in den neu hinzugezogenen Bürgern unserer Stadt
das Verbundenheitsgefühl zu Bad Bramstedt vertiefen und festigen!
Gut
Gayen 1958
Lisbeth
Harbeck
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I.
DER SIEDLUNGSRAUM NÖRDLICH DER ELBE
Die
ersten Nachrichten über die Sachsen
(Niederdeutsche
Warte V 2)
»Auf dem Nacken der
zimbrischen Halbinsel«, so schreibt der Alexandriner Ptolomaios um 150 nach der
Zeitwende, »wohnen die Saxones«. Diese Bemerkung des griechischen Forschers ist
das älteste schriftliche Zeugnis über die Sachsen. Es enthält zugleich einen
Hinweis auf deren engere Wohnsitze, die Gaue Holstein, Stormarn und
Dithmarschen. Nach der Ansicht verschiedener Forscher haben die Bodenfunde die
Richtigkeit der überlieferten Anmerkung bestätigt.
Hofmeister in
»Urholstein«: »Das gesamte Sachsenvolk entströmte dem Gebiet nördlich der Elbe,
und hier war es kein anderer Platz als der Gau Holsaten, der das Ausgangsland
der gewaltigen sächsischen Kolonisation darstellt.« Mit ihren »klinkergebauten«
Booten setzten sie um 200 nach der Zeitwende über die Elbe. In der Stammessage
heißt es, daß die Sachsen auf dem jenseitigen Ufer »Thüringer« angetroffen
hätten und dann auf die Chauken gestoßen seien. Auch hier ergänzen die Funde
die überlieferten Berichte. Im Gebiet zwischen Elbe und Weser entdeckte man
bisher 60 sächsische Friedhöfe, unter denen der von Westerwanna mehr als 6000
Gräber und über 1300 Urnen besaß. Mit Hilfe römischer Münzen hat man eine
weitere zeitliche Stütze für die behauptete Übersiedlung vom Nord- zum Südufer
erhalten. Man fand die fremdländischen Geldstücke u. a. in den Urnenfriedhöfen
von Perlberg, Issendorf, Wenden und Altenwalde. Zur selben Zeit stießen die
Sachsen über See an die Nordseeküste vor. Der Streifen von der Scheide bis zur
Bretagne wird zu jener Zeit »Sachsengestade« genannt.
Zeitpunkt
der Siedlung
Schon vor der Zeitenwende
haben die Zimbern und Teutonen in großen Scharen die zimbrische Halbinsel, also
auch Holstein, verlassen, um im Süden, auf römischem Boden, günstigere
Bedingungen für dauernde Siedlung auszunutzen. Frühere Nachrichten über unser
Heimatland und seine Bewohner liegen nicht vor. Zwar sind auch in der
Bramstedter Gemarkung Altertumsfunde gemacht worden, besonders unter der Lieth,
die auf die Stein- und Bronzezeit zurückweisen. N.F. Paustian hat auf diesem
Gebiet sich eifrig betätigt und dem Kieler Museum für Altertümer einen
wertvollen Schatz solchen Gutes zuwenden können. Auch das Bramstedter
Gemeindehaus hütet solche Funde. Aber, abge-
11
-----------------------------------------------------------------------------------
sehen davon, daß des
Genannten Sammlung zu einem guten Teil nicht der hiesigen Feldmark entstammt,
ist im ganzen zu sagen, daß Nachweise über eine frühere Siedlung an hiesigem
Orte nicht beigebracht worden sind. Mit dem Gedanken, an des heutigen Bramstedt
Stelle habe einst ein größeres, mächtigeres gestanden, ist nichts anzufangen,
solange jedes handfeste Zeugnis dafür fehlt. Unbestritten bleibt aber, daß
Bramstedt in der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts durch den Erzbischof Ansgar
zu einem der ersten Kirchorte Holsteins geworden ist; genaue Feststellung des
Jahres fehlt.
Von
Urholstein und Holstein
Das Kirchspiel Bramstedt
wird von Geschichtsforschern als ein »urholsteinisches« angesprochen. Sofern
damit gesagt sein soll, daß es zu den ersten Kirchspielen zählt, die im Gebiete
des heutigen Landes Holstein gegründet worden sind, handelt es sich um einen
unbestreitbaren Tatbestand. Will man aber hinweisen auf ein »Urholstein«, aus
dem ein anderes Holstein sich entwickelt hat, so liegt die Sache nicht so
einfach. Die Bramstedter werden ziemlich restlos der Meinung sein, ihre
Ortschaft sei ganz bestimmt ein Bestandteil von »Urholstein« gewesen, ohne
allerdings die Grenzen dieses Landes angeben zu können. Auch ist der
Entwicklungsgang zum heutigen »Holstein« wenigen vertraut. Wer das bedauert,
dem möchten folgende tabellarisch gefaßten Angaben willkommen sein.
113-101
vor der Zeitwende: Der germanische Stamm der Kimbern verläßt seine Heimat, die
Halbinsel nördlich der Elbe; Wanderung nach Gallien und über die Alpen;
Untergang nach tapferstem Kampfe.
5.
Jahrhundert, Mitte: Sachsen und Angeln, auch Jüten, siedeln über das Meer nach
Britannien, nachdem König Vortigern sie um Beistand gegen die Urbewohner, die
Pikten und Skoten, gebeten hatte; sie machen sich zu Herren des britischen
Landes.
Um
800 Karl, der Frankenkaiser, schließt Frieden mit den Sachsen; der nördlich der
Elbe wohnende Teil dieses Stammes wehrt sich noch; Karl bezwingt sie unter
Beistand der östlicher wohnenden Wenden (Slawen) und fügt 811 das eroberte Land
seinem Reiche ein; es hatte bis dahin unter Herrschaft des Dänenkönigs
gestanden und trägt nun den Namen Nordalbingien (Albis/Elbe).
834
Ansgar wird zum Erzbischof von Hamburg ernannt, dem auch Nordalbingien
unterstellt ist; in die Zeit von 834-40 ist die Gründung der Bramstedter Kirche
zu verlegen.
961
Kaiser Otto der Große betraut den energischen Hermann Billung mit der
Lehnsherrschaft über das Herzogtum Sachsen mit Einschluß der Nordmark. Die
Billunger haben sich behauptet bis 1106. (Dithmarschen und die Haseldorfer
Marsch von Wedel bis zum Rhin waren der Grafschaft Stade einverleibt.)
12
-----------------------------------------------------------------------------------
11.
Jahrhundert, zweite Hälfte: Adam von Bremen, Domherr daselbst, schreibt
Nachrichten über Nordalbingien nieder. Danach sind drei sächsische Stämme dort
angesiedelt: die Dithmarscher (Meerleute) im Westen; die Stormarn (am
Störfluß Wohnende), im Süden durch die Elbe, im Westen und Norden begrenzt
durch die Sturia und deren unweit Neumünster einmündenden Zuläufe; die Holsaten
(Waldbewohner) nördlich der Stör, südlich der Eider bis zum südlichsten
Punkt ihres Mittellaufes, im Westen an Dithmarschen und im Osten an Wagrien,
das Grenzland der Wenden, stoßend. - Damit sind die Wohngebiete Ditmarsia,
Stormaria, Wagria und Holsatia zum erstenmal geschichtlich festgelegt. Und
in diesem Holsatia ist doch wohl das eingangs berührte »Urholstein« gegeben.
Aber das Kirchspiel Bramstedt liegt südlich und östlich der Stör, durchaus in
Stormaria. Denn der Domherr berichtet sonder Gnade: eos Sturia flumen interluit
— zwischen ihnen (den Holsaten und den Stormarn) fließt der Störfluß. Siehe
auch unter 1428.
12.
Jahrhundert Bis in dieses Jahrhundert, zum Teil noch später, haben die
Holsaten und Stormarn manchen harten Strauß gegen die Wenden ausfechten müssen.
Letztere sind zeitweise bis über Hamburg und im Norden bis nach Rendsburg
vorgedrungen. Sie haben die Hammaburg zerstört, das Land gebrandschatzt und die
Einwurzelung und Ausbreitung der christlichen Lehre stark behindert.
1110
Graf Adolf I. von Schauenburg übernimmt die Herrschaft über Holstein und
Stormarn, nicht wie die Billunger als beauftragter Beamter, sondern als
erblicher Fürst. (Lehnsherr war Herzog Lothar von Sachsen.) Das Schauenburger
Wappen, ein Schild mit drei Ecknägeln aus Silber und dazwischen drei gezackten
Zierleisten, wird von Holstein übernommen, nicht von Stormarn. Die
Schauenburger Grafen haben, von geringen Unterbrechungen abgesehen, bis zum
Jahre 1460 sich behauptet, also für das Schicksal unserer Heimat eine große
Bedeutung gehabt. Der erste Adolf residierte in Hamburg und richtete dort die
Domkirche wieder auf. Er förderte in seinem Bereich die christliche Lehre und
den Wohlstand seiner Untertanen. + 1130
1127
Vicelin, der Apostel der Wenden, gründet in Wippendorf das »neue Münster«. Man
hatte ihn dorthin gerufen, um in der alten Kapelle aus Ansgars Zeit zu
predigen. Ihm wird nachgerühmt vom Prediger Helmold in Bosau, er habe durch die
Kraft seiner Predigt »die unbändigen Waldesel zu Menschen herangebildet«. Auch
in Bramstedt, Barmstedt, Stellau und Kellinghusen sei er bemüht gewesen, dem
Evangelium (wieder) Eingang zu verschaffen. (Man beachte 300 Jahre nach der
Einführung von Ansgar.)
1130-1164
Graf Adolf II. - Lothar, inzwischen (1125) deutscher Kaiser geworden, hatte das
Herzogtum seinem Schwiegersohn Heinrich dem Stolzen übergeben. Lothars
Nachfolger aber setzte 1138 den Markgrafen Albrecht
13
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den Bären zum Herzog über Sachsen ein. Dem versagt Adolf II. die
Anerkennung, kann sich aber nicht behaupten und muß das Land räumen.
1138
Heinrich von Badewiede tritt auf des Markgrafen Anordnung an Adolfs Stelle.
Dieser, ein hervorragender Krieger, nimmt den Kampf gegen die Wagrier auf und
bereitet ihnen eine entscheidende Niederlage, die der Herrschaft der Wenden
innerhalb Albingiens ein Ende macht. - Heinrich der Stolze stirbt 1139. Sein
Sohn, Heinrich der Löwe, bekommt Sachsen zurück. Albrecht der Bär tritt ab, und
sein Freund Badewil wird mit Lauenburg abgefunden.
1143
Graf Adolf II. führt wieder das Zepter. Holstein, Stormarn und Wagrien werden
unter dem Namen Holstein zu einem Staatsgebilde vereint.
»Urholstein« ist nicht mehr (siehe unter 11. Jahrhundert). Aber noch stehen
Dithmarschen (seit 1062 dem Erzbischof von Bremen Untertan) und die Haseldorfer
Marsch (siehe 961) außerhalb.
1143-1164
Viele Adelige, auch Bauern, werden in Ostholstein, das nun nur dünn bevölkert
war, mit Gütern und prächtigen Hufen ausgestattet. Auswärtige Siedler kommen
ins Land, z. B. Friesen nach Süsel, Westfalen nach Ahrensbök, Holländer in die
Eutiner Gegend. - Auch Vicelin hat sich in dieser Hinsicht verdient gemacht.
Auf seinen Ruf kamen holländische Kolonisten in die Kremper Marsch, in die
Wilster und Haseldorfer Marsch. Sie haben den vielfach noch urwüchsigen Boden,
der oft eine wahre Wildnis darbot, in fruchtbares Ackerland umgewandelt. Und
das war auch seinem Kloster nicht nachteilig; denn dies wurde mit dem Rechte
ausgestattet, beiderseits der Ciester (Seester) den »Zehnten« zu heben.
Anerkennend hat Adolf II. ihm auch das Bistum Oldenburg übergeben,
identisch mit dem Bistum Lübeck, aus dem später das Fürstentum Lübeck
entstanden ist.
1164-1203
Adolf III. - Herzog Waldemar von Schleswig (Südjütland), Bruder des
Dänenkönigs, dringt in Holstein ein, besiegt Adolf bei Stellau (1202);
letzterer wird bei Hamburg gefangen genommen. - Im nächsten Jahr wird Waldemar,
nun auch König von Dänemark, zum Herrn über Schleswig und Holstein. Adolf wird
gegen sein Ehrenwort freigegeben, dabei aber aus seinem Lande verbannt.
1203
Waldemar ist Beherrscher der ganzen kimbrischen Halbinsel. Graf
Albert von Orlamünde, Neffe Waldemars, wird Statthalter über Nordalbingien.
1214
Der spätere Staufenkaiser Friedrich II. verzichtet zugunsten Waldemars (des
Siegers) auf alle Rechte in Nordalbingien. Der Papst bestätigt den Vertrag
(wegen des Bremer Erzbistums).
1225-1239
Adolf IV., des verbannten Schauenburgers Sohn, tritt hervor, verbündet sich mit
Heinrich von Schwerin und dem Erzbischof von Bremen. Dem Schweriner war es
vorher gelungen, mit List den mächtigen Waldemar als Gefangenen nach Mecklenburg
zu führen. Der vereinigten Macht gelang es, den zum Reichsverweser Dänemarks
eingesetzten Albert
14
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von Orlamünde vollständig zu schlagen. - Adolf nahm das väterliche Erbe in
Besitz, nachdem er den Hamburgern wertvolle Vorrechte zugestanden hatte. -
Waldemar erlangte durch feierlichen Eid, künftig Frieden halten zu wollen,
seine Freiheit.
Waldemar wird vom Papste seines Eides ledig gesprochen, besetzt überraschend
Rendsburg und Itzehoe, und der Kampf lodert abermals auf. An Stelle des
Erzbischofs von Bremen ist diesmal Herzog Albrecht von Sachsen der Dritte im
Bunde.
1227
Nach allerlei Wechselfällen kommt es zur Entscheidungsschlacht bei
Bornhöved. Die Dithmarscher Bauern waren während der Schlacht auf Adolfs
Seite getreten. Ergebnis:
Die Dänenherrschaft ist beendet. Die von Friedrich II. aufgegebene Nordgrenze
des deutschen Reiches und die Selbständigkeit der holsteinischen
Grafschaft sind wiederhergestellt. Lübeck wird völlig freie Reichsstadt.
Hamburg bleibt noch unter holsteinischer Hoheit, ist indessen praktisch
fast selbständig. Dithmarschen, schon 1202 von der Grafschaft Stade
getrennt, bleibt Freistaat unter unmittelbarer Hoheit des Bremer Erzbischofs.
Adolf
gründet, seinem Gelübde gemäß, eine Reihe von Klöstern: Johannis- und
Maria-Magdalenen-Kloster zu Hamburg, Nonnenkloster in Reinbek, desgleichen in
Ivenstedt (1272 nach Itzehoe verlegt), Kloster zu Cismar, Marienkloster zu
Preetz wird ausgestattet mit der Propstei, wohin Kolonisten gerufen werden;
Adolf geht 1239 ins Maria-Magdalenen-Kloster zu Hamburg, gründet später noch
das Marienkloster zu Kiel, wo er die letzten Jahre gelebt hat und gestorben ist
(1261).
1239
Abel, Herzog von Schleswig, Sohn Waldemars II. und Schwiegersohn Adolfs IV.,
wird von letzterem zum Vormund seiner noch unmündigen Söhne Johann und Gerhard
bestellt. Also lag nun die Regierung Schleswigs und Holsteins in einer Hand. -
Abel kommt in Streit mit seinem Bruder, dem Dänenkönig Erich; er läßt diesen in
der Schleimündung ermorden, und es gelingt ihm, auch die dänische Krone zu
gewinnen, d. h. praktisch die ganze Halbinsel zu beherrschen. Indessen starb er
schon nach zwei Jahren.
1252
Die Friesen hatte er ebenfalls gefügig machen wollen. Diese waren
ohne einen eigenen Verband. Sie duldeten keine Adeligen und keine Sklaven unter
sich. Als König Abel ihre seitherige Freiheit mit Gewalt unterbinden wollte,
hat der Rademacher Wessel Hummer ihn mit der Streitaxt erschlagen. - Doch haben
sie den dänischen Königen ein »Landgeld« dauernd entrichtet.
Johann und Gerhard werden beide als Regenten
anerkannt. Sie fordern die Herausgabe Rendsburgs, das 1227 noch bei Schleswig
geblieben war, und setzten sich durch. Sie haben das volle Erbrecht für
Holstein eingeführt, wonach jeder männliche Erbe ihres Hauses das gleiche
Anrecht auf die Herrschaft haben sollte. Nach ihrem Tode wurde demnach das Erbe
auf-
15
------------------------------------------------------------------------
geteilt, und so gab es nun
zwei Hauptlinien unter den regierenden Grafen: die Kieler oder ältere
Linie, von Johann I. abstammend, und die Itzehoer oder jüngere Linie, von
Gerhard I. abstammend.
Um
1300 herrschten bereits fünf Grafen im Lande:
Kieler Linie: Adolf V. zu Segeberg und Johann II. zu Kiel; Itzehoer: Heinrich
I. zu Rendsburg, Gerhard II. zu Plön, Adolf VI. zu Schauenburg; letzterem
unterstand in Holstein nur die Grafschaft Pinneberg, die dadurch zum Anhängsel
des Stammlandes wurde.
Es ist klar, daß diese Zersplitterung, die auch noch Erbstreitigkeiten im
Gefolge hatte, dem Lande nicht förderlich sein konnte.
14.
Jahrhundert, erste Hälfte:
Die Kieler Linie erlischt. Gerhard III. oder der Große und Johann der Milde
haben die Regierung in Händen. Der Stand der Adeligen trotzt ihren Befehlen. In
der Wilstermarsch kommt es zur offenen Auflehnung. Dithmarscher Bauern
schließen sich an. Gerhard zeichnet sich als Kriegsheld aus. Persönlich packt
er den Führer der Dithmarscher und schleudert
1306
ihn zu Boden. Sein Ansehen stieg gewaltig: der Adel fügte sich. Doch war sein
Gebiet, auch nachdem sein Mitregent verzichtet hatte, gering: Amt Rendsburg,
Stadt Itzehoe und ein paar kleine Distrikte.
1315
Adolf VI. zu Segeberg wird von dem Grafen Reventlow, den er schwer beleidigt
hatte, in seinem Schlosse überfallen und erschlagen. Gerhard nimmt den Anteil
Segeberg an sich. Man kann mit großer Wahrscheinlichkeit annehmen, daß darunter
Praefectura Segebergensis, die sich mit dem späteren »Amt Segeberg« ziemlich
genau deckte, zu verstehen ist. Mit anderen Worten: ein erheblicher Teil von
Stormarn, darunter die Kirchspiele Bramstedt und Kaltenkirchen, ist nun mit
urholsteinischem Gebiet vereinigt worden. - Übrigens zeichnet die Geschichte
Adolf VI. als einen hartherzigen, bei seinen Untertanen verhaßten Bedrücker.
1317
Schlacht bei Bramstedt (auf dem Strietkamp). Des Erschlagenen Verwandte und
Freunde erkennen das Verfahren Gerhards nicht an. Es kommt zum Kampf. Der
Schauenburger Graf wird bei Bramstedt, die ihm verbündeten Dithmarscher werden
bei Bünzen besiegt.
Gerhard einigt sich mit seinem Vetter Johann dem Milden, der von Plön
nach Kiel übersiedelt.
So hatte Holstein zwei Regenten, abgesehen von dem kleinen Pinneberger
Anteil.
1319
Gerhard versucht vergeblich, die Dithmarscher unter seine Herrschaft zu zwingen.
1324
Er dringt in das Gebiet des Bischofs von Lübeck ein. Dieser schleudert die
geistliche Waffe des Bannstrahls gegen ihn. Gerhard fügt sich: zahlt
Entschädigung, macht eine Bußwanderung nach Lübeck und tut fußfällig Abbitte.
Gerhard hat in der Folge erreicht, daß er zum Vormund über den jungen Herzog
von Schleswig, zugleich Erbprinz von Dänemark, berufen worden
16
-----------------------------------------------------------------------------
ist.
Der junge König trat das Herzogtum Südjütland an Gerhard ab mit der
Bestimmung, »daß es nie wieder mit Dänemark zu einem Staate vereinigt werden
sollte«.
1340
Aber als Vormund und Reichsverweser in Dänemark hat er sich unbeliebt gemacht.
Der dänische Edelmann Niels Ebbesen hat ihn im Krankenbett erstochen. - Kein
anderer Schauenburger hat eine solche Machtstellung innegehabt wie Gerhard der
Große.
1340-1386
Heinrich (Isern Hinnerk) und Klaus, des Ermordeten Söhne, waren kluge und
tapfere Regenten. 1375 haben sie sich als Erben in Besitz Südjütlands
(Schleswigs) gesetzt.
»Isern Hinnerk«, der Name ist von Heinrichs Rüstung hergeleitet. Als Gast des
Königs von England soll er einen wilden Löwen, den man gegen ihn losgelassen
hatte, durch seine Ruhe und seinen festen Blick gebändigt haben. Seither hat er
zwei goldene Löwen im blauen Schild seines Wappens tragen dürfen.
1386
Die dänische Königin Margarete (de swatt Greet) belehnt Gerhard VI. mit dem
Herzogtum Schleswig. Gerhard war ein Sohn des »Isern Hinnerk«.
1404
Die Landesfürsten Gerhard VI. und Albrecht sind gestorben,
letzterer ohne Erben, beide gefallen im Kampfe gegen die Dithmarscher. Gerhard
hinterläßt drei Söhne: Heinrich 7 Jahre alt; Adolf 3 Jahre; Gerhard nach des
Vaters Tod geboren. Heinrich wird im Hause der Königin Margarete, Adolf in dem
des Hohenzollerngrafen Friedrich, der 1415 zum Kurfürsten von Brandenburg
ernannt wurde, erzogen.
1420
Als Achtzehnjähriger kehrt Adolf VIII. in die Heimat zurück, um mit Heinrich
zusammen das väterliche Erbe anzutreten. Bischof Heinrich von Osnabrück, Bruder
von Gerhard VI., hat die Vormundschaft geführt. Der Dänenkönig wollte Schleswig
zurücknehmen. Die Dithmarscher standen auf des Königs Seite. - Aber die jungen
Herzöge, von den Holsten, den Friesen und einigen Hansestädten treulich
unterstützt, bereiteten den Gegnern bei Immerwad eine entscheidende
Niederlage.
1435
Adolf VIII. alleiniger Landesherr über Schleswig und Holstein,
Nordfriesland, Helgoland und Haseldorf er Marsch eingeschlossen.
1448
Ihm wird die dänische Krone angetragen. Er verzichtet und schlägt dem dänischen
Reichsrat den Grafen Christian von Oldenburg, den Sohn seiner Schwester, vor.
Dieser wird, nachdem er in aller Form dem Herzog Adolf und den
schleswig-holsteinischen Ständen die Versicherung gegeben hat, daß »Schleswig
niemals wieder mit Dänemark vereinigt werden solle«, zum König gewählt.
1459
Adolf VIII. stirbt, beweint von seinen Untertanen.
1460
Die Personalunion mit Dänemark tritt in Kraft.
17
-----------------------------------------------------------------------------------
II. DER ORTSNAME
Unsere Stadt teilt ihren
Namen mit fünf anderen Ortschaften im deutschen Reiche. Allesamt liegen sie im
Gebiet der plattdeutschen Sprache. Bad Bramstedt überragt die übrigen in der
Volkszahl so sehr, daß es für sich allein 50 Prozent Häupter mehr zählt als die
übrigen zusammen. Anders gesprochen: es handelt sich um fünf Dörfer. Die
Ortsnamen stimmen im Lautklang überein; in der Schreibweise sondern sich die
zwei in Pommern gelegenen ab als Bramstädt, was hier unbedenklich als
orthographische Zufälligkeit zu verbuchen ist. Die restlichen drei liegen in
Schleswig bei Leck, im Kreis Wesermünde und bei Bassum, also die letzten beiden
in Hannover.
Die älteste bekannt
gewordene Niederschrift unseres Ortsnamens von eines Hiesigen Hand lautet:
»bramstede«. In der Folge begegnet man in regellosem Wechsel den Formen Brame-,
Brahm-, Bramb-, Brahmb-, verbunden mit dem Grundwort: sted, stede, stedt, auch einmal
städt. Niemand bezweifelt, daß beide Teile des Ortsnamens niedersächsischen
Ursprungs sind, ebensowenig, daß der zweite Teil die Bezeichnung einer Stelle,
einer Stätte, eines Platzes, eines Ortes ist. Dieses Wort findet sich innerhalb
des früheren und des heutigen Wohngebietes der Niedersachsen als geradezu
typisch immer wieder: in Schweden in der Form »stad« (Halmstad), in Dänemark
als »sted« (Ringsted), in England als »stead« (Halstead in. der Grafschaft
Essex-Ostsachsen). Bramstedt wird allein durch seinen Namen als
niedersächsische Siedlung ausgewiesen. Beachtenswert ist, daß sich im Lande
Oldenburg die ursprüngliche Form »stede« erhalten hat (Rastede, Westerstede).
Nicht ganz so einfach
steht es um die Deutung des Bestimmungswortes »Bram«. Es wird kein Zufall sein,
daß auch unser Flüßlein durch das gleiche Merkmal bestimmt wird. Bramau, früher
kurz Brame, Brahme (siehe Stielers hochgeschätzten Atlas, 19. Jahrhundert) und
Bram (Mathias Seutter, Karte von Holstein, Mittelalter). Wir stehen vor der Frage,
ob die Siedlung oder die Aue zuerst mit diesem Namen Bram bedacht worden
sei. Mir ist einmal folgende Meinung begegnet: Die Insel zwischen Osterau,
Hudau und Kaffeegraben sei von den ersten Siedlern an ihren Ufern bebaut
worden. Die so geschaffene Verbrämung (Umrandung) habe zu dem Namen Bramstedt
geführt. Mir fehlt der Glaube. Einmal, weil im Sprachschatz der
Niedersachsen dieses Wort gänzlich unbekannt ist, und zum andern auch deswegen,
weil ich den Kaffeegraben nicht als natürlichen, sondern als von Menschenhand
geschaffenen Wasserlauf ansehe (siehe auch Mühle).
Der natürliche Ablauf der
Dinge gestaltet sich doch so, daß der Fluß oder die Aue, an deren Ufern man zu
siedeln sich entschließt, bereits seinen Namen vorher
18
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erhalten hat. Bei
Ortsbezeichnungen wie Störkathen und Eiderstedt sieht man als ganz
selbstverständlich an, daß hinsichtlich des Namens dem Fluß die Erstgeburt
zukommt. Der Hinblick auf die genannten Karten bestärkt unsere Ansicht, daß
unser Fall bedenkenlos an die berührten beiden Fälle anzuschließen ist, d. h.
daß unser Ort seinen Namen trägt nach dem Gewässer, an dem unsere Ursiedler
ihre Hütten gebaut haben. So ist unser Ort einfach und natürlich als stede an
der Bram legitimiert.
Wer dem Ortsnamen die
Erstgeburt zuschreiben wollte, der müßte folgerichtig unsere Aue an die
Bimöhler, die Schmalfelder und die Lentföhrder als »Bramstedter Au«
anschließen. Wer das nicht als todsicher anerkennen will, der wird immer noch
in aufgezeigtem Gedankengang den Regelfall dargestellt sehen müssen.
Und doch ist die
Wißbegierde nicht befriedigt. Sie fragt: Was hat es mit dem beiden Täuflingen
zuerkannten »Bram« auf sich? Wie kommt die Aue zu diesem Merkmal?
Nun, es steht eine Antwort
zur Verfügung, die wohl befriedigen mag. Fügen wir den eingangs gegebenen
Ortsbezeichnungen ein paar hinzu: Brahmkamp bei Heide, Bramkamp bei Rendsburg,
Brahmsee bei Nortorf, so haben wir insgesamt neun Erdenflecke vor Augen. Der
Verfasser hat von jedem Orte schriftlich Erkundigung einziehen wollen, was nur
einmal nicht gelungen ist. Wahrheitsgemäß ist zu berichten, daß genannte
Gegenden übereinstimmend mit trockenem, sandigem Boden reichlich ausgestattet
sind, wo dürre Heide und der Besenstrauch prächtig gedeihen und erhebliche
Flächen für sich in Anspruch nehmen, wenn auch infolge der fortschreitenden
Urbarmachung in schwindendem Ausmaß. (In Bramfeld, einem Hamburger Stadtteile,
wird es ehedem nicht anders gewesen sein). Der Besenstrauch, auch Ginster, in
der Wissenschaft Sarothamnus vulgaris genannt, ist dem Plattdeutschen - und
genannte Gegenden werden ausnahmslos von solchen bewohnt - unter dem Namen
Bram, Braam, Brahm, das »a« allemal recht dunkel gesprochen, aufs beste
bekannt. Dieser Strauch, auffallend durch seine etwas absurde Gestalt und durch
die reiche Fülle goldgelber Blüten, besetzt, solange er nicht gestört wird,
weitgestreckte Flächen und verleiht ihnen im Sommer ein prächtiges Aussehen. So
ist es kein Wunder, daß gerade der »Brahm« recht oft seinen Namen hat hergeben
müssen zur Bezeichnung seines Standortes, es möge sich handeln um Siedlungen,
um Gewässer oder Feldflur. Hinsichtlich der Flurnamen seien noch genannt:
Brahmberg, Brahmloh, Brahmhorst, Brahmviert, Brahmmoor.
Daß unseres Ortes
Gemarkung in Urzeiten in sehr erheblichem Umfange mit Brahm geschmückt gewesen
ist, bedarf keines Nachweises. Immerhin sei in Erinnerung gebracht, daß N. F.
Paustian, Bramstedts erster Freimüller, allein zehn Tonnen (mindestens fünf
Hektar) Ginsterland, besetzt mit Gesträuch von einem Zoll Dicke durch
Feuersbrunst zur Urbarmachung vorbereitet hat (siehe Kähler, Stör-Bramautal,
Seite 110). Verfasser ist selbst Zeuge gewesen, wie auf den Gayen eine Tannenpflanzung
von etlichen Hektar einen vieljährigen Da-
19
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seinskampf mit dem
Urwüchsigen hat führen müssen auf der ganzen Anbaufläche. Hier sei
eingeschaltet, daß eine Äußerung der Bramstedter Nachrichten (8. November
1937), wonach der Brahmstrauch eine ausgesprochene Randpflanze sei, nicht
stichfest ist. Der Brahm behauptet durchaus das ganze Feld, in der Lüneburger
Heide sowohl als auch in der hiesigen Feldmark, solange er nicht durch den
tiefgreifenden Pflug auf den bescheidenen Platz an Wall und Weg zurückgedrängt
wird.
Die Bramstedter Bramfelder
werden nach Ortslage in Richtung Bimöhlen - Hitzhusen in untadeliger Entfaltung
geprangt und auch sonst sich nicht versteckt haben. Wahrlich, die Benennung von
Ort und Gewässer paßt sich völlig den naturgegebenen Verhältnissen an, ist
mithin ganz natürlich. Orts- und Flußname verweisen auf eine Gegend, wo
jedermann mit Sand und Heide, Brahm und Buchweizen bekannt ist und ehedem
reichlich zu tun hatte. Die Aue aber kündet zugleich ausgleichend das
segenspendende Tal der grünen Wiesen an.
Bleibt noch zu bedenken,
daß wir ja heute in »Bad« Bramstedt leben. Von unserem Sol- und Moorbad weiß
man sogar über Berlin hinaus. Daß wir unsern Ort danach nennen, das hat die
Reichspost veranlaßt, und zwar nicht nur im Hinblick auf die übrigen
»Bramstedts«, sondern auch wegen der nicht seltenen Vertauschung mit Barmstedt.
Am 12. Mai 1910 hat die Regierung dem Wunsch der Post Folge gegeben.
20
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III.
DIE KIRCHE
Wenn man eine Chronik
schreibt, so möchte man mit den Berichten aus ältester Zeit anfangen. Da halten
wir wohl die reichste Ernte im Archiv der Kirche. So wird es sich empfehlen,
mit der Kirche und ihrer Geschichte anzufangen. Sie ist eine uralte Gründung;
freilich nicht das auch schon recht ehrwürdige Gebäude, das wir heute kennen,
sondern eine hier vorhandene christliche Kirche überhaupt. Bestimmt hat Ansgar,
der schon im 9. Jahrhundert hier gepredigt hat, nur eine Kapelle zur Verfügung
gehabt. Der Name Capellenberg am östlichen Ausgang des Ortes, auch in dem alten
Fleckensbuch vorkommend, weist darauf hin. Die geschichtlichen Berichte melden
in der Zeit von Ansgar und Vicelin dauernde und heftige Kämpfe zwischen Sachsen
und Wenden, unter denen natürlich auch die Entfaltung des Kirchenwesens
gehindert wurde. Vicelin, der Apostel der Wenden, der 1125 die Priesterweihe
erhielt und der in Neumünster 1154 starb, soll der Überlieferung nach in
Bramstedt, Stellau, Kellinghusen, Nortorf, Barmstedt, Hohenwestedt und vor
allen Dingen in Neumünster seines Amtes gewaltet haben. Ein Gebäude, wie wir es
unter Kirche verstehen, war wohl noch nicht vorhanden.
Das feste Zugreifen Adolf
I. von Schauenburg war günstig für die Entwicklung der neuen Religion hier im
Norden. Nachdem er in Hamburg die Domkirche wieder hatte aufrichten lassen,
sorgte er nachdrücklich für die Wiederherstellung zertrümmerter und die
Errichtung neuer Gotteshäuser. Nicht gering ist die Zahl der Klöster, die
derzeit in unserm Holstein ins Leben gerufen und reichlich mit Landbesitz
ausgestattet wurden. Dazu gehört das uns naheliegende von Vicelin gegründete
Kloster zum heutigen Neumünster (nova monasterium). Aus unserm Kirchspiel haben
einem Kloster zugehört: Bimöhlen restlos; Gayen-Mönke Gayen (wohl zu Reinfeld),
Mönke ist gleich Mönch zu setzen; und ganz überwiegend Armstedt (zu Itzehoe).
Wie es in dieser Hinsicht um die zehn Fuhlendorfer Hufen steht, ist mir nicht
bekannt. - Gewiß ist, daß Vicelin auch in Bramstedt gepredigt und überhaupt
wieder wohl geregelten Gottesdienst zuwege gebracht hat. Das ist geschehen in
den ersten Jahrzehnten des zwölften Jahrhunderts. Vor allem handelte es sich um
die nötigen Gebäude, die, meistens aus Holz gezimmert, so einfach gestaltet
wurden wie nur möglich. Feldsteine wurden hier und da mit verwendet; aber der
gebrannte Mauerstein war derzeit hier noch unbekannt.
Ungefähr in der Mitte des
alten Fleckens liegt der älteste Friedhof Bramstedts. Ein Kranz blühender
Linden umrahmt ihn. Inmitten liegt die alte Kirche unserer Vorfahren, über 600
Jahre alt. Ihr Bau wird von Professor Haupt (»Bau- und Kunstdenkmäler«) in die
erste Hälfte des 14. Jahrhunderts (1316?) verlegt, ge-
21
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kennzeichnet vor allem
durch die gebrannten Mauersteine großen Formats, die erst zu jener Zeit in
unserem Lande bekannt geworden sind. Demnach wird vermutet, daß der Aufbau der
steinernen Kirche zu Bramstedt in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts
erfolgt ist. Für das hohe Alter des Gebäudes sollen noch 1876 Funde Zeugnis
abgelegt haben, die bei der Erneuerung des Fußbodens, der Decke und des
Gestühls gemacht wurden, alte, bauliche Funde, die man auf sechs- bis
siebenhundert Jahre geschätzt hat. Eine ganz bestimmte Zeit läßt sich nicht
angeben. Der Erbauer ist nicht bekannt. Ursprünglich war es eine Kreuzkirche.
Kleinere bauliche Veränderungen sind im Laufe der Jahrhunderte mehrfach
vorgenommen worden. Die Kirche war der heiligen Maria Magdalena geweiht.
Bedeutende Kunstschätze
birgt unsere alte Kirche nicht, wohl aber stammt ein Teil der Inneneinrichtung
auch schon aus sehr alter Zeit. Da ist zunächst das alte Altarblatt, das zwar
nicht mehr ein Stück des heutigen Altars ist, aber wieder zu Ehren kam, nachdem
es viele Jahre verborgen auf dem Kirchenboden lag. Man hat diesen Schrein an
der Nordwand der Kirche wieder aufgestellt. Es ist ein dreiteiliger
Flügelaltar. Die Verzierungen sind zum Teil Schnitzwerk, zum Teil Malerei.
Gemalt ist die Darstellung des Heiligen Abendmahls und die des Leidensweges.
Der obere Teil zeigt geschnitzte Figuren, darunter die Apostel und eine
weibliche Figur, wohl Maria (14. Jahrhundert). Zu diesem Altarschrein gehört
noch ein Aufsatz, gleichfalls aus Holz geschnitzt und mit Malerei versehen. Er
ist an der Südwand in der Nähe des Altars angebracht worden. (Bei der
Restaurierung der Kirche im Jahre 1955 haben Altarschrein und Aufsatz wieder
ihren alten, ihnen zustehenden Platz eingenommen.) An ihm findet man unten den
Namen des Stifters und die Jahreszahl: Casper Vaget, 1625. Der jetzige Altar
ist geschmückt mit einem Ölgemälde, die Himmelfahrt Christi darstellend. (Seit
1955 ist er nicht mehr in der Kirche.) Er ist gemalt worden von dem in
Bramstedt geborenen Künstler Hinrich Wrage (1880). Wer große Ehrfurcht vor dem
Alten hat, mag sich freuen, daß der alte Flügelaltar wieder seine eigentliche
Aufgabe erfüllt. Ein anderes Stück aus alter Zeit, dem der obengenannte Haupt
künstlerischen Wert zuspricht, ist die Figur der Maria Magdalena, auch eine
Holzschnitzerei. Leider ist sie am Arm beschädigt und darum wohl nicht wieder
aufgestellt. Wie schön wäre es, wenn sich einmal die nötigen Mittel zur Renovierung
fänden und die ehemalige Schutzheilige unserer Kirche wieder allen sichtbar
würde. - Neben dem Hauptstück des alten Altars hängt an der Wand das
Triumphkreuz, das früher einmal vor dem Altar von der Decke herabgehangen hat.
Es hat seinen Platz nun zwischen den Statuen der Mutter Maria und dem Jünger
Johannes und stammt aus dem 15. Jahrhundert. Wahrscheinlich ist diese Gruppe
nun so wieder zusammengestellt, wie sie ursprünglich gedacht war.
Die Kanzel ist alt und aus
Holz geschnitzt. Die Figuren stellen von links nach rechts dar: Matthäus,
Lukas, Christus, Johannes und Markus. Darunter stehen die Namen der Geber:
Jürgen Vaget, Maria Vagdes, Casper Vaget, Magdalene
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Vagetes, Klaues und
Margareta Toetkes, Möllersche. Vermutlich stammt sie aus dem Anfang des 17.
Jahrhunderts. Anno 1680 hat der damalige Kirchspielvogt Christian Schlaff die
Kanzel renovieren lassen,
»Kernfest und auf die
Dauer« steht der Taufstein vor dem Altar. Er ist 93 cm hoch, hat einen
Durchmesser von 69 cm und ist aus einem Metall gegossen, das der Glockenspeise
ähnlich ist. Sein Gewicht wird auf 600 bis 800 kg geschätzt. Drei
Menschengestalten tragen ihn. Am Außenmantel findet man fünf erhaben gegossene,
bronzierte Figuren, den lehrenden Christus in sitzender Haltung darstellend.
Zwischen je zwei Christusfiguren befinden sich vier hervortretende Medaillons,
in jedem Falle dieselben. Die zwei oberen enthalten die Attribute der beiden
Evangelisten Matthäus und Johannes: den lesenden Engel und den fliegenden
Adler; darunter die Attribute der Evangelisten Markus und Lukas: den Löwen und
den Opferfarren. Außerdem sind am Mantel noch zwei nicht zu enträtselnde
Figuren. Über diesen Figuren trägt der Mantel den Anfang der in katholischen
Ländern üblichen Gebetsformel in lateinischer Sprache. (Ave Maria gratia,
plena, Dominus tecum benedi[cta]). Auf dem Taufstein stehen zwei Becken, eins
im andern. Die größere Schale hat folgende Inschrift: 1669, 9. Junius, Otto
Siemen; die kleinere Schale trägt die Inschrift: Christian Slaph, Katrina
Slaphs. Anno 1663.
Das Alter des Taufsteins
ist nicht exakt zu bestimmen (13. Jahrhundert). Jedenfalls diente er schon
katholischer Zeit. Die Tiefe läßt vermuten, daß er schon benutzt wurde, als das
Taufen durch Untertauchen vollzogen wurde.
Wissenswert ist, daß das
Taufen bis 1771 nur in der Kirche erfolgte. Die Haustaufe wurde erst im
genannten Jahr zugestanden. Beispiel: Friedrich Leopold von Stolberg, der
bekannte Dichter, wurde am 7. November 1750 geboren in Bramstedt; desgleichen
getauft in der Kirche dorten. (Sein Vater war Amtmann des Bezirks und wohnte in
dem nun nicht mehr vorhandenen Schloßgebäude.) 1782-1793 unter Pastor von Einem
taufte man am 3. Tage. Unter Pastor Kark waren 7 bis 8 Tage üblich, und bei
Pastor Kall, 1825-1830, waren es 1-3 Wochen. In den vierziger Jahren waren 4-6
Wochen gesetzlich vorgeschrieben. Heute hat man Freiheit. Die Taufe wird nicht
erzwungen.
Der Altar (Kirchentisch)
ist aus Mauersteinen gebaut. Eine Decke aus feinem Tuch ziert ihn. Diese
rotscharlachene Altardecke mit silbernen Fransen wurde der Kirche 1732 von Hans
Mohr und Wiebke Mohr aus Bramstedt geschenkt. (Heute [1957] ist die Kirche im
Besitz von Altar- und Kanzelbekleidung in allen liturgischen Farben.) Die
Kirche besitzt drei Altarleuchter, von denen zwei ständig benutzt werden. Der
dritte wurde früher am Tage der Ernte alljährlich von der Frau Pastorin mit
einem Kranze von reifen Ähren und Rispen geschmückt und auf den Altar gestellt.
Woher stammen die Leuchter? Einer derselben trägt diese Inschrift: »Anno 1681
den 1. Juli ist Lorenz Jessen, Königl. Provinzial-Verwalter in Glückstadt,
durch den Gebrauch des Wassers vom Quartan befreit. Verehrt diese Leuchter zum
Gedächtnis.« Diese Leuchter sind 10-20 kg schwer und bestehen aus Messing mit
einem Zusatz.
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Im Hauptgang der Kirche
hängen zwei Kronleuchter. In früheren Tagen dienten sie bei Frühpredigten und
bei Nachmittagsgottesdiensten wohl regelmäßig. Sie stammen aus 1700 und 1732.
Beide sind der Kirche gestiftet worden. Hier die Widmung:
»Soly Deo Gloria. Gott zu
Ehren und der Kirche zur Zierde hat Jürgen Fuhlendorf aus Bramstedt und seine
Frau Anna gebohrene Henniges diese Krone der Kirche Bramstedts verehrt. Anno
1700.«
Die Kugel der zweiten
Krone hat diese Inschrift:
»Sehl. Max Lahanns tochter
aus Föhren schenkt diese Krone der Kirchen Gott zu Ehren. Worzu Hinrich Stöker
und Elsabe Stökers gebeten. Sie möchten den Tempel Gottes mit der Verehrung
betreten. Anno 1732, 24. Dezembris.«
Außer den Ehrentafeln für
die Gefallenen ist noch ein Epitaphium in der Kirche an der Wand neben der
Kanzel. Gerdt Steding, der einst Besitzer des adeligen Gutes Bramstedt war, hat
es für seine kleine Tochter gestiftet.
»Anno 1586 den 29. Juni
ist gestorwen
Christina, des Ehrenwert Gerdt Stedings und Elisabeth,
seiner Hussfrowen, Eheliche Dochter. Der Godt gnedich sei.
Hat gelewet 28 Wochen 3 Dage und Dorttein Stunde.«
Von
den Orgeln in der Bramstedter Kirche
Wir lesen in den alten
Kirchenbüchern, daß 1573 eine Orgel angefertigt wurde, die mit Lohn und Zehrung
147 Mark gekostet hat. Ob diese Orgel nun die erste war, muß bezweifelt werden,
denn in einem Rechnungsbuch wird 1568 erwähnt, daß Hans Hinnerken für das
Bälgentreten zwei Hümpen Roggen bekommen hat. Nachdem diese 1573 erbaute Orgel
fertig geworden ist, ist »anstatt des gewesenen ersten Küsters, Caspar
Röhlfink, ein Organist angenommen.«
Im Schwedenkrieg zogen
1659 Polen durch unsern Ort und haben in der Kirche »wüste gehauset« und die
Orgel zerstört und auf dem Rückmarsch 1660 »die übriggebliebenen Pfeifen
völliget verderbet.« Im Jahre 1667 wurde für Ersatz gesorgt. Man kaufte ein
Positiv von sechs Stimmen aus der Glückstädter Stadtkirche für 360 Mark,
welches am 1. Adventsonntag zum ersten Male »geschlagen« worden. Bis dieses
Werk aber spielfertig war, ist es mit allen Unkosten auf 510 Mark zu stehen
gekommen. »Hierzu ist eine Anlage gemacht und eingehoben vor jede Feuerstätte
2,80 Mark; davon sind damals 206 gewesen.«
Weshalb nun in den Jahren
1695-1701 ein drittes Werk gebaut werden mußte, ist nicht ersichtlich.
Vielleicht reichte das Positiv nicht aus. Es wurde der Orgelbauer Johann Werner
Klapmeyer aus Krempe beauftragt, ein Werk mit 24 Stimmen und Rückpositiv für
1750 Mark zu bauen. Nach jüngerer Lesart soll diese Orgel nur 16 Stimmen gehabt
haben. Für die Aufbringung des Geldes lesen wir, »wozu Commisair Awerhoff nicht
nur eine gute Summe von guten Freunden kollektieret, sondern auch selbst zur
Bezahlung 40 Mark gegeben.«
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1844 wurde diese Orgel
wegen Altersschwäche abgebrochen, und die Orgelbaufirma Wohlin, Altona, baute
für 2400 Mark das heute noch stehende Werk. Bei dieser Gelegenheit wurde auch
die Orgelempore vergrößert. 1845 wurde die Orgel eingeweiht. 1934 wurde sie von
der Orgelbaufirma Furtwängler und Hammer in Hannover gründlich überholt. Dabei
wurde sie teilweise durch Umbau nicht mehr gebrauchsfähiger Register um fünf
Stimmen erweitert.
Maria
Magdalenen
Solange die Bramstedter
Kirchengemeinde den Satzungen der katholischen Konfession unterstellt war, hat
sie den Namen »Maria-Magdalenen« geführt. Kein Wunder, daß von alters her das
Maria-Magdalenen-Fest hier ganz besonders feierlich begangen worden ist. Als
aber durch Luthers Reformation aller Heiligendienst und im besonderen der
Marienkult keinen Platz mehr hatte in der Religionsübung, da konnten die
Gemüter der Pfarrkinder, im besonderen wohl die Frauen, nicht allemal mit der
erwünschten Raschheit die Umstellung zuwege bringen. 1542 ist hierzulande
amtlich die lutherische Kirchenordnung eingeführt worden. Ist es nicht doch
verwunderlich, daß fast zwei Jahrhunderte später sich noch ein Aufzucken gegen
das Neue im hiesigen Gotteshaus bekunden sollte? Wir berichten nach einer im
Kieler Archiv aufbewahrten Niederschrift aus dem Jahre 1733.
Der in genanntem Jahre
hier eingeführte Seelenhirte Magnus Crusius will von einer Feier dieses Tages
nichts wissen; das sei papistisch, er kenne ein solches Fest nicht, und es
komme ihm vor, als habe die Sache bei den Bramstedtern einen abergläubischen
Hintergrund.
In der Folge ist dennoch
ein Teil der Kirchleute aus den Dörfern gekommen. Da gerade Handwerker im
Gotteshaus arbeiteten, sind die Leute unschwer eingedrungen, um nun eine Art
Gottesdienst abzuhalten. Eine besonders lebhafte Frau aus Armstedt hat das Amt
eines Vorsängers übernommen. Nachdem die Sache ihren Reiz verloren hatte, sind
sie abgewandert in die Krüge umher, um sich mit ihrem Werk zu brüsten. Der
überraschte Crusius wendet sich an das Visitatorium. Dieses will in der
althergebrachten Sache ungern etwas tun und zieht sich hinter den breiteren
Rücken des Königs zurück. Dieser verschafft sich durch den Oberkonsistorialrath
und General-Superintendenten Conradi die genaueste Information über Grund und
Ablauf des Vorfalles. Dann entscheidet er:
1. Dem Pastor Crusius sei ein Verweis zu erteilen
wegen der eigenmächtigen Aufhebung des Festes.
2. Die Hauptschuldigen aus der Gemeinde seien in
eine gelinde Geldstrafe zu nehmen, weil sie ebenso eigenmächtig gewesen wären
wie der Pastor, anstatt auf weg Rechtens ein Gesuch einzureichen.
3. Die Bramstedter seien bei der Feier dieses
Festes nach uralter Gewohnheit zu belassen.
25
-----------------------------------------------------------------------------------
Am Schluß dieses etwas
brenzligen Kapitels noch im Auszug einige Ausführungen der Hauptbeteiligten.
Denn dadurch gewinnen wir wertvolle Einblicke in Stimmung und Empfinden der
Menschen jener Tage.
Also
Crusius an den König:
»Die Gemeinde feiert das
Fest, weil angeblich an diesem Tage der Bau der Bramstedter Kirche soll
vollendet worden sein. - Es ist aber nicht möglich, in den hiesigen
Kirchenbüchern eine Spur von Nachricht dieser Art zu finden. Es handelt sich um
eine leere Tradition der lieben Alten. Auch in dem Kirchenbuche, welches von
den Zeiten der Reformation selbst anfänget, ist nicht ein Buchstabe von diesem
Feste aufgezeichnet. Daher ganz falsch und ungegründet, was zur Bemäntelung und
Verteidigung dieses Festes möchte angewandt werden, als ob dasselbe zum
Andenken der Reformation in diesem Orte gefeiert werde.
Vielmehr ist aus der
Historie dieses Landes erweislich, daß die Ursache des erwähnten Festes in
hiesigen Gegenden einen ganz abgöttischen und abergläubischen Grund habe. Denn
so bezeuget eine alte und unverwerfliche Chronik mit klaren und ausdrücklichen
Worten, daß Anno 1227, als der König von Dennemark Waldemarus II. eben in
dieser Gegend am Tage Maria Magdalena vom Grafen Adolf von Schauenburg totaliter
geschlagen worden, so habe die heilige Maria Magdalena in derselben Stunde, da
die Schlacht bei Bornhövet sollte gehalten werden, nebst dem Kreuze Christi
sich praesentiret und sichtbarlich mit erhobener Hand die Feinde des Königs
Waldemar gesegnet und ihnen die victoria erhalten. Worauf denn Graf Adolph zum
Andenken dieses Sieges aus Dankbarkeit sollte verordnet haben, daß nun die
dasige Mörder-Grube solle in ein Haus des Gebets verwandelt und dieser Tag
feierlich gehalten werden. Aus diesem Fabuleusen und fraglichen Grunde kommt es
lediglich, daß das Maria-Magdalenen-Fest im holsteinischen Lande nur allein zu
Bornhövet und Bramstedt noch heutiges Tages gefeiert und an solchem Tage
öffentlich gedanket wird für die erhaltene victoria wider einen benachbarten
Potentaten.
Er, Crusius, habe das Fest
abgelehnt 1. als evangelischer Prediger und 2. als dänischer Prediger. Er
bittet um Bescheid, wie er sich zu verhalten habe, wenn nun das Fest wieder
herankommt. Damit er außer aller Verantwortung sein könne, weniger auch, damit
das unruhige Volk, welches ohnedem bekannter maßen in dieser gemeine gern ihren
Predigern verdrießliche Händel machen gewohnt ist, nicht ihrer caprice
gestärket und durch ferneres Nachsehen gegen das Amt ihres Predigers und
Seelsorgers aufsässig gemacht werde.«
Und nun Conradi, der
General-Superintendent:
»Die
Maria-Magdalenen-Feier in der Kirche zu Bramstedt sei uralt. Nie haben Fürsten
oder Geistliche derselben bisher widersprochen. Wenn alle Feste, die bei uns
aus dem Papischen übriggeblieben sind, beseitigt werden sollen, dann müsse eine
noch recht große Reihe verschwinden. Man könne auch das Maria-Magdalenen-Fest
sehr herrlich und erbaulich gestalten. In Wahrheit wisse weder der Pastor Cruse
noch irgendein Bramstedter über den Ursprung dieser Feier.
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Aus
der Kirchenverwaltung
Es soll hier berichtet
werden über die Verwaltung des irdischen Gutes, dessen natürlich auch die
Kirche nicht entbehren konnte, auch dann nicht, als Martin Luthers Lehre hier
den Sieg errungen hatte. In den Jahren des Übergangs von der katholischen zur
protestantischen Gotteslehre hat die Kirchenverwaltung durch Jahrzehnte etliche
Wirrung und Irrung durchlaufen müssen, die selbstverständlich in den Gemeinden
in unterschiedlichem Maße zutage getreten sind. Auch nach 1542, wo Johannes
Bugenhagen, Luthers Freund, eine schleswigholsteinische, wesentlich aus dem
Dänischen in das Plattdeutsche übersetzte Generalordnung geschaffen hat, war
noch viel Unruhe und Unfertigkeit zu überwinden, bis die Neuordnung der Dinge
überall auf sicherem Boden stand. Aus der Zeit der katholischen Verwaltung ist
unserer Gemeinde schriftliche Urkunde nicht erhalten geblieben; die
katholischen Priester haben zwar Meßbücher führen müssen, indessen bei ihrem
Abtreten davon nichts zurückgelassen. Ein blinder Zufall hat es gewollt, daß
mit einiger Sicherheit Nikolaus Möller als der Priester genannt werden kann,
der um 1400 im Kirchspiel Bramstedt seines Amtes gewaltet hat. Zwei hiesige
Bürger haben solches Anno 1448 durch Eid feierlich bestätigt, wenn auch der
Schwur nicht gerade auf solche Bestätigung hinzielte. Die Evangelischen haben
die Verwaltung des Kirchengutes in die Hand von vier, durch die Eingepfarrten zu
wählenden Männer, die man dann als Kirchschworene oder Juraten bezeichnete,
gelegt und zwar auf je drei Jahre. Sie hatten Buch zu führen und jährlich
Rechenschaft abzulegen. Anno 1568 ist, soweit erkennbar, zum erstenmal diese
Wahl erfolgt.
»Van wegen des kaspels
(Kirchspiels) sind gekoren:
dirich Rolefinch tho bramestede
hanß schacken tho wymerstorpe
junge hinrich krusen tho
barle
Jasper mertenß tho
armestede.«
Gewissenhaft
wird hinzugefügt: »Dith boek steith (kostet) 7 Schilling.«
In Gegenwart des
Kirchspielvogts Vageth wird der Kassenbestand der Kirche aufgenommen. Man
findet 60 Mark in Gold, 19 halbe Dhaler und ein Goldstück von 30 Mark (1
Portegleser-Ehrenschmuck); dazu einiges Kleingeld.
Es folgt in denkbar
einfachster Form die Abrechnung über das Jahr 1568.
Einnahme
|
Is de roggen uthgemeten, jeglicher schepel vor ene Mark |
|||
|
Timke ßchulte |
10
Himten |
jasper brockstede |
4 Himten |
|
hartich röpke |
2
Himten |
hanß gnuth |
5 Himten |
|
marquart wischmann |
2
Himten |
|
|
|
hanß brockstede |
4 Himten |
|
|
|
davor hefft he gearbeith up den altar |
|||
27
--------------------------------------------------------------------------------------
|
markuß kruse |
5 Himten |
johann
schulte |
8 Himten |
|
fabian
schomaker |
4 Himten |
dirich
rolefinch |
4 Himten |
|
hanß gnuth |
4 Himten |
harmen horn |
8 Himten |
|
hanß ruge |
6 Himten |
franß horn |
4 Himten |
|
hanß henneke (vor dat belge treden) |
2 Himten |
dirich
slüter |
2 Himten |
|
|
|
|
|
|
lorenz gosow |
4 Himten |
disse
baben schrewen |
roggen ys |
|
albert birck |
6 Himten |
betahlt. |
|
Ausgabe
De karksworen hebben
vorthereth, alse de roggen worth utgemeten 21 Schilling de karkherr hefft
entfangen vor wyn unde broth 9 Mark
noch hefft de karkherr
entfangen, wat de prauwsth (Propst) verthereth, alse he nha segeberge reisede 6
Mark
Casper rolefinch hefft
entfangen 7 schepel roggen, welkenen roggen he scholde up vastelawende
entfangen hebben,
noch Casper rolefinch
gegewen 1 Mark vor dat meßkleth (Meßgewand, eine katholische Erinnerung)
waschende.
noch hebben wy karksworen
dem karkherren gemethen 10 Himten roggen van der hür (Pacht) wegen von dem
bostel, dar de karkherr up gespraken (aufgekündigt) hefft.
noch hebben de achtmänner
vorthereth, alse se de holtinge (Holzteil) besegen, so thor karken gehört 24
Schilling,
hans hinnerk is noch
schuldich 2 Himten roggen.
Begründung
der Kornlieferung
Voraus nehmen wir zur
Kenntnis, daß durchaus nicht jeder Grundbesitzer im Kirchspiel zu solcher
Lieferung verpflichtet war, nicht einmal, wie wir sehen werden, in jedem Dorf
ein Pflichtiger zu finden ist.
Das Kirchenbuch gibt aus
Anno 1569 folgende Nachrichten:
Bramstedt. Henneke
Dyrk tho Hiddeshusen hefft gegewen einen reep (Stück) des Asbroke, de hefft
belegen gewesen tho hartich Bramstedes Katstelle, dar want nu thor tidt Jung
Hans Stamer Johann up und gifft den Karksworen jahrliches grund für 3 Mark.
Noch hefft de Kark Maria
Magdalenen ein Sadt (Acker), dor up Isern hinnach nu thor tiedt wanet, gifft
jarlikes auf lütt Fastelawendt 1/2 Drompt roggen.
Clawes
Jnuth hefft von dem Karkenherren eine Wische, genannt die Bornwische, darvor
jarliche renthe 6 Mark. Wen he datt geldtt nich lenger will uthgewen, so ys die
wische der karken.
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Hiddeshusen: De
Karsworen tho Bramstede entfangen jarlich uth eren sade, dor nu thor tidt
henneke Schacht up wanet, 20 Himten roggen up lütte vastelabendt. -ys nicht tho
Lösen.
Carsten Volscher ys der
Karken 240 Mark höwetstoell (Höftstuhl-Kapital) schuldig; die renthe ys 16
Himten roggen up lüdtke Vastelabend. - Is nicht tho lösen.
Borstel (gesprochen:
Basl): Henrich Kruse wanet up der Karken Bramstede Stede; davor methet he
jarliches up lüdke vastelabend 20 Himten roggen; wenn uns dat Sadt will
upseggen, schall dat eyn Jhar tho vooren geschehen.
Hagen: Timme
Sibberth thom Hagen gifft der Karken jahrlich lütke V. 2 Himten roggen. ys nich
tho lösen.
Hartich Mußfelds
nhagelatene Frau, de jetzigen dat Sadt noch bewanet, metet jarlichen 16 Himten
roggen; is nicht to lösen.
Brockstede: Junge
Timme Lindemann metet jarlichs der karken 3 Himten roggen; ys nicht tho lösend
uth dem Erwe (Erbe); »synd noch tho allen tiden gemetet worden.«
Hasenkrog: Clawes
Vischer gifft vor höwetstoell jarliches an rente 6 Himten roggen.
Hardenbeke: Timme
Stöcker alle Jhar vor einer Wische 6 Schilling up 1. V. Noch metet Timme
jarlich der karken 3 Himten roggen. Is nicht tho lösend.
Wiemersdorp: Hartich
Ordt von der karken Saedt jarliches up 1. V. ein Drompt roggen.
Jasper Stöcker alle 4 Jahr
4 Himpten roggen; is nicht tho lösend. Jasper Stöcker noch für hövetstoell
jarlichs 4 Himten roggen tho meten.
Fulendorp: Clawes
Musfeld gifft von der Karken Sadt jarlichs up 1. V. 20 Himten roggen.
Olde Timme Verst gifft den
Karksworen jarliches up 1. V. 2 Himten roggen; ys ewig uth dem Erwe tho gewen
und by der karken tho bliwen.
Itzehoe: Christoffer
Elers is der karken jarliches rente schuldig 5 Mark wegen hundert Mark hövet
stoell.
Dieser Nachweis der
kirchlichen Einnahmen belehrt uns, daß Anno 1568 weder die Gemeinden noch die
Eingepfarrten nach einer bestimmten Skala eine Kirchensteuer zu bestimmtem
Termin zu entrichten hatten. Soweit es sich um die Unterhaltung des Predigers
und seiner Familie handelt, hatte man durch die Zuweisung einer Vollhufe eine
gesunde Basis geschaffen; hinzu kamen die Gebühren für die mancherlei Dienste,
für welche die Geistlichen in Anspruch genommen wurden, sei es im Gotteshaus,
im Privathause oder auf dem Friedhofe. Immerhin fügte man freie Wohnung und
Wirtschaftsgebäude und deren Instandhaltung hinzu, auch noch »eiserne Kühe«,
für deren Beschaffung und Wiederverkauf zur rechten Zeit die Kirchschworen zu
sorgen hatten. Man darf sich den lutherischen Geistlichen jener Tage vorstellen
als einen Mann, der Kutschpferde zu zügeln wußte und mit landwirtschaftlicher
Hantierung vertraut war. Ein Seelsorger wird schon derzeit mehr erreicht haben,
wenn er unter seinen Pfarr-
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kindern lebte und wirkte,
statt über seiner Gemeinde seinen Platz zu wählen. Wer pflügen, säen und ernten
will, tut gut, sich an den Erdboden zu halten. Wer hat nun die Vollhufe
hergegeben? Sämtliche Ortschaften des Kirchspiels? Nein, allein der Flecken.
Wir sahen, wie die Kirchenverwalter einzelnen Hufnern und Kätnern in den
Gemeinden Geld aushändigten und dabei das Recht der Kirche sicherten durch
Verpfändung von Grund und Boden, sei es auf kürzere oder längere Zeit, auf
Zeit- oder Erbpacht oder auch, und nicht selten derart, daß eine Lösung für
immer ausgeschlossen wurde. Auf diesem Wege hat die Kirche 1568 und auch früher
schon und später noch in den Dörfern bald geringere, bald größere Parzellen
ihrem Eigentum eingefügt. Von einem Verfahren, das ein Stück Land in verhältnismäßiger
Größe und Güte aus den verschiedenen Gemarkungen dem Kirchenlande rechtlich
anschließen sollte, verlautet nichts.
Unsere Aufzeichnung aus
Anno 1568 nennt nicht Bimöhlen, Armstedt und Förden. Das ist wohl darin
begründet, daß B. bis zur Reformation Klostergut (Reinfeld) gewesen ist, A. zum
größten Teil desgleichen (Itzehoe).
Verpachtungen aus der Hufe
des Pastoren waren auch möglich, doch war auch dabei die Mitwirkung der
Kirchgeschworen nötig, ferner die Zustimmung des Visitatoriums.
Auffallen mag es, daß die
Grundpacht und die Vergütung für Anleihen in so erheblichem Umfange durch
Roggenlieferung gedeckt wird. Das ist aber nur einem Zustande gemäß, der in
jenem Zeitalter und noch durch ein paar Jahrhunderte weiter in Holstein
allgemein im Schwange war; dem entspricht ja auch, daß man den Pastor in der
Hauptsache auf die Nutzung seiner Hufe anwies; auch die Entlohnung der
Tagelöhner (besonders beim Dreschen), der Knechte und Mägde wurde wesentlich
durch Hergabe von Naturalien erledigt. Die Einführung der Geldscheine ist ja
auch nur eine beschränkte Verbesserung; gerade das 20. Jahrhundert hat uns
eindringlich belehrt, daß ein Sack Korn mehr bedeuten kann als eine Handvoll
Geld.
Anders steht es um die Art
und Weise, wie die Lieferung des Roggens, dat Utmeten, sich vollzog. Dafür
wurde ein Termin festgesetzt, Ort war die Grotdäl in der Scheune, wohl auch im
strohgedeckten Wohnhaus des Pastoren; die Kirchschworen hatten das Messen zu
besorgen oder wenigstens zu überwachen, wobei auch die Qualität des Korns in
Betracht kam; die nötigen Maße hatte die Kirche bereitzuhalten. Der Pastorin
fiel es zu, den liefernden Bauern, die zum großen Teil einen langen Weg zu
machen hatten, und zwar in der winterlichen Fastnachtszeit, gastlich mit einer
erquicklichen Mahlzeit aufzuwarten. Dazu tranken auch diese Deutschen ein Glas
gutes Bier, wohl auch mehr. Das Getränk ging zu Lasten der Kirche, und die
Kosten, welche die Geschworenen dafür zu verbuchen hatten, standen oft in einem
nicht unbedenklichen Verhältnis zum Werte des Kornes.
In diesen bedenklichen
Zugaben zur an sich erfreulichen Kornlieferung lag der Keim zu späterer
Änderung; zuerst wurde die pastörliche Küche von der Beköstigungspflicht
befreit, und im 19. Jahrhundert haben die Kornlieferungen.
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überhaupt aufgehört. Im
Jahre 1875 sind auch die Verpflichtungen zu »nicht zu lösender« Grundrente
durch Landesgesetz aufgehoben worden; an ihre Stelle trat eine im Laufe von 56
Jahren zu bewerkstelligende Ablösung durch gleichbleibende Jahresraten. Das
Wort »Kanon«, als welchen man die »unlösbare« Belastung des Grundbesitzes gern
bezeichnet hatte, ist inzwischen ein seltener Gast in unserer Sprache geworden.
Noch möchte ein Wort
angebracht sein zu der Feststellung, daß, soweit erkennbar, der Flecken allein
die Hufe für das Pastorat hergegeben hat, ohne also die Dörfer heranzuziehen.
Einmal stand es im Rechtsbereich des Landesherrn, in solchem Sinne Entscheidung
zu treffen, wie Christian IV. viel später fünf Hufen aus der Bramstedter
Gemarkung seiner Wiebke zugewendet hat, ohne Entschädigung dafür geleistet zu
haben. Zudem wird man glauben dürfen, daß schon die Bramstedter jener
fernliegenden Zeit, wo hier die Kirche gegründet und ihre Ausstattung
vorzunehmen war, nicht blind gewesen sind hinsichtlich der wirtschaftlichen
Vorteile, die der zu erwartende Kirchenbesuch aus zwölf Dörfern manchem
Fleckensbewohner, nicht allein den Gastwirten, in Aussicht stellte. Man
übersehe nicht, daß durch Jahrhunderte der Kirchenbesuch nicht Ergebnis der
freien Entscheidung, sondern gesetzlichen Zwanges gewesen ist. Auf festlichem
Stuhlwagen mit gepolsterten Sitzen rückte der Bauer mit seiner Familie, auf
Leiterwagen mit quer aufgelegten »Sitzbrettern« und Stroheinlage zum Schutz
gegen Kälte und Wind rückte das Gesinde am Sonntage heran zum Gottesdienste,
und die Gelegenheit zu dieser oder jener Besorgung wurde gern benutzt. Die groß
angelegte schützende »Durchfahrt« in der nahe gelegenen Gastwirtschaft war
geradezu eine Notwendigkeit.
Bei dargebrachter
Beschaffenheit der Einnahmequellen der Kirche hat eine vom »Stadtholder« dem
Propsten aufgetragene Revision 1569 ergeben:
1. De Kark hefft an Roggen in tho kommende 8 Drompt
21 Himten
2. an Gelde von liegendem Erwe und Renthen 11 Mark
3 Schilling 6 Pfennig.
3. Noch hat sich ein Barbestand von 88 Mark
ergeben; dieses Geld sollen die Geschwornen zugunsten der Kirche auf Rente don
(tun, geben).
4. Bei Casten Tiedke tho wymerstorppe syn etliche
Johr alle Jor 4 Himten Roggen untstendigk; dat scholen se inmanen un denn up
Renthe don.
5. Wegen 1 Drompt Roggen, die Casten Fülscher
jährlich geben sollte in Auswirkung einer Erbschaft, hat der Statthalter
(Ranzau) mit Fülscher verhandelt und vereinbart, daß gegen Erlegung von 170
Mark genannte Verpflichtung entfällt. Darüber wurde »besegelder Brief«1)
ausgefertigt und dem Pastorat aus gehändigt. - Auch dieses Geld wird den
Karksworen gegeben, daß sie es auf Renten »don« und die Rente jährlich dem
Pastor geben. (Hier handelt es sich offenbar um Vermächtnis zugunsten des
Pastorats. Es braucht kaum gesagt zu werden, daß ähnliche Legate auch für die
Kirche gestiftet worden sind; sogar ein Knecht in Wiemersdorf hat sich dessen
nicht enthalten wollen.)
Es ist nicht unauffällig,
daß die Kirche nicht nur aus »ewigen«, nicht zu lösenden
________
1)
Vertrag
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Verträgen, sondern auch
zeitlich bedingten keine Zinsen, statt dessen aber Rente zieht. Wir haben es
hier mit einer Auswirkung des katholischen Zinsverbotes aus dem Mittelalter zu
tun; jeder Zins sei Wucher, also strafbar. Da sich dieses Verbot länger
erhalten hat, als man seine Richtigkeit und Zweckmäßigkeit anerkennen konnte,
so schlug man diesen Seitenweg ein, der freilich nicht dem ursprünglichen
Begriff einer Rente gerecht wurde. - Die Kirche forderte damals für jede
Kurantmark ausgeliehenen Kapitals 1 Schilling Rente, d. i. 61/4
vom Hundert.
Noch ein Blick in die
Schatzkammer unserer Kirche. Man fand in geschlossener Kiste: eine silberne
Monstranz, zwei vergoldete Kelche, eine silberne Büchse und einen silbernen
Löffel, ferner zum alltäglichen Gebrauch bei den Kranken einen kleinen
silbernen Kelch; endlich noch eine silberne und eine irdene Patene: zierliche
kleine Schalen, worauf die Oblate dargereicht wurde.
Hiermit ist das Tor zum
Arbeitsbezirk der Kirchgeschwornen geöffnet. Sie nun an Hand der jährlich
abzuhaltenden »Rekenschop« zu begleiten, immer nur das Lesenswerte beachtend,
soll unsere nächste Aufgabe sein. Das alte Kirchenbuch gibt aus einem vollen
Jahrhundert die Gelegenheit dazu.
Anno 1573 finden wir zur
Rechnungslegung versammelt: Ehrwürden Herrn Probst Johannes Vorstius,
Borsfleth, Nikolaus Winterberg, Pastor Isaak, Detlev Wolders, Diener des Herrn
Statthalters Hinrich Rantzau, Jürgen Karspelvagt, die »Olden und nien
karksworen« und die acht deputierten Männer.
Was lag vor?
»Derwile de olden
Karksworen sick beklaget, dat se an roggen bestalen und das auch etzliche
schuldt bei den Leuten, als Jasper Titken nahstendigk, so haben Inen de Nien
karksworen und die Acht deputirten solche 10 Mark 13 Schilling nachgegeben und
die Rechenschaft als klar und beschlossen angenommen; jedoch soll man von Jasper
Titken die schuldt fordern.«
»Ferner ist zu vermerken,
daß künftige Zeit Jasper T. vor die 12 Mark, davor he gegeben 4 Himten, schall
geben 12 Schilling. Demnach fällt die Roggenrente um 4 Himten und beträgt nun 8
Drompt 5 Himten, dagegen steigt das Rentegeld um 12 Schilling.
Die Kiste in der
Garve(Schatz)kammer zeigt einen Zuwachs: »alte Krallen (Korallen) und
Bernstein, foffeken mit sülwern Ringe«.
Im nächsten Jahre werden 8
Drompt und 5 Himten umgerechnet mit 147 Mark 12 Schilling. »Derwyle awerst in der
methe an roggen gefelet 6 Himten, to gelde gerekent 4 Mark 8 Schilling, so is
de Summe in Wahrheit 143 Mark 4 Schilling«. (Die Mark ist 16 Schilling; danach
läßt sich hier berechnen, daß 1 Drompt = 24 Himten ist. - Der Verfasser.)
1577 ist auch Pastor Nicolai
aus hilligenstede anwesend bei der »Rekenschop«. In welcher amtlichen
Eigenschaft er hier waltete, ist schwer festzustellen. »Wyle die Karke dit Jar
mit niger Decke gedecket und dortho geldes bedarwett, is de Monstrantz (ein
Erbteil aus katholischer Zeit), weleke beth tho her by der Karken erholden,
vorkofft; woch 55 loth, dat loth tho 14 Schilling, sünd in Summa 59 Mark 8
Schilling.«
32
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»Darvor de Karksworen im
thokünftigen Jar rekenschop dhon scholen.« Anno Domini1) vyffhundert
Acht und Söwentich den ersthen July fand diese Abrechnung statt. Ein
anspruchsvolles Jahr war verstrichen. Die ordinäre Einnahme reichte entfernt
nicht, auch der Erlös der Monstranz verschlug nicht.
Man schaffte noch herbei
|
Vor kalk und olden Kinderhus upgeböret |
52 Mark |
8 Schilling |
|
|
So ock eine gemeine tholag (Umlage) von dem Bleke
und Kaspel tho den Klocken |
306 Mark |
8 Schilling |
|
|
durch Aufkündigung von Kirchenkapital |
109 Mark |
4 Schilling |
|
|
Alles in allem brachte man zusammen |
830 Mark |
7 Schilling |
6 Pfennig |
|
Demgegenüber die tatsächlichen Ausgaben: |
466 Mark |
15 Schilling |
|
|
Vor de beiden Torme, den klenen nye tho bauen und
den groten uttobetern |
282 Mark |
7 Schilling |
|
|
Vor de beiden Klocken, desülwen tho geten, thosamen |
365 Mark |
4 Schilling |
|
|
So schließt diese Aufrechnung mit einem Unterschuß
von |
284 Mark |
2 Schilling |
6 Pfennig |
Zur Abdeckung haben die
Karkschworen hundert Gulden aufgenommen, wofür die Kirchenkasse die Rente
aufzubringen hat, bet se ganz bethalet hett.
Wo ist der kleine Turm
geblieben? Was hat es mit dem Kinderhause auf sich? (Das Kinderhaus war ein
Anbau, in dem die Täuflinge mit ihren Angehörigen warteten, bis der Pastor sie
abholte.)
1580. Ehrsamer Herr
Winterberg, dessen Wohnort nicht genannt wird, und der Kirchspielvogt Vageth
nehmen immer teil an der »Rekenschop«.
Aus Anno 1593 wird
traurige Kunde gemeldet. Die in der Kirchenkiste schlummernden Schätze: der
Geldüberschuß vom vorigen Jahr, 75 Mark 6 Schilling, der Überschuß von 1593, 57
Mark 3 Schilling, und die noch vorhandenen Abendmahlsgeräte lagen
eingeschlossen. Durch Diebstahl gingen die Geräte zum Teil, das Geld aber
restlos verloren.
An Stelle des Herrn
Nikolaus Winterberg war diesmal Johannes Vorstius, Pastor zu Borsfleth, anwesend.
Das Jahr 1595 machte
wieder eine »tholage« nötig, weil die Kirche mit weiteren zwei Glocken
ausgestattet werden sollte. Es waren ja zwei Türme vorhanden, und bis dahin
waren auch nur zwei Glocken eingebaut. Die Kosten stehen zu Buch mit 555 Mark 2
Schilling 9 Pfennig. Die »tholage« erzielte 343 Mark 13 Schilling, also fast 40
Mark mehr als die erste Einwerbung von 1578.
Es offenbart sich hier
eine erfreuliche Bereitschaft der Eingepfarrten, die auch in harter Zeit nicht
versagte. Doch fehlte es nicht völlig an gegenteiliger Haltung; sie fand sich
dort, wo man sie am wenigsten vermuten möchte. Der Statthalter
__________
1)
Das Jahrtausend wurde nicht selten ausgelassen.
33
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Rantzau war damit so wenig
einverstanden, daß ihm eine Brandmarkung angebracht erschien. Das Kirchenbuch
gibt darüber folgende Kunde:
»Tho gedenken, dat der
Statthalter (der Herzogtümer) Hinrich Ranzau befalen, alhir thor gedechtnisse
her tho setten, dat Gert Steding sich geweigert, tholage tho don tho düssen
klocken.«
Die Kirchenglocken haben
auch so unverdrossen ihren Dienst geleistet, und die Gemeinde hat die kleine
Unterbilanz des Jahres - rund 80 Mark - bald überwunden ; im Jahre 1599 war
bereits ein Guthaben von nahezu 500 Mark eingespart. Das neue Jahrhundert nahm
für die Finanzen der Kirche einen guten Anlauf. Propst Matthias Clodius führte
eine feste, sichere Hand. 1605 verabschiedete er sich unter Hinweis auf die
überschießenden 681 Mark 10 Schilling 1 Pfennig von den Kirchgeschworen mit der
Mahnung, dies Geld zu wahren und zum Besten der Gemeinde zu verwenden.
Im nächsten Jahre - 1606 -
wird unter den Einnahmequellen zum erstenmal das Klockengeld genannt,
allerdings mit einem Betrage = Null. Da ist wohl anzunehmen, daß das Läuten den
Leuten bislang keine Kosten verursacht habe; denn daß vorher überhaupt nicht
geläutet worden sei für die Hochzeiten und für die Toten, das ist wohl nicht zu
denken.
1607 hat dann ein
Klockengeld aufzuweisen: 7 Mark 2 Schilling. Der Herr Pastor Hamerich hat zu
dieser Buchung einen vielseitig strahlenden Stern hinzugefügt, als wolle er
eine schöne, neue Zeit begrüßen.
Anno 1609 bringt Matthias
Clodius, der inzwischen nicht versäumt hatte, seine Mahnung an die
Kirchgeschwornen alljährlich in melodischem Gleichklang zu wiederholen, eine
Neuerung in die Handhabung der geldlichen Angelegenheiten, die ihn als
sorglichen Verwalter kennzeichnet. Ihm gebührt, eigenen Bericht zu erstatten:
»Derwyle befindlich ut
vorigen Rekenschöppen, dat de Karke etliche mahl den Karkschworen iß schuldig
geblewen, also dat keine Reste bliwen mögen: Nu awerst thom Rentegelde von den
Resten, na Jaren thogedan und vermehret, alse (wie) uth dissen Rekenschöppen
tho sehende: So hefft man nunmehr, umb betern narichtinge willen, den
hovetstoll (Grundkapital) nicht wollen mit in de Jarliche Inname setten,
sondern alleine de Rente, dormit man erkennen möge, effte (ob) de Karkschworen,
mit der jarlichen hewinge (Hebung, Einnahme) können thokamanen (ausreichen) und
voröweren (erübrigen): Befindet sick demna, dat de Inname disses Jhares gewesen
211 Mark 11 Schilling. - Wenn nu hier affgetagen wart de uthgawe alse 157 Mark
4 Schilling 6 Pfennig, So bliwen de Karkschworen der Karken schuldig 54 Mark 5
Schilling 6 Pfennig. - Hiervon hebben de Karkschworen up Rente gedan 50 Mark;
darvon dat thokamende Jhar de Rente schall folgen: ock wat se sonst utgedan von
folgender hewinge: Is nu veraffschiedet (abgemacht, beschlossen), dat de
Karkschworen alle Jhar den Rest in einer schöttel (Teller, Schüssel) schölen
dar leggen und tellen laten.«
Mit dem Klockengeld wollte
es nicht vorangehen. Statt der erstmaligen Einnahme von gut 7 Mark Anno 1607
folgen in den nächsten Jahren: 3 Mark,
34
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2 Daler; 2 Mark 1
Schilling; 8 Schilling; 2 Mark 6 Pfennig; -; -; 2 Mark; 1 Mark 13 Schilling -
und erst das Jahr 1618, Beginn des Dreißigjährigen Krieges, zeigt eine
Steigerung auf 5 Mark.
Von
Spenden
Anno 1606 am 16. September
ist dem Kirchenbuche folgendes Vermächtnis einverleibt worden, und zwar durch
mehrgenannten Propsten Matthias Clodius: »Tho gedenken, dat in bywesende
vorgedachten Erwürdigen, Erbaren und Ersamen Herrn Pastorn, Caspelvagt und
Karkschworen, huden dato (heute) na vollendinge der Rekenschop, by nüchterem,
wolbedachten freyen mode (Zumutesein, Gesundheit) und Willen Marten Mertens
(derzeit Kirchgeschworner) der Karken tho Bramstede verehret 100 Mark lubsch,
welkere 100 Mark itz stan alhir tho Bramstede by Hanß Fulendorp, de den
Karkschworen na sinen Dode scholen vullen kamen ane Jennige (irgendeine)
Inspringe (Eingreifen, Hindern) tho fernerer Rekenschop thogestellet werden.«
Anschließend ist am 11.
Juni 1616 eingetragen worden:
»Tho gedenken, dat de 100
Mark von Marten Mertens Anno 1606 gegewen, nicht alleine in voller Rente gan
und von hanß vulendörpe Jarlikes entrichtet wart, besonders (sondern) datt ock
Hans Mertenß huden dato, up disser geholdenen Rekenschop der Karken tho
Bramstede verehret und gegewen 50 Mark lubsch, welkere he uth orsaken gegewen,
dat em sin Endt angegewen worden, alse he in Delinge (Aufteilung) der geerbten
güder recht gehandelt: wo he denn ock der orsaken halber vor den Armen tho
Segeberge 30 Mark lübsch gewen schall.« Im Jahre 1620 ist die Kirche ihrerseits
Spenderin, indem sie »thor Glückstadt möten gewen 150 Mark«. Die Ausdrucksform
deutet hin auf Zwang, auferlegt durch Christian IV., der damals viel Geld für die
Gründung und Ausgestaltung dieser Stadt verbraucht hat. Von Überschwemmungsnot,
die diesem »künstlich geschaffenen« Orte allerdings reichlich widerfahren ist,
weiß Glückstadts Chronik aus genanntem Jahre nichts zu berichten.
Im nächsten Jahrzehnt sind
nur drei Jahresberichte abgelegt worden: 1622, 1625 und dann wieder 1631. Es
ist ein Merkmal dafür, wie schwer der unglückselige Religionskrieg in die
gewohnte Lebensordnung unserer Vorfahren eingegriffen hat. Schon die Rekenschop
von 1622, die letzte, die der wackere Matthias Clodius geleitet hat, ist nicht
ohne Störung geblieben. Darüber soll berichtet werden. Wirkende, neben
Genanntem, waren: Erwürdige und Wohlgelerde Herr G. Nikolaus Winterberg, Pastor
tho hilligenstedt, Convisitator, und Herr Johannes Hamerich, Pastor
hieselbst, sehr krank, und wolgeachte Erbare Casper Vaget, Caspelfagt, und
sämtliche Karkschworen, alse Markus Losemann, Hanß Hardebecke, Tewes Hardebecke
und an des Seligen Albrecht Stamerjohans Stelle erweldter Jochim Westphale.
Die Revision ergibt, daß
die Einnahme mit Einrechnung des Bestandes vom vorigen Jahre 888 Mark 13
Schilling beträgt. Eine Sorge um die Deckung der laufenden
35
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Ausgaben lag noch nicht
vor. Auch nach Verlust von 2 Mark 4 Schilling, den die Verausgabung der bislang
von der Kirche gehüteten Daleren (Taler) verursacht hatte, hatte nicht
gehindert, dem Sohn des Pastoren 3 Mark 6 Schilling zu verehren. Aber es fehlte
die rechte Ordnung. Möge noch einmal Clodius das Wort nehmen. Wiederum ist Geld
»up Rente gedan«. -
»De wile awerst de Rente
dat folgende Jhar wart erst thor Rekenschop kamen, so is de hövetstol als eine
Uthgawe mit gesettet, nademe de Selige Albrecht Stamer Johann em by sick
beholden und solke grote Inname gesettet wegen Schwachheit seines Verstandes;
Solches wedder in richtigkeit tho bringende hefft de nottorft (Notlage)
erfordert, de gelder, so up Rente gedan, besondrigen tho settende, und befindet
sick, dat, wenn einß vone andren affgetogen wart, dat also der Selige Albrecht
Stamer Johann noch öwrich gehat 6 Rickesdaler, Iß 18 Mark und noch 4 Schilling.
- Wenn nu disses 1622. Jahres Hewing (Einnahme) dor tho gedan wart, befindet
sik, worvon de Karkschworen scholen kunftig Jar Rekenschop dhon.«
Die nachfolgende
Aufstellung ergibt einen Betrag von 282 Mark 14 Schilling. Solches Geld wird
Jochim Westphal »thogestellt«, womit auch ihm an erster Stelle die
Verantwortung zufallt.
Clodius unterläßt nicht,
um restlose Klarheit zu schaffen, folgenden Nachtrag niederzuschreiben:
»Noch
sint by dem Herrn Pastoren 100 Mark ane Rente.
Noch sint by Hans Hardebecke 100, de künftig Jhar 5 Mark Rente bringen.
Noch sint ohne de 100 Mark, so by Albrecht Stamer Johan im Register stan, noch
100 Mark, de nicht tho Register gebracht: darvan künftig Jar wardt ein beter
Register in guder richtigkeit
folgen.«
gez.
Matthias Clodius
Es ist anders gekommen,
als Clodius gedacht und geplant hatte. Erst nach drei Jahren gab es eine Rechenschaft
abzulegen, woran er nicht beteiligt sein konnte. Dethlevus Meyer war an seine
Stelle getreten. Es wurde im wesentlichen nur festgestellt, daß die Bramstedter
Kirche nach allen Ausgaben noch 322 Mark 8 Schilling in Besitz hatte, die ihr
auch zu weiterer Verfügung blieben. - Ferner wurden die 100 Mark, so bei Stamer
Johan im Register standen laut letztem Bericht, gänzlich kassiert, und zwar
»dewile man keinen >Hauptbrief< hatte, damit sie bescheinigt werden
konnten«.
Wir lassen die Möglichkeit
offen, daß in vorliegendem Falle erwähnte »Schwachheit des Verstandes« dem
Inhaber keineswegs zum Schaden geworden ist. Die nächsten Abrechnungen
beschäftigen sich mit rückständigen Leistungen und kommen zu befriedigendem
Ergebnis - Nur die Vikarie, ein Nebengebäude gegenüber der Kirche, wo in
katholischer Zeit die Vikare, Hilfsgeistliche, ihren Unterschlupf hatten, nun
aber Mietsleute wohnten, machte Sorgen. »Wegen vorfallender Strittigkeit« ließ
man diese Sache vorläufig ruhen. - Auffällig ist, daß fortan statt einer Unterschrift
deren vier vorzufinden sind. Für 1634 unterzeichnen: Vitus Barbarossa, Propst;
Henricus Wichenius, Pastor zu Wilster; Henricus Galenbecius, Pastor zu
Bramstedt; Johann Vagett, Kirchspielvogt.
36
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Anno 1636 gestaltete sich
die Abrechnung besonders umfangreich und schwierig. Der Amtmann von Buchwald,
erbgesessen zu Pronstorf, hatte wohl deshalb seinen Amtsschreiber von Lange
delegiert. Umfängliche Reparaturen in der Kirche, dazu der Wiederaufbau eines
Turmes, hatten ungewöhnliche Kosten gezeitigt. Kirchenkapital wurde eingezogen,
eine erhebliche »Zulage« im Kirchspiel erhoben. Einer Gesamtausgabe von 5615
Mark stand eine Einnahme von 5605 Mark gegenüber. Glücklicherweise stand
derzeit kein Feind im holsteinischen Lande. So konnte die Umlage zum
überwiegend größeren Teile eingezogen werden; der Betrag des restant
gebliebenen Geldes belief sich auf 190 Mark 9 Schilling und verteilte sich wie
folgt:
|
Armbstede |
5 Schuldner mit je |
6 Mark |
|
|
|
Hiddershusen |
6 Schuldner mit zusammen |
42 Mark |
9 Schilling |
Diese Gelder |
|
Vörde |
1 Schuldner mit |
6 Mark |
|
einzutreiben |
|
Brambstede |
9 Schuldner mit zusammen |
28 Mark |
|
war Sache der |
|
Brambsteder Pflegegeld |
30 Mark |
|
Geschwornen. |
|
|
Von der Vikarie |
54 Mark |
|
|
|
Dieser ungewöhnlichen
Rekenschop wird noch angefügt:
»Zu wissen, daß bey dieser
gehaltener und dorch Jochim westfahlen und seiner mitgehülfen abgelegter
Kirchenrechnung berürter Jochim westpfal altershalben resigniret und
abgedanket, daraus seines aufrichtig geführten Kirchenvorsteher-Amptes halber
nicht zu beschuldigen gewesen. So sein auf beliebung des Königl. Herrn
Amptmannes zu den beiden vorigen Kirchgeschwornen, alß Tewes Hardtbeke und Hans
Mohr, noch zwene andre, alß Johann Bartels zu Bramstede und Marx Mohr zum
Borstell als jetzt neue erwehlet und eingesetzet, auch danach alle Viere in des
Herrn Prowstes Gegenwart mit eyde belegt (vereidigt) worden, der Kirche Bestes
zu wissen und zu befördern, dagegen aber allen schaden besten Vermögens zu
verhindern.
Bramstedt,
den 15. Okt. 1636.«
Nach der Art, wie die
Beeidigung durchgeführt wurde, ist zu vermuten, daß solche früher nicht erfolgt
sei; sie hätte sonst im gegebenen Zeitpunkte nur für die Neugewählten noch
einen Sinn gehabt.
1636 bringt noch eine
weitere, vom Amtmann bestätigte Verordnung:
»Wenn die Kirchgeschwornen
des Kirchengeldes oder der Zulage halber pfänden, so sollen sie berechtigt
sein, wofern die einlösung innerhalb 6 Wochen nicht geschieht, dieses pfandt
unparteilich aufs höchste als möglich zu verkaufen, umb daraus der Kirchen rest
zu erlangen und das übrige dem Schuldner zurück zu geben.« Im Jahre 1637 ergibt
die Einnahme rund 100 Mark mehr als die Ausgabe. Aber die Zahl der Restanten
ist noch nicht ganz auf die Hälfte gesunken. Dabei ist zu beachten, daß eine
neue Zulage von 600 Mark eingestellt werden konnte. Von diesem Jahre an werden
von der Roggenheuer 4 Tonnen eingestellt als Ausgabe für den Coster und
Belgentreder.
Anno 1640 gibt es einen
Auftrieb zu verzeichnen: Für Kirchenstände gehen 5 Mark ein, auch das
Klockengeld wird mit 3 Mark sichtbar. Dazu kommen 100 Mark von Christine
Nyemann, anscheinend als Spende.
Das nächste Jahr hat eine
hohe Zulage - 1275 Mark - nötig gemacht. Die nächste
37
-----------------------------------------------------------------------------------
Abrechnung erfolgte
vollgültig erst Anno 1646; inzwischen hatte der schwedische General Torstenson
das holsteinische Land schwer heimgesucht. Aus dem Jahre schallt es herüber:
»Weill bey weylandt des
wollwürdigen, andechtigen und wollgelarten Herrn Praepositi Matthiae Clodii
inspektion und dessen Vorgängern die Kirchenrechnung die Einnahme und Ausgabe
zu Buche geführt, daß da die Kirchschworen einnahme und außgabe eingeschrieben,
In dat andere de Herr Probst aber die Kirchen-Revision der Rechnung bestätigt,
unterschrieben und die Kirchschworen wegen richtiger Rechnung quitiret, Als
hett Herr Probst Virus Barbarossa löblich verordnet, das hinfüro von den
Kirchschworen solches alles observiret und wieder zu richtigem stand gebracht
werde, Wie solches auch in diesem Jahre geschiett. Und sind die Kirchschworen
gewesen:
Johann Bartels aus
bramstede, Tewes Hardebeck von WymerstorfF, Hans Mohr von Hardebeck, Marx Gryp
von Bostel.«
Die große Revision,
umfassend die Jahre 1643-46, bringt auf der Ausgabeseite etliche Ausgaben, die
noch heute nicht durchaus der Beachtung unwert sind.
|
Gebühr für den Herrn Probsten, berechnet für 4 Jahre |
12 Mark |
|
|
Dem Fuhrmann, der den Probsten gefahren |
3 Mark |
|
|
Zu dessen Pferde Haber |
1 Mark |
|
|
Da der Herr Probst von Ihro Königl. Majestät nach
Rends- |
3 Mark |
|
|
Auf des Königs allergnädigsten Befehl zur reparirung
der Rendsburger Kirche gegeben |
12 Mark |
|
|
Dem Pastor vor wein und Brot |
30 Mark |
|
|
Wegen der vierjährigen Rekenschop für Kost und andere Ungelegenheit |
12 Mark |
|
|
Vor Bier |
3 Mark |
|
|
Noch, da die Visitation gehalten, wegen Kost, Bier,
Rauch |
24 Mark |
|
|
Dem Organisten wegen seiner Hebung (Lohn in Korn) |
28 Mark |
|
|
Dem Belgentreder |
5 Mark |
|
|
Johan Bartels Schreibgeld |
2 Mark |
|
|
Den Heuerleuten (Roggenpflichtigen) und was die
Kirch- für Kost, Bier und andere Ungelegenheit |
36 Mark |
|
|
Hans Wulff, Gleser, für Fenster in der Kosterey und
der Kirche |
7 Mark |
3 Schilling |
|
Tytke Lose, de Lede (Schwelle) in der Kosterey
geleget, die und gezeunet mit Schachten |
3 Mark |
6 Schilling |
|
Hans Boye für Steinbrügken in des Pastoren Hoff |
2 Mark |
|
|
Johann Bartels ausgegeben den Reep zum Seiger
(Zeiger) |
3 Mark |
4 Schilling |
38
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Der Leser wird diesem
kleinen Register nicht nur entnehmen, daß vor drei Jahrhunderten das
Bramstedter Organisten- und Schulhaus ein Fachwerkbau mit eingeflochtenem
Zaunwerk und aufgestrichener Lehmwand war, sondern ein Vorbild dafür abgibt,
wie es um die Häuser des Fleckens überhaupt stand in jener Zeit. Vermutlich
sind noch einige andere Daten für nachdenkliche Beachtung geeignet. Anno 1647
gewann die Hoffnung auf baldige Beendigung des grausamen, unerhört langen
Krieges mehr und mehr an Kraft. Aber unserm Kirchspiel waren noch neue, harte
Schicksalsfälle zugedacht. Bedrückt schreibt Henricus Galenbeck, des
Kirchspiels Seelenhirte, in sein Buch:
»Ist durch Gottes Gewitter
am Tage Jubilate großer Schaden an der Kirche Turm geschehen. Zu dessen
Reparation ist von den Hufnern zugelegt 1 Reichstaler, von den Kätnern ½
Reichstaler und von den Insten 12 Schilling.« Er schließt eine willkommene
Aufstellung an, die mühelos einen klaren Überblick über die damalige
wirtschaftliche Struktur der Bevölkerung gibt. Danach sind zahlungspflichtig in
|
Bramstedt |
13 Hufner |
20 Kätner |
40 Insten |
mit zusammen |
33 Reichstaler |
|
Hitzhusen |
11 Hufner |
|
7 Insten |
mit zusammen |
12 3/4 Reichstaler |
|
Förden |
8 Hufner |
|
1 Inste |
mit zusammen |
8 ¼ Reichstaler |
|
Hagen |
10 Hufner |
|
3 Insten |
mit zusammen |
10 3/4 Reichstaler |
|
Borstel |
3 Hufner |
|
3 Insten |
mit zusammen |
3 3/4 Reichstaler |
|
Brockstedt |
8 Hufner |
2 Kätner |
|
mit zusammen |
9 Reichstaler |
|
Hasenkrug |
5 Hufner |
|
|
mit zusammen |
5 Reichstaler |
|
Hardebeck |
4 Hufner |
3 Kätner |
|
mit zusammen |
6 ½ Reichstaler |
|
Armstedt |
13 Hufner |
|
8 Insten |
mit zusammen |
15 Reichstaler |
|
Wymerstorp |
20 Hufner |
|
|
mit zusammen |
20 Reichstaler |
|
Bomohlen |
9 Hufner |
|
|
mit zusammen |
9 Reichstaler |
|
Fulendorp |
10 Hufner |
|
|
mit zusammen |
10 Reichstaler |
Von den 125 insgesamt zu
hebenden Reichstalern entfallen nur 33 auf den Flecken, der somit rund den
vierten Teil der Gesamtlast trägt; anders gesehen: Die 73 Zahler des Fleckens
zahlen zusammen 33 Taler = 99 Mark, Durchschnitt 1 1/3 Mark, die 128
Zahler der Dörfer bringen auf 92 Taler =276 Mark, Durchschnitt 2 1/6
Mark. Hält man das Verhältnis, nach welchem die Kirche ihre Umlage verteilte,
für richtig, so kommt man zu dem Ergebnis, daß die Kirchdörfer, im ganzen
genommen, wirtschaftlich erheblich besser standen als der Kirchort. Damit wird
denn auch verständlich, daß die Ratmänner so beharrlich darauf bedacht waren,
die Gründung neuer Feuerstellen, den Zuzug weiterer Insten, zu unterbinden. Was
uns als hart erscheint, war wohl doch einer Notlage zuzuschreiben. Es wird
angebracht sein, auch ein wenig davon zu vernehmen, was der Turmbau mit sich
brachte.
Erstlich Meister Benardt,
so den Turm gebauet,
|
Arbeitslohn |
58 Reichstaler |
|
|
Schmidtlohn Johan Bartels |
42 Reichstaler |
16 Schilling |
|
Holz und Breder |
8 Reichstaler |
12 Schilling |
39
-----------------------------------------------------------------------------------
|
Marx Lindemann vor einen Baum Mäckler |
5 Reichstaler |
|
|
Vor Botenlohn und Spornnagel |
4 Reichstaler |
|
|
Noch da de Contract in Johann Wolters Hus mit abwesende (Abwesenheit) vorzehret |
2 Reichstaler |
|
|
Zum Gottes Pfennige (an Benardt) |
3 Reichstaler |
|
|
Noch Marx Gryp (Kirchschwor) bey dem Turm aufgewartet 7 Tage |
7 Reichstaler |
|
|
Noch Hans Mohr 3 Tage, thut (macht aus) |
3 Reichstaler |
|
|
Noch Tewes Hardebeck 3 Tage |
3 Reichstaler |
|
|
Noch ist in allem bei dieser Arbeit vorzehret in
auf- |
3 Reichstaler |
|
|
Ungelde (Unkosten) wegen kleiner Münze, dar dor Reichstaler vor
eingewechselt zur Bezahlung an Herrn Amptschreiber |
1 Reichstaler |
|
|
Marx Gryp und Johan Bartels das Geld geholet von Segeberg verunkostet |
3 Reichstaler |
|
|
Hans Mohr, daß Er mitt dem Herrn Probst nach Rendsburg gewesen und 6 Tage dar gelegen, is |
9 Reichstaler |
|
Neues
Ungemach
bringt das Jahr 1648. »Am
Montag nach Esto mihi in der Nacht umb 11 Uhr (ist) ein groß Erdbeben
entstanden von datt Sturmwindt, wodurch der Kirche Turm herunter geschlagen und
dadurch die Kirche großen Schaden gelitten, daß 6 Nye Balken müssen wieder
darin sampt dem Sparrenwerk gebracht werden. Und ist zu erbauungh von dem Herrn
Amptmann Casper von Buchwalt beliebet worden, wyle die eingepfarrten sampt und
sonders gleiche Gerechtichkeit In der Kirche (haben), als an Kirchstenden,
Klocken und Begräbnis, daß Sie erste Zulage gleich (viel) geben, hernach aber
nach Advenant: die Howener den gantzen, die Kotener den halben und die Insten
den vierten Teil, und ist gegeben worden von jedem 2 Reichstaler.«
Die Wirklichkeit stimmt
nicht völlig mit dem Bericht überein, indem tatsächlich nicht »jeder« mit dem
Doppeltaler belastet worden, dessen Pflichtigkeit nach dem schönen
Grundgedanken des Herrn Amtmannes unbestreitbar sein mußte. Man entdeckte neben
den Hufnern, Kätnern und Insten noch zwei andere: Inste bei Inste (wohnend) und
alleinstehende Frauen. Erstere sind mit 1 ½ Mark, letztere nach Befinden in die
Liste eingestellt worden.
So kam folgende Liste
zuwege:
|
Bramstedt: |
13 Hufner, 19 Kätner, 33 Insten je 6 Mark |
390 Mark |
|
|
|
9 Bey Insten je 3 Mark und 2 ½ Mark für |
29 ½ Mark |
|
40
-----------------------------------------------------------------------------------
|
Hitzhusen: |
11 Hufner und 7 Kätner oder Insten, dazu 1 Inste bei
Insten |
109 Mark |
|
|
Förden: |
9 Hufner |
54 Mark |
|
|
Hagen: |
9 Hufner und 2 Kätner, dazu 3 Insten bei Insten |
72 Mark |
|
|
Bostel: |
3 Hufner und 3 Kätner |
36 Mark |
|
|
Brockstede: |
8 Hufner und 2 Kätner |
60 Mark |
|
|
Hasenkroge: |
5 Hufner |
30 Mark |
|
|
Hardebeck: |
5 Hufner und 3 Kätner |
42 Mark |
|
|
Armstede: |
11 Hufner und 8 Kätner, dazu
1 Inst bei Insten mit 3 Mark 14 Schilling |
117 Mark |
14 Schilling |
|
Wymerstorp: |
17 Hufner und 2 Kätner, dazu 2 Insten bei Insten und
2 Frauen |
124 Mark |
|
|
Bohmohlen: |
10 Hufner und 1 Inst bei Insten |
61 Mark |
8 Schilling |
|
Fulendorp: |
10 Hufner |
60 Mark |
|
Die
Kirchgeschworen, nun auch wohl Juraten genannt, haben nicht alles herein
bringen können. Am Tage der Rechenschaft wurden als Restanten verbucht:
in Bramstedt: 2 Hufner, 8 Insten, 3 Insten bei Insten,
in Armstedt: 3
Hufner,
1 Inste bei Insten,
in
Hagen: 1
Hufner,
1 Inste bei Insten,
in
Hitzhusen:
2 Insten bei Insten,
in
Brockstede:
2 Insten bei Insten,
in
Hasenkrog:
2 Insten bei Insten.
Es läßt sich nicht
verkennen, daß auf dieser Liste der Flecken sich überragend den ersten Platz
gesichert hat. Wer aber will sagen, daß sich darin etwa Feindschaft gegen die
Kirche offenbare? Konnte nicht das vom adeligen Herrn Amtmann erdachte System
der Zahlungsweise verletzend wirken auf die »kleinen Leute«? Hat ihm daran
gelegen, sich bei den Besitzenden beliebt zu machen? Vielleicht auch fehlte ihm
die Kenntnis des Bibelwortes, wonach es dem reichen Manne maßlos schwer sein
wird, Eintritt in das Himmelreich zu erlangen? Hätte er diesem Gedanken Raum
gegeben, so hätte er als mitberufener Schutzherr des Kirchendienstes nicht der
Pflicht ausweichen dürfen, in dem gegebenen Falle gerade die Wohlhabenden daran
zu erinnern, daß die Stunde gekommen sei, Opfer zu bringen, um Gunst zu
gewinnen nicht nur bei den Mitmenschen, sondern auch bei ihrem himmlischen
Vater.
Der Preis für pünktliche
Pflichterfüllung wäre im gegebenen Falle den Ortschaften Bohmohlen, Förden,
Fulendorp, Bostel, Hardebeck und Wymerstorp zuzuerkennen, da dort niemand
restant geblieben ist. Armstedt dagegen hat sich recht zurückhaltend erwiesen.
Liegt es daran, daß es auffallend viele Kätner beherbergte? Darf man den
überraschend großen Ausfall auffassen als einen Hinweis auf den Namen dieses
Dorfes?
Doch folgen wir noch
einmal dem Wiederaufbau der Kirche, der unter der Aufsicht der Juraten
bewerkstelligt wurde.
41
-----------------------------------------------------------------------------------
Vor Holz aus der
Segeberger Heide, mit des Holzvogtes
Zehrgeld........................................................................................
66 Mark
Jochim
Steiner für einen Balken ...............................................
6 Mark
Clawes
Maes für einen Balken...................................................
6 Mark
Hans
Finck wegen Verdingung laut Vertrag............................
60 Mark
Für
Trinken und Essen wegen der Börung..............................
3 Mark
Noch
der Finkeschen für Bier gegewen, da die Tymmer-
leute verdinget, das Sporwerk samt Balken auf die Kirche
zu bringen, ferner da mit Meister David wegen Erbauung
des Turmes, ingleichen mit den Mauerleuten in Gegenwart
der
Juraten.....................................................................................
11 Mark 1 Schilling
Meister
David zum Gottesgeld gegeben..................................
4 Mark
Meister
David auf seinen bedungenen Arbeitslohn (Rest 33) 347 Mark
Zehrung
wegen Börung des Turmes........................................
9 Mark
Meister
David, das Beinhaus zu verfertigen, und daß er
wegen Mangelung der Sporn-Nagel von der Arbeit gehen
Müssen..........................................................................................
3 Mark
Noch
Hans Fink, daß er die Latten abgenommen und
wieder
aufgenagelt, da das Holldach gelegen.........................
5 Mark 8 Schilling
Noch
daß er mit Johan Hohn am Spyker gearbeitet . . .
. _ 5
Mark 8 Schilling
Noch
daß er die Schechte zum Spyker des Pastoren aus
getan (geliefert)............................................................................
1 Mark
Johan
Hohn, die Latten mit Hans Fink aufgeschlagen und
am
Spyker gearbeitet 7 Tage
....................................................
7 Mark
Für
Bier, da M. David seine Arbeit verfertiget und Hans
Fink
mit ihm Rechnung zugeleget..............................................
3 Mark
M.
David, Schlapgeld
................................................................
3 Mark
M.
David, im Turm die Klocke ausgenommen u. eingebracht 7
Mark
Vor
Spornagel, mit Botenlohn....................................................
3 Mark 6 Schilling
Noch
Dirich Rosenow laut seines Zettels................................
2 Mark 1 Schilling
Max
Boye wegen des Meklers, da der erste heruntergefallen
12 Mark
Jochim
Hebell, vor des Pastoren Spyker, Bohl und Lede
darunter
to
leggen........................................................................
2 Mark
Clawes
Lendförden, an des Pastoren gearbeitet mit Johan
Hohn...............................................................................................
1 Mark 1 Schilling
De
Sagers (Säger) vor die Latten zu schneiden.......................
1 Mark 2 Schilling
Dem
Boten, so unterschiedlich ausgesandt, die Zulage
einzubringen..................................................................................
1 Mark 6 Schilling
Noch
selber die Juraten wegen Mangelung der Gelder im
Kirchspiel gehen müssen mit Androhung der Execution;
verzehret
.......................................................................................
2 Mark 14 Schilling
Für
1000 Blaffert Nagel (breitköpfige eiserne) von de
Glückstadt......................................................................................
12 Mark 8 Schilling
42
-----------------------------------------------------------------------------------
Den
Sagern: Gerdt Westphal und Casten Hein........................
37 Mark 5 Schilling
Den
Sagern: Junge Gloy und Hinrich Gerdes .........................
39 Mark 6 Schilling
Den
Mauermann, daß er Überschlag gemacht, wieviel
Kalk
und Pannen...........................................................................
8 Schilling
Dem
Handlanger Hans, daß er die Pannen abgenommen
und gereinigt, auch zerfallene Däl (Diele) in der Kirche
gebessert........................................................................................
4 Mark
Vor
Pannen, so von Peter Junge bekommen............................ 180
Mark
Noch
hat Hans Mohr
geholet..................................................... 174
Mark 4 Schilling
Den
Mauerleuten die Kirche verdinget für .............................
110 Mark
Noch
für das Beinhaus gegeben................................................
2 Mark 4 Schilling
Noch
dem Mauermann, daß er die Pannen wieder auf die
Kirche
gehangen, so der Meckler herunter geschlagen
8
Mark 8 Schilling
Wegen
Kalkhauen und Drankgeld ...........................................
15 Mark
Dem
Kalkbrenner..........................................................................
4 Mark 14 Schilling
Vor
den Hahn und Knop..............................................................
12 Mark
Bei
Verdingung der Pastor und Hans Mohr in Itzehoe
verzehrt...........................................................................................
1 Mark
Noch
wegen des Predigtstoeles und Arbeit in der Kirche:
Clawes
Wischmann 6 und Jakob Röver 12, macht ......
18 Mark
Für
Nägel zu der
Orgel..................................................................
2 Schilling
Noch
verzehrt, da die Kirchschworen den Uhrmacher von
Itzehoe bescheiden und den Seyer (Zeiger) vordreyet und
Meister David auf seinen Arbeitslohn 29 Reichstaler ge
zahlet: vor
Bier...............................................................................
9 Schilling
Noch
da Ich (Pastor) nach Itzehoe gereiset, nötig mit dem
Herrn Probste von unser Kirch und Schole zu sprechen,
vorzehret.........................................................................................
1 Mark
Weil
Hans Fink sich beklaget, daß er bei der Verdingung
der
Arbeit verkürzet, ihm gegeben..............................................
3 Mark
Dem
Knechte Drankgeld .............................................................
1 Mark 8 Schilling
Noch
wegen der Kirchschworen Kostung, da sie gereiset
nach
Segeberg, Itzehoe, in der heyde und weyde....................
17 Mark 11 Schilling
Noch
ist bei Erbauung dieses Turmes wegen veelfeltiger
Gelegenheit bey Mir vorzehret bey Börung des Turmes,
der Kirche die Zimmerleute, Mauerleute, Gevollmächtigte
des
Kirchspiel................................................................................
50 Mark
Noch
ist eingehoben ein groß bleyern Kopfstück, so ein
bedreglicher Mensch gegeben. Daher zu verbuchen ein
Verlust
von.....................................................................................
10 Schilling
In den nächsten Jahren
machten noch die Restanten allerlei Sorgen. Die Kirche verkaufte altes Holz und
eine alte Kanne. So gelang es, den Itzehoer Uhrmacher abzufinden, restlichen
Arbeitslohn, darunter 33 Mark für Meister David, auszu-
43
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händigen. Recht übel
wurden zwei Juraten von einem hartnäckigen Restanten behandelt. Sie hatten sich
angemeldet, fanden aber keinen Eingang zum Hause, warteten vergebens und nahmen
dann auf ihre Rechnung anderswo Nachtquartier.
Wir dürfen hier ein Bild geben über die Roggenlieferung und was damit zusammenhing. Das Jahrzehnt von 1648-1657 mag dafür wohl geeignet sein; es führte wieder in friedliche Tage hinein.
|
Jahr |
Liefermenge |
Preis für
die Tonne |
Gesamteinnahme |
Unkosten wegen Speis und Trank für Heuerleute und Juraten |
|
1648 |
40 Tonnen |
5 Mark |
213 Mark |