Eingescannte und formatierte Fassung; Fehlerbereinigung noch nicht abgeschlossen / Bearbeitungsstand: 23.03.2005


HANS HINRICH HARBECK
CHRONIK VON BRAMSTEDT

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HANS HINRICH HARBECK


 

Chronik
von
Bramstedt

 

BROSCHEK VERLAG . HAMBURG

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Entwurf des Schutzumschlages: Atelier Broschek


Alle Rechte, einschließlich der Übersetzung und der Rundfunksendung, sowie die fotomechanische Wiedergabe und die Mikroverfilmung, vorbehalten

Printed in Germany

© S. J. Walter Hardebeck, Johannesburg 1959
Gesamtherstellung: Broschek & Co., Hamburg

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INHALTSVERZEICHNIS

                                                                                                                                                                                                                                                                                                Seite

Verzeichnis der Abbildungen........................................................................................ . . . . --- 5

Dank........................................................................................................................................... 8

Vorwort...................................................................................................................................... 9

I. Kapitel   Der Siedlungsraum nördlich der Elbe..................................................................... 11

II. Kapitel   Der Ortsname....................................................................................................... 18

III. Kapitel   Die Kirche........................................................................................................... 21

IV. Kapitel   Der Flecken....................................................................................................... 153

V. Kapitel   Das Gut Bramstedt  .......................................................................................... 258

VI. Kapitel    Die alte Bramstedter Mühle............................................................................. 297

VII. Kapitel    Gut Gayen...................................................................................................... 309

VIII. Kapitel    Jürgen Fuhlendorf, der Befreier..................................................................... 313

IX. Kapitel   Der Roland........................................................................................................ 328

X. Kapitel    Vom Schulwesen des Kirchspiels Bramstedt.................................................... 335

XI. Kapitel   Von der Apotheke und den ersten Ärzten........................................................ 371

XII. Kapitel   Bramstedt als Kurort....................................................................................... 375

XIII. Kapitel   Von Lagemännern und Landausschuß............................................................ 406

XIV. Kapitel   Hohe Besucher............................................................................................... 415

XV. Kapitel   Industrie.......................................................................................................... 418

XVI. Kapitel   Verkehrswesen............................................................................................... 423

XVII. Kapitel   Chausseebau 1832 und Einnahme aus Chaussee- und Brückengeldern.       436

XVIII. Kapitel    Seuchen bei Mensch und Vieh................................................................... 445

XIX. Kapitel    Gemeinnützige Einrichtungen....................................................................... 452

XX. Kapitel    Gottlieb Carl Christian Freudenthal  ............................................................ 473

XXI. Kapitel   Anhang: Geld, Maße und Gewichte in Bramstedt................................ 477

Quellenverzeichnis............................................................................................................. 484

 

VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN

Abb.Nr.

 

Seite

1.        Stadtsiegel von 1869-1910....................................................................................... 233

2.        Stadtsiegel von 1910—1938.................................................................................... 234

3.        Stadtsiegel ab 1938................................................................................................... 234

4.        Bad Bramstedter Notgeld........................................................................................ 235

5.        Ein Bramstedt-Lied................................................................................................... 483
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BILDANHANG

Abb. Nr.

 

 

6.        Die Kirche (Photohaus Hoffmann, Bad Bramstedt)

7.        Maria Magdalena (Photo Diedrichsen, Bad Bramstedt)

8.        Altar (Photo Diedrichsen, Bad Bramstedt)

9.        Triumphkreuz (Photo Diedrichsen, Bad Bramstedt)

10.     Das Taufbecken (Photohaus Hoffmann, Bad Bramstedt)

11.     Älteste bekannte Urkunde über Bramstedt aus dem Jahre 1448 (Stadtarchiv Kiel, Nr. 112 a). Original durch Kriegseinwirkung verloren gegangen (Photo Diedrichsen, Bad Bramstedt)

12.     Älteste bekannte Bestätigung der Fleckensgerechtsame von 1533 (Landesarchiv Schleswig, Urkundenabteilung 131a Nr. 1) (Photo-Vahlendieck, Schleswig)

13.     Ältestes Bramstedter Siegel (Photohaus Hoffmann, Bad Bramstedt)

14.     Bramstedter Wappen (Photohaus Hoffmann, Bad Bramstedt)

15.     Bramstedter Fleckenssiegel

16.     Siegel: Schusteramt 1523 (Photo Stadtarchiv, Bad Bramstedt)

17.     Amtshaus-Rathaus (Photohaus Hoffmann, Bad Bramstedt)

18.     König Christian IV. von Dänemark (Photo Diedrichsen, Bad Bramstedt)

19.     Wiebeke Kruse (Photo Diedrichsen, Bad Bramstedt)

20.     Das Bramstedter »Schloß« (Photohaus Hoffmann, Bad Bramstedt)

21.     Der Roland von Bramstedt (Photo Diedrichsen, Bad Bramstedt)

22.     Gottlieb Carl Christian Freudenthal (Photo im Besitze der Tochter, Frau Kiel)

23.     Neues Kurhaus (Photohaus Hoffmann, Bad Bramstedt)

24.     Bramstedt um 1820

25.     Hans Hinrich Harbeck (Photo im Besitze der Tochter, L. Harbeck)

 

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In Verehrung meines Vaters

und in Liebe zu meiner Heimat

übergebe ich dieses Buch

der Öffentlichkeit.

 

S.  J.   WALTER   BARDEBECK

BUENOS   AIRES,  IM  NOVEMBER   1959

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DANK

Für Überlassung von Aktenmaterial, von alten Schriften, Urkunden und Protokollen sei noch besonders gedankt dem Landesarchiv Schleswig-Holstein, dem Stadtarchiv Kiel, dem Stadtarchiv Bad Bramstedt, dem Kirchenvorstand Bad Bramstedt, der freiwilligen Feuerwehr, der Turnerschaft, dem Männerchor von 1858 und den Gilden in Bad Bramstedt.

LISBETH HARBECK

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VORWORT

 

Nach dem Tode meines Vaters im Jahre 1950 übernahm seine Frau und langjährige Helferin, Susanne Harbeck, die ihr als ein Vermächtnis zugefallene Aufgabe, das noch unvollendete Werk des Verstorbenen für die Herausgabe druckfertig zu machen. Als dann auch meine Mutter im Frühjahr 1958 für immer die Augen schloß, hinterließ sie ein Vorwort zu dem Gesamtwerk, das hier folgen möge:

»Seit dem Jahre 1936 ist an der Bramstedter Chronik gearbeitet worden. Es wurde mit unermüdlichem Fleiß gesammelt, gewandert und geforscht. Wo auch nur etwas von alter Zeit zu entdecken war, wurde sorgfältig nachgegraben. In den Häusern der Bramstedter lag aus vergangenen Tagen noch dieses und jenes. Da waren alte Leute, die aus ihren Erinnerungen Wertvolles zu berichten wußten. Alte Dokumente, die in den Schubladen halb vergessen aufbewahrt wurden, und alte Briefe kamen wieder zum Vorschein. Im Bürgermeisteramt stand eine große Truhe, und im Archiv der Kirche lagen wertvolle alte Bücher und Schriften. Vor allem aber gab es das große Staatsarchiv in Kiel. In einigen Abständen wurde wochenlang von morgens bis abends alles Wissenswerte aus den alten Akten ausgeschrieben. Das Sammeln des Stoffes war aber nur die Vorarbeit. Dann begann die eigentliche Mühewaltung des greisen Chronisten, das sorgsame Auswählen und Auswerten der gesammelten Einzelheiten. Über 10 Jahre war er damit beschäftigt. Es kam der Krieg und mit ihm alle Erschwernis des täglichen Lebens. Oft verzögerten die ungewöhnliche Kälte des Winters und der Mangel an Feuerung jegliche Arbeit. Auch das Interesse der meisten Menschen war jetzt von anderen, im Augenblick lebenswichtigeren Dingen in Anspruch genommen, so daß leider wenig Unterstützung von fremder Seite zu erhoffen war. Schließlich trat der Tod an den rastlosen Schreiber heran und nahm dem 87jährigen die Feder aus der Hand, die er mit so viel Liebe und Eifer für seine Heimat geführt hatte. Die Chronik war so gut wie beendet; es fehlte nur noch die nicht geringe Arbeit des Ordnens und Sichtens der vielen, fertig vorliegenden Artikel und Abhandlungen. Niemand vermag die letzte Feilung einer solchen Arbeit so gut abzuschließen wie der Urheber und Schreiber des Ganzen selbst. Und doch mußte nun die Arbeit ohne ihn getan werden. Der Famulus mußte einspringen, der in all den Jahren schon Handlangerdienste geleistet hatte und immerhin mit allem vertraut war. Er tat es zaghaft und schweren Herzens, aber er war schließlich der einzige, der versuchen konnte, es im Sinne des Verstorbenen zu vollenden. Denn ihm lag daran, daß dies Werk, in dem die ganze Liebe und Sorgfalt eines treuen alten Mannes, eines aufrechten und geraden Holsteiners steckte und das ein Stück seines Wesens und seiner eigenen Lebensweisheit war, nun auch wirklich so erhalten blieb, wie es von ihm gedacht und geschrieben worden war: Ich hab's gewagt! Möge die Chronik nun vielen Freude machen, die Liebe zur Heimat wecken und stärken und auch späteren Generationen noch nützen, wenn wir auch nicht fordern und glauben wollen, was in dem alten Fleckensbuch am Anfang steht: »Wat hier geschrewen ist, is alles ewig duernde!«

Ich habe weder an den handschriftlichen Aufzeichnungen etwas geändert, noch wurde das Werk bis in die Gegenwart weitergeführt. Nur einige Fußnoten sowie kleine Ergänzungen zu den Aufzeichnungen über Verkehrswesen, Feuerwehr, Turnverein und Chorwesen bis etwa 1930 sind hinzugefügt worden. Mein Vater hatte es dereinst aus guten Gründen abgelehnt, das Jahr 1933 in seinen Berichten zu überschreiten. Es bleibe späteren Chronisten überlassen, eine Fortsetzung zu schreiben.

Denjenigen, die meinen Eltern und zuletzt auch mir geholfen haben, die Chronik über das alte Bramstedt bis zur Druckreife gelangen zu lassen, sei an dieser Stelle herzlicher Dank gesagt.

Möge das Werk sowohl in den alteingesessenen als auch in den neu hinzugezogenen Bürgern unserer Stadt das Verbundenheitsgefühl zu Bad Bramstedt vertiefen und festigen!

 

Gut Gayen 1958

Lisbeth Harbeck       

 

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I. DER SIEDLUNGSRAUM NÖRDLICH DER ELBE

 

Die ersten Nachrichten über die Sachsen

 

 (Niederdeutsche Warte V 2)

 

»Auf dem Nacken der zimbrischen Halbinsel«, so schreibt der Alexandriner Ptolomaios um 150 nach der Zeitwende, »wohnen die Saxones«. Diese Bemerkung des griechischen Forschers ist das älteste schriftliche Zeugnis über die Sachsen. Es enthält zugleich einen Hinweis auf deren engere Wohnsitze, die Gaue Holstein, Stormarn und Dithmarschen. Nach der Ansicht verschiedener Forscher haben die Bodenfunde die Richtigkeit der überlieferten Anmerkung bestätigt.

Hofmeister in »Urholstein«: »Das gesamte Sachsenvolk entströmte dem Gebiet nördlich der Elbe, und hier war es kein anderer Platz als der Gau Holsaten, der das Ausgangsland der gewaltigen sächsischen Kolonisation darstellt.« Mit ihren »klinkergebauten« Booten setzten sie um 200 nach der Zeitwende über die Elbe. In der Stammessage heißt es, daß die Sachsen auf dem jenseitigen Ufer »Thüringer« angetroffen hätten und dann auf die Chauken gestoßen seien. Auch hier ergänzen die Funde die überlieferten Berichte. Im Gebiet zwischen Elbe und Weser entdeckte man bisher 60 sächsische Friedhöfe, unter denen der von Westerwanna mehr als 6000 Gräber und über 1300 Urnen besaß. Mit Hilfe römischer Münzen hat man eine weitere zeitliche Stütze für die behauptete Übersiedlung vom Nord- zum Südufer erhalten. Man fand die fremdländischen Geldstücke u. a. in den Urnenfriedhöfen von Perlberg, Issendorf, Wenden und Altenwalde. Zur selben Zeit stießen die Sachsen über See an die Nordseeküste vor. Der Streifen von der Scheide bis zur Bretagne wird zu jener Zeit »Sachsengestade« genannt.

 

Zeitpunkt der Siedlung

 

Schon vor der Zeitenwende haben die Zimbern und Teutonen in großen Scharen die zimbrische Halbinsel, also auch Holstein, verlassen, um im Süden, auf römischem Boden, günstigere Bedingungen für dauernde Siedlung auszunutzen. Frühere Nachrichten über unser Heimatland und seine Bewohner liegen nicht vor. Zwar sind auch in der Bramstedter Gemarkung Altertumsfunde gemacht worden, besonders unter der Lieth, die auf die Stein- und Bronzezeit zurückweisen. N.F. Paustian hat auf diesem Gebiet sich eifrig betätigt und dem Kieler Museum für Altertümer einen wertvollen Schatz solchen Gutes zuwenden können. Auch das Bramstedter Gemeindehaus hütet solche Funde. Aber, abge-

 

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sehen davon, daß des Genannten Sammlung zu einem guten Teil nicht der hiesigen Feldmark entstammt, ist im ganzen zu sagen, daß Nachweise über eine frühere Siedlung an hiesigem Orte nicht beigebracht worden sind. Mit dem Gedanken, an des heutigen Bramstedt Stelle habe einst ein größeres, mächtigeres gestanden, ist nichts anzufangen, solange jedes handfeste Zeugnis dafür fehlt. Unbestritten bleibt aber, daß Bramstedt in der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts durch den Erzbischof Ansgar zu einem der ersten Kirchorte Holsteins geworden ist; genaue Feststellung des Jahres fehlt.

 

Von Urholstein und Holstein

 

Das Kirchspiel Bramstedt wird von Geschichtsforschern als ein »urholsteinisches« angesprochen. Sofern damit gesagt sein soll, daß es zu den ersten Kirchspielen zählt, die im Gebiete des heutigen Landes Holstein gegründet worden sind, handelt es sich um einen unbestreitbaren Tatbestand. Will man aber hinweisen auf ein »Urholstein«, aus dem ein anderes Holstein sich entwickelt hat, so liegt die Sache nicht so einfach. Die Bramstedter werden ziemlich restlos der Meinung sein, ihre Ortschaft sei ganz bestimmt ein Bestandteil von »Urholstein« gewesen, ohne allerdings die Grenzen dieses Landes angeben zu können. Auch ist der Entwicklungsgang zum heutigen »Holstein« wenigen vertraut. Wer das bedauert, dem möchten folgende tabellarisch gefaßten Angaben willkommen sein.

113-101 vor der Zeitwende: Der germanische Stamm der Kimbern verläßt seine Heimat, die Halbinsel nördlich der Elbe; Wanderung nach Gallien und über die Alpen; Untergang nach tapferstem Kampfe.

5. Jahrhundert, Mitte: Sachsen und Angeln, auch Jüten, siedeln über das Meer nach Britannien, nachdem König Vortigern sie um Beistand gegen die Urbewohner, die Pikten und Skoten, gebeten hatte; sie machen sich zu Herren des britischen Landes.

Um 800 Karl, der Frankenkaiser, schließt Frieden mit den Sachsen; der nördlich der Elbe wohnende Teil dieses Stammes wehrt sich noch; Karl bezwingt sie unter Beistand der östlicher wohnenden Wenden (Slawen) und fügt 811 das eroberte Land seinem Reiche ein; es hatte bis dahin unter Herrschaft des Dänenkönigs gestanden und trägt nun den Namen Nordalbingien (Albis/Elbe).

834 Ansgar wird zum Erzbischof von Hamburg ernannt, dem auch Nordalbingien unterstellt ist; in die Zeit von 834-40 ist die Gründung der Bramstedter Kirche zu verlegen.

961 Kaiser Otto der Große betraut den energischen Hermann Billung mit der Lehnsherrschaft über das Herzogtum Sachsen mit Einschluß der Nordmark. Die Billunger haben sich behauptet bis 1106. (Dithmarschen und die Haseldorfer Marsch von Wedel bis zum Rhin waren der Grafschaft Stade einverleibt.)

 

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11.  Jahrhundert, zweite Hälfte: Adam von Bremen, Domherr daselbst, schreibt Nachrichten über Nordalbingien nieder. Danach sind drei sächsische Stämme dort angesiedelt: die Dithmarscher (Meerleute) im Westen; die Stormarn (am Störfluß Wohnende), im Süden durch die Elbe, im Westen und Norden begrenzt durch die Sturia und deren unweit Neumünster einmündenden Zuläufe; die Holsaten (Waldbewohner) nördlich der Stör, südlich der Eider bis zum südlichsten Punkt ihres Mittellaufes, im Westen an Dithmarschen und im Osten an Wagrien, das Grenzland der Wenden, stoßend. - Damit sind die Wohngebiete Ditmarsia, Stormaria, Wagria und Holsatia zum erstenmal geschichtlich festgelegt. Und in diesem Holsatia ist doch wohl das eingangs berührte »Urholstein« gegeben. Aber das Kirchspiel Bramstedt liegt südlich und östlich der Stör, durchaus in Stormaria. Denn der Domherr berichtet sonder Gnade: eos Sturia flumen interluit — zwischen ihnen (den Holsaten und den Stormarn) fließt der Störfluß. Siehe auch unter 1428.

12.  Jahrhundert  Bis in dieses Jahrhundert, zum Teil noch später, haben die Holsaten und Stormarn manchen harten Strauß gegen die Wenden ausfechten müssen. Letztere sind zeitweise bis über Hamburg und im Norden bis nach Rendsburg vorgedrungen. Sie haben die Hammaburg zerstört, das Land gebrandschatzt und die Einwurzelung und Ausbreitung der christlichen Lehre stark behindert.

1110  Graf Adolf I. von Schauenburg übernimmt die Herrschaft über Holstein und Stormarn, nicht wie die Billunger als beauftragter Beamter, sondern als erblicher Fürst. (Lehnsherr war Herzog Lothar von Sachsen.) Das Schauenburger Wappen, ein Schild mit drei Ecknägeln aus Silber und dazwischen drei gezackten Zierleisten, wird von Holstein übernommen, nicht von Stormarn. Die Schauenburger Grafen haben, von geringen Unterbrechungen abgesehen, bis zum Jahre 1460 sich behauptet, also für das Schicksal unserer Heimat eine große Bedeutung gehabt. Der erste Adolf residierte in Hamburg und richtete dort die Domkirche wieder auf. Er förderte in seinem Bereich die christliche Lehre und den Wohlstand seiner Untertanen. + 1130

1127 Vicelin, der Apostel der Wenden, gründet in Wippendorf das »neue Münster«. Man hatte ihn dorthin gerufen, um in der alten Kapelle aus Ansgars Zeit zu predigen. Ihm wird nachgerühmt vom Prediger Helmold in Bosau, er habe durch die Kraft seiner Predigt »die unbändigen Waldesel zu Menschen herangebildet«. Auch in Bramstedt, Barmstedt, Stellau und Kellinghusen sei er bemüht gewesen, dem Evangelium (wieder) Eingang zu verschaffen. (Man beachte 300 Jahre nach der Einführung von Ansgar.)

1130-1164 Graf Adolf II. - Lothar, inzwischen (1125) deutscher Kaiser geworden, hatte das Herzogtum seinem Schwiegersohn Heinrich dem Stolzen übergeben. Lothars Nachfolger aber setzte 1138 den Markgrafen Albrecht

 

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den Bären zum Herzog über Sachsen ein. Dem versagt Adolf II. die Anerkennung, kann sich aber nicht behaupten und muß das Land räumen.

1138 Heinrich von Badewiede tritt auf des Markgrafen Anordnung an Adolfs Stelle. Dieser, ein hervorragender Krieger, nimmt den Kampf gegen die Wagrier auf und bereitet ihnen eine entscheidende Niederlage, die der Herrschaft der Wenden innerhalb Albingiens ein Ende macht. - Heinrich der Stolze stirbt 1139. Sein Sohn, Heinrich der Löwe, bekommt Sachsen zurück. Albrecht der Bär tritt ab, und sein Freund Badewil wird mit Lauenburg abgefunden.

1143  Graf Adolf II. führt wieder das Zepter. Holstein, Stormarn und Wagrien werden unter dem Namen Holstein zu einem Staatsgebilde vereint. »Urholstein« ist nicht mehr (siehe unter 11. Jahrhundert). Aber noch stehen Dithmarschen (seit 1062 dem Erzbischof von Bremen Untertan) und die Haseldorfer Marsch (siehe 961) außerhalb.

1143-1164 Viele Adelige, auch Bauern, werden in Ostholstein, das nun nur dünn bevölkert war, mit Gütern und prächtigen Hufen ausgestattet. Auswärtige Siedler kommen ins Land, z. B. Friesen nach Süsel, Westfalen nach Ahrensbök, Holländer in die Eutiner Gegend. - Auch Vicelin hat sich in dieser Hinsicht verdient gemacht. Auf seinen Ruf kamen holländische Kolonisten in die Kremper Marsch, in die Wilster und Haseldorfer Marsch. Sie haben den vielfach noch urwüchsigen Boden, der oft eine wahre Wildnis darbot, in fruchtbares Ackerland umgewandelt. Und das war auch seinem Kloster nicht nachteilig; denn dies wurde mit dem Rechte ausgestattet, beiderseits der Ciester (Seester) den »Zehnten« zu heben. Anerkennend hat Adolf II. ihm auch das Bistum Oldenburg übergeben, identisch mit dem Bistum Lübeck, aus dem später das Fürstentum Lübeck entstanden ist.

1164-1203 Adolf III. - Herzog Waldemar von Schleswig (Südjütland), Bruder des Dänenkönigs, dringt in Holstein ein, besiegt Adolf bei Stellau (1202); letzterer wird bei Hamburg gefangen genommen. - Im nächsten Jahr wird Waldemar, nun auch König von Dänemark, zum Herrn über Schleswig und Holstein. Adolf wird gegen sein Ehrenwort freigegeben, dabei aber aus seinem Lande verbannt.

1203  Waldemar ist Beherrscher der ganzen kimbrischen Halbinsel. Graf Albert von Orlamünde, Neffe Waldemars, wird Statthalter über Nordalbingien.

1214  Der spätere Staufenkaiser Friedrich II. verzichtet zugunsten Waldemars (des Siegers) auf alle Rechte in Nordalbingien. Der Papst bestätigt den Vertrag (wegen des Bremer Erzbistums).

1225-1239 Adolf IV., des verbannten Schauenburgers Sohn, tritt hervor, verbündet sich mit Heinrich von Schwerin und dem Erzbischof von Bremen. Dem Schweriner war es vorher gelungen, mit List den mächtigen Waldemar als Gefangenen nach Mecklenburg zu führen. Der vereinigten Macht gelang es, den zum Reichsverweser Dänemarks eingesetzten Albert

 

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         von Orlamünde vollständig zu schlagen. - Adolf nahm das väterliche Erbe in Besitz, nachdem er den Hamburgern wertvolle Vorrechte zugestanden hatte. - Waldemar erlangte durch feierlichen Eid, künftig Frieden halten zu wollen, seine Freiheit.

           Waldemar wird vom Papste seines Eides ledig gesprochen, besetzt überraschend Rendsburg und Itzehoe, und der Kampf lodert abermals auf. An Stelle des Erzbischofs von Bremen ist diesmal Herzog Albrecht von Sachsen der Dritte im Bunde.

1227  Nach allerlei Wechselfällen kommt es zur Entscheidungsschlacht bei Bornhöved. Die Dithmarscher Bauern waren während der Schlacht auf Adolfs Seite getreten. Ergebnis:
Die Dänenherrschaft ist beendet. Die von Friedrich II. aufgegebene Nordgrenze des deutschen Reiches und die Selbständigkeit der holsteinischen Grafschaft sind wiederhergestellt. Lübeck wird völlig freie Reichsstadt. Hamburg bleibt noch unter holsteinischer Hoheit, ist indessen praktisch fast selbständig. Dithmarschen, schon 1202 von der Grafschaft Stade getrennt, bleibt Freistaat unter unmittelbarer Hoheit des Bremer Erzbischofs.

           Adolf gründet, seinem Gelübde gemäß, eine Reihe von Klöstern: Johannis- und Maria-Magdalenen-Kloster zu Hamburg, Nonnenkloster in Reinbek, desgleichen in Ivenstedt (1272 nach Itzehoe verlegt), Kloster zu Cismar, Marienkloster zu Preetz wird ausgestattet mit der Propstei, wohin Kolonisten gerufen werden; Adolf geht 1239 ins Maria-Magdalenen-Kloster zu Hamburg, gründet später noch das Marienkloster zu Kiel, wo er die letzten Jahre gelebt hat und gestorben ist (1261).

1239 Abel, Herzog von Schleswig, Sohn Waldemars II. und Schwiegersohn Adolfs IV., wird von letzterem zum Vormund seiner noch unmündigen Söhne Johann und Gerhard bestellt. Also lag nun die Regierung Schleswigs und Holsteins in einer Hand. - Abel kommt in Streit mit seinem Bruder, dem Dänenkönig Erich; er läßt diesen in der Schleimündung ermorden, und es gelingt ihm, auch die dänische Krone zu gewinnen, d. h. praktisch die ganze Halbinsel zu beherrschen. Indessen starb er schon nach zwei Jahren.

1252  Die Friesen hatte er ebenfalls gefügig machen wollen. Diese waren ohne einen eigenen Verband. Sie duldeten keine Adeligen und keine Sklaven unter sich. Als König Abel ihre seitherige Freiheit mit Gewalt unterbinden wollte, hat der Rademacher Wessel Hummer ihn mit der Streitaxt erschlagen. - Doch haben sie den dänischen Königen ein »Landgeld« dauernd entrichtet.

           Johann und Gerhard werden beide als Regenten anerkannt. Sie fordern die Herausgabe Rendsburgs, das 1227 noch bei Schleswig geblieben war, und setzten sich durch. Sie haben das volle Erbrecht für Holstein eingeführt, wonach jeder männliche Erbe ihres Hauses das gleiche Anrecht auf die Herrschaft haben sollte. Nach ihrem Tode wurde demnach das Erbe auf-

 

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geteilt, und so gab es nun zwei Hauptlinien unter den regierenden Grafen: die Kieler oder ältere Linie, von Johann I. abstammend, und die Itzehoer oder jüngere Linie, von Gerhard I. abstammend.

Um 1300 herrschten bereits fünf Grafen im Lande:
Kieler Linie: Adolf V. zu Segeberg und Johann II. zu Kiel; Itzehoer: Heinrich I. zu Rendsburg, Gerhard II. zu Plön, Adolf VI. zu Schauenburg; letzterem unterstand in Holstein nur die Grafschaft Pinneberg, die dadurch zum Anhängsel des Stammlandes wurde.
Es ist klar, daß diese Zersplitterung, die auch noch Erbstreitigkeiten im Gefolge hatte, dem Lande nicht förderlich sein konnte.

14. Jahrhundert, erste Hälfte:
Die Kieler Linie erlischt. Gerhard III. oder der Große und Johann der Milde haben die Regierung in Händen. Der Stand der Adeligen trotzt ihren Befehlen. In der Wilstermarsch kommt es zur offenen Auflehnung. Dithmarscher Bauern schließen sich an. Gerhard zeichnet sich als Kriegsheld aus. Persönlich packt er den Führer der Dithmarscher und schleudert

1306 ihn zu Boden. Sein Ansehen stieg gewaltig: der Adel fügte sich. Doch war sein Gebiet, auch nachdem sein Mitregent verzichtet hatte, gering: Amt Rendsburg, Stadt Itzehoe und ein paar kleine Distrikte.

1315 Adolf VI. zu Segeberg wird von dem Grafen Reventlow, den er schwer beleidigt hatte, in seinem Schlosse überfallen und erschlagen. Gerhard nimmt den Anteil Segeberg an sich. Man kann mit großer Wahrscheinlichkeit annehmen, daß darunter Praefectura Segebergensis, die sich mit dem späteren »Amt Segeberg« ziemlich genau deckte, zu verstehen ist. Mit anderen Worten: ein erheblicher Teil von Stormarn, darunter die Kirchspiele Bramstedt und Kaltenkirchen, ist nun mit urholsteinischem Gebiet vereinigt worden. - Übrigens zeichnet die Geschichte Adolf VI. als einen hartherzigen, bei seinen Untertanen verhaßten Bedrücker.

1317  Schlacht bei Bramstedt (auf dem Strietkamp). Des Erschlagenen Verwandte und Freunde erkennen das Verfahren Gerhards nicht an. Es kommt zum Kampf. Der Schauenburger Graf wird bei Bramstedt, die ihm verbündeten Dithmarscher werden bei Bünzen besiegt.
Gerhard einigt sich mit seinem Vetter Johann dem Milden, der von Plön nach Kiel übersiedelt.
So hatte Holstein zwei Regenten, abgesehen von dem kleinen Pinneberger Anteil.

1319  Gerhard versucht vergeblich, die Dithmarscher unter seine Herrschaft zu zwingen.

1324 Er dringt in das Gebiet des Bischofs von Lübeck ein. Dieser schleudert die geistliche Waffe des Bannstrahls gegen ihn. Gerhard fügt sich: zahlt Entschädigung, macht eine Bußwanderung nach Lübeck und tut fußfällig Abbitte.

           Gerhard hat in der Folge erreicht, daß er zum Vormund über den jungen Herzog von Schleswig, zugleich Erbprinz von Dänemark, berufen worden

 

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ist. Der junge König trat das Herzogtum Südjütland an Gerhard ab mit der Bestimmung, »daß es nie wieder mit Dänemark zu einem Staate vereinigt werden sollte«.

1340 Aber als Vormund und Reichsverweser in Dänemark hat er sich unbeliebt gemacht. Der dänische Edelmann Niels Ebbesen hat ihn im Krankenbett erstochen. - Kein anderer Schauenburger hat eine solche Machtstellung innegehabt wie Gerhard der Große.

1340-1386 Heinrich (Isern Hinnerk) und Klaus, des Ermordeten Söhne, waren kluge und tapfere Regenten. 1375 haben sie sich als Erben in Besitz Südjütlands (Schleswigs) gesetzt.
»Isern Hinnerk«, der Name ist von Heinrichs Rüstung hergeleitet. Als Gast des Königs von England soll er einen wilden Löwen, den man gegen ihn losgelassen hatte, durch seine Ruhe und seinen festen Blick gebändigt haben. Seither hat er zwei goldene Löwen im blauen Schild seines Wappens tragen dürfen.

1386 Die dänische Königin Margarete (de swatt Greet) belehnt Gerhard VI. mit dem Herzogtum Schleswig. Gerhard war ein Sohn des »Isern Hinnerk«.

1404  Die Landesfürsten Gerhard VI. und Albrecht sind gestorben, letzterer ohne Erben, beide gefallen im Kampfe gegen die Dithmarscher. Gerhard hinterläßt drei Söhne: Heinrich 7 Jahre alt; Adolf 3 Jahre; Gerhard nach des Vaters Tod geboren. Heinrich wird im Hause der Königin Margarete, Adolf in dem des Hohenzollerngrafen Friedrich, der 1415 zum Kurfürsten von Brandenburg ernannt wurde, erzogen.

1420 Als Achtzehnjähriger kehrt Adolf VIII. in die Heimat zurück, um mit Heinrich zusammen das väterliche Erbe anzutreten. Bischof Heinrich von Osnabrück, Bruder von Gerhard VI., hat die Vormundschaft geführt. Der Dänenkönig wollte Schleswig zurücknehmen. Die Dithmarscher standen auf des Königs Seite. - Aber die jungen Herzöge, von den Holsten, den Friesen und einigen Hansestädten treulich unterstützt, bereiteten den Gegnern bei Immerwad eine entscheidende Niederlage.

1435 Adolf VIII. alleiniger Landesherr über Schleswig und Holstein, Nordfriesland, Helgoland und Haseldorf er Marsch eingeschlossen.

1448  Ihm wird die dänische Krone angetragen. Er verzichtet und schlägt dem dänischen Reichsrat den Grafen Christian von Oldenburg, den Sohn seiner Schwester, vor. Dieser wird, nachdem er in aller Form dem Herzog Adolf und den schleswig-holsteinischen Ständen die Versicherung gegeben hat, daß »Schleswig niemals wieder mit Dänemark vereinigt werden solle«, zum König gewählt.

1459  Adolf VIII. stirbt, beweint von seinen Untertanen.

1460  Die Personalunion mit Dänemark tritt in Kraft.

 

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II. DER ORTSNAME

 

Unsere Stadt teilt ihren Namen mit fünf anderen Ortschaften im deutschen Reiche. Allesamt liegen sie im Gebiet der plattdeutschen Sprache. Bad Bramstedt überragt die übrigen in der Volkszahl so sehr, daß es für sich allein 50 Prozent Häupter mehr zählt als die übrigen zusammen. Anders gesprochen: es handelt sich um fünf Dörfer. Die Ortsnamen stimmen im Lautklang überein; in der Schreibweise sondern sich die zwei in Pommern gelegenen ab als Bramstädt, was hier unbedenklich als orthographische Zufälligkeit zu verbuchen ist. Die restlichen drei liegen in Schleswig bei Leck, im Kreis Wesermünde und bei Bassum, also die letzten beiden in Hannover.

Die älteste bekannt gewordene Niederschrift unseres Ortsnamens von eines Hiesigen Hand lautet: »bramstede«. In der Folge begegnet man in regellosem Wechsel den Formen Brame-, Brahm-, Bramb-, Brahmb-, verbunden mit dem Grundwort: sted, stede, stedt, auch einmal städt. Niemand bezweifelt, daß beide Teile des Ortsnamens niedersächsischen Ursprungs sind, ebensowenig, daß der zweite Teil die Bezeichnung einer Stelle, einer Stätte, eines Platzes, eines Ortes ist. Dieses Wort findet sich innerhalb des früheren und des heutigen Wohngebietes der Niedersachsen als geradezu typisch immer wieder: in Schweden in der Form »stad« (Halmstad), in Dänemark als »sted« (Ringsted), in England als »stead« (Halstead in. der Grafschaft Essex-Ostsachsen). Bramstedt wird allein durch seinen Namen als niedersächsische Siedlung ausgewiesen. Beachtenswert ist, daß sich im Lande Oldenburg die ursprüngliche Form »stede« erhalten hat (Rastede, Westerstede).

Nicht ganz so einfach steht es um die Deutung des Bestimmungswortes »Bram«. Es wird kein Zufall sein, daß auch unser Flüßlein durch das gleiche Merkmal bestimmt wird. Bramau, früher kurz Brame, Brahme (siehe Stielers hochgeschätzten Atlas, 19. Jahrhundert) und Bram (Mathias Seutter, Karte von Holstein, Mittelalter). Wir stehen vor der Frage, ob die Siedlung oder die Aue zuerst mit diesem Namen Bram bedacht worden sei. Mir ist einmal folgende Meinung begegnet: Die Insel zwischen Osterau, Hudau und Kaffeegraben sei von den ersten Siedlern an ihren Ufern bebaut worden. Die so geschaffene Verbrämung (Umrandung) habe zu dem Namen Bramstedt geführt. Mir fehlt der Glaube. Einmal, weil im Sprachschatz der Niedersachsen dieses Wort gänzlich unbekannt ist, und zum andern auch deswegen, weil ich den Kaffeegraben nicht als natürlichen, sondern als von Menschenhand geschaffenen Wasserlauf ansehe (siehe auch Mühle).

Der natürliche Ablauf der Dinge gestaltet sich doch so, daß der Fluß oder die Aue, an deren Ufern man zu siedeln sich entschließt, bereits seinen Namen vorher

 

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erhalten hat. Bei Ortsbezeichnungen wie Störkathen und Eiderstedt sieht man als ganz selbstverständlich an, daß hinsichtlich des Namens dem Fluß die Erstgeburt zukommt. Der Hinblick auf die genannten Karten bestärkt unsere Ansicht, daß unser Fall bedenkenlos an die berührten beiden Fälle anzuschließen ist, d. h. daß unser Ort seinen Namen trägt nach dem Gewässer, an dem unsere Ursiedler ihre Hütten gebaut haben. So ist unser Ort einfach und natürlich als stede an der Bram legitimiert.

Wer dem Ortsnamen die Erstgeburt zuschreiben wollte, der müßte folgerichtig unsere Aue an die Bimöhler, die Schmalfelder und die Lentföhrder als »Bramstedter Au« anschließen. Wer das nicht als todsicher anerkennen will, der wird immer noch in aufgezeigtem Gedankengang den Regelfall dargestellt sehen müssen.

Und doch ist die Wißbegierde nicht befriedigt. Sie fragt: Was hat es mit dem beiden Täuflingen zuerkannten »Bram« auf sich? Wie kommt die Aue zu diesem Merkmal?

Nun, es steht eine Antwort zur Verfügung, die wohl befriedigen mag. Fügen wir den eingangs gegebenen Ortsbezeichnungen ein paar hinzu: Brahmkamp bei Heide, Bramkamp bei Rendsburg, Brahmsee bei Nortorf, so haben wir insgesamt neun Erdenflecke vor Augen. Der Verfasser hat von jedem Orte schriftlich Erkundigung einziehen wollen, was nur einmal nicht gelungen ist. Wahrheitsgemäß ist zu berichten, daß genannte Gegenden übereinstimmend mit trockenem, sandigem Boden reichlich ausgestattet sind, wo dürre Heide und der Besenstrauch prächtig gedeihen und erhebliche Flächen für sich in Anspruch nehmen, wenn auch infolge der fortschreitenden Urbarmachung in schwindendem Ausmaß. (In Bramfeld, einem Hamburger Stadtteile, wird es ehedem nicht anders gewesen sein). Der Besenstrauch, auch Ginster, in der Wissenschaft Sarothamnus vulgaris genannt, ist dem Plattdeutschen - und genannte Gegenden werden ausnahmslos von solchen bewohnt - unter dem Namen Bram, Braam, Brahm, das »a« allemal recht dunkel gesprochen, aufs beste bekannt. Dieser Strauch, auffallend durch seine etwas absurde Gestalt und durch die reiche Fülle goldgelber Blüten, besetzt, solange er nicht gestört wird, weitgestreckte Flächen und verleiht ihnen im Sommer ein prächtiges Aussehen. So ist es kein Wunder, daß gerade der »Brahm« recht oft seinen Namen hat hergeben müssen zur Bezeichnung seines Standortes, es möge sich handeln um Siedlungen, um Gewässer oder Feldflur. Hinsichtlich der Flurnamen seien noch genannt: Brahmberg, Brahmloh, Brahmhorst, Brahmviert, Brahmmoor.

Daß unseres Ortes Gemarkung in Urzeiten in sehr erheblichem Umfange mit Brahm geschmückt gewesen ist, bedarf keines Nachweises. Immerhin sei in Erinnerung gebracht, daß N. F. Paustian, Bramstedts erster Freimüller, allein zehn Tonnen (mindestens fünf Hektar) Ginsterland, besetzt mit Gesträuch von einem Zoll Dicke durch Feuersbrunst zur Urbarmachung vorbereitet hat (siehe Kähler, Stör-Bramautal, Seite 110). Verfasser ist selbst Zeuge gewesen, wie auf den Gayen eine Tannenpflanzung von etlichen Hektar einen vieljährigen Da-

 

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seinskampf mit dem Urwüchsigen hat führen müssen auf der ganzen Anbaufläche. Hier sei eingeschaltet, daß eine Äußerung der Bramstedter Nachrichten (8. November 1937), wonach der Brahmstrauch eine ausgesprochene Randpflanze sei, nicht stichfest ist. Der Brahm behauptet durchaus das ganze Feld, in der Lüneburger Heide sowohl als auch in der hiesigen Feldmark, solange er nicht durch den tiefgreifenden Pflug auf den bescheidenen Platz an Wall und Weg zurückgedrängt wird.

Die Bramstedter Bramfelder werden nach Ortslage in Richtung Bimöhlen - Hitzhusen in untadeliger Entfaltung geprangt und auch sonst sich nicht versteckt haben. Wahrlich, die Benennung von Ort und Gewässer paßt sich völlig den naturgegebenen Verhältnissen an, ist mithin ganz natürlich. Orts- und Flußname verweisen auf eine Gegend, wo jedermann mit Sand und Heide, Brahm und Buchweizen bekannt ist und ehedem reichlich zu tun hatte. Die Aue aber kündet zugleich ausgleichend das segenspendende Tal der grünen Wiesen an.

Bleibt noch zu bedenken, daß wir ja heute in »Bad« Bramstedt leben. Von unserem Sol- und Moorbad weiß man sogar über Berlin hinaus. Daß wir unsern Ort danach nennen, das hat die Reichspost veranlaßt, und zwar nicht nur im Hinblick auf die übrigen »Bramstedts«, sondern auch wegen der nicht seltenen Vertauschung mit Barmstedt. Am 12. Mai 1910 hat die Regierung dem Wunsch der Post Folge gegeben.

 

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III. DIE KIRCHE

 

Wenn man eine Chronik schreibt, so möchte man mit den Berichten aus ältester Zeit anfangen. Da halten wir wohl die reichste Ernte im Archiv der Kirche. So wird es sich empfehlen, mit der Kirche und ihrer Geschichte anzufangen. Sie ist eine uralte Gründung; freilich nicht das auch schon recht ehrwürdige Gebäude, das wir heute kennen, sondern eine hier vorhandene christliche Kirche überhaupt. Bestimmt hat Ansgar, der schon im 9. Jahrhundert hier gepredigt hat, nur eine Kapelle zur Verfügung gehabt. Der Name Capellenberg am östlichen Ausgang des Ortes, auch in dem alten Fleckensbuch vorkommend, weist darauf hin. Die geschichtlichen Berichte melden in der Zeit von Ansgar und Vicelin dauernde und heftige Kämpfe zwischen Sachsen und Wenden, unter denen natürlich auch die Entfaltung des Kirchenwesens gehindert wurde. Vicelin, der Apostel der Wenden, der 1125 die Priesterweihe erhielt und der in Neumünster 1154 starb, soll der Überlieferung nach in Bramstedt, Stellau, Kellinghusen, Nortorf, Barmstedt, Hohenwestedt und vor allen Dingen in Neumünster seines Amtes gewaltet haben. Ein Gebäude, wie wir es unter Kirche verstehen, war wohl noch nicht vorhanden.

Das feste Zugreifen Adolf I. von Schauenburg war günstig für die Entwicklung der neuen Religion hier im Norden. Nachdem er in Hamburg die Domkirche wieder hatte aufrichten lassen, sorgte er nachdrücklich für die Wiederherstellung zertrümmerter und die Errichtung neuer Gotteshäuser. Nicht gering ist die Zahl der Klöster, die derzeit in unserm Holstein ins Leben gerufen und reichlich mit Landbesitz ausgestattet wurden. Dazu gehört das uns naheliegende von Vicelin gegründete Kloster zum heutigen Neumünster (nova monasterium). Aus unserm Kirchspiel haben einem Kloster zugehört: Bimöhlen restlos; Gayen-Mönke Gayen (wohl zu Reinfeld), Mönke ist gleich Mönch zu setzen; und ganz überwiegend Armstedt (zu Itzehoe). Wie es in dieser Hinsicht um die zehn Fuhlendorfer Hufen steht, ist mir nicht bekannt. - Gewiß ist, daß Vicelin auch in Bramstedt gepredigt und überhaupt wieder wohl geregelten Gottesdienst zuwege gebracht hat. Das ist geschehen in den ersten Jahrzehnten des zwölften Jahrhunderts. Vor allem handelte es sich um die nötigen Gebäude, die, meistens aus Holz gezimmert, so einfach gestaltet wurden wie nur möglich. Feldsteine wurden hier und da mit verwendet; aber der gebrannte Mauerstein war derzeit hier noch unbekannt.

Ungefähr in der Mitte des alten Fleckens liegt der älteste Friedhof Bramstedts. Ein Kranz blühender Linden umrahmt ihn. Inmitten liegt die alte Kirche unserer Vorfahren, über 600 Jahre alt. Ihr Bau wird von Professor Haupt (»Bau- und Kunstdenkmäler«) in die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts (1316?) verlegt, ge-

 

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kennzeichnet vor allem durch die gebrannten Mauersteine großen Formats, die erst zu jener Zeit in unserem Lande bekannt geworden sind. Demnach wird vermutet, daß der Aufbau der steinernen Kirche zu Bramstedt in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts erfolgt ist. Für das hohe Alter des Gebäudes sollen noch 1876 Funde Zeugnis abgelegt haben, die bei der Erneuerung des Fußbodens, der Decke und des Gestühls gemacht wurden, alte, bauliche Funde, die man auf sechs- bis siebenhundert Jahre geschätzt hat. Eine ganz bestimmte Zeit läßt sich nicht angeben. Der Erbauer ist nicht bekannt. Ursprünglich war es eine Kreuzkirche. Kleinere bauliche Veränderungen sind im Laufe der Jahrhunderte mehrfach vorgenommen worden. Die Kirche war der heiligen Maria Magdalena geweiht.

Bedeutende Kunstschätze birgt unsere alte Kirche nicht, wohl aber stammt ein Teil der Inneneinrichtung auch schon aus sehr alter Zeit. Da ist zunächst das alte Altarblatt, das zwar nicht mehr ein Stück des heutigen Altars ist, aber wieder zu Ehren kam, nachdem es viele Jahre verborgen auf dem Kirchenboden lag. Man hat diesen Schrein an der Nordwand der Kirche wieder aufgestellt. Es ist ein dreiteiliger Flügelaltar. Die Verzierungen sind zum Teil Schnitzwerk, zum Teil Malerei. Gemalt ist die Darstellung des Heiligen Abendmahls und die des Leidensweges. Der obere Teil zeigt geschnitzte Figuren, darunter die Apostel und eine weibliche Figur, wohl Maria (14. Jahrhundert). Zu diesem Altarschrein gehört noch ein Aufsatz, gleichfalls aus Holz geschnitzt und mit Malerei versehen. Er ist an der Südwand in der Nähe des Altars angebracht worden. (Bei der Restaurierung der Kirche im Jahre 1955 haben Altarschrein und Aufsatz wieder ihren alten, ihnen zustehenden Platz eingenommen.) An ihm findet man unten den Namen des Stifters und die Jahreszahl: Casper Vaget, 1625. Der jetzige Altar ist geschmückt mit einem Ölgemälde, die Himmelfahrt Christi darstellend. (Seit 1955 ist er nicht mehr in der Kirche.) Er ist gemalt worden von dem in Bramstedt geborenen Künstler Hinrich Wrage (1880). Wer große Ehrfurcht vor dem Alten hat, mag sich freuen, daß der alte Flügelaltar wieder seine eigentliche Aufgabe erfüllt. Ein anderes Stück aus alter Zeit, dem der obengenannte Haupt künstlerischen Wert zuspricht, ist die Figur der Maria Magdalena, auch eine Holzschnitzerei. Leider ist sie am Arm beschädigt und darum wohl nicht wieder aufgestellt. Wie schön wäre es, wenn sich einmal die nötigen Mittel zur Renovierung fänden und die ehemalige Schutzheilige unserer Kirche wieder allen sichtbar würde. - Neben dem Hauptstück des alten Altars hängt an der Wand das Triumphkreuz, das früher einmal vor dem Altar von der Decke herabgehangen hat. Es hat seinen Platz nun zwischen den Statuen der Mutter Maria und dem Jünger Johannes und stammt aus dem 15. Jahrhundert. Wahrscheinlich ist diese Gruppe nun so wieder zusammengestellt, wie sie ursprünglich gedacht war.

Die Kanzel ist alt und aus Holz geschnitzt. Die Figuren stellen von links nach rechts dar: Matthäus, Lukas, Christus, Johannes und Markus. Darunter stehen die Namen der Geber: Jürgen Vaget, Maria Vagdes, Casper Vaget, Magdalene

 

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Vagetes, Klaues und Margareta Toetkes, Möllersche. Vermutlich stammt sie aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts. Anno 1680 hat der damalige Kirchspielvogt Christian Schlaff die Kanzel renovieren lassen,

»Kernfest und auf die Dauer« steht der Taufstein vor dem Altar. Er ist 93 cm hoch, hat einen Durchmesser von 69 cm und ist aus einem Metall gegossen, das der Glockenspeise ähnlich ist. Sein Gewicht wird auf 600 bis 800 kg geschätzt. Drei Menschengestalten tragen ihn. Am Außenmantel findet man fünf erhaben gegossene, bronzierte Figuren, den lehrenden Christus in sitzender Haltung darstellend. Zwischen je zwei Christusfiguren befinden sich vier hervortretende Medaillons, in jedem Falle dieselben. Die zwei oberen enthalten die Attribute der beiden Evangelisten Matthäus und Johannes: den lesenden Engel und den fliegenden Adler; darunter die Attribute der Evangelisten Markus und Lukas: den Löwen und den Opferfarren. Außerdem sind am Mantel noch zwei nicht zu enträtselnde Figuren. Über diesen Figuren trägt der Mantel den Anfang der in katholischen Ländern üblichen Gebetsformel in lateinischer Sprache. (Ave Maria gratia, plena, Dominus tecum benedi[cta]). Auf dem Taufstein stehen zwei Becken, eins im andern. Die größere Schale hat folgende Inschrift: 1669, 9. Junius, Otto Siemen; die kleinere Schale trägt die Inschrift: Christian Slaph, Katrina Slaphs. Anno 1663.

Das Alter des Taufsteins ist nicht exakt zu bestimmen (13. Jahrhundert). Jedenfalls diente er schon katholischer Zeit. Die Tiefe läßt vermuten, daß er schon benutzt wurde, als das Taufen durch Untertauchen vollzogen wurde.

Wissenswert ist, daß das Taufen bis 1771 nur in der Kirche erfolgte. Die Haustaufe wurde erst im genannten Jahr zugestanden. Beispiel: Friedrich Leopold von Stolberg, der bekannte Dichter, wurde am 7. November 1750 geboren in Bramstedt; desgleichen getauft in der Kirche dorten. (Sein Vater war Amtmann des Bezirks und wohnte in dem nun nicht mehr vorhandenen Schloßgebäude.) 1782-1793 unter Pastor von Einem taufte man am 3. Tage. Unter Pastor Kark waren 7 bis 8 Tage üblich, und bei Pastor Kall, 1825-1830, waren es 1-3 Wochen. In den vierziger Jahren waren 4-6 Wochen gesetzlich vorgeschrieben. Heute hat man Freiheit. Die Taufe wird nicht erzwungen.

Der Altar (Kirchentisch) ist aus Mauersteinen gebaut. Eine Decke aus feinem Tuch ziert ihn. Diese rotscharlachene Altardecke mit silbernen Fransen wurde der Kirche 1732 von Hans Mohr und Wiebke Mohr aus Bramstedt geschenkt. (Heute [1957] ist die Kirche im Besitz von Altar- und Kanzelbekleidung in allen liturgischen Farben.) Die Kirche besitzt drei Altarleuchter, von denen zwei ständig benutzt werden. Der dritte wurde früher am Tage der Ernte alljährlich von der Frau Pastorin mit einem Kranze von reifen Ähren und Rispen geschmückt und auf den Altar gestellt. Woher stammen die Leuchter? Einer derselben trägt diese Inschrift: »Anno 1681 den 1. Juli ist Lorenz Jessen, Königl. Provinzial-Verwalter in Glückstadt, durch den Gebrauch des Wassers vom Quartan befreit. Verehrt diese Leuchter zum Gedächtnis.« Diese Leuchter sind 10-20 kg schwer und bestehen aus Messing mit einem Zusatz.

 

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Im Hauptgang der Kirche hängen zwei Kronleuchter. In früheren Tagen dienten sie bei Frühpredigten und bei Nachmittagsgottesdiensten wohl regelmäßig. Sie stammen aus 1700 und 1732. Beide sind der Kirche gestiftet worden. Hier die Widmung:

»Soly Deo Gloria. Gott zu Ehren und der Kirche zur Zierde hat Jürgen Fuhlendorf aus Bramstedt und seine Frau Anna gebohrene Henniges diese Krone der Kirche Bramstedts verehrt. Anno 1700.«

Die Kugel der zweiten Krone hat diese Inschrift:

»Sehl. Max Lahanns tochter aus Föhren schenkt diese Krone der Kirchen Gott zu Ehren. Worzu Hinrich Stöker und Elsabe Stökers gebeten. Sie möchten den Tempel Gottes mit der Verehrung betreten. Anno 1732, 24. Dezembris.«

Außer den Ehrentafeln für die Gefallenen ist noch ein Epitaphium in der Kirche an der Wand neben der Kanzel. Gerdt Steding, der einst Besitzer des adeligen Gutes Bramstedt war, hat es für seine kleine Tochter gestiftet.

»Anno 1586 den 29. Juni ist gestorwen
Christina, des Ehrenwert Gerdt Stedings und Elisabeth,
seiner Hussfrowen, Eheliche Dochter. Der Godt gnedich sei.
Hat gelewet 28 Wochen 3 Dage und Dorttein Stunde.«

 

 

Von den Orgeln in der Bramstedter Kirche

 

Wir lesen in den alten Kirchenbüchern, daß 1573 eine Orgel angefertigt wurde, die mit Lohn und Zehrung 147 Mark gekostet hat. Ob diese Orgel nun die erste war, muß bezweifelt werden, denn in einem Rechnungsbuch wird 1568 erwähnt, daß Hans Hinnerken für das Bälgentreten zwei Hümpen Roggen bekommen hat. Nachdem diese 1573 erbaute Orgel fertig geworden ist, ist »anstatt des gewesenen ersten Küsters, Caspar Röhlfink, ein Organist angenommen.«

Im Schwedenkrieg zogen 1659 Polen durch unsern Ort und haben in der Kirche »wüste gehauset« und die Orgel zerstört und auf dem Rückmarsch 1660 »die übriggebliebenen Pfeifen völliget verderbet.« Im Jahre 1667 wurde für Ersatz gesorgt. Man kaufte ein Positiv von sechs Stimmen aus der Glückstädter Stadtkirche für 360 Mark, welches am 1. Adventsonntag zum ersten Male »geschlagen« worden. Bis dieses Werk aber spielfertig war, ist es mit allen Unkosten auf 510 Mark zu stehen gekommen. »Hierzu ist eine Anlage gemacht und eingehoben vor jede Feuerstätte 2,80 Mark; davon sind damals 206 gewesen.«

Weshalb nun in den Jahren 1695-1701 ein drittes Werk gebaut werden mußte, ist nicht ersichtlich. Vielleicht reichte das Positiv nicht aus. Es wurde der Orgelbauer Johann Werner Klapmeyer aus Krempe beauftragt, ein Werk mit 24 Stimmen und Rückpositiv für 1750 Mark zu bauen. Nach jüngerer Lesart soll diese Orgel nur 16 Stimmen gehabt haben. Für die Aufbringung des Geldes lesen wir, »wozu Commisair Awerhoff nicht nur eine gute Summe von guten Freunden kollektieret, sondern auch selbst zur Bezahlung 40 Mark gegeben.«

 

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1844 wurde diese Orgel wegen Altersschwäche abgebrochen, und die Orgelbaufirma Wohlin, Altona, baute für 2400 Mark das heute noch stehende Werk. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Orgelempore vergrößert. 1845 wurde die Orgel eingeweiht. 1934 wurde sie von der Orgelbaufirma Furtwängler und Hammer in Hannover gründlich überholt. Dabei wurde sie teilweise durch Umbau nicht mehr gebrauchsfähiger Register um fünf Stimmen erweitert.

 

Maria Magdalenen

 

Solange die Bramstedter Kirchengemeinde den Satzungen der katholischen Konfession unterstellt war, hat sie den Namen »Maria-Magdalenen« geführt. Kein Wunder, daß von alters her das Maria-Magdalenen-Fest hier ganz besonders feierlich begangen worden ist. Als aber durch Luthers Reformation aller Heiligendienst und im besonderen der Marienkult keinen Platz mehr hatte in der Religionsübung, da konnten die Gemüter der Pfarrkinder, im besonderen wohl die Frauen, nicht allemal mit der erwünschten Raschheit die Umstellung zuwege bringen. 1542 ist hierzulande amtlich die lutherische Kirchenordnung eingeführt worden. Ist es nicht doch verwunderlich, daß fast zwei Jahrhunderte später sich noch ein Aufzucken gegen das Neue im hiesigen Gotteshaus bekunden sollte? Wir berichten nach einer im Kieler Archiv aufbewahrten Niederschrift aus dem Jahre 1733.

Der in genanntem Jahre hier eingeführte Seelenhirte Magnus Crusius will von einer Feier dieses Tages nichts wissen; das sei papistisch, er kenne ein solches Fest nicht, und es komme ihm vor, als habe die Sache bei den Bramstedtern einen abergläubischen Hintergrund.

In der Folge ist dennoch ein Teil der Kirchleute aus den Dörfern gekommen. Da gerade Handwerker im Gotteshaus arbeiteten, sind die Leute unschwer eingedrungen, um nun eine Art Gottesdienst abzuhalten. Eine besonders lebhafte Frau aus Armstedt hat das Amt eines Vorsängers übernommen. Nachdem die Sache ihren Reiz verloren hatte, sind sie abgewandert in die Krüge umher, um sich mit ihrem Werk zu brüsten. Der überraschte Crusius wendet sich an das Visitatorium. Dieses will in der althergebrachten Sache ungern etwas tun und zieht sich hinter den breiteren Rücken des Königs zurück. Dieser verschafft sich durch den Oberkonsistorialrath und General-Superintendenten Conradi die genaueste Information über Grund und Ablauf des Vorfalles. Dann entscheidet er:

1. Dem Pastor Crusius sei ein Verweis zu erteilen wegen der eigenmächtigen Aufhebung des Festes.

2. Die Hauptschuldigen aus der Gemeinde seien in eine gelinde Geldstrafe zu nehmen, weil sie ebenso eigenmächtig gewesen wären wie der Pastor, anstatt auf weg Rechtens ein Gesuch einzureichen.

3. Die Bramstedter seien bei der Feier dieses Festes nach uralter Gewohnheit zu belassen.

 

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Am Schluß dieses etwas brenzligen Kapitels noch im Auszug einige Ausführungen der Hauptbeteiligten. Denn dadurch gewinnen wir wertvolle Einblicke in Stimmung und Empfinden der Menschen jener Tage.

 

Also Crusius an den König:

 

»Die Gemeinde feiert das Fest, weil angeblich an diesem Tage der Bau der Bramstedter Kirche soll vollendet worden sein. - Es ist aber nicht möglich, in den hiesigen Kirchenbüchern eine Spur von Nachricht dieser Art zu finden. Es handelt sich um eine leere Tradition der lieben Alten. Auch in dem Kirchenbuche, welches von den Zeiten der Reformation selbst anfänget, ist nicht ein Buchstabe von diesem Feste aufgezeichnet. Daher ganz falsch und ungegründet, was zur Bemäntelung und Verteidigung dieses Festes möchte angewandt werden, als ob dasselbe zum Andenken der Reformation in diesem Orte gefeiert werde.

Vielmehr ist aus der Historie dieses Landes erweislich, daß die Ursache des erwähnten Festes in hiesigen Gegenden einen ganz abgöttischen und abergläubischen Grund habe. Denn so bezeuget eine alte und unverwerfliche Chronik mit klaren und ausdrücklichen Worten, daß Anno 1227, als der König von Dennemark Waldemarus II. eben in dieser Gegend am Tage Maria Magdalena vom Grafen Adolf von Schauenburg totaliter geschlagen worden, so habe die heilige Maria Magdalena in derselben Stunde, da die Schlacht bei Bornhövet sollte gehalten werden, nebst dem Kreuze Christi sich praesentiret und sichtbarlich mit erhobener Hand die Feinde des Königs Waldemar gesegnet und ihnen die victoria erhalten. Worauf denn Graf Adolph zum Andenken dieses Sieges aus Dankbarkeit sollte verordnet haben, daß nun die dasige Mörder-Grube solle in ein Haus des Gebets verwandelt und dieser Tag feierlich gehalten werden. Aus diesem Fabuleusen und fraglichen Grunde kommt es lediglich, daß das Maria-Magdalenen-Fest im holsteinischen Lande nur allein zu Bornhövet und Bramstedt noch heutiges Tages gefeiert und an solchem Tage öffentlich gedanket wird für die erhaltene victoria wider einen benachbarten Potentaten.

Er, Crusius, habe das Fest abgelehnt 1. als evangelischer Prediger und 2. als dänischer Prediger. Er bittet um Bescheid, wie er sich zu verhalten habe, wenn nun das Fest wieder herankommt. Damit er außer aller Verantwortung sein könne, weniger auch, damit das unruhige Volk, welches ohnedem bekannter maßen in dieser gemeine gern ihren Predigern verdrießliche Händel machen gewohnt ist, nicht ihrer caprice gestärket und durch ferneres Nachsehen gegen das Amt ihres Predigers und Seelsorgers aufsässig gemacht werde.«

Und nun Conradi, der General-Superintendent:

»Die Maria-Magdalenen-Feier in der Kirche zu Bramstedt sei uralt. Nie haben Fürsten oder Geistliche derselben bisher widersprochen. Wenn alle Feste, die bei uns aus dem Papischen übriggeblieben sind, beseitigt werden sollen, dann müsse eine noch recht große Reihe verschwinden. Man könne auch das Maria-Magdalenen-Fest sehr herrlich und erbaulich gestalten. In Wahrheit wisse weder der Pastor Cruse noch irgendein Bramstedter über den Ursprung dieser Feier.

 

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Aus der Kirchenverwaltung

 

Es soll hier berichtet werden über die Verwaltung des irdischen Gutes, dessen natürlich auch die Kirche nicht entbehren konnte, auch dann nicht, als Martin Luthers Lehre hier den Sieg errungen hatte. In den Jahren des Übergangs von der katholischen zur protestantischen Gotteslehre hat die Kirchenverwaltung durch Jahrzehnte etliche Wirrung und Irrung durchlaufen müssen, die selbstverständlich in den Gemeinden in unterschiedlichem Maße zutage getreten sind. Auch nach 1542, wo Johannes Bugenhagen, Luthers Freund, eine schleswigholsteinische, wesentlich aus dem Dänischen in das Plattdeutsche übersetzte Generalordnung geschaffen hat, war noch viel Unruhe und Unfertigkeit zu überwinden, bis die Neuordnung der Dinge überall auf sicherem Boden stand. Aus der Zeit der katholischen Verwaltung ist unserer Gemeinde schriftliche Urkunde nicht erhalten geblieben; die katholischen Priester haben zwar Meßbücher führen müssen, indessen bei ihrem Abtreten davon nichts zurückgelassen. Ein blinder Zufall hat es gewollt, daß mit einiger Sicherheit Nikolaus Möller als der Priester genannt werden kann, der um 1400 im Kirchspiel Bramstedt seines Amtes gewaltet hat. Zwei hiesige Bürger haben solches Anno 1448 durch Eid feierlich bestätigt, wenn auch der Schwur nicht gerade auf solche Bestätigung hinzielte. Die Evangelischen haben die Verwaltung des Kirchengutes in die Hand von vier, durch die Eingepfarrten zu wählenden Männer, die man dann als Kirchschworene oder Juraten bezeichnete, gelegt und zwar auf je drei Jahre. Sie hatten Buch zu führen und jährlich Rechenschaft abzulegen. Anno 1568 ist, soweit erkennbar, zum erstenmal diese Wahl erfolgt.

»Van wegen des kaspels (Kirchspiels) sind gekoren:

dirich Rolefinch tho bramestede

hanß schacken tho wymerstorpe

junge hinrich krusen tho barle

Jasper mertenß tho armestede.«

Gewissenhaft wird hinzugefügt: »Dith boek steith (kostet) 7 Schilling.«

In Gegenwart des Kirchspielvogts Vageth wird der Kassenbestand der Kirche aufgenommen. Man findet 60 Mark in Gold, 19 halbe Dhaler und ein Goldstück von 30 Mark (1 Portegleser-Ehrenschmuck); dazu einiges Kleingeld.

Es folgt in denkbar einfachster Form die Abrechnung über das Jahr 1568.

 

Einnahme

 

Is de roggen uthgemeten, jeglicher schepel vor ene Mark

Timke ßchulte

10 Himten        

jasper brockstede

4 Himten

hartich röpke

2 Himten        

hanß gnuth

5 Himten

marquart wischmann

2 Himten        

 

 

hanß brockstede

4 Himten

 

 

davor hefft he gearbeith up den altar

                                                   

 

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markuß kruse

5 Himten

johann schulte

8 Himten

fabian schomaker

4 Himten

dirich rolefinch

4 Himten

hanß gnuth

4 Himten

harmen horn

8 Himten

hanß ruge

6 Himten

franß horn

4 Himten

hanß henneke

(vor dat belge treden)

2 Himten

dirich slüter

2 Himten

 

 

 

lorenz gosow

4 Himten

disse   baben   schrewen

roggen   ys

albert birck

6 Himten

betahlt.

 

 

Ausgabe

 

De karksworen hebben vorthereth, alse de roggen worth utgemeten 21 Schilling de karkherr hefft entfangen vor wyn unde broth 9 Mark

noch hefft de karkherr entfangen, wat de prauwsth (Propst) verthereth, alse he nha segeberge reisede 6 Mark

Casper rolefinch hefft entfangen 7 schepel roggen, welkenen roggen he scholde up vastelawende entfangen hebben,

noch Casper rolefinch gegewen 1 Mark vor dat meßkleth (Meßgewand, eine katholische Erinnerung) waschende.

noch hebben wy karksworen dem karkherren gemethen 10 Himten roggen van der hür (Pacht) wegen von dem bostel, dar de karkherr up gespraken (aufgekündigt) hefft.

noch hebben de achtmänner vorthereth, alse se de holtinge (Holzteil) besegen, so thor karken gehört 24 Schilling,

hans hinnerk is noch schuldich 2 Himten roggen.

 

Begründung der Kornlieferung

 

Voraus nehmen wir zur Kenntnis, daß durchaus nicht jeder Grundbesitzer im Kirchspiel zu solcher Lieferung verpflichtet war, nicht einmal, wie wir sehen werden, in jedem Dorf ein Pflichtiger zu finden ist.

Das Kirchenbuch gibt aus Anno 1569 folgende Nachrichten:

Bramstedt. Henneke Dyrk tho Hiddeshusen hefft gegewen einen reep (Stück) des Asbroke, de hefft belegen gewesen tho hartich Bramstedes Katstelle, dar want nu thor tidt Jung Hans Stamer Johann up und gifft den Karksworen jahrliches grund für 3 Mark.

Noch hefft de Kark Maria Magdalenen ein Sadt (Acker), dor up Isern hinnach nu thor tiedt wanet, gifft jarlikes auf lütt Fastelawendt 1/2 Drompt roggen.

Clawes Jnuth hefft von dem Karkenherren eine Wische, genannt die Bornwische, darvor jarliche renthe 6 Mark. Wen he datt geldtt nich lenger will uthgewen, so ys die wische der karken.

 

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Hiddeshusen: De Karsworen tho Bramstede entfangen jarlich uth eren sade, dor nu thor tidt henneke Schacht up wanet, 20 Himten roggen up lütte vastelabendt. -ys nicht tho Lösen.

Carsten Volscher ys der Karken 240 Mark höwetstoell (Höftstuhl-Kapital) schuldig; die renthe ys 16 Himten roggen up lüdtke Vastelabend. - Is nicht tho lösen.

Borstel (gesprochen: Basl): Henrich Kruse wanet up der Karken Bramstede Stede; davor methet he jarliches up lüdke vastelabend 20 Himten roggen; wenn uns dat Sadt will upseggen, schall dat eyn Jhar tho vooren geschehen.

Hagen: Timme Sibberth thom Hagen gifft der Karken jahrlich lütke V. 2 Himten roggen. ys nich tho lösen.

Hartich Mußfelds nhagelatene Frau, de jetzigen dat Sadt noch bewanet, metet jarlichen 16 Himten roggen; is nicht to lösen.

Brockstede: Junge Timme Lindemann metet jarlichs der karken 3 Himten roggen; ys nicht tho lösend uth dem Erwe (Erbe); »synd noch tho allen tiden gemetet worden.«

Hasenkrog: Clawes Vischer gifft vor höwetstoell jarliches an rente 6 Himten roggen.

Hardenbeke: Timme Stöcker alle Jhar vor einer Wische 6 Schilling up 1. V. Noch metet Timme jarlich der karken 3 Himten roggen. Is nicht tho lösend.

Wiemersdorp: Hartich Ordt von der karken Saedt jarliches up 1. V. ein Drompt roggen.

Jasper Stöcker alle 4 Jahr 4 Himpten roggen; is nicht tho lösend. Jasper Stöcker noch für hövetstoell jarlichs 4 Himten roggen tho meten.

Fulendorp: Clawes Musfeld gifft von der Karken Sadt jarlichs up 1. V. 20 Himten roggen.

Olde Timme Verst gifft den Karksworen jarliches up 1. V. 2 Himten roggen; ys ewig uth dem Erwe tho gewen und by der karken tho bliwen.

Itzehoe: Christoffer Elers is der karken jarliches rente schuldig 5 Mark wegen hundert Mark hövet stoell.

Dieser Nachweis der kirchlichen Einnahmen belehrt uns, daß Anno 1568 weder die Gemeinden noch die Eingepfarrten nach einer bestimmten Skala eine Kirchensteuer zu bestimmtem Termin zu entrichten hatten. Soweit es sich um die Unterhaltung des Predigers und seiner Familie handelt, hatte man durch die Zuweisung einer Vollhufe eine gesunde Basis geschaffen; hinzu kamen die Gebühren für die mancherlei Dienste, für welche die Geistlichen in Anspruch genommen wurden, sei es im Gotteshaus, im Privathause oder auf dem Friedhofe. Immerhin fügte man freie Wohnung und Wirtschaftsgebäude und deren Instandhaltung hinzu, auch noch »eiserne Kühe«, für deren Beschaffung und Wiederverkauf zur rechten Zeit die Kirchschworen zu sorgen hatten. Man darf sich den lutherischen Geistlichen jener Tage vorstellen als einen Mann, der Kutschpferde zu zügeln wußte und mit landwirtschaftlicher Hantierung vertraut war. Ein Seelsorger wird schon derzeit mehr erreicht haben, wenn er unter seinen Pfarr-

 

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kindern lebte und wirkte, statt über seiner Gemeinde seinen Platz zu wählen. Wer pflügen, säen und ernten will, tut gut, sich an den Erdboden zu halten. Wer hat nun die Vollhufe hergegeben? Sämtliche Ortschaften des Kirchspiels? Nein, allein der Flecken. Wir sahen, wie die Kirchenverwalter einzelnen Hufnern und Kätnern in den Gemeinden Geld aushändigten und dabei das Recht der Kirche sicherten durch Verpfändung von Grund und Boden, sei es auf kürzere oder längere Zeit, auf Zeit- oder Erbpacht oder auch, und nicht selten derart, daß eine Lösung für immer ausgeschlossen wurde. Auf diesem Wege hat die Kirche 1568 und auch früher schon und später noch in den Dörfern bald geringere, bald größere Parzellen ihrem Eigentum eingefügt. Von einem Verfahren, das ein Stück Land in verhältnismäßiger Größe und Güte aus den verschiedenen Gemarkungen dem Kirchenlande rechtlich anschließen sollte, verlautet nichts.

Unsere Aufzeichnung aus Anno 1568 nennt nicht Bimöhlen, Armstedt und Förden. Das ist wohl darin begründet, daß B. bis zur Reformation Klostergut (Reinfeld) gewesen ist, A. zum größten Teil desgleichen (Itzehoe).

Verpachtungen aus der Hufe des Pastoren waren auch möglich, doch war auch dabei die Mitwirkung der Kirchgeschworen nötig, ferner die Zustimmung des Visitatoriums.

Auffallen mag es, daß die Grundpacht und die Vergütung für Anleihen in so erheblichem Umfange durch Roggenlieferung gedeckt wird. Das ist aber nur einem Zustande gemäß, der in jenem Zeitalter und noch durch ein paar Jahrhunderte weiter in Holstein allgemein im Schwange war; dem entspricht ja auch, daß man den Pastor in der Hauptsache auf die Nutzung seiner Hufe anwies; auch die Entlohnung der Tagelöhner (besonders beim Dreschen), der Knechte und Mägde wurde wesentlich durch Hergabe von Naturalien erledigt. Die Einführung der Geldscheine ist ja auch nur eine beschränkte Verbesserung; gerade das 20. Jahrhundert hat uns eindringlich belehrt, daß ein Sack Korn mehr bedeuten kann als eine Handvoll Geld.

Anders steht es um die Art und Weise, wie die Lieferung des Roggens, dat Utmeten, sich vollzog. Dafür wurde ein Termin festgesetzt, Ort war die Grotdäl in der Scheune, wohl auch im strohgedeckten Wohnhaus des Pastoren; die Kirchschworen hatten das Messen zu besorgen oder wenigstens zu überwachen, wobei auch die Qualität des Korns in Betracht kam; die nötigen Maße hatte die Kirche bereitzuhalten. Der Pastorin fiel es zu, den liefernden Bauern, die zum großen Teil einen langen Weg zu machen hatten, und zwar in der winterlichen Fastnachtszeit, gastlich mit einer erquicklichen Mahlzeit aufzuwarten. Dazu tranken auch diese Deutschen ein Glas gutes Bier, wohl auch mehr. Das Getränk ging zu Lasten der Kirche, und die Kosten, welche die Geschworenen dafür zu verbuchen hatten, standen oft in einem nicht unbedenklichen Verhältnis zum Werte des Kornes.

In diesen bedenklichen Zugaben zur an sich erfreulichen Kornlieferung lag der Keim zu späterer Änderung; zuerst wurde die pastörliche Küche von der Beköstigungspflicht befreit, und im 19. Jahrhundert haben die Kornlieferungen.

 

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überhaupt aufgehört. Im Jahre 1875 sind auch die Verpflichtungen zu »nicht zu lösender« Grundrente durch Landesgesetz aufgehoben worden; an ihre Stelle trat eine im Laufe von 56 Jahren zu bewerkstelligende Ablösung durch gleichbleibende Jahresraten. Das Wort »Kanon«, als welchen man die »unlösbare« Belastung des Grundbesitzes gern bezeichnet hatte, ist inzwischen ein seltener Gast in unserer Sprache geworden.

Noch möchte ein Wort angebracht sein zu der Feststellung, daß, soweit erkennbar, der Flecken allein die Hufe für das Pastorat hergegeben hat, ohne also die Dörfer heranzuziehen. Einmal stand es im Rechtsbereich des Landesherrn, in solchem Sinne Entscheidung zu treffen, wie Christian IV. viel später fünf Hufen aus der Bramstedter Gemarkung seiner Wiebke zugewendet hat, ohne Entschädigung dafür geleistet zu haben. Zudem wird man glauben dürfen, daß schon die Bramstedter jener fernliegenden Zeit, wo hier die Kirche gegründet und ihre Ausstattung vorzunehmen war, nicht blind gewesen sind hinsichtlich der wirtschaftlichen Vorteile, die der zu erwartende Kirchenbesuch aus zwölf Dörfern manchem Fleckensbewohner, nicht allein den Gastwirten, in Aussicht stellte. Man übersehe nicht, daß durch Jahrhunderte der Kirchenbesuch nicht Ergebnis der freien Entscheidung, sondern gesetzlichen Zwanges gewesen ist. Auf festlichem Stuhlwagen mit gepolsterten Sitzen rückte der Bauer mit seiner Familie, auf Leiterwagen mit quer aufgelegten »Sitzbrettern« und Stroheinlage zum Schutz gegen Kälte und Wind rückte das Gesinde am Sonntage heran zum Gottesdienste, und die Gelegenheit zu dieser oder jener Besorgung wurde gern benutzt. Die groß angelegte schützende »Durchfahrt« in der nahe gelegenen Gastwirtschaft war geradezu eine Notwendigkeit.

Bei dargebrachter Beschaffenheit der Einnahmequellen der Kirche hat eine vom »Stadtholder« dem Propsten aufgetragene Revision 1569 ergeben:

1. De Kark hefft an Roggen in tho kommende 8 Drompt 21 Himten

2. an Gelde von liegendem Erwe und Renthen 11 Mark 3 Schilling 6 Pfennig.

3. Noch hat sich ein Barbestand von 88 Mark ergeben; dieses Geld sollen die Geschwornen zugunsten der Kirche auf Rente don (tun, geben).

4. Bei Casten Tiedke tho wymerstorppe syn etliche Johr alle Jor 4 Himten Roggen untstendigk; dat scholen se inmanen un denn up Renthe don.

5. Wegen 1 Drompt Roggen, die Casten Fülscher jährlich geben sollte in Auswirkung einer Erbschaft, hat der Statthalter (Ranzau) mit Fülscher verhandelt und vereinbart, daß gegen Erlegung von 170 Mark genannte Verpflichtung entfällt. Darüber wurde »besegelder Brief«1) ausgefertigt und dem Pastorat aus gehändigt. - Auch dieses Geld wird den Karksworen gegeben, daß sie es auf Renten »don« und die Rente jährlich dem Pastor geben. (Hier handelt es sich offenbar um Vermächtnis zugunsten des Pastorats. Es braucht kaum gesagt zu werden, daß ähnliche Legate auch für die Kirche gestiftet worden sind; sogar ein Knecht in Wiemersdorf hat sich dessen nicht enthalten wollen.)

Es ist nicht unauffällig, daß die Kirche nicht nur aus »ewigen«, nicht zu lösenden

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1) Vertrag

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Verträgen, sondern auch zeitlich bedingten keine Zinsen, statt dessen aber Rente zieht. Wir haben es hier mit einer Auswirkung des katholischen Zinsverbotes aus dem Mittelalter zu tun; jeder Zins sei Wucher, also strafbar. Da sich dieses Verbot länger erhalten hat, als man seine Richtigkeit und Zweckmäßigkeit anerkennen konnte, so schlug man diesen Seitenweg ein, der freilich nicht dem ursprünglichen Begriff einer Rente gerecht wurde. - Die Kirche forderte damals für jede Kurantmark ausgeliehenen Kapitals 1 Schilling Rente, d. i. 61/4 vom Hundert.

Noch ein Blick in die Schatzkammer unserer Kirche. Man fand in geschlossener Kiste: eine silberne Monstranz, zwei vergoldete Kelche, eine silberne Büchse und einen silbernen Löffel, ferner zum alltäglichen Gebrauch bei den Kranken einen kleinen silbernen Kelch; endlich noch eine silberne und eine irdene Patene: zierliche kleine Schalen, worauf die Oblate dargereicht wurde.

Hiermit ist das Tor zum Arbeitsbezirk der Kirchgeschwornen geöffnet. Sie nun an Hand der jährlich abzuhaltenden »Rekenschop« zu begleiten, immer nur das Lesenswerte beachtend, soll unsere nächste Aufgabe sein. Das alte Kirchenbuch gibt aus einem vollen Jahrhundert die Gelegenheit dazu.

Anno 1573 finden wir zur Rechnungslegung versammelt: Ehrwürden Herrn Probst Johannes Vorstius, Borsfleth, Nikolaus Winterberg, Pastor Isaak, Detlev Wolders, Diener des Herrn Statthalters Hinrich Rantzau, Jürgen Karspelvagt, die »Olden und nien karksworen« und die acht deputierten Männer.

Was lag vor?

»Derwile de olden Karksworen sick beklaget, dat se an roggen bestalen und das auch etzliche schuldt bei den Leuten, als Jasper Titken nahstendigk, so haben Inen de Nien karksworen und die Acht deputirten solche 10 Mark 13 Schilling nachgegeben und die Rechenschaft als klar und beschlossen angenommen; jedoch soll man von Jasper Titken die schuldt fordern.«

»Ferner ist zu vermerken, daß künftige Zeit Jasper T. vor die 12 Mark, davor he gegeben 4 Himten, schall geben 12 Schilling. Demnach fällt die Roggenrente um 4 Himten und beträgt nun 8 Drompt 5 Himten, dagegen steigt das Rentegeld um 12 Schilling.

Die Kiste in der Garve(Schatz)kammer zeigt einen Zuwachs: »alte Krallen (Korallen) und Bernstein, foffeken mit sülwern Ringe«.

Im nächsten Jahre werden 8 Drompt und 5 Himten umgerechnet mit 147 Mark 12 Schilling. »Derwyle awerst in der methe an roggen gefelet 6 Himten, to gelde gerekent 4 Mark 8 Schilling, so is de Summe in Wahrheit 143 Mark 4 Schilling«. (Die Mark ist 16 Schilling; danach läßt sich hier berechnen, daß 1 Drompt = 24 Himten ist. - Der Verfasser.)

1577 ist auch Pastor Nicolai aus hilligenstede anwesend bei der »Rekenschop«. In welcher amtlichen Eigenschaft er hier waltete, ist schwer festzustellen. »Wyle die Karke dit Jar mit niger Decke gedecket und dortho geldes bedarwett, is de Monstrantz (ein Erbteil aus katholischer Zeit), weleke beth tho her by der Karken erholden, vorkofft; woch 55 loth, dat loth tho 14 Schilling, sünd in Summa 59 Mark 8 Schilling.«

 

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»Darvor de Karksworen im thokünftigen Jar rekenschop dhon scholen.« Anno Domini1) vyffhundert Acht und Söwentich den ersthen July fand diese Abrechnung statt. Ein anspruchsvolles Jahr war verstrichen. Die ordinäre Einnahme reichte entfernt nicht, auch der Erlös der Monstranz verschlug nicht.

Man schaffte noch herbei

Vor kalk und olden Kinderhus upgeböret

52 Mark  

8 Schilling

 

So ock eine gemeine tholag (Umlage) von dem Bleke und Kaspel tho den Klocken

306 Mark

8 Schilling

 

durch Aufkündigung von Kirchenkapital

109 Mark  

4 Schilling

 

Alles in allem brachte man zusammen

830 Mark  

7 Schilling

6 Pfennig

Demgegenüber die tatsächlichen Ausgaben:
Vor de Karken desülwe ny tho decken,
dat Kinderhus tho maken un suß (sonst) an andern uthgegewen

466 Mark

15 Schilling

 

Vor de beiden Torme, den klenen nye tho bauen und den groten uttobetern

282 Mark  

7 Schilling

 

Vor de beiden Klocken, desülwen tho geten,

thosamen

365 Mark

4 Schilling

 

So schließt diese Aufrechnung mit einem Unterschuß von 

284 Mark  

2 Schilling

6 Pfennig

 

Zur Abdeckung haben die Karkschworen hundert Gulden aufgenommen, wofür die Kirchenkasse die Rente aufzubringen hat, bet se ganz bethalet hett.

Wo ist der kleine Turm geblieben? Was hat es mit dem Kinderhause auf sich? (Das Kinderhaus war ein Anbau, in dem die Täuflinge mit ihren Angehörigen warteten, bis der Pastor sie abholte.)

1580. Ehrsamer Herr Winterberg, dessen Wohnort nicht genannt wird, und der Kirchspielvogt Vageth nehmen immer teil an der »Rekenschop«.

Aus Anno 1593 wird traurige Kunde gemeldet. Die in der Kirchenkiste schlummernden Schätze: der Geldüberschuß vom vorigen Jahr, 75 Mark 6 Schilling, der Überschuß von 1593, 57 Mark 3 Schilling, und die noch vorhandenen Abendmahlsgeräte lagen eingeschlossen. Durch Diebstahl gingen die Geräte zum Teil, das Geld aber restlos verloren.

An Stelle des Herrn Nikolaus Winterberg war diesmal Johannes Vorstius, Pastor zu Borsfleth, anwesend.

Das Jahr 1595 machte wieder eine »tholage« nötig, weil die Kirche mit weiteren zwei Glocken ausgestattet werden sollte. Es waren ja zwei Türme vorhanden, und bis dahin waren auch nur zwei Glocken eingebaut. Die Kosten stehen zu Buch mit 555 Mark 2 Schilling 9 Pfennig. Die »tholage« erzielte 343 Mark 13 Schilling, also fast 40 Mark mehr als die erste Einwerbung von 1578.

Es offenbart sich hier eine erfreuliche Bereitschaft der Eingepfarrten, die auch in harter Zeit nicht versagte. Doch fehlte es nicht völlig an gegenteiliger Haltung; sie fand sich dort, wo man sie am wenigsten vermuten möchte. Der Statthalter

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1) Das Jahrtausend wurde nicht selten ausgelassen.

 

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Rantzau war damit so wenig einverstanden, daß ihm eine Brandmarkung angebracht erschien. Das Kirchenbuch gibt darüber folgende Kunde:

»Tho gedenken, dat der Statthalter (der Herzogtümer) Hinrich Ranzau befalen, alhir thor gedechtnisse her tho setten, dat Gert Steding sich geweigert, tholage tho don tho düssen klocken.«

Die Kirchenglocken haben auch so unverdrossen ihren Dienst geleistet, und die Gemeinde hat die kleine Unterbilanz des Jahres - rund 80 Mark - bald überwunden ; im Jahre 1599 war bereits ein Guthaben von nahezu 500 Mark eingespart. Das neue Jahrhundert nahm für die Finanzen der Kirche einen guten Anlauf. Propst Matthias Clodius führte eine feste, sichere Hand. 1605 verabschiedete er sich unter Hinweis auf die überschießenden 681 Mark 10 Schilling 1 Pfennig von den Kirchgeschworen mit der Mahnung, dies Geld zu wahren und zum Besten der Gemeinde zu verwenden.

Im nächsten Jahre - 1606 - wird unter den Einnahmequellen zum erstenmal das Klockengeld genannt, allerdings mit einem Betrage = Null. Da ist wohl anzunehmen, daß das Läuten den Leuten bislang keine Kosten verursacht habe; denn daß vorher überhaupt nicht geläutet worden sei für die Hochzeiten und für die Toten, das ist wohl nicht zu denken.

1607 hat dann ein Klockengeld aufzuweisen: 7 Mark 2 Schilling. Der Herr Pastor Hamerich hat zu dieser Buchung einen vielseitig strahlenden Stern hinzugefügt, als wolle er eine schöne, neue Zeit begrüßen.

Anno 1609 bringt Matthias Clodius, der inzwischen nicht versäumt hatte, seine Mahnung an die Kirchgeschwornen alljährlich in melodischem Gleichklang zu wiederholen, eine Neuerung in die Handhabung der geldlichen Angelegenheiten, die ihn als sorglichen Verwalter kennzeichnet. Ihm gebührt, eigenen Bericht zu erstatten:

»Derwyle befindlich ut vorigen Rekenschöppen, dat de Karke etliche mahl den Karkschworen iß schuldig geblewen, also dat keine Reste bliwen mögen: Nu awerst thom Rentegelde von den Resten, na Jaren thogedan und vermehret, alse (wie) uth dissen Rekenschöppen tho sehende: So hefft man nunmehr, umb betern narichtinge willen, den hovetstoll (Grundkapital) nicht wollen mit in de Jarliche Inname setten, sondern alleine de Rente, dormit man erkennen möge, effte (ob) de Karkschworen, mit der jarlichen hewinge (Hebung, Einnahme) können thokamanen (ausreichen) und voröweren (erübrigen): Befindet sick demna, dat de Inname disses Jhares gewesen 211 Mark 11 Schilling. - Wenn nu hier affgetagen wart de uthgawe alse 157 Mark 4 Schilling 6 Pfennig, So bliwen de Karkschworen der Karken schuldig 54 Mark 5 Schilling 6 Pfennig. - Hiervon hebben de Karkschworen up Rente gedan 50 Mark; darvon dat thokamende Jhar de Rente schall folgen: ock wat se sonst utgedan von folgender hewinge: Is nu veraffschiedet (abgemacht, beschlossen), dat de Karkschworen alle Jhar den Rest in einer schöttel (Teller, Schüssel) schölen dar leggen und tellen laten.«

Mit dem Klockengeld wollte es nicht vorangehen. Statt der erstmaligen Einnahme von gut 7 Mark Anno 1607 folgen in den nächsten Jahren: 3 Mark,

 

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2 Daler; 2 Mark 1 Schilling; 8 Schilling; 2 Mark 6 Pfennig; -; -; 2 Mark; 1 Mark 13 Schilling - und erst das Jahr 1618, Beginn des Dreißigjährigen Krieges, zeigt eine Steigerung auf 5 Mark.

 

Von Spenden

 

Anno 1606 am 16. September ist dem Kirchenbuche folgendes Vermächtnis einverleibt worden, und zwar durch mehrgenannten Propsten Matthias Clodius: »Tho gedenken, dat in bywesende vorgedachten Erwürdigen, Erbaren und Ersamen Herrn Pastorn, Caspelvagt und Karkschworen, huden dato (heute) na vollendinge der Rekenschop, by nüchterem, wolbedachten freyen mode (Zumutesein, Gesundheit) und Willen Marten Mertens (derzeit Kirchgeschworner) der Karken tho Bramstede verehret 100 Mark lubsch, welkere 100 Mark itz stan alhir tho Bramstede by Hanß Fulendorp, de den Karkschworen na sinen Dode scholen vullen kamen ane Jennige (irgendeine) Inspringe (Eingreifen, Hindern) tho fernerer Rekenschop thogestellet werden.«

Anschließend ist am 11. Juni 1616 eingetragen worden:

»Tho gedenken, dat de 100 Mark von Marten Mertens Anno 1606 gegewen, nicht alleine in voller Rente gan und von hanß vulendörpe Jarlikes entrichtet wart, besonders (sondern) datt ock Hans Mertenß huden dato, up disser geholdenen Rekenschop der Karken tho Bramstede verehret und gegewen 50 Mark lubsch, welkere he uth orsaken gegewen, dat em sin Endt angegewen worden, alse he in Delinge (Aufteilung) der geerbten güder recht gehandelt: wo he denn ock der orsaken halber vor den Armen tho Segeberge 30 Mark lübsch gewen schall.« Im Jahre 1620 ist die Kirche ihrerseits Spenderin, indem sie »thor Glückstadt möten gewen 150 Mark«. Die Ausdrucksform deutet hin auf Zwang, auferlegt durch Christian IV., der damals viel Geld für die Gründung und Ausgestaltung dieser Stadt verbraucht hat. Von Überschwemmungsnot, die diesem »künstlich geschaffenen« Orte allerdings reichlich widerfahren ist, weiß Glückstadts Chronik aus genanntem Jahre nichts zu berichten.

Im nächsten Jahrzehnt sind nur drei Jahresberichte abgelegt worden: 1622, 1625 und dann wieder 1631. Es ist ein Merkmal dafür, wie schwer der unglückselige Religionskrieg in die gewohnte Lebensordnung unserer Vorfahren eingegriffen hat. Schon die Rekenschop von 1622, die letzte, die der wackere Matthias Clodius geleitet hat, ist nicht ohne Störung geblieben. Darüber soll berichtet werden. Wirkende, neben Genanntem, waren: Erwürdige und Wohlgelerde Herr G. Nikolaus Winterberg, Pastor tho hilligenstedt, Convisitator, und Herr Johannes Hamerich, Pastor hieselbst, sehr krank, und wolgeachte Erbare Casper Vaget, Caspelfagt, und sämtliche Karkschworen, alse Markus Losemann, Hanß Hardebecke, Tewes Hardebecke und an des Seligen Albrecht Stamerjohans Stelle erweldter Jochim Westphale.

Die Revision ergibt, daß die Einnahme mit Einrechnung des Bestandes vom vorigen Jahre 888 Mark 13 Schilling beträgt. Eine Sorge um die Deckung der laufenden

 

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Ausgaben lag noch nicht vor. Auch nach Verlust von 2 Mark 4 Schilling, den die Verausgabung der bislang von der Kirche gehüteten Daleren (Taler) verursacht hatte, hatte nicht gehindert, dem Sohn des Pastoren 3 Mark 6 Schilling zu verehren. Aber es fehlte die rechte Ordnung. Möge noch einmal Clodius das Wort nehmen. Wiederum ist Geld »up Rente gedan«. -

»De wile awerst de Rente dat folgende Jhar wart erst thor Rekenschop kamen, so is de hövetstol als eine Uthgawe mit gesettet, nademe de Selige Albrecht Stamer Johann em by sick beholden und solke grote Inname gesettet wegen Schwachheit seines Verstandes; Solches wedder in richtigkeit tho bringende hefft de nottorft (Notlage) erfordert, de gelder, so up Rente gedan, besondrigen tho settende, und befindet sick, dat, wenn einß vone andren affgetogen wart, dat also der Selige Albrecht Stamer Johann noch öwrich gehat 6 Rickesdaler, Iß 18 Mark und noch 4 Schilling. - Wenn nu disses 1622. Jahres Hewing (Einnahme) dor tho gedan wart, befindet sik, worvon de Karkschworen scholen kunftig Jar Rekenschop dhon.«

Die nachfolgende Aufstellung ergibt einen Betrag von 282 Mark 14 Schilling. Solches Geld wird Jochim Westphal »thogestellt«, womit auch ihm an erster Stelle die Verantwortung zufallt.

Clodius unterläßt nicht, um restlose Klarheit zu schaffen, folgenden Nachtrag niederzuschreiben:

»Noch sint by dem Herrn Pastoren 100 Mark ane Rente.
Noch sint by Hans Hardebecke 100, de künftig Jhar 5 Mark Rente bringen.
Noch sint ohne de 100 Mark, so by Albrecht Stamer Johan im Register stan, noch 100 Mark, de nicht tho Register gebracht: darvan künftig Jar wardt ein beter Register in guder richtigkeit folgen.«          

gez. Matthias Clodius

 

Es ist anders gekommen, als Clodius gedacht und geplant hatte. Erst nach drei Jahren gab es eine Rechenschaft abzulegen, woran er nicht beteiligt sein konnte. Dethlevus Meyer war an seine Stelle getreten. Es wurde im wesentlichen nur festgestellt, daß die Bramstedter Kirche nach allen Ausgaben noch 322 Mark 8 Schilling in Besitz hatte, die ihr auch zu weiterer Verfügung blieben. - Ferner wurden die 100 Mark, so bei Stamer Johan im Register standen laut letztem Bericht, gänzlich kassiert, und zwar »dewile man keinen >Hauptbrief< hatte, damit sie bescheinigt werden konnten«.

Wir lassen die Möglichkeit offen, daß in vorliegendem Falle erwähnte »Schwachheit des Verstandes« dem Inhaber keineswegs zum Schaden geworden ist. Die nächsten Abrechnungen beschäftigen sich mit rückständigen Leistungen und kommen zu befriedigendem Ergebnis - Nur die Vikarie, ein Nebengebäude gegenüber der Kirche, wo in katholischer Zeit die Vikare, Hilfsgeistliche, ihren Unterschlupf hatten, nun aber Mietsleute wohnten, machte Sorgen. »Wegen vorfallender Strittigkeit« ließ man diese Sache vorläufig ruhen. - Auffällig ist, daß fortan statt einer Unterschrift deren vier vorzufinden sind. Für 1634 unterzeichnen: Vitus Barbarossa, Propst; Henricus Wichenius, Pastor zu Wilster; Henricus Galenbecius, Pastor zu Bramstedt; Johann Vagett, Kirchspielvogt.

 

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Anno 1636 gestaltete sich die Abrechnung besonders umfangreich und schwierig. Der Amtmann von Buchwald, erbgesessen zu Pronstorf, hatte wohl deshalb seinen Amtsschreiber von Lange delegiert. Umfängliche Reparaturen in der Kirche, dazu der Wiederaufbau eines Turmes, hatten ungewöhnliche Kosten gezeitigt. Kirchenkapital wurde eingezogen, eine erhebliche »Zulage« im Kirchspiel erhoben. Einer Gesamtausgabe von 5615 Mark stand eine Einnahme von 5605 Mark gegenüber. Glücklicherweise stand derzeit kein Feind im holsteinischen Lande. So konnte die Umlage zum überwiegend größeren Teile eingezogen werden; der Betrag des restant gebliebenen Geldes belief sich auf 190 Mark 9 Schilling und verteilte sich wie folgt:

 

Armbstede

5 Schuldner mit je

6 Mark

 

 

Hiddershusen

6 Schuldner mit zusammen

42 Mark

9 Schilling

Diese Gelder

Vörde

1 Schuldner mit

6 Mark

 

einzutreiben

Brambstede

9 Schuldner mit zusammen

28 Mark

 

war Sache der

Brambsteder Pflegegeld

30 Mark

 

Geschwornen.

Von der Vikarie

54 Mark

 

 

Dieser ungewöhnlichen Rekenschop wird noch angefügt:

»Zu wissen, daß bey dieser gehaltener und dorch Jochim westfahlen und seiner mitgehülfen abgelegter Kirchenrechnung berürter Jochim westpfal altershalben resigniret und abgedanket, daraus seines aufrichtig geführten Kirchenvorsteher-Amptes halber nicht zu beschuldigen gewesen. So sein auf beliebung des Königl. Herrn Amptmannes zu den beiden vorigen Kirchgeschwornen, alß Tewes Hardtbeke und Hans Mohr, noch zwene andre, alß Johann Bartels zu Bramstede und Marx Mohr zum Borstell als jetzt neue erwehlet und eingesetzet, auch danach alle Viere in des Herrn Prowstes Gegenwart mit eyde belegt (vereidigt) worden, der Kirche Bestes zu wissen und zu befördern, dagegen aber allen schaden besten Vermögens zu verhindern.          

Bramstedt, den 15. Okt. 1636.«

 

Nach der Art, wie die Beeidigung durchgeführt wurde, ist zu vermuten, daß solche früher nicht erfolgt sei; sie hätte sonst im gegebenen Zeitpunkte nur für die Neugewählten noch einen Sinn gehabt.

1636 bringt noch eine weitere, vom Amtmann bestätigte Verordnung:

»Wenn die Kirchgeschwornen des Kirchengeldes oder der Zulage halber pfänden, so sollen sie berechtigt sein, wofern die einlösung innerhalb 6 Wochen nicht geschieht, dieses pfandt unparteilich aufs höchste als möglich zu verkaufen, umb daraus der Kirchen rest zu erlangen und das übrige dem Schuldner zurück zu geben.« Im Jahre 1637 ergibt die Einnahme rund 100 Mark mehr als die Ausgabe. Aber die Zahl der Restanten ist noch nicht ganz auf die Hälfte gesunken. Dabei ist zu beachten, daß eine neue Zulage von 600 Mark eingestellt werden konnte. Von diesem Jahre an werden von der Roggenheuer 4 Tonnen eingestellt als Ausgabe für den Coster und Belgentreder.

Anno 1640 gibt es einen Auftrieb zu verzeichnen: Für Kirchenstände gehen 5 Mark ein, auch das Klockengeld wird mit 3 Mark sichtbar. Dazu kommen 100 Mark von Christine Nyemann, anscheinend als Spende.

Das nächste Jahr hat eine hohe Zulage - 1275 Mark - nötig gemacht. Die nächste

 

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Abrechnung erfolgte vollgültig erst Anno 1646; inzwischen hatte der schwedische General Torstenson das holsteinische Land schwer heimgesucht. Aus dem Jahre schallt es herüber:

»Weill bey weylandt des wollwürdigen, andechtigen und wollgelarten Herrn Praepositi Matthiae Clodii inspektion und dessen Vorgängern die Kirchenrechnung die Einnahme und Ausgabe zu Buche geführt, daß da die Kirchschworen einnahme und außgabe eingeschrieben, In dat andere de Herr Probst aber die Kirchen-Revision der Rechnung bestätigt, unterschrieben und die Kirchschworen wegen richtiger Rechnung quitiret, Als hett Herr Probst Virus Barbarossa löblich verordnet, das hinfüro von den Kirchschworen solches alles observiret und wieder zu richtigem stand gebracht werde, Wie solches auch in diesem Jahre geschiett. Und sind die Kirchschworen gewesen:

Johann Bartels aus bramstede, Tewes Hardebeck von WymerstorfF, Hans Mohr von Hardebeck, Marx Gryp von Bostel.«

Die große Revision, umfassend die Jahre 1643-46, bringt auf der Ausgabeseite etliche Ausgaben, die noch heute nicht durchaus der Beachtung unwert sind.

Gebühr für den Herrn Probsten, berechnet für 4 Jahre

12 Mark

 

Dem Fuhrmann, der den Probsten gefahren

3 Mark

 

Zu dessen Pferde Haber

1 Mark

 

Da der Herr Probst von Ihro Königl. Majestät nach Rends-
burg gerufen, mit der Bramstedter Kirchenfohr ihn fort-
geschaffet, bis Nortorf, und von da Hans Mohr einen Wagen gewonnen bis Rendsburg

 

 

 

3 Mark

 

Auf des Königs allergnädigsten Befehl zur reparirung der

Rendsburger Kirche gegeben

 

12 Mark

 

Dem Pastor vor wein und Brot

 30 Mark

 

Wegen der vierjährigen Rekenschop für Kost und andere

Ungelegenheit

 

12 Mark

 

Vor Bier

3 Mark

 

Noch, da die Visitation gehalten, wegen Kost, Bier, Rauch
futter und andere Ungelegenheit

 

24 Mark

 

Dem Organisten wegen seiner Hebung (Lohn in Korn)

28 Mark

 

Dem Belgentreder

5 Mark

 

Johan Bartels Schreibgeld

2 Mark

 

Den Heuerleuten (Roggenpflichtigen) und was die Kirch-
schworen in der Kgl. Vogedey (wo Alkohol feil) verzehrt

für Kost, Bier und andere Ungelegenheit

 

 

36 Mark

 

Hans Wulff, Gleser, für Fenster in der Kosterey und der Kirche

7 Mark

3 Schilling

Tytke Lose, de Lede (Schwelle) in der Kosterey geleget, die
wende (Wände) wieder gestaket (Zaunpfähle eingesteckt)

und gezeunet mit Schachten

3 Mark

6 Schilling

Hans Boye für Steinbrügken in des Pastoren Hoff

2 Mark

 

Johann Bartels ausgegeben den Reep zum Seiger (Zeiger)   

3 Mark

4 Schilling

   

 

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Der Leser wird diesem kleinen Register nicht nur entnehmen, daß vor drei Jahrhunderten das Bramstedter Organisten- und Schulhaus ein Fachwerkbau mit eingeflochtenem Zaunwerk und aufgestrichener Lehmwand war, sondern ein Vorbild dafür abgibt, wie es um die Häuser des Fleckens überhaupt stand in jener Zeit. Vermutlich sind noch einige andere Daten für nachdenkliche Beachtung geeignet. Anno 1647 gewann die Hoffnung auf baldige Beendigung des grausamen, unerhört langen Krieges mehr und mehr an Kraft. Aber unserm Kirchspiel waren noch neue, harte Schicksalsfälle zugedacht. Bedrückt schreibt Henricus Galenbeck, des Kirchspiels Seelenhirte, in sein Buch:

»Ist durch Gottes Gewitter am Tage Jubilate großer Schaden an der Kirche Turm geschehen. Zu dessen Reparation ist von den Hufnern zugelegt 1 Reichstaler, von den Kätnern ½ Reichstaler und von den Insten 12 Schilling.« Er schließt eine willkommene Aufstellung an, die mühelos einen klaren Überblick über die damalige wirtschaftliche Struktur der Bevölkerung gibt. Danach sind zahlungspflichtig in

Bramstedt

13 Hufner

20 Kätner

40 Insten

mit zusammen

33 Reichstaler

Hitzhusen

11 Hufner

 

7 Insten

mit zusammen

12 3/4 Reichstaler

Förden

8 Hufner

 

1 Inste

mit zusammen

8 ¼ Reichstaler

Hagen

10 Hufner

 

3 Insten

mit zusammen

10 3/4 Reichstaler

Borstel

3 Hufner

 

3 Insten

mit zusammen

3 3/4 Reichstaler

Brockstedt

8 Hufner

2 Kätner

 

mit zusammen

9     Reichstaler

Hasenkrug

5 Hufner

 

 

mit zusammen

5     Reichstaler

Hardebeck

4 Hufner

3 Kätner

 

mit zusammen

6 ½ Reichstaler

Armstedt

13 Hufner

 

8 Insten

mit zusammen

15     Reichstaler

Wymerstorp

20 Hufner

 

 

mit zusammen

20     Reichstaler

Bomohlen

9 Hufner

 

 

mit zusammen

9      Reichstaler

Fulendorp

10 Hufner

 

 

mit zusammen

10     Reichstaler

Von den 125 insgesamt zu hebenden Reichstalern entfallen nur 33 auf den Flecken, der somit rund den vierten Teil der Gesamtlast trägt; anders gesehen: Die 73 Zahler des Fleckens zahlen zusammen 33 Taler = 99 Mark, Durchschnitt 1 1/3 Mark, die 128 Zahler der Dörfer bringen auf 92 Taler =276 Mark, Durchschnitt 2 1/6 Mark. Hält man das Verhältnis, nach welchem die Kirche ihre Umlage verteilte, für richtig, so kommt man zu dem Ergebnis, daß die Kirchdörfer, im ganzen genommen, wirtschaftlich erheblich besser standen als der Kirchort. Damit wird denn auch verständlich, daß die Ratmänner so beharrlich darauf bedacht waren, die Gründung neuer Feuerstellen, den Zuzug weiterer Insten, zu unterbinden. Was uns als hart erscheint, war wohl doch einer Notlage zuzuschreiben. Es wird angebracht sein, auch ein wenig davon zu vernehmen, was der Turmbau mit sich brachte.

Erstlich Meister Benardt, so den Turm gebauet,

Arbeitslohn

58 Reichstaler

 

Schmidtlohn Johan Bartels

42 Reichstaler

16 Schilling

Holz und Breder

8 Reichstaler

12 Schilling

39

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Marx Lindemann vor einen Baum Mäckler

5 Reichstaler

 

Vor Botenlohn und Spornnagel

4 Reichstaler

 

Noch da de Contract in Johann Wolters Hus mit
Meister Benardt gemaket in meiner (des Pastors)

abwesende (Abwesenheit) vorzehret

 

 

2 Reichstaler

 

Zum Gottes Pfennige (an Benardt)

3 Reichstaler

 

Noch Marx Gryp  (Kirchschwor) bey dem Turm

aufgewartet 7 Tage

 

7 Reichstaler

 

Noch Hans Mohr 3 Tage, thut (macht aus)

3 Reichstaler

 

Noch Tewes Hardebeck 3 Tage

3 Reichstaler

 

Noch ist in allem bei dieser Arbeit vorzehret in auf-
nehmung und ausgebung des geldes beim pastoren

 

3 Reichstaler

 

Ungelde (Unkosten) wegen kleiner Münze, dar dor

 Reichstaler  vor   eingewechselt   zur   Bezahlung   an

Herrn Amptschreiber

 

 

1 Reichstaler

 

Marx Gryp und Johan Bartels das Geld geholet von

Segeberg verunkostet

 

3 Reichstaler

 

Hans Mohr, daß Er mitt dem Herrn Probst nach

Rendsburg gewesen und 6 Tage dar gelegen, is

 

9 Reichstaler

 

 

Neues Ungemach

 

bringt das Jahr 1648. »Am Montag nach Esto mihi in der Nacht umb 11 Uhr (ist) ein groß Erdbeben entstanden von datt Sturmwindt, wodurch der Kirche Turm herunter geschlagen und dadurch die Kirche großen Schaden gelitten, daß 6 Nye Balken müssen wieder darin sampt dem Sparrenwerk gebracht werden. Und ist zu erbauungh von dem Herrn Amptmann Casper von Buchwalt beliebet worden, wyle die eingepfarrten sampt und sonders gleiche Gerechtichkeit In der Kirche (haben), als an Kirchstenden, Klocken und Begräbnis, daß Sie erste Zulage gleich (viel) geben, hernach aber nach Advenant: die Howener den gantzen, die Kotener den halben und die Insten den vierten Teil, und ist gegeben worden von jedem 2 Reichstaler.«

Die Wirklichkeit stimmt nicht völlig mit dem Bericht überein, indem tatsächlich nicht »jeder« mit dem Doppeltaler belastet worden, dessen Pflichtigkeit nach dem schönen Grundgedanken des Herrn Amtmannes unbestreitbar sein mußte. Man entdeckte neben den Hufnern, Kätnern und Insten noch zwei andere: Inste bei Inste (wohnend) und alleinstehende Frauen. Erstere sind mit 1 ½ Mark, letztere nach Befinden in die Liste eingestellt worden.

So kam folgende Liste zuwege:

Bramstedt:    

13 Hufner, 19 Kätner, 33 Insten je 6 Mark

390 Mark

 

 

9 Bey Insten je 3 Mark und 2 ½ Mark für
Frauen

 

29 ½ Mark

 

 

 

40

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Hitzhusen:

11 Hufner und 7 Kätner oder Insten, dazu 1 Inste bei Insten

109 Mark

 

Förden:

9 Hufner

54 Mark

 

Hagen:

9 Hufner und 2 Kätner, dazu 3 Insten bei Insten

72 Mark

 

Bostel:

3 Hufner und 3 Kätner

36 Mark

 

Brockstede:

8 Hufner und 2 Kätner

60 Mark

 

Hasenkroge:

5 Hufner

30 Mark

 

Hardebeck:

5 Hufner und 3 Kätner

42 Mark

 

Armstede:

11 Hufner und 8 Kätner,   dazu   1   Inst  bei Insten mit 3 Mark 14 Schilling

117 Mark

14 Schilling

Wymerstorp:

17 Hufner und 2 Kätner, dazu 2 Insten bei Insten und 2 Frauen

124 Mark

 

Bohmohlen:

10 Hufner und 1 Inst bei Insten

61 Mark

8 Schilling

Fulendorp:

10 Hufner

60 Mark

 

Die Kirchgeschworen, nun auch wohl Juraten genannt, haben nicht alles herein
bringen können. Am Tage der Rechenschaft wurden als Restanten verbucht:
in Bramstedt:    2 Hufner, 8 Insten, 3 Insten bei Insten,
in Armstedt:      3 Hufner,                       1 Inste   bei Insten,

in Hagen:           1 Hufner,                       1 Inste   bei Insten,

in Hitzhusen:                                            2 Insten bei Insten,

in Brockstede:                                          2 Insten bei Insten,

in Hasenkrog:                                          2 Insten bei Insten.

Es läßt sich nicht verkennen, daß auf dieser Liste der Flecken sich überragend den ersten Platz gesichert hat. Wer aber will sagen, daß sich darin etwa Feindschaft gegen die Kirche offenbare? Konnte nicht das vom adeligen Herrn Amtmann erdachte System der Zahlungsweise verletzend wirken auf die »kleinen Leute«? Hat ihm daran gelegen, sich bei den Besitzenden beliebt zu machen? Vielleicht auch fehlte ihm die Kenntnis des Bibelwortes, wonach es dem reichen Manne maßlos schwer sein wird, Eintritt in das Himmelreich zu erlangen? Hätte er diesem Gedanken Raum gegeben, so hätte er als mitberufener Schutzherr des Kirchendienstes nicht der Pflicht ausweichen dürfen, in dem gegebenen Falle gerade die Wohlhabenden daran zu erinnern, daß die Stunde gekommen sei, Opfer zu bringen, um Gunst zu gewinnen nicht nur bei den Mitmenschen, sondern auch bei ihrem himmlischen Vater.

Der Preis für pünktliche Pflichterfüllung wäre im gegebenen Falle den Ortschaften Bohmohlen, Förden, Fulendorp, Bostel, Hardebeck und Wymerstorp zuzuerkennen, da dort niemand restant geblieben ist. Armstedt dagegen hat sich recht zurückhaltend erwiesen. Liegt es daran, daß es auffallend viele Kätner beherbergte? Darf man den überraschend großen Ausfall auffassen als einen Hinweis auf den Namen dieses Dorfes?

Doch folgen wir noch einmal dem Wiederaufbau der Kirche, der unter der Aufsicht der Juraten bewerkstelligt wurde.

 

41

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Vor Holz aus der Segeberger Heide, mit des Holzvogtes

Zehrgeld........................................................................................     66 Mark

Jochim Steiner für einen Balken  ...............................................       6 Mark

Clawes Maes für einen Balken...................................................       6 Mark

Hans Finck wegen Verdingung laut Vertrag............................     60 Mark

Für Trinken und Essen wegen der Börung..............................       3 Mark

Noch der Finkeschen für Bier gegewen, da die Tymmer-
leute verdinget, das Sporwerk samt Balken auf die Kirche
zu bringen, ferner da mit Meister David wegen Erbauung
des Turmes, ingleichen mit den Mauerleuten in Gegenwart

der Juraten.....................................................................................     11 Mark   1 Schilling

Meister David zum Gottesgeld gegeben..................................       4 Mark

Meister David auf seinen bedungenen Arbeitslohn (Rest 33)   347 Mark

Zehrung wegen Börung des Turmes........................................        9 Mark

Meister David, das Beinhaus zu verfertigen, und daß er
wegen Mangelung der Sporn-Nagel von der Arbeit gehen

Müssen..........................................................................................       3 Mark

Noch Hans Fink, daß er die Latten abgenommen und

wieder aufgenagelt, da das Holldach gelegen.........................       5 Mark   8 Schilling

Noch daß er mit Johan Hohn am Spyker gearbeitet . . . .      _      5 Mark   8 Schilling

Noch daß er die Schechte zum Spyker des Pastoren aus
getan (geliefert)............................................................................       1 Mark

Johan Hohn, die Latten mit Hans Fink aufgeschlagen und

am Spyker gearbeitet 7 Tage  ....................................................       7 Mark

Für Bier, da M. David seine Arbeit verfertiget und Hans

Fink mit ihm Rechnung zugeleget..............................................       3 Mark

M. David, Schlapgeld  ................................................................       3 Mark

M. David, im Turm die Klocke ausgenommen u. eingebracht     7 Mark

Vor Spornagel, mit Botenlohn....................................................       3 Mark   6 Schilling

Noch Dirich Rosenow laut seines Zettels................................       2 Mark   1 Schilling

Max Boye wegen des Meklers, da der erste heruntergefallen      12 Mark

Jochim Hebell, vor des Pastoren Spyker, Bohl und Lede

darunter to leggen........................................................................       2 Mark

Clawes Lendförden, an des Pastoren gearbeitet mit Johan

Hohn...............................................................................................       1 Mark   1 Schilling

De Sagers (Säger) vor die Latten zu schneiden.......................      1 Mark   2 Schilling

Dem Boten, so unterschiedlich ausgesandt, die Zulage

einzubringen..................................................................................      1 Mark   6 Schilling

Noch selber die Juraten wegen Mangelung der Gelder im
Kirchspiel gehen müssen mit Androhung der Execution;

verzehret .......................................................................................       2 Mark 14 Schilling

Für 1000 Blaffert Nagel (breitköpfige eiserne) von de

Glückstadt......................................................................................     12 Mark   8 Schilling

 

42

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Den Sagern: Gerdt Westphal und Casten Hein........................     37 Mark   5 Schilling

Den Sagern: Junge Gloy und Hinrich Gerdes  .........................     39 Mark   6 Schilling

Den Mauermann, daß er Überschlag gemacht, wieviel

Kalk und Pannen...........................................................................                      8 Schilling

Dem Handlanger Hans, daß er die Pannen abgenommen
und gereinigt, auch zerfallene Däl (Diele) in der Kirche

gebessert........................................................................................      4 Mark

Vor Pannen, so von Peter Junge bekommen............................   180 Mark

Noch hat Hans Mohr geholet.....................................................   174 Mark    4 Schilling

Den Mauerleuten die Kirche verdinget für  .............................   110 Mark

Noch für das Beinhaus gegeben................................................       2 Mark   4 Schilling

Noch dem Mauermann, daß er die Pannen wieder auf die

Kirche gehangen, so der Meckler herunter geschlagen               8 Mark   8 Schilling

Wegen Kalkhauen und Drankgeld  ...........................................     15 Mark

Dem Kalkbrenner..........................................................................      4 Mark  14 Schilling

Vor den Hahn und Knop..............................................................     12 Mark

Bei Verdingung der Pastor und Hans Mohr in Itzehoe

verzehrt...........................................................................................       1 Mark

Noch wegen des Predigtstoeles und Arbeit in der Kirche:

Clawes Wischmann 6 und Jakob Röver 12, macht ......                 18 Mark

Für Nägel zu der Orgel..................................................................                    2 Schilling

Noch verzehrt, da die Kirchschworen den Uhrmacher von
Itzehoe bescheiden und den Seyer (Zeiger) vordreyet und
Meister David auf seinen Arbeitslohn 29 Reichstaler ge
zahlet: vor Bier...............................................................................                    9 Schilling

Noch da Ich (Pastor) nach Itzehoe gereiset, nötig mit dem
Herrn Probste von unser Kirch und Schole zu sprechen,

vorzehret.........................................................................................       1 Mark

Weil Hans Fink sich beklaget, daß er bei der Verdingung

der Arbeit verkürzet, ihm gegeben..............................................       3 Mark

Dem Knechte Drankgeld .............................................................        1 Mark   8 Schilling

Noch wegen der Kirchschworen Kostung, da sie gereiset

nach Segeberg, Itzehoe, in der heyde und weyde....................     17 Mark 11 Schilling

Noch ist bei Erbauung dieses Turmes wegen veelfeltiger
Gelegenheit bey Mir vorzehret bey Börung des Turmes,
der Kirche die Zimmerleute, Mauerleute, Gevollmächtigte

des Kirchspiel................................................................................     50 Mark

Noch ist eingehoben ein groß bleyern Kopfstück, so ein
bedreglicher Mensch gegeben. Daher zu verbuchen ein

Verlust von.....................................................................................                   10 Schilling

In den nächsten Jahren machten noch die Restanten allerlei Sorgen. Die Kirche verkaufte altes Holz und eine alte Kanne. So gelang es, den Itzehoer Uhrmacher abzufinden, restlichen Arbeitslohn, darunter 33 Mark für Meister David, auszu-

 

43  

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händigen. Recht übel wurden zwei Juraten von einem hartnäckigen Restanten behandelt. Sie hatten sich angemeldet, fanden aber keinen Eingang zum Hause, warteten vergebens und nahmen dann auf ihre Rechnung anderswo Nachtquartier.

Wir dürfen hier ein Bild geben über die Roggenlieferung und was damit zusammenhing. Das Jahrzehnt von 1648-1657 mag dafür wohl geeignet sein; es führte wieder in friedliche Tage hinein.

 

Jahr

Liefermenge

Preis für die Tonne

Gesamteinnahme

Unkosten wegen Speis und Trank für Heuerleute und Juraten

1648

40 Tonnen
  1 Himten

5 Mark
5 Schilling

213 Mark
    9 Schilling